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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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2) daß dieser Vergleich nicht allein von uns beyden, sondern auch auff jeder Seite von zwev Zeugen unterschrieben werde. 3) Daß nach vollzogenen Vergleich beyde Partheyen bey den Herrn Superintendenten zusammen kommen, beyderseits gegen einander mündlich ihre gute affection contestiren, hierauff D. Thomas Herrn D. C. ersuche, daß er künfftig nicht übel nehmen wolle, wenn er sich eines andern Beicht-Vaters bedienen werde, massen er solches nicht ex rancore animi, sondern aus andern wichtigen und sein Gewissen betreffenden Ursachen zu thun genöthiget werde, Herr D. C. hingegen dem Herrn Superintendenten bezeige, daß er D. Thomasen mit guten Willen von Beicht-Stuhle lasse, dieserwegen keinen Groll gegen ihn hege, auch gar wohl geschehen lassen könne, daß der Herr Superintendens demjenigen, den D. Thomas zu seinen Beicht-Vater erkiesen würde, dieser seiner Erklärung halber Versicherung thue. 4) Daß Herr D. C. ebenmäßig mit Herr Burgemeister St. (weil doch dieser in der letzten Predigt von dem Burgemeister von Gütterbock meinethalben unschuldig leiden müssen) einen Christlichen und raisonnablen Vergleich treffe. Ich gebe dem Ehrwürdigen Ministerio selbsten zu erkennen, ob diese vorgeschlagene Puncta Herrn D. C. schimpfflich seyn, und ob bey so gestalten Sachen man mir andere Vorschläge ohne meine gröste Beschimpffung zumuthen könne. DaUnd Erinnerung an das Ministerium, Herrn D. C. zuzureden. aber ja über Verhoffen Herr D. C. diese meine Vorschläge nicht annehmen, und sich mit mir in der Güte vergleichen wollte; ersuche ich die übrigen Herren des Ministerii, und erinnere sie wohlmeynend ihres Amts, daß sie so dann Herrn D. C. gebührend zureden, und ihm alles dasjenige, was zum Frieden dienet, vorstellen, absonderlich aber zu erwegen geben wollen, daß bey diesen Vergleich mein interesse das wenigste sey, sondern vielmehr bey Entstehung der Güte nicht allein er selbst, sondern auch durch ihn das gantze Ehrwürdige Ministerium Gefahr leiden könne.

Zum vierdten und letzten ist Herr D. P. noch übrig. Ich wolte wünschen,Bey der vierten Classe wegen Herrn D. P. daß mit diesen so wohl als mit denen andern res integra wäre, und ich mit ihm auf die Art, wie mit denen übrigen Herren aus einander gesetzet werden könnte. Aber ich gebe seinen sämtlichen Herren Collegen zu erwegen, daß sich bey so vielen unziemenden und unchristlichen Begünstigungen, die er wieder mich begangen und noch täglich damit continuiret, es sich so nicht thun lasse. Ich will nur unter vielen unzehligenKurtze Specification von jetzo die gröbsten anführen, 1) hat er seinen heiligen Amt zuwieder für dem Jahr in denen Pfingst-Feyertagen mein damahls ohnlängst

2) daß dieser Vergleich nicht allein von uns beyden, sondern auch auff jeder Seite von zwev Zeugen unterschrieben werde. 3) Daß nach vollzogenen Vergleich beyde Partheyen bey den Herrn Superintendenten zusammen kommen, beyderseits gegen einander mündlich ihre gute affection contestiren, hierauff D. Thomas Herrn D. C. ersuche, daß er künfftig nicht übel nehmen wolle, wenn er sich eines andern Beicht-Vaters bedienen werde, massen er solches nicht ex rancore animi, sondern aus andern wichtigen und sein Gewissen betreffenden Ursachen zu thun genöthiget werde, Herr D. C. hingegen dem Herrn Superintendenten bezeige, daß er D. Thomasen mit guten Willen von Beicht-Stuhle lasse, dieserwegen keinen Groll gegen ihn hege, auch gar wohl geschehen lassen könne, daß der Herr Superintendens demjenigen, den D. Thomas zu seinen Beicht-Vater erkiesen würde, dieser seiner Erklärung halber Versicherung thue. 4) Daß Herr D. C. ebenmäßig mit Herr Burgemeister St. (weil doch dieser in der letzten Predigt von dem Burgemeister von Gütterbock meinethalben unschuldig leiden müssen) einen Christlichen und raisonnablen Vergleich treffe. Ich gebe dem Ehrwürdigen Ministerio selbsten zu erkennen, ob diese vorgeschlagene Puncta Herrn D. C. schimpfflich seyn, und ob bey so gestalten Sachen man mir andere Vorschläge ohne meine gröste Beschimpffung zumuthen könne. DaUnd Erinnerung an das Ministerium, Herrn D. C. zuzureden. aber ja über Verhoffen Herr D. C. diese meine Vorschläge nicht annehmen, und sich mit mir in der Güte vergleichen wollte; ersuche ich die übrigen Herren des Ministerii, und erinnere sie wohlmeynend ihres Amts, daß sie so dann Herrn D. C. gebührend zureden, und ihm alles dasjenige, was zum Frieden dienet, vorstellen, absonderlich aber zu erwegen geben wollen, daß bey diesen Vergleich mein interesse das wenigste sey, sondern vielmehr bey Entstehung der Güte nicht allein er selbst, sondern auch durch ihn das gantze Ehrwürdige Ministerium Gefahr leiden könne.

Zum vierdten und letzten ist Herr D. P. noch übrig. Ich wolte wünschen,Bey der vierten Classe wegen Herrn D. P. daß mit diesen so wohl als mit denen andern res integra wäre, und ich mit ihm auf die Art, wie mit denen übrigen Herren aus einander gesetzet werden könnte. Aber ich gebe seinen sämtlichen Herren Collegen zu erwegen, daß sich bey so vielen unziemenden und unchristlichen Begünstigungen, die er wieder mich begangen und noch täglich damit continuiret, es sich so nicht thun lasse. Ich will nur unter vielen unzehligenKurtze Specification von jetzo die gröbsten anführen, 1) hat er seinen heiligen Amt zuwieder für dem Jahr in denen Pfingst-Feyertagen mein damahls ohnlängst

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2) daß dieser Vergleich                      nicht allein von uns beyden, sondern auch auff jeder Seite von zwev Zeugen                      unterschrieben werde. 3) Daß nach vollzogenen Vergleich beyde Partheyen bey den                      Herrn Superintendenten zusammen kommen, beyderseits gegen einander mündlich ihre                      gute affection contestiren, hierauff D. Thomas Herrn D. C. ersuche, daß er                      künfftig nicht übel nehmen wolle, wenn er sich eines andern Beicht-Vaters                      bedienen werde, massen er solches nicht ex rancore animi, sondern aus andern                      wichtigen und sein Gewissen betreffenden Ursachen zu thun genöthiget werde, Herr                      D. C. hingegen dem Herrn Superintendenten bezeige, daß er D. Thomasen mit guten                      Willen von Beicht-Stuhle lasse, dieserwegen keinen Groll gegen ihn hege, auch                      gar wohl geschehen lassen könne, daß der Herr Superintendens demjenigen, den D.                      Thomas zu seinen Beicht-Vater erkiesen würde, dieser seiner Erklärung halber                      Versicherung thue. 4) Daß Herr D. C. ebenmäßig mit Herr Burgemeister St. (weil                      doch dieser in der letzten Predigt von dem Burgemeister von Gütterbock                      meinethalben unschuldig leiden müssen) einen Christlichen und raisonnablen                      Vergleich treffe. Ich gebe dem Ehrwürdigen Ministerio selbsten zu erkennen, ob                      diese vorgeschlagene Puncta Herrn D. C. schimpfflich seyn, und ob bey so                      gestalten Sachen man mir andere Vorschläge ohne meine gröste Beschimpffung                      zumuthen könne. Da<note place="right">Und Erinnerung an das <hi rendition="#i">Ministerium</hi>, Herrn <hi rendition="#i">D. C.</hi> zuzureden.</note> aber ja über Verhoffen Herr D. C. diese meine Vorschläge                      nicht annehmen, und sich mit mir in der Güte vergleichen wollte; ersuche ich die                      übrigen Herren des Ministerii, und erinnere sie wohlmeynend ihres Amts, daß sie                      so dann Herrn D. C. gebührend zureden, und ihm alles dasjenige, was zum Frieden                      dienet, vorstellen, absonderlich aber zu erwegen geben wollen, daß bey diesen                      Vergleich mein interesse das wenigste sey, sondern vielmehr bey Entstehung der                      Güte nicht allein er selbst, sondern auch durch ihn das gantze Ehrwürdige                      Ministerium Gefahr leiden könne.</p>
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[129/0135] 2) daß dieser Vergleich nicht allein von uns beyden, sondern auch auff jeder Seite von zwev Zeugen unterschrieben werde. 3) Daß nach vollzogenen Vergleich beyde Partheyen bey den Herrn Superintendenten zusammen kommen, beyderseits gegen einander mündlich ihre gute affection contestiren, hierauff D. Thomas Herrn D. C. ersuche, daß er künfftig nicht übel nehmen wolle, wenn er sich eines andern Beicht-Vaters bedienen werde, massen er solches nicht ex rancore animi, sondern aus andern wichtigen und sein Gewissen betreffenden Ursachen zu thun genöthiget werde, Herr D. C. hingegen dem Herrn Superintendenten bezeige, daß er D. Thomasen mit guten Willen von Beicht-Stuhle lasse, dieserwegen keinen Groll gegen ihn hege, auch gar wohl geschehen lassen könne, daß der Herr Superintendens demjenigen, den D. Thomas zu seinen Beicht-Vater erkiesen würde, dieser seiner Erklärung halber Versicherung thue. 4) Daß Herr D. C. ebenmäßig mit Herr Burgemeister St. (weil doch dieser in der letzten Predigt von dem Burgemeister von Gütterbock meinethalben unschuldig leiden müssen) einen Christlichen und raisonnablen Vergleich treffe. Ich gebe dem Ehrwürdigen Ministerio selbsten zu erkennen, ob diese vorgeschlagene Puncta Herrn D. C. schimpfflich seyn, und ob bey so gestalten Sachen man mir andere Vorschläge ohne meine gröste Beschimpffung zumuthen könne. Da aber ja über Verhoffen Herr D. C. diese meine Vorschläge nicht annehmen, und sich mit mir in der Güte vergleichen wollte; ersuche ich die übrigen Herren des Ministerii, und erinnere sie wohlmeynend ihres Amts, daß sie so dann Herrn D. C. gebührend zureden, und ihm alles dasjenige, was zum Frieden dienet, vorstellen, absonderlich aber zu erwegen geben wollen, daß bey diesen Vergleich mein interesse das wenigste sey, sondern vielmehr bey Entstehung der Güte nicht allein er selbst, sondern auch durch ihn das gantze Ehrwürdige Ministerium Gefahr leiden könne. Und Erinnerung an das Ministerium, Herrn D. C. zuzureden. Zum vierdten und letzten ist Herr D. P. noch übrig. Ich wolte wünschen, daß mit diesen so wohl als mit denen andern res integra wäre, und ich mit ihm auf die Art, wie mit denen übrigen Herren aus einander gesetzet werden könnte. Aber ich gebe seinen sämtlichen Herren Collegen zu erwegen, daß sich bey so vielen unziemenden und unchristlichen Begünstigungen, die er wieder mich begangen und noch täglich damit continuiret, es sich so nicht thun lasse. Ich will nur unter vielen unzehligen jetzo die gröbsten anführen, 1) hat er seinen heiligen Amt zuwieder für dem Jahr in denen Pfingst-Feyertagen mein damahls ohnlängst Bey der vierten Classe wegen Herrn D. P. Kurtze Specification von

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 129. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/135>, abgerufen am 23.11.2024.