Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

zu einem gütlichen Vergleich berenwillig finden zu lassen, sondern auch, damit ich als der beleydigte Theil, wieder E. Ehrwürdiges Ministerium meines Orts die gradus admonitionis in acht nähme, ihnen selbst denselbigen anzutragen, und raisonnable wie auch Christliche Mittel vorzuschlagen, des Vertrauens lebende, es werde ein Ehrwürdiges Ministerium meine gut gemeynte und Christliche intention hieraus erkennen, und nicht etwann sich das praejudicium einnehmen lassen, als brächte mich einig Mißtrauen in die Gerechtigkeit meiner Sache zu diesen Vorschlägen, vielweniger aber die in diesen Vergleich enthaltene Worte also auslegen, ob hätte ich dieselbige einen oder den andern zu touchiren vorgebracht, massen ich mich dann beflissen, alle Affecten, so viel menschliche Schwachheit zuläst, beyseit zu setzen, und meine Vorschläge bloß nach der Sachen wahren Beschaffenheit einzurichten.

Eintheilung desselbigen in 4. unterschiedene Classen.

Ob nun aber wohl die bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wieder mich eingegebene Klage ihrer neune unterschrieben, und dannenhero so viel diese Unterschrifft betrifft, sie insgesamt gleiches Grades zu seyn scheinen, so muß ich doch wegen desjenigen, so vor dieser Unterschrifft vorhergegangen, und nach der Zeit darauf erfolget, dieselben in vier unterschiedene Classen ordnen, und meine Vorschläge, nach Unterscheid derselben, auf viererley Arten vortragen.

Was bey der ersten Classe voraus zu setzen / wegen fünff vornehmer und dem Autori sonst nicht ungewogener Herren Ministerialen.

Und zwar, so viel zum ersten Herrn D. Lehmannen, Herrn Lic. Ittigen, Herrn Lic. Rivinum, Herrn Lic. Seligmannen und Herrn M. Horn betrifft, so glaube ich 1) daß itztgemeldte fünff Herrn des Ministerii so wenig für ihre eigene Personen in particulari wieder mich, als ich meines Orts 2) wieder sie ausser dieser unterschriebenen Klage etwas zu praetendiren haben. Ich glaube auch noch zur Zeit 3) daß besagte fünff Herren die in dem Klag Libell wieder mich ausgestossenen falschen und harten Beschuldigungen mehr aus persuasion ihrer anderen Collegen, als aus bösen Vorsatz unterzeichnet haben; ich glaube 4) daß sie die hernach ad acta übergebenen so genannten Erleuterungs-Punckte, die in der That nichts anders, als ein formaler libellus famosus sind, entweder nicht gelesen, oder doch zum wenigsten nicht approbiret haben, oder noch approbiren; Ich glaube 5) daß sie nunmehro das mir hierdurch zugefügte Unrecht deutlich erkennen, ich glaube 6) daß sie, so viel das gesamte Ministerium betrifft, nichts an mir zu praetendiren haben, als daß ihnen dasjenige, was ich im Januario dieses Jahres von der Religione eruditorum gesetzet, und dabey von dem Joch der Clerisey gemeldet, odiös vorgebracht, und auf eine verdächtige Weise

zu einem gütlichen Vergleich berenwillig finden zu lassen, sondern auch, damit ich als der beleydigte Theil, wieder E. Ehrwürdiges Ministerium meines Orts die gradus admonitionis in acht nähme, ihnen selbst denselbigen anzutragen, und raisonnable wie auch Christliche Mittel vorzuschlagen, des Vertrauens lebende, es werde ein Ehrwürdiges Ministerium meine gut gemeynte und Christliche intention hieraus erkennen, und nicht etwann sich das praejudicium einnehmen lassen, als brächte mich einig Mißtrauen in die Gerechtigkeit meiner Sache zu diesen Vorschlägen, vielweniger aber die in diesen Vergleich enthaltene Worte also auslegen, ob hätte ich dieselbige einen oder den andern zu touchiren vorgebracht, massen ich mich dann beflissen, alle Affecten, so viel menschliche Schwachheit zuläst, beyseit zu setzen, und meine Vorschläge bloß nach der Sachen wahren Beschaffenheit einzurichten.

Eintheilung desselbigen in 4. unterschiedene Classen.

Ob nun aber wohl die bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wieder mich eingegebene Klage ihrer neune unterschrieben, und dannenhero so viel diese Unterschrifft betrifft, sie insgesamt gleiches Grades zu seyn scheinen, so muß ich doch wegen desjenigen, so vor dieser Unterschrifft vorhergegangen, und nach der Zeit darauf erfolget, dieselben in vier unterschiedene Classen ordnen, und meine Vorschläge, nach Unterscheid derselben, auf viererley Arten vortragen.

Was bey der ersten Classe voraus zu setzen / wegen fünff vornehmer und dem Autori sonst nicht ungewogener Herren Ministerialen.

Und zwar, so viel zum ersten Herrn D. Lehmannen, Herrn Lic. Ittigen, Herrn Lic. Rivinum, Herrn Lic. Seligmannen und Herrn M. Horn betrifft, so glaube ich 1) daß itztgemeldte fünff Herrn des Ministerii so wenig für ihre eigene Personen in particulari wieder mich, als ich meines Orts 2) wieder sie ausser dieser unterschriebenen Klage etwas zu praetendiren haben. Ich glaube auch noch zur Zeit 3) daß besagte fünff Herren die in dem Klag Libell wieder mich ausgestossenen falschen und harten Beschuldigungen mehr aus persuasion ihrer anderen Collegen, als aus bösen Vorsatz unterzeichnet haben; ich glaube 4) daß sie die hernach ad acta übergebenen so genannten Erleuterungs-Punckte, die in der That nichts anders, als ein formaler libellus famosus sind, entweder nicht gelesen, oder doch zum wenigsten nicht approbiret haben, oder noch approbiren; Ich glaube 5) daß sie nunmehro das mir hierdurch zugefügte Unrecht deutlich erkennen, ich glaube 6) daß sie, so viel das gesamte Ministerium betrifft, nichts an mir zu praetendiren haben, als daß ihnen dasjenige, was ich im Januario dieses Jahres von der Religione eruditorum gesetzet, und dabey von dem Joch der Clerisey gemeldet, odiös vorgebracht, und auf eine verdächtige Weise

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0126" n="120"/>
zu                      einem gütlichen Vergleich berenwillig finden zu lassen, sondern auch, damit ich                      als der beleydigte Theil, wieder E. Ehrwürdiges Ministerium meines Orts die                      gradus admonitionis in acht nähme, ihnen selbst denselbigen anzutragen, und                      raisonnable wie auch Christliche Mittel vorzuschlagen, des Vertrauens lebende,                      es werde ein Ehrwürdiges Ministerium meine gut gemeynte und Christliche                      intention hieraus erkennen, und nicht etwann sich das praejudicium einnehmen                      lassen, als brächte mich einig Mißtrauen in die Gerechtigkeit meiner Sache zu                      diesen Vorschlägen, vielweniger aber die in diesen Vergleich enthaltene Worte                      also auslegen, ob hätte ich dieselbige einen oder den andern zu touchiren                      vorgebracht, massen ich mich dann beflissen, alle Affecten, so viel menschliche                      Schwachheit zuläst, beyseit zu setzen, und meine Vorschläge bloß nach der Sachen                      wahren Beschaffenheit einzurichten.</p>
        <note place="left">Eintheilung desselbigen in 4. unterschiedene Classen.</note>
        <p>Ob nun aber wohl die bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wieder mich eingegebene                      Klage ihrer neune unterschrieben, und dannenhero so viel diese Unterschrifft                      betrifft, sie insgesamt gleiches Grades zu seyn scheinen, so muß ich doch wegen                      desjenigen, so vor dieser Unterschrifft vorhergegangen, und nach der Zeit darauf                      erfolget, dieselben in vier unterschiedene Classen ordnen, und meine Vorschläge,                      nach Unterscheid derselben, auf viererley Arten vortragen.</p>
        <note place="left">Was bey der ersten Classe voraus zu setzen / wegen fünff                      vornehmer und dem <hi rendition="#i">Autori</hi> sonst nicht ungewogener Herren <hi rendition="#i">Ministerial</hi>en.</note>
        <p>Und zwar, so viel zum ersten Herrn D. Lehmannen, Herrn Lic. Ittigen, Herrn Lic.                      Rivinum, Herrn Lic. Seligmannen und Herrn M. Horn betrifft, so glaube ich 1) daß                      itztgemeldte fünff Herrn des Ministerii so wenig für ihre eigene Personen in                      particulari wieder mich, als ich meines Orts 2) wieder sie ausser dieser                      unterschriebenen Klage etwas zu praetendiren haben. Ich glaube auch noch zur                      Zeit 3) daß besagte fünff Herren die in dem Klag Libell wieder mich                      ausgestossenen falschen und harten Beschuldigungen mehr aus persuasion ihrer                      anderen Collegen, als aus bösen Vorsatz unterzeichnet haben; ich glaube 4) daß                      sie die hernach ad acta übergebenen so genannten Erleuterungs-Punckte, die in                      der That nichts anders, als ein formaler libellus famosus sind, entweder nicht                      gelesen, oder doch zum wenigsten nicht approbiret haben, oder noch approbiren;                      Ich glaube 5) daß sie nunmehro das mir hierdurch zugefügte Unrecht deutlich                      erkennen, ich glaube 6) daß sie, so viel das gesamte Ministerium betrifft,                      nichts an mir zu praetendiren haben, als daß ihnen dasjenige, was ich im                      Januario dieses Jahres von der Religione eruditorum gesetzet, und dabey von dem                      Joch der Clerisey gemeldet, odiös vorgebracht, und auf eine verdächtige Weise
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[120/0126] zu einem gütlichen Vergleich berenwillig finden zu lassen, sondern auch, damit ich als der beleydigte Theil, wieder E. Ehrwürdiges Ministerium meines Orts die gradus admonitionis in acht nähme, ihnen selbst denselbigen anzutragen, und raisonnable wie auch Christliche Mittel vorzuschlagen, des Vertrauens lebende, es werde ein Ehrwürdiges Ministerium meine gut gemeynte und Christliche intention hieraus erkennen, und nicht etwann sich das praejudicium einnehmen lassen, als brächte mich einig Mißtrauen in die Gerechtigkeit meiner Sache zu diesen Vorschlägen, vielweniger aber die in diesen Vergleich enthaltene Worte also auslegen, ob hätte ich dieselbige einen oder den andern zu touchiren vorgebracht, massen ich mich dann beflissen, alle Affecten, so viel menschliche Schwachheit zuläst, beyseit zu setzen, und meine Vorschläge bloß nach der Sachen wahren Beschaffenheit einzurichten. Ob nun aber wohl die bey S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit wieder mich eingegebene Klage ihrer neune unterschrieben, und dannenhero so viel diese Unterschrifft betrifft, sie insgesamt gleiches Grades zu seyn scheinen, so muß ich doch wegen desjenigen, so vor dieser Unterschrifft vorhergegangen, und nach der Zeit darauf erfolget, dieselben in vier unterschiedene Classen ordnen, und meine Vorschläge, nach Unterscheid derselben, auf viererley Arten vortragen. Und zwar, so viel zum ersten Herrn D. Lehmannen, Herrn Lic. Ittigen, Herrn Lic. Rivinum, Herrn Lic. Seligmannen und Herrn M. Horn betrifft, so glaube ich 1) daß itztgemeldte fünff Herrn des Ministerii so wenig für ihre eigene Personen in particulari wieder mich, als ich meines Orts 2) wieder sie ausser dieser unterschriebenen Klage etwas zu praetendiren haben. Ich glaube auch noch zur Zeit 3) daß besagte fünff Herren die in dem Klag Libell wieder mich ausgestossenen falschen und harten Beschuldigungen mehr aus persuasion ihrer anderen Collegen, als aus bösen Vorsatz unterzeichnet haben; ich glaube 4) daß sie die hernach ad acta übergebenen so genannten Erleuterungs-Punckte, die in der That nichts anders, als ein formaler libellus famosus sind, entweder nicht gelesen, oder doch zum wenigsten nicht approbiret haben, oder noch approbiren; Ich glaube 5) daß sie nunmehro das mir hierdurch zugefügte Unrecht deutlich erkennen, ich glaube 6) daß sie, so viel das gesamte Ministerium betrifft, nichts an mir zu praetendiren haben, als daß ihnen dasjenige, was ich im Januario dieses Jahres von der Religione eruditorum gesetzet, und dabey von dem Joch der Clerisey gemeldet, odiös vorgebracht, und auf eine verdächtige Weise

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/126
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/126>, abgerufen am 04.05.2024.