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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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schuldigung wiederruffen, und die Misselin für eine Hexe auf solche Weise wieder schelten wollen, weswegen sie dann der Schlieperin geantwortet, ich dancke es der Misselin mit dem Teuffel, daß sie es mich nicht recht gelernet, ich habe ihr, scilicet gedachter Misselin, ein schwartzes Huhn gegeben, daß sie es mich auch lernen solte. 23. Ob nicht Inquisita damahls ferner erzehlet, sie habe einsmahlen früh Morgens in ihrer Hauß Thür gestanden, und gesehen, daß eine Katze über den Weg gelauffen kommen, und eine Keuthe Flachs im Maul gehabt habe? Affirmat, es wäre aber dieses nicht des Morgens, sondern des Abends, nachdem sie gemolcken gehabt, geschehen. 24. In welchem Jahre dieses geschehen sey? Es wäre wohl schon 14. oder 15. Jahre. 25. Ob nicht Inquisita damahlen ferner erzehlet, sie habe gesehen, daß die Katze über die Thüre gesprungen? Negat, sondern es wäre die Katze von Innemanns Hause hergekommen, und gegen der Misselin Hause zwar zugelauffen, ob aber dieselbe über der Misselin Thür gesprungen, habe sie nicht gesehen, auch nicht sehen können, weiln eine Thür-Pfost da stünde. 26. Ob nicht Anna Beata Narbs gesagt, o HErr JEsu Christ, wo lieffe sie dann hin? Negat. 27. Ihr, scilicet Inquisita, könnet ja aus euer Thür vor keine als der Misselin Thür sehen? Negat. 28. Ob nicht Inquisita hierauf den Kopf geneigt habe? Negat. Interrogat. Warum sie dasjenige, was sie jetzo ad art 13. biß 20. incl gestanden, vormahlen im Amte dahier gelaugnet habe? Resp. Sie habe es vergessen gehabt, weiln es vor vielen Jahren geschehen, und wäre ihr erst nach dem recht beygefallen.

Hierauf wurden die Zeugen, benanntlichen, Anna Beata, Martin und Elisabeth Narbs (Elisabeth Innemannin ist wegen ihrer gestern gethanen vielfältigen variationen nicht wieder citirt worden) vorgefordert, und der Inquisitin vorgestellet, daß dieselbe ihr Inquisitin ein und anders, so sie geläugnet, in das Gesicht sagen würden, dahero sie es freywillig gestehen, und es zu keinem Eyd kommen lassen solte; worauf als Inquisita antwortete, daß sie nicht verlangete, daß Zugen schwören solten, sondern sie, was ihr noch bewust, ohne dem gestehen wolte, als wurde dieselbe nochmahlen vernommen, und von ihr deponiret, wie folget:

Ad Art. 11. Inquisita affirmat. Ad 12. Inquisita. Es wäre das Geschwätz zwar also kommen, sie wüste aber nicht, daß es also geredet worden. Ad 23. Inquisita bliebe darbey, daß es des Abends geschehen. Testes Elisabeth und Anna Beata Narbs sagten, inquisita habge gesagt, daß sie in der Demmerung, als sie gemolcken gehabt, die Katze gesehen, ob inquisita aber den Abend oder Morgen verstanden / könte sie nicht sagen. Ad 25. Inquisita affirmat. Interrogata, warum sie es vorher gläugnet. Resp. Sie wäre eine alte Frau, und wäre ihr jetzo solches erst recht beygefallen. Ad 26. Inquisita bliebe anfänglich negativa, wiederruffte aber sogleich ihre deposition, und sagte, die Beata habe gesagt, o HErr JEsus, wo lieff sie denn

schuldigung wiederruffen, und die Misselin für eine Hexe auf solche Weise wieder schelten wollen, weswegen sie dann der Schlieperin geantwortet, ich dancke es der Misselin mit dem Teuffel, daß sie es mich nicht recht gelernet, ich habe ihr, scilicet gedachter Misselin, ein schwartzes Huhn gegeben, daß sie es mich auch lernen solte. 23. Ob nicht Inquisita damahls ferner erzehlet, sie habe einsmahlen früh Morgens in ihrer Hauß Thür gestanden, und gesehen, daß eine Katze über den Weg gelauffen kommen, und eine Keuthe Flachs im Maul gehabt habe? Affirmat, es wäre aber dieses nicht des Morgens, sondern des Abends, nachdem sie gemolcken gehabt, geschehen. 24. In welchem Jahre dieses geschehen sey? Es wäre wohl schon 14. oder 15. Jahre. 25. Ob nicht Inquisita damahlen ferner erzehlet, sie habe gesehen, daß die Katze über die Thüre gesprungen? Negat, sondern es wäre die Katze von Innemanns Hause hergekommen, und gegen der Misselin Hause zwar zugelauffen, ob aber dieselbe über der Misselin Thür gesprungen, habe sie nicht gesehen, auch nicht sehen können, weiln eine Thür-Pfost da stünde. 26. Ob nicht Anna Beata Narbs gesagt, o HErr JEsu Christ, wo lieffe sie dann hin? Negat. 27. Ihr, scilicet Inquisita, könnet ja aus euer Thür vor keine als der Misselin Thür sehen? Negat. 28. Ob nicht Inquisita hierauf den Kopf geneigt habe? Negat. Interrogat. Warum sie dasjenige, was sie jetzo ad art 13. biß 20. incl gestanden, vormahlen im Amte dahier gelaugnet habe? Resp. Sie habe es vergessen gehabt, weiln es vor vielen Jahren geschehen, und wäre ihr erst nach dem recht beygefallen.

Hierauf wurden die Zeugen, benanntlichen, Anna Beata, Martin und Elisabeth Narbs (Elisabeth Innemannin ist wegen ihrer gestern gethanen vielfältigen variationen nicht wieder citirt worden) vorgefordert, und der Inquisitin vorgestellet, daß dieselbe ihr Inquisitin ein und anders, so sie geläugnet, in das Gesicht sagen würden, dahero sie es freywillig gestehen, und es zu keinem Eyd kommen lassen solte; worauf als Inquisita antwortete, daß sie nicht verlangete, daß Zugen schwören solten, sondern sie, was ihr noch bewust, ohne dem gestehen wolte, als wurde dieselbe nochmahlen vernommen, und von ihr deponiret, wie folget:

Ad Art. 11. Inquisita affirmat. Ad 12. Inquisita. Es wäre das Geschwätz zwar also kommen, sie wüste aber nicht, daß es also geredet worden. Ad 23. Inquisita bliebe darbey, daß es des Abends geschehen. Testes Elisabeth und Anna Beata Narbs sagten, inquisita habge gesagt, daß sie in der Demmerung, als sie gemolcken gehabt, die Katze gesehen, ob inquisita aber den Abend oder Morgen verstanden / könte sie nicht sagen. Ad 25. Inquisita affirmat. Interrogata, warum sie es vorher gläugnet. Resp. Sie wäre eine alte Frau, und wäre ihr jetzo solches erst recht beygefallen. Ad 26. Inquisita bliebe anfänglich negativa, wiederruffte aber sogleich ihre deposition, und sagte, die Beata habe gesagt, o HErr JEsus, wo lieff sie denn

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        <p>Hierauf wurden die Zeugen, benanntlichen, Anna Beata, Martin und Elisabeth Narbs                      (Elisabeth Innemannin ist wegen ihrer gestern gethanen vielfältigen variationen                      nicht wieder citirt worden) vorgefordert, und der Inquisitin vorgestellet, daß                      dieselbe ihr Inquisitin ein und anders, so sie geläugnet, in das Gesicht sagen                      würden, dahero sie es freywillig gestehen, und es zu keinem Eyd kommen lassen                      solte; worauf als Inquisita antwortete, daß sie nicht verlangete, daß Zugen                      schwören solten, sondern sie, was ihr noch bewust, ohne dem gestehen wolte, als                      wurde dieselbe nochmahlen vernommen, und von ihr deponiret, wie folget:</p>
        <p>Ad Art. 11. Inquisita affirmat. Ad 12. Inquisita. Es wäre das Geschwätz zwar also                      kommen, sie wüste aber nicht, daß es also geredet worden. Ad 23. Inquisita                      bliebe darbey, daß es des Abends geschehen. Testes Elisabeth und Anna Beata                      Narbs sagten, inquisita habge gesagt, daß sie in der Demmerung, als sie                      gemolcken gehabt, die Katze gesehen, ob inquisita aber den Abend oder Morgen                      verstanden / könte sie nicht sagen. Ad 25. Inquisita affirmat. Interrogata,                      warum sie es vorher gläugnet. Resp. Sie wäre eine alte Frau, und wäre ihr jetzo                      solches erst recht beygefallen. Ad 26. Inquisita bliebe anfänglich negativa,                      wiederruffte aber sogleich ihre deposition, und sagte, die Beata habe gesagt, o                      HErr JEsus, wo lieff sie denn
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[329/0337] schuldigung wiederruffen, und die Misselin für eine Hexe auf solche Weise wieder schelten wollen, weswegen sie dann der Schlieperin geantwortet, ich dancke es der Misselin mit dem Teuffel, daß sie es mich nicht recht gelernet, ich habe ihr, scilicet gedachter Misselin, ein schwartzes Huhn gegeben, daß sie es mich auch lernen solte. 23. Ob nicht Inquisita damahls ferner erzehlet, sie habe einsmahlen früh Morgens in ihrer Hauß Thür gestanden, und gesehen, daß eine Katze über den Weg gelauffen kommen, und eine Keuthe Flachs im Maul gehabt habe? Affirmat, es wäre aber dieses nicht des Morgens, sondern des Abends, nachdem sie gemolcken gehabt, geschehen. 24. In welchem Jahre dieses geschehen sey? Es wäre wohl schon 14. oder 15. Jahre. 25. Ob nicht Inquisita damahlen ferner erzehlet, sie habe gesehen, daß die Katze über die Thüre gesprungen? Negat, sondern es wäre die Katze von Innemanns Hause hergekommen, und gegen der Misselin Hause zwar zugelauffen, ob aber dieselbe über der Misselin Thür gesprungen, habe sie nicht gesehen, auch nicht sehen können, weiln eine Thür-Pfost da stünde. 26. Ob nicht Anna Beata Narbs gesagt, o HErr JEsu Christ, wo lieffe sie dann hin? Negat. 27. Ihr, scilicet Inquisita, könnet ja aus euer Thür vor keine als der Misselin Thür sehen? Negat. 28. Ob nicht Inquisita hierauf den Kopf geneigt habe? Negat. Interrogat. Warum sie dasjenige, was sie jetzo ad art 13. biß 20. incl gestanden, vormahlen im Amte dahier gelaugnet habe? Resp. Sie habe es vergessen gehabt, weiln es vor vielen Jahren geschehen, und wäre ihr erst nach dem recht beygefallen. Hierauf wurden die Zeugen, benanntlichen, Anna Beata, Martin und Elisabeth Narbs (Elisabeth Innemannin ist wegen ihrer gestern gethanen vielfältigen variationen nicht wieder citirt worden) vorgefordert, und der Inquisitin vorgestellet, daß dieselbe ihr Inquisitin ein und anders, so sie geläugnet, in das Gesicht sagen würden, dahero sie es freywillig gestehen, und es zu keinem Eyd kommen lassen solte; worauf als Inquisita antwortete, daß sie nicht verlangete, daß Zugen schwören solten, sondern sie, was ihr noch bewust, ohne dem gestehen wolte, als wurde dieselbe nochmahlen vernommen, und von ihr deponiret, wie folget: Ad Art. 11. Inquisita affirmat. Ad 12. Inquisita. Es wäre das Geschwätz zwar also kommen, sie wüste aber nicht, daß es also geredet worden. Ad 23. Inquisita bliebe darbey, daß es des Abends geschehen. Testes Elisabeth und Anna Beata Narbs sagten, inquisita habge gesagt, daß sie in der Demmerung, als sie gemolcken gehabt, die Katze gesehen, ob inquisita aber den Abend oder Morgen verstanden / könte sie nicht sagen. Ad 25. Inquisita affirmat. Interrogata, warum sie es vorher gläugnet. Resp. Sie wäre eine alte Frau, und wäre ihr jetzo solches erst recht beygefallen. Ad 26. Inquisita bliebe anfänglich negativa, wiederruffte aber sogleich ihre deposition, und sagte, die Beata habe gesagt, o HErr JEsus, wo lieff sie denn

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/337>, abgerufen am 23.11.2024.