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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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dre setzet Lutherus und auch Brentius den locum de praedestinatione nicht allein auf die misericordiam, sondern auch auf die justitiam divinam. also, daß der allmächtige GOtt von Ewigkeit hero beschlossen, sich etlicher aus dem sündigen verdammlichen Geschlecht zu erbarmen, und sie aus Gnaden seelig zu machen, die andern aber um ihrer Sünde willen mit ewiger Verdammniß zu straffen, und werden jene electi dilecti, benedicti, diese aber reprobi, filii irae, maledicti, filii perditionis in der Schrifft genannt, wie es Lutherus wohl ausgeführet, wie denn auch Chemnitius saget de praedestinatione impiorum in dem Loco de causa peccati fol. 145. fac. 1. ex Fulgentio: Impios esse praedestinatos, non tamen ad malum, non peccatum, non ad culpam, sed ad poenam, und wenn man dieses nicht in acht nimmet, so giebts viel contraria scripturae, wie dann schon der error, Electionem esse universalem, daher kommen ist; dawieder dann nichts irret, was etwan formula oder der gemeine discurs dawieder moviret, man möchte also DEum autorem mali machen, oder die Leute in wiedrige Gedancken führen. Denn wieder das erste ist schon droben ex mente formulae eingeführet, DEum esse autorem mali poenae, denn dieweil die reprobatio endlich gehet zur Straffe der Sünden, welche sich bey dem Menschen findet, so ists schon richtig und klar, daß die Straffe nicht causa peccati sey. Wieder das andere sagt Lutherus, das es bey denen sich finde, die der Vernunfft in diesem hohen Artickul folgen wollen, die sich aber an GOttes Wort halten, und es bey demselben beruhen lassen, mit denen sey es gar anders, und hiermit stimmet sormula selbst ein in §. Denn weil unser Natur etc. Dann weil unsere Natur durch die Sünde verderbet, GOttes Zorn und der Verdamniß würdig und schuldig, so ist uns GOtt weder Wort, Geist und Gnade schuldig. Was kan man sich dann über Unbilligkeit beklagen, denn es heisset doch: Misereor cujus misereor, und darum ist zwar recht, daß angezogen wird, es seyen promissiones, vocatio & invitatio Evangelicae universales, und daß der heilige Geist und Glaube durch das gehörte Wort gegeben werde. Secundum normam scripturae ists aber mit der universalität also beschaffen, daß sie alleine respectu credentium universales seyn. Denn die Schrifft saget: Wer nicht glaubet, der ist verdammet. Dagegen aber heists: Auf daß alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben, item: Wer glaubet und getaufftwird, soll seelig werden, item: Das Evangelium ist eine Krafft, seelig zu machen alle, die daran glauben. Item Er gab Macht GOttes Kinder zu werden, allen, die an seinen Nahmen gläubeten. Und also expliciren sich die Dicta scripturae selbsten. Dann da Röm. XI. stehet: GOtt hat alles unter die Sünde beschlossen, auf daß er sich aller erbarme: da stehet Gal. III. v. 22. Aber die Schrifft hat alles beschlossen unter die Sünde, auf daß die Verheissung käme, durch den Glauben an IEsum CHristum gegeben,
dre setzet Lutherus und auch Brentius den locum de praedestinatione nicht allein auf die misericordiam, sondern auch auf die justitiam divinam. also, daß der allmächtige GOtt von Ewigkeit hero beschlossen, sich etlicher aus dem sündigen verdammlichen Geschlecht zu erbarmen, und sie aus Gnaden seelig zu machen, die andern aber um ihrer Sünde willen mit ewiger Verdammniß zu straffen, und werden jene electi dilecti, benedicti, diese aber reprobi, filii irae, maledicti, filii perditionis in der Schrifft genannt, wie es Lutherus wohl ausgeführet, wie denn auch Chemnitius saget de praedestinatione impiorum in dem Loco de causa peccati fol. 145. fac. 1. ex Fulgentio: Impios esse praedestinatos, non tamen ad malum, non peccatum, non ad culpam, sed ad poenam, und wenn man dieses nicht in acht nimmet, so giebts viel contraria scripturae, wie dann schon der error, Electionem esse universalem, daher kommen ist; dawieder dann nichts irret, was etwan formula oder der gemeine discurs dawieder moviret, man möchte also DEum autorem mali machen, oder die Leute in wiedrige Gedancken führen. Denn wieder das erste ist schon droben ex mente formulae eingeführet, DEum esse autorem mali poenae, denn dieweil die reprobatio endlich gehet zur Straffe der Sünden, welche sich bey dem Menschen findet, so ists schon richtig und klar, daß die Straffe nicht causa peccati sey. Wieder das andere sagt Lutherus, das es bey denen sich finde, die der Vernunfft in diesem hohen Artickul folgen wollen, die sich aber an GOttes Wort halten, und es bey demselben beruhen lassen, mit denen sey es gar anders, und hiermit stimmet sormula selbst ein in §. Denn weil unser Natur etc. Dann weil unsere Natur durch die Sünde verderbet, GOttes Zorn und der Verdamniß würdig und schuldig, so ist uns GOtt weder Wort, Geist und Gnade schuldig. Was kan man sich dann über Unbilligkeit beklagen, denn es heisset doch: Misereor cujus misereor, und darum ist zwar recht, daß angezogen wird, es seyen promissiones, vocatio & invitatio Evangelicae universales, und daß der heilige Geist und Glaube durch das gehörte Wort gegeben werde. Secundum normam scripturae ists aber mit der universalität also beschaffen, daß sie alleine respectu credentium universales seyn. Denn die Schrifft saget: Wer nicht glaubet, der ist verdammet. Dagegen aber heists: Auf daß alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben, item: Wer glaubet und getaufftwird, soll seelig werden, item: Das Evangelium ist eine Krafft, seelig zu machen alle, die daran glauben. Item Er gab Macht GOttes Kinder zu werden, allen, die an seinen Nahmen gläubeten. Und also expliciren sich die Dicta scripturae selbsten. Dann da Röm. XI. stehet: GOtt hat alles unter die Sünde beschlossen, auf daß er sich aller erbarme: da stehet Gal. III. v. 22. Aber die Schrifft hat alles beschlossen unter die Sünde, auf daß die Verheissung käme, durch den Glauben an IEsum CHristum gegeben,
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[228/0236] dre setzet Lutherus und auch Brentius den locum de praedestinatione nicht allein auf die misericordiam, sondern auch auf die justitiam divinam. also, daß der allmächtige GOtt von Ewigkeit hero beschlossen, sich etlicher aus dem sündigen verdammlichen Geschlecht zu erbarmen, und sie aus Gnaden seelig zu machen, die andern aber um ihrer Sünde willen mit ewiger Verdammniß zu straffen, und werden jene electi dilecti, benedicti, diese aber reprobi, filii irae, maledicti, filii perditionis in der Schrifft genannt, wie es Lutherus wohl ausgeführet, wie denn auch Chemnitius saget de praedestinatione impiorum in dem Loco de causa peccati fol. 145. fac. 1. ex Fulgentio: Impios esse praedestinatos, non tamen ad malum, non peccatum, non ad culpam, sed ad poenam, und wenn man dieses nicht in acht nimmet, so giebts viel contraria scripturae, wie dann schon der error, Electionem esse universalem, daher kommen ist; dawieder dann nichts irret, was etwan formula oder der gemeine discurs dawieder moviret, man möchte also DEum autorem mali machen, oder die Leute in wiedrige Gedancken führen. Denn wieder das erste ist schon droben ex mente formulae eingeführet, DEum esse autorem mali poenae, denn dieweil die reprobatio endlich gehet zur Straffe der Sünden, welche sich bey dem Menschen findet, so ists schon richtig und klar, daß die Straffe nicht causa peccati sey. Wieder das andere sagt Lutherus, das es bey denen sich finde, die der Vernunfft in diesem hohen Artickul folgen wollen, die sich aber an GOttes Wort halten, und es bey demselben beruhen lassen, mit denen sey es gar anders, und hiermit stimmet sormula selbst ein in §. Denn weil unser Natur etc. Dann weil unsere Natur durch die Sünde verderbet, GOttes Zorn und der Verdamniß würdig und schuldig, so ist uns GOtt weder Wort, Geist und Gnade schuldig. Was kan man sich dann über Unbilligkeit beklagen, denn es heisset doch: Misereor cujus misereor, und darum ist zwar recht, daß angezogen wird, es seyen promissiones, vocatio & invitatio Evangelicae universales, und daß der heilige Geist und Glaube durch das gehörte Wort gegeben werde. Secundum normam scripturae ists aber mit der universalität also beschaffen, daß sie alleine respectu credentium universales seyn. Denn die Schrifft saget: Wer nicht glaubet, der ist verdammet. Dagegen aber heists: Auf daß alle, die an ihn glauben, das ewige Leben haben, item: Wer glaubet und getaufftwird, soll seelig werden, item: Das Evangelium ist eine Krafft, seelig zu machen alle, die daran glauben. Item Er gab Macht GOttes Kinder zu werden, allen, die an seinen Nahmen gläubeten. Und also expliciren sich die Dicta scripturae selbsten. Dann da Röm. XI. stehet: GOtt hat alles unter die Sünde beschlossen, auf daß er sich aller erbarme: da stehet Gal. III. v. 22. Aber die Schrifft hat alles beschlossen unter die Sünde, auf daß die Verheissung käme, durch den Glauben an IEsum CHristum gegeben,

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/236>, abgerufen am 23.11.2024.