Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

die Zeit der ferien über auff meine Verantwortung bedacht gewesen seyn können; so aber wird die Sache zu grossen praejudiz meines ehrlichen Nahmens, der dieser Anschuldigung halber nicht wenig gekräncket wird, aufgehalten; Ja ich kan, so lange biß ich die Klage des Ministerii gelesen, nicht einmahl Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine ausführliche speciem facti zur Vortrab meiner Verantwortung vorstellen. Jedoch werden Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mir gnädigst erlauben, daß, Deroselben ich indessen der Sachen wahre Befchaffenheit nur in etwas entwerffe.

Es hat Herr D. A. P. nunmehro fast ein Jahr her auf öffentlicher Cantzel ohne alle gegebene Ursach wieder meine doctrinas privatas und wieder meine Schrifften mit harten anzüglichen Worten öffters geprediget, auch mich auf Gastereyen und in andern Gesellschafften als einen scurram mit vielfältigen Schmähen durchgezogen, welches alles aber ich aus Christlichen Gemüthe, und daß ich bey der Gemeine kein Aergernüß geben möchte, verschmertzet, und gemeynet, ihn hierdurch zu gewinnen, und von seinen untheologischen Vornehmen abzuwenden. Nichts destoweniger muß ich jetzo erfahren, daß er für etlichen wenigen Wochen meinen bißher gewesenen Beicht Vater Herr D. I. B. C. durch weiß nicht was vor persuasiones wieder mich mit ihm umzutreten veranlasset, worauf sie beyderseits ohne alle vorher in acht genommene und gewöhnliche gradus admonitionis bey Versammlung des Ministerii jüngsthin mit einer excessiven Schmäh Schrifft, in welcher sie mich vieler schändlichen Laster sollen beschuldiget, auch auf sich genommen haben, dieselbige mir klärlich darzuthun, hervor gerückt, und dadurch die übrigen Herren des Ministerii verleitet, daß sie die bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit übergebene harte Klage (wiewohln doch noch etliche härtere Worte auf Einrathen der anderen darinnen geändert seyn sollen) viritim unterschrieben, zumahl da denen übrigen von diesen zweyen Herren Collegen Versicherung gethan worden, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit alsbald einen strengen Befehl, wieder mich auf das schärffste zu inquiriren, ergehen lassen würde; nachdem aber Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Unbefugnüß ihres petiti augenscheinlich wahrgenommen, und dannenhero der Universität, daß sie mich zuförderst wieder des Ministerii Anklage hören solten, gnädigst anbefohlen, für welche hohe Churfürstl Gnade Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich unterthänigsten Danck abstatte, hat Herr D. P. nicht alleine fortgefahren in allen seinen inzwischen gehaltenen Predigten mich auf das hefftig-

die Zeit der ferien über auff meine Verantwortung bedacht gewesen seyn können; so aber wird die Sache zu grossen praejudiz meines ehrlichen Nahmens, der dieser Anschuldigung halber nicht wenig gekräncket wird, aufgehalten; Ja ich kan, so lange biß ich die Klage des Ministerii gelesen, nicht einmahl Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine ausführliche speciem facti zur Vortrab meiner Verantwortung vorstellen. Jedoch werden Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mir gnädigst erlauben, daß, Deroselben ich indessen der Sachen wahre Befchaffenheit nur in etwas entwerffe.

Es hat Herr D. A. P. nunmehro fast ein Jahr her auf öffentlicher Cantzel ohne alle gegebene Ursach wieder meine doctrinas privatas und wieder meine Schrifften mit harten anzüglichen Worten öffters geprediget, auch mich auf Gastereyen und in andern Gesellschafften als einen scurram mit vielfältigen Schmähen durchgezogen, welches alles aber ich aus Christlichen Gemüthe, und daß ich bey der Gemeine kein Aergernüß geben möchte, verschmertzet, und gemeynet, ihn hierdurch zu gewinnen, und von seinen untheologischen Vornehmen abzuwenden. Nichts destoweniger muß ich jetzo erfahren, daß er für etlichen wenigen Wochen meinen bißher gewesenen Beicht Vater Herr D. I. B. C. durch weiß nicht was vor persuasiones wieder mich mit ihm umzutreten veranlasset, worauf sie beyderseits ohne alle vorher in acht genommene und gewöhnliche gradus admonitionis bey Versammlung des Ministerii jüngsthin mit einer excessiven Schmäh Schrifft, in welcher sie mich vieler schändlichen Laster sollen beschuldiget, auch auf sich genommen haben, dieselbige mir klärlich darzuthun, hervor gerückt, und dadurch die übrigen Herren des Ministerii verleitet, daß sie die bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit übergebene harte Klage (wiewohln doch noch etliche härtere Worte auf Einrathen der anderen darinnen geändert seyn sollen) viritim unterschrieben, zumahl da denen übrigen von diesen zweyen Herren Collegen Versicherung gethan worden, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit alsbald einen strengen Befehl, wieder mich auf das schärffste zu inquiriren, ergehen lassen würde; nachdem aber Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Unbefugnüß ihres petiti augenscheinlich wahrgenommen, und dannenhero der Universität, daß sie mich zuförderst wieder des Ministerii Anklage hören solten, gnädigst anbefohlen, für welche hohe Churfürstl Gnade Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich unterthänigsten Danck abstatte, hat Herr D. P. nicht alleine fortgefahren in allen seinen inzwischen gehaltenen Predigten mich auf das hefftig-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0061" n="55"/>
die Zeit der ferien über auff                      meine Verantwortung bedacht gewesen seyn können; so aber wird die Sache zu                      grossen praejudiz meines ehrlichen Nahmens, der dieser Anschuldigung halber                      nicht wenig gekräncket wird, aufgehalten; Ja ich kan, so lange biß ich die Klage                      des Ministerii gelesen, nicht einmahl Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine                      ausführliche speciem facti zur Vortrab meiner Verantwortung vorstellen. Jedoch                      werden Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mir gnädigst erlauben, daß, Deroselben                      ich indessen der Sachen wahre Befchaffenheit nur in etwas entwerffe.</p>
        <p>Es hat Herr D. A. P. nunmehro fast ein Jahr her auf öffentlicher Cantzel ohne alle gegebene Ursach wieder meine doctrinas privatas und wieder meine Schrifften mit harten anzüglichen Worten öffters geprediget, auch mich auf Gastereyen und in andern Gesellschafften als einen scurram mit vielfältigen Schmähen durchgezogen, welches alles aber ich aus Christlichen Gemüthe, und daß ich bey der Gemeine kein Aergernüß geben möchte, verschmertzet, und gemeynet, ihn hierdurch zu gewinnen, und von seinen untheologischen Vornehmen abzuwenden. Nichts destoweniger muß ich jetzo erfahren, daß er für etlichen wenigen Wochen meinen bißher gewesenen Beicht Vater Herr D. I. B. C. durch weiß nicht was vor persuasiones wieder mich mit ihm umzutreten veranlasset, worauf sie beyderseits ohne alle vorher in acht genommene und gewöhnliche gradus admonitionis bey Versammlung des Ministerii jüngsthin mit einer excessiven Schmäh Schrifft, in welcher sie mich vieler schändlichen Laster sollen beschuldiget, auch auf sich genommen haben, dieselbige mir klärlich darzuthun, hervor gerückt, und dadurch die übrigen Herren des Ministerii verleitet, daß sie die bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit übergebene harte Klage (wiewohln doch noch etliche härtere Worte auf Einrathen der anderen darinnen geändert seyn sollen) viritim unterschrieben, zumahl da denen übrigen von diesen zweyen Herren Collegen Versicherung gethan worden, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit alsbald einen strengen Befehl, wieder mich auf das schärffste zu inquiriren, ergehen lassen würde; nachdem aber Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Unbefugnüß ihres petiti augenscheinlich wahrgenommen, und dannenhero der Universität, daß sie mich zuförderst wieder des Ministerii Anklage hören solten, gnädigst anbefohlen, für welche hohe Churfürstl Gnade Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich unterthänigsten Danck abstatte, hat Herr D. P. nicht alleine fortgefahren in allen seinen inzwischen gehaltenen Predigten mich auf das hefftig-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[55/0061] die Zeit der ferien über auff meine Verantwortung bedacht gewesen seyn können; so aber wird die Sache zu grossen praejudiz meines ehrlichen Nahmens, der dieser Anschuldigung halber nicht wenig gekräncket wird, aufgehalten; Ja ich kan, so lange biß ich die Klage des Ministerii gelesen, nicht einmahl Ewr. Churfürstl. Durchlauchtigkeit eine ausführliche speciem facti zur Vortrab meiner Verantwortung vorstellen. Jedoch werden Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit mir gnädigst erlauben, daß, Deroselben ich indessen der Sachen wahre Befchaffenheit nur in etwas entwerffe. Es hat Herr D. A. P. nunmehro fast ein Jahr her auf öffentlicher Cantzel ohne alle gegebene Ursach wieder meine doctrinas privatas und wieder meine Schrifften mit harten anzüglichen Worten öffters geprediget, auch mich auf Gastereyen und in andern Gesellschafften als einen scurram mit vielfältigen Schmähen durchgezogen, welches alles aber ich aus Christlichen Gemüthe, und daß ich bey der Gemeine kein Aergernüß geben möchte, verschmertzet, und gemeynet, ihn hierdurch zu gewinnen, und von seinen untheologischen Vornehmen abzuwenden. Nichts destoweniger muß ich jetzo erfahren, daß er für etlichen wenigen Wochen meinen bißher gewesenen Beicht Vater Herr D. I. B. C. durch weiß nicht was vor persuasiones wieder mich mit ihm umzutreten veranlasset, worauf sie beyderseits ohne alle vorher in acht genommene und gewöhnliche gradus admonitionis bey Versammlung des Ministerii jüngsthin mit einer excessiven Schmäh Schrifft, in welcher sie mich vieler schändlichen Laster sollen beschuldiget, auch auf sich genommen haben, dieselbige mir klärlich darzuthun, hervor gerückt, und dadurch die übrigen Herren des Ministerii verleitet, daß sie die bey Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit übergebene harte Klage (wiewohln doch noch etliche härtere Worte auf Einrathen der anderen darinnen geändert seyn sollen) viritim unterschrieben, zumahl da denen übrigen von diesen zweyen Herren Collegen Versicherung gethan worden, daß Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit alsbald einen strengen Befehl, wieder mich auf das schärffste zu inquiriren, ergehen lassen würde; nachdem aber Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die Unbefugnüß ihres petiti augenscheinlich wahrgenommen, und dannenhero der Universität, daß sie mich zuförderst wieder des Ministerii Anklage hören solten, gnädigst anbefohlen, für welche hohe Churfürstl Gnade Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit ich unterthänigsten Danck abstatte, hat Herr D. P. nicht alleine fortgefahren in allen seinen inzwischen gehaltenen Predigten mich auf das hefftig-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/61
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/61>, abgerufen am 02.05.2024.