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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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sondere difficultäten) endlich unterschrieben: Es ist aber danebenst notorium, daß nach laut der praefation, das gantze Werck keinesweges auf die Politicos, sondern bloß auf die Kirchen und Schulen und derer Diener angesehen gewesen: darüm man denn auch die Zeit, und eine gute Weile hernacher allenthalben, da sie aufgenommen, die Politicos mit den subscriptionibus nicht beladen. 2. Und obwohl an particulär Orten aus sondern grossen Ursachen und Bedencken, welche ich nicht fechte, dißfalls eine Extension gemacht, so ist es doch in diesem löblichen Ertz-Stifft bis auf gegenwärtige Stunde bey der alten observanz gelassen, und dißfalls weder bey mir oder meinen Collegen das geringste gemuthet worden. 3. Denn so viel mich betrifft, als ich vor 8. Jahren von E. Hoch-Ehrwürdigen Dom-Capitel sede vacante bin bestellet worden, ist ein mehrers nicht fürgangen, als daß man mich gefraget; ob ich auch Calvinisch wäre, mit der angehengten Entschuldigung, daß ein jedes Membrum Capituli sich darauf auch erklähren müste: Darauf ich geantwortet; Nein, ich müste aber daneben dieses errinnern, daß mein Gebrauch nicht wäre, mit einem und andern in Religions-Sachen viel disputirens oder discurirens zu treiben; denn ich hielte vielmehr davon, beflisse mich auch, so viel mir GOtt Gnade gebe, selbsten dahin, daß einer sein Christenthum mehr im Hertzen, als im Munde hätte, auch durch einen Christlichen Wandel herfürleuchten, als in Worten und vielem Gewäsch bestehen liesse; Hierauf ist mir geantwortet, man wäre mit der Erklährung wohl zufrieden, denn ich würde für keinen Hof-Prediger bestellet; habe meine schrifftliche Bestallung (in welcher kein Wort davon gemeldet wird) angenommen, und meines Amts bis zu E. F. G. Eintritt gewartet: 4. Auf die Bestallung haben E. F. G. mich weiter an- und in Pflicht genommen, und ist mir weder Dero Zeit oder nachgehends von der Formula das geringste gesaget worden. Und verhoffe doch, E. F. G. und männiglich werden mir so wenig in meinen Christlichen als politischen Wandel etwas zu verweisen, sondern mich vielmehr zu jederzeit Christlich treu und redlich erfunden haben; darüber ich hiemit allen meinen Neidern und Calumnianten Trotz geboten haben will. 5. Was nun innerhalb 8. Jahren bey mir nicht gemuthet, sondern nunmehr allererst fürkommen soll, haben E. F. G. gnädigst zu ermessen, daß es nicht ein geringes Nachdencken bey mir verursachet, ichs auch nimmermehr anders ermessen können; als ob mir nunmehr ein unziemlicher Verdacht zugewältzet werden wolte: Darob ich diß mein Jurament gleichsam zur purgation erstatten müste, solches thut aber ehrlichen Leuten sehr wehe, und pfleget sich einer, dem sein guter Nahme lieb, damit nicht gern beladen zu lassen. 6. Dieses kan ich also von mir in Wahrheit kürtzlich anziehen; vor und neben mir ha
sondere difficultäten) endlich unterschrieben: Es ist aber danebenst notorium, daß nach laut der praefation, das gantze Werck keinesweges auf die Politicos, sondern bloß auf die Kirchen und Schulen und derer Diener angesehen gewesen: darüm man denn auch die Zeit, und eine gute Weile hernacher allenthalben, da sie aufgenommen, die Politicos mit den subscriptionibus nicht beladen. 2. Und obwohl an particulär Orten aus sondern grossen Ursachen und Bedencken, welche ich nicht fechte, dißfalls eine Extension gemacht, so ist es doch in diesem löblichen Ertz-Stifft bis auf gegenwärtige Stunde bey der alten observanz gelassen, und dißfalls weder bey mir oder meinen Collegen das geringste gemuthet worden. 3. Denn so viel mich betrifft, als ich vor 8. Jahren von E. Hoch-Ehrwürdigen Dom-Capitel sede vacante bin bestellet worden, ist ein mehrers nicht fürgangen, als daß man mich gefraget; ob ich auch Calvinisch wäre, mit der angehengten Entschuldigung, daß ein jedes Membrum Capituli sich darauf auch erklähren müste: Darauf ich geantwortet; Nein, ich müste aber daneben dieses errinnern, daß mein Gebrauch nicht wäre, mit einem und andern in Religions-Sachen viel disputirens oder discurirens zu treiben; denn ich hielte vielmehr davon, beflisse mich auch, so viel mir GOtt Gnade gebe, selbsten dahin, daß einer sein Christenthum mehr im Hertzen, als im Munde hätte, auch durch einen Christlichen Wandel herfürleuchten, als in Worten und vielem Gewäsch bestehen liesse; Hierauf ist mir geantwortet, man wäre mit der Erklährung wohl zufrieden, denn ich würde für keinen Hof-Prediger bestellet; habe meine schrifftliche Bestallung (in welcher kein Wort davon gemeldet wird) angenommen, und meines Amts bis zu E. F. G. Eintritt gewartet: 4. Auf die Bestallung haben E. F. G. mich weiter an- und in Pflicht genommen, und ist mir weder Dero Zeit oder nachgehends von der Formula das geringste gesaget worden. Und verhoffe doch, E. F. G. und männiglich werden mir so wenig in meinen Christlichen als politischen Wandel etwas zu verweisen, sondern mich vielmehr zu jederzeit Christlich treu und redlich erfunden haben; darüber ich hiemit allen meinen Neidern und Calumnianten Trotz geboten haben will. 5. Was nun innerhalb 8. Jahren bey mir nicht gemuthet, sondern nunmehr allererst fürkommen soll, haben E. F. G. gnädigst zu ermessen, daß es nicht ein geringes Nachdencken bey mir verursachet, ichs auch nimmermehr anders ermessen können; als ob mir nunmehr ein unziemlicher Verdacht zugewältzet werden wolte: Darob ich diß mein Jurament gleichsam zur purgation erstatten müste, solches thut aber ehrlichen Leuten sehr wehe, und pfleget sich einer, dem sein guter Nahme lieb, damit nicht gern beladen zu lassen. 6. Dieses kan ich also von mir in Wahrheit kürtzlich anziehen; vor und neben mir ha
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[104/0212] sondere difficultäten) endlich unterschrieben: Es ist aber danebenst notorium, daß nach laut der praefation, das gantze Werck keinesweges auf die Politicos, sondern bloß auf die Kirchen und Schulen und derer Diener angesehen gewesen: darüm man denn auch die Zeit, und eine gute Weile hernacher allenthalben, da sie aufgenommen, die Politicos mit den subscriptionibus nicht beladen. 2. Und obwohl an particulär Orten aus sondern grossen Ursachen und Bedencken, welche ich nicht fechte, dißfalls eine Extension gemacht, so ist es doch in diesem löblichen Ertz-Stifft bis auf gegenwärtige Stunde bey der alten observanz gelassen, und dißfalls weder bey mir oder meinen Collegen das geringste gemuthet worden. 3. Denn so viel mich betrifft, als ich vor 8. Jahren von E. Hoch-Ehrwürdigen Dom-Capitel sede vacante bin bestellet worden, ist ein mehrers nicht fürgangen, als daß man mich gefraget; ob ich auch Calvinisch wäre, mit der angehengten Entschuldigung, daß ein jedes Membrum Capituli sich darauf auch erklähren müste: Darauf ich geantwortet; Nein, ich müste aber daneben dieses errinnern, daß mein Gebrauch nicht wäre, mit einem und andern in Religions-Sachen viel disputirens oder discurirens zu treiben; denn ich hielte vielmehr davon, beflisse mich auch, so viel mir GOtt Gnade gebe, selbsten dahin, daß einer sein Christenthum mehr im Hertzen, als im Munde hätte, auch durch einen Christlichen Wandel herfürleuchten, als in Worten und vielem Gewäsch bestehen liesse; Hierauf ist mir geantwortet, man wäre mit der Erklährung wohl zufrieden, denn ich würde für keinen Hof-Prediger bestellet; habe meine schrifftliche Bestallung (in welcher kein Wort davon gemeldet wird) angenommen, und meines Amts bis zu E. F. G. Eintritt gewartet: 4. Auf die Bestallung haben E. F. G. mich weiter an- und in Pflicht genommen, und ist mir weder Dero Zeit oder nachgehends von der Formula das geringste gesaget worden. Und verhoffe doch, E. F. G. und männiglich werden mir so wenig in meinen Christlichen als politischen Wandel etwas zu verweisen, sondern mich vielmehr zu jederzeit Christlich treu und redlich erfunden haben; darüber ich hiemit allen meinen Neidern und Calumnianten Trotz geboten haben will. 5. Was nun innerhalb 8. Jahren bey mir nicht gemuthet, sondern nunmehr allererst fürkommen soll, haben E. F. G. gnädigst zu ermessen, daß es nicht ein geringes Nachdencken bey mir verursachet, ichs auch nimmermehr anders ermessen können; als ob mir nunmehr ein unziemlicher Verdacht zugewältzet werden wolte: Darob ich diß mein Jurament gleichsam zur purgation erstatten müste, solches thut aber ehrlichen Leuten sehr wehe, und pfleget sich einer, dem sein guter Nahme lieb, damit nicht gern beladen zu lassen. 6. Dieses kan ich also von mir in Wahrheit kürtzlich anziehen; vor und neben mir ha

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/212>, abgerufen am 23.11.2024.