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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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wird; der Universitäts Bericht nennet sie in §. praeced einen summarischen Extract: Ich nenne sie in meiner Supplique, die in folgenden paragrapho zu lesen ist, ein hernach eingesendetes weitläufftiges Memorial, in dem ich zwar davon damahlen etwas confuse vernommen, aber sie noch nicht zu sehen bekommen hatte. Das unten in 27. §. zu lesende rescript aus dem Ober Consistorio, nennet es Erläuterungs Puncte; welches ich hiermit in antecessum zu melden für nöthig erachtet, damit der Leser durch diese unterschiedenen Benennung nicht confundiret werde.

Des A. der Monate Gegen-Klag / fürnehmlich wieder. D. A. P.

§. XXVII. Nunmehro dünckte es mir auch Zeit zu seyn, selbst bey dem Ober-Consistorio supplicando ein zukommen, und meine Gegen Klagen wieder die wenigen Personen in den Ministerio die die andern wieder mich aufgebracht hatten, absonderlich aber wieder Herr D. A. P. als den unverschämtesten darunter sub dato 28. Martii offenhertzig einzugeben.

P. P. Eure Churfurstl. Durchlauchtigkeit haben aus Dero Ober-Consistorio zu Dreßden am verwichenen 1. Martii an die Universität zu Leipzig einen gnädigsten Befehl ergehen lassen,

Daß sie mich über die wieder mich angebrachten Beschwerden des Ministerii allhier vernehm-n / und meine Verantwortung drauf wieder nach Dreßden berichten sollten.

worauff mich auch die Universität für ihnen auf den 22. besagtes Monats zu erscheinen citiren lassen. Ob nun wohl Ew Churfürstl Durchlauchtigkeit der Universität nicht anbefohlen, daß sie mich in Person für sich citiren sollten; so bin doch, um gegen Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit meinen jederzeit bereitesten unterthänigsten Gehorsam zu bezeigen, ich für ihnen erscheinen, und habe gebeten, des Ministerii Klage mir in Abschrifft zu communiciren, und zu meiner Verantwortung eine gnugsame Feist einzureumen; aber nichts mehr, als folgende resolution erhalten können, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Sie mein petitum unterthänigst berichten, und Dero gnädigste resolution erwarten wollten, da doch meines Erachtens die Worte hochgedachten gnädigsten Befehligs allbereit dahin zielen, daß sie solches thun sollten, und solchergestalt ohne meine Schuld meine Verantwortung nicht wenig verzögert wird. Denn wenn die löbliche Universität mir alsbald bey der citation Abschrifft von der Klage des Ministerii zugesendet hätte, würde ich alsbald in termino mit meiner Verantwortung parat gewesen seyn, oder wenn sie mir nur bey meinen petito gratificiret, würde ich

wird; der Universitäts Bericht nennet sie in §. praeced einen summarischen Extract: Ich nenne sie in meiner Supplique, die in folgenden paragrapho zu lesen ist, ein hernach eingesendetes weitläufftiges Memorial, in dem ich zwar davon damahlen etwas confuse vernommen, aber sie noch nicht zu sehen bekommen hatte. Das unten in 27. §. zu lesende rescript aus dem Ober Consistorio, nennet es Erläuterungs Puncte; welches ich hiermit in antecessum zu melden für nöthig erachtet, damit der Leser durch diese unterschiedenen Benennung nicht confundiret werde.

Des A. der Monate Gegen-Klag / fürnehmlich wieder. D. A. P.

§. XXVII. Nunmehro dünckte es mir auch Zeit zu seyn, selbst bey dem Ober-Consistorio supplicando ein zukommen, und meine Gegen Klagen wieder die wenigen Personen in den Ministerio die die andern wieder mich aufgebracht hatten, absonderlich aber wieder Herr D. A. P. als den unverschämtesten darunter sub dato 28. Martii offenhertzig einzugeben.

P. P. Eure Churfurstl. Durchlauchtigkeit haben aus Dero Ober-Consistorio zu Dreßden am verwichenen 1. Martii an die Universität zu Leipzig einen gnädigsten Befehl ergehen lassen,

Daß sie mich über die wieder mich angebrachten Beschwerden des Ministerii allhier vernehm-n / und meine Verantwortung drauf wieder nach Dreßden berichten sollten.

worauff mich auch die Universität für ihnen auf den 22. besagtes Monats zu erscheinen citiren lassen. Ob nun wohl Ew Churfürstl Durchlauchtigkeit der Universität nicht anbefohlen, daß sie mich in Person für sich citiren sollten; so bin doch, um gegen Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit meinen jederzeit bereitesten unterthänigsten Gehorsam zu bezeigen, ich für ihnen erscheinen, und habe gebeten, des Ministerii Klage mir in Abschrifft zu communiciren, und zu meiner Verantwortung eine gnugsame Feist einzureumen; aber nichts mehr, als folgende resolution erhalten können, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Sie mein petitum unterthänigst berichten, und Dero gnädigste resolution erwarten wollten, da doch meines Erachtens die Worte hochgedachten gnädigsten Befehligs allbereit dahin zielen, daß sie solches thun sollten, und solchergestalt ohne meine Schuld meine Verantwortung nicht wenig verzögert wird. Denn wenn die löbliche Universität mir alsbald bey der citation Abschrifft von der Klage des Ministerii zugesendet hätte, würde ich alsbald in termino mit meiner Verantwortung parat gewesen seyn, oder wenn sie mir nur bey meinen petito gratificiret, würde ich

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[54/0060] wird; der Universitäts Bericht nennet sie in §. praeced einen summarischen Extract: Ich nenne sie in meiner Supplique, die in folgenden paragrapho zu lesen ist, ein hernach eingesendetes weitläufftiges Memorial, in dem ich zwar davon damahlen etwas confuse vernommen, aber sie noch nicht zu sehen bekommen hatte. Das unten in 27. §. zu lesende rescript aus dem Ober Consistorio, nennet es Erläuterungs Puncte; welches ich hiermit in antecessum zu melden für nöthig erachtet, damit der Leser durch diese unterschiedenen Benennung nicht confundiret werde. §. XXVII. Nunmehro dünckte es mir auch Zeit zu seyn, selbst bey dem Ober-Consistorio supplicando ein zukommen, und meine Gegen Klagen wieder die wenigen Personen in den Ministerio die die andern wieder mich aufgebracht hatten, absonderlich aber wieder Herr D. A. P. als den unverschämtesten darunter sub dato 28. Martii offenhertzig einzugeben. P. P. Eure Churfurstl. Durchlauchtigkeit haben aus Dero Ober-Consistorio zu Dreßden am verwichenen 1. Martii an die Universität zu Leipzig einen gnädigsten Befehl ergehen lassen, Daß sie mich über die wieder mich angebrachten Beschwerden des Ministerii allhier vernehm-n / und meine Verantwortung drauf wieder nach Dreßden berichten sollten. worauff mich auch die Universität für ihnen auf den 22. besagtes Monats zu erscheinen citiren lassen. Ob nun wohl Ew Churfürstl Durchlauchtigkeit der Universität nicht anbefohlen, daß sie mich in Person für sich citiren sollten; so bin doch, um gegen Ew. Churfürstl Durchlauchtigkeit meinen jederzeit bereitesten unterthänigsten Gehorsam zu bezeigen, ich für ihnen erscheinen, und habe gebeten, des Ministerii Klage mir in Abschrifft zu communiciren, und zu meiner Verantwortung eine gnugsame Feist einzureumen; aber nichts mehr, als folgende resolution erhalten können, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Sie mein petitum unterthänigst berichten, und Dero gnädigste resolution erwarten wollten, da doch meines Erachtens die Worte hochgedachten gnädigsten Befehligs allbereit dahin zielen, daß sie solches thun sollten, und solchergestalt ohne meine Schuld meine Verantwortung nicht wenig verzögert wird. Denn wenn die löbliche Universität mir alsbald bey der citation Abschrifft von der Klage des Ministerii zugesendet hätte, würde ich alsbald in termino mit meiner Verantwortung parat gewesen seyn, oder wenn sie mir nur bey meinen petito gratificiret, würde ich

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/60>, abgerufen am 24.11.2024.