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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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ihm dieses mein Vorhaben des gütlichen Vergleichs mündlich für. Ich befand auch, daß ich in meinen Vertrauen zu ihm nicht geirret hatte, indem er seine Geneigheit mir in diesen Christlichen Vorhaben zu dienen nicht alleine deutlich zu verstehen gab, sondern mir auch vieles entdeckte, was künfftig, wenn ja über Verhoffen die Güte fruchtloß abgehen solte, zu meiner defension dienen würde. Er nahm auch über sich, mit meinen Haupt-Adversariis zu reden, und mißfiel ihm nicht, daß ich in antecessum einen Auffsatz meines Vorschlags verfertigen wolte, welchen er so dann bey dem ersten Convent des Ministerii zu übergeben gesonnen wäre. Dannenhero setzte ich in Monat Junio mit guten Bedacht einen zwar etwas weitläufftigen, aber nach denen damahligen Umständen nicht wohl kürtzer zu fassenden Vorschlag zur Güte auf, wie nachfolgender §. denselben von Wort zu Wort vorstellen wird.

§. LIIX. P. P. Wiewohl ein ehrwürdiges Ministerium allhierVorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs. 1) ohne alle vorhergegangene sowohl in Gottes Wort verordnete, als in der Christlichen ersten Kirchen übliche gradus admonitionis mich D. Thomasium in einer von ihnen 2) viritim unterschriebenen Klage 3) bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit 4) vieler horrendorum criminum, als profanität in der Religion, Verachtung meiner Praeceptorum und des H. Ministerii, Verfertigung vieler Schmäh Schrifften und schimpflichen Bilder, Lästerung meines Beicht-Vaters, Abstehlung der Absolution, Verachtung Gottes u. s. w. angeschuldiget, und dabey 5) die intention gehabt, mich in eine schwere inquisition, und folgbar in ein grosses Unglück, nehmlich laut ihrer Worte, in die Ausrottung aus der Christlichen Gemeine zu bringen, welches ihnen aber 6) fehl geschlagen, immassen S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die inquisition nicht verordnet, sondern mir den Weg gemeiner Rechte eröffnet, und es also solcher gestalt 7) nothwendig dahin gedeyen muß, daß E Ehrwürdigen Ministerio der Beweiß auferleget werden wird, zudem sich aber wenig Mittel finden dürfften, zumahlen da 8) ihnen selbsten insgesamt am besten bewust seyn wird, mit was für Grunde sie in ihrer Klage setzen, daß sie, ehe ich mich (ihren Vorgeben nach) an meinen Beicht-Vater vergriffen, gesonnen gewesen wären, mir durch selbigen meine schwere Sünd zu Gemüthe führen zu lassen; und ich dannenhero solchergestalt, wenn ich mich nach politischen Absichten richten wollte, wenig Ursach finden würde, die mich zu einen Vergleich bewegen könnten. So habe ich doch in Ansehen meines Christenthums, das mich nicht gleiches mit gleichen zu vergelten lehret, anderen Gedancken Raum gegeben, nicht alleine mich

ihm dieses mein Vorhaben des gütlichen Vergleichs mündlich für. Ich befand auch, daß ich in meinen Vertrauen zu ihm nicht geirret hatte, indem er seine Geneigheit mir in diesen Christlichen Vorhaben zu dienen nicht alleine deutlich zu verstehen gab, sondern mir auch vieles entdeckte, was künfftig, wenn ja über Verhoffen die Güte fruchtloß abgehen solte, zu meiner defension dienen würde. Er nahm auch über sich, mit meinen Haupt-Adversariis zu reden, und mißfiel ihm nicht, daß ich in antecessum einen Auffsatz meines Vorschlags verfertigen wolte, welchen er so dann bey dem ersten Convent des Ministerii zu übergeben gesonnen wäre. Dannenhero setzte ich in Monat Junio mit guten Bedacht einen zwar etwas weitläufftigen, aber nach denen damahligen Umständen nicht wohl kürtzer zu fassenden Vorschlag zur Güte auf, wie nachfolgender §. denselben von Wort zu Wort vorstellen wird.

§. LIIX. P. P. Wiewohl ein ehrwürdiges Ministerium allhierVorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs. 1) ohne alle vorhergegangene sowohl in Gottes Wort verordnete, als in der Christlichen ersten Kirchen übliche gradus admonitionis mich D. Thomasium in einer von ihnen 2) viritim unterschriebenen Klage 3) bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit 4) vieler horrendorum criminum, als profanität in der Religion, Verachtung meiner Praeceptorum und des H. Ministerii, Verfertigung vieler Schmäh Schrifften und schimpflichen Bilder, Lästerung meines Beicht-Vaters, Abstehlung der Absolution, Verachtung Gottes u. s. w. angeschuldiget, und dabey 5) die intention gehabt, mich in eine schwere inquisition, und folgbar in ein grosses Unglück, nehmlich laut ihrer Worte, in die Ausrottung aus der Christlichen Gemeine zu bringen, welches ihnen aber 6) fehl geschlagen, immassen S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die inquisition nicht verordnet, sondern mir den Weg gemeiner Rechte eröffnet, und es also solcher gestalt 7) nothwendig dahin gedeyen muß, daß E Ehrwürdigen Ministerio der Beweiß auferleget werden wird, zudem sich aber wenig Mittel finden dürfften, zumahlen da 8) ihnen selbsten insgesamt am besten bewust seyn wird, mit was für Grunde sie in ihrer Klage setzen, daß sie, ehe ich mich (ihren Vorgeben nach) an meinen Beicht-Vater vergriffen, gesonnen gewesen wären, mir durch selbigen meine schwere Sünd zu Gemüthe führen zu lassen; und ich dannenhero solchergestalt, wenn ich mich nach politischen Absichten richten wollte, wenig Ursach finden würde, die mich zu einen Vergleich bewegen könnten. So habe ich doch in Ansehen meines Christenthums, das mich nicht gleiches mit gleichen zu vergelten lehret, anderen Gedancken Raum gegeben, nicht alleine mich

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[119/0125] ihm dieses mein Vorhaben des gütlichen Vergleichs mündlich für. Ich befand auch, daß ich in meinen Vertrauen zu ihm nicht geirret hatte, indem er seine Geneigheit mir in diesen Christlichen Vorhaben zu dienen nicht alleine deutlich zu verstehen gab, sondern mir auch vieles entdeckte, was künfftig, wenn ja über Verhoffen die Güte fruchtloß abgehen solte, zu meiner defension dienen würde. Er nahm auch über sich, mit meinen Haupt-Adversariis zu reden, und mißfiel ihm nicht, daß ich in antecessum einen Auffsatz meines Vorschlags verfertigen wolte, welchen er so dann bey dem ersten Convent des Ministerii zu übergeben gesonnen wäre. Dannenhero setzte ich in Monat Junio mit guten Bedacht einen zwar etwas weitläufftigen, aber nach denen damahligen Umständen nicht wohl kürtzer zu fassenden Vorschlag zur Güte auf, wie nachfolgender §. denselben von Wort zu Wort vorstellen wird. §. LIIX. P. P. Wiewohl ein ehrwürdiges Ministerium allhier 1) ohne alle vorhergegangene sowohl in Gottes Wort verordnete, als in der Christlichen ersten Kirchen übliche gradus admonitionis mich D. Thomasium in einer von ihnen 2) viritim unterschriebenen Klage 3) bey Churfürstlicher Durchlauchtigkeit 4) vieler horrendorum criminum, als profanität in der Religion, Verachtung meiner Praeceptorum und des H. Ministerii, Verfertigung vieler Schmäh Schrifften und schimpflichen Bilder, Lästerung meines Beicht-Vaters, Abstehlung der Absolution, Verachtung Gottes u. s. w. angeschuldiget, und dabey 5) die intention gehabt, mich in eine schwere inquisition, und folgbar in ein grosses Unglück, nehmlich laut ihrer Worte, in die Ausrottung aus der Christlichen Gemeine zu bringen, welches ihnen aber 6) fehl geschlagen, immassen S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit die inquisition nicht verordnet, sondern mir den Weg gemeiner Rechte eröffnet, und es also solcher gestalt 7) nothwendig dahin gedeyen muß, daß E Ehrwürdigen Ministerio der Beweiß auferleget werden wird, zudem sich aber wenig Mittel finden dürfften, zumahlen da 8) ihnen selbsten insgesamt am besten bewust seyn wird, mit was für Grunde sie in ihrer Klage setzen, daß sie, ehe ich mich (ihren Vorgeben nach) an meinen Beicht-Vater vergriffen, gesonnen gewesen wären, mir durch selbigen meine schwere Sünd zu Gemüthe führen zu lassen; und ich dannenhero solchergestalt, wenn ich mich nach politischen Absichten richten wollte, wenig Ursach finden würde, die mich zu einen Vergleich bewegen könnten. So habe ich doch in Ansehen meines Christenthums, das mich nicht gleiches mit gleichen zu vergelten lehret, anderen Gedancken Raum gegeben, nicht alleine mich Vorbedingungen wegen des vorgeschlagenen Vergleichs.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 119. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/125>, abgerufen am 04.05.2024.