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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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pitulation oder zu dieses Landes herbrachten Lehr und Bekäntniß (welches Formula Concordiae) Pflicht thue: So hab ich bald anfangs vieler politischer u. Theologischer Considerationen halber, Nothwendigkeit in etwas darüber anstehen müssen. Hiernechst aber den Dingen, als viel gleichwohl in Eyl zu geschehen müglich gewesen, weiters nachgedacht. Und will darauf meine Gedancken und beständige Resolution E. F. G. Dero Hoch-Ehrw. Dom Capitel und Landschafft, auch männiglichen, der darunter interessiret seyn will, oder mag / nachfolgender massen kürtzlich eröffnen; unterthänigst bittende, E. F. G. solches, als meine hohe Gewissens-Nothdurfft und nicht als eine singularität oder scrupulosität in Gnaden von mir annehmen wollen. Acceptire nun anfangs unterthänigst, daß gleichwohl E. F. G. mich vor einen freyen und E. F. G. ferner unverhaffteten Mann gnädigst erkandt, auch anderer gestalt nicht mit mir tractiret haben: Dannenhero ich auch verhoffentlich um so viel destomehr entschuldiget seyn werde, daß E. F. G ich anders, als solchergestalt, nicht begegnet: Und erklähre mich diesemnach kürtzlich, ob ich wohl sonsten E. F. G gehorsamst und getreulich zu dienen, ja auch Leibes und Lebens in ihrem Dienst nicht zu spahren, jederzeit gemeynt gewesen, daß ich doch mein Gewissen, als in welchem ich allein mit GOtt zu thun, von Noth wegen dabey ausziehen müsse; und in Betracht, ob verstandene Condition mich nicht höchlich darin graviren würde, mich zu derselben nimmermehr verstehen, oder darauf einlassen könne: Meine Bedencken sind eines theils politisch, eines theils theologisch; die politischen beruhen darauf, daß dieses Muthen eine Neuerung, welche mir privatim bedencklich und verkleinerlich, E. F. G. so unnöthig als undienlich, dagegen aber und dem gantzen Statui des Ertzstiffts hochsehädlich, bey dem gemeinen Evangelischen Wesen schimpflich und praejudicirlich, und sie dagegen weder die gesuchte Versicherung oder andern auch den geringsten Vorthel / weder vor sich, Ihr Dom-Capitel, oder Landschafft dadurch nicht erlangen können; und daß ich also, was mir bedencklich und verkleinerlich, E. F. G. und dem Ertz Stifft unnöthig, undienlich, aber schändlich und schimpflich zu thun oder zu leisten billig Bedencken tragen. Die Theologischen hafften darauf, daß ich wieder GOttes Wort und mein Gewissen mich in etwas zu verteuffen nichts minders, sondern vielmehr, Scheu habe.
Rationes Politicae.
Dann erstlich ist zwar notorium, daß sich E. F. G. Herr Vater Christmilder Angedenckens, Zeit J. F. G. Administration dieses Ertz-Stiffts zu der Formula Concordiae mitgethan, auch nebenst etlichen Chur-Fürsten und Ständen des H. Reichs die praefation, imgleichen die Geistlichen (wiewohl derer etliche nicht ohne
pitulation oder zu dieses Landes herbrachten Lehr und Bekäntniß (welches Formula Concordiae) Pflicht thue: So hab ich bald anfangs vieler politischer u. Theologischer Considerationen halber, Nothwendigkeit in etwas darüber anstehen müssen. Hiernechst aber den Dingen, als viel gleichwohl in Eyl zu geschehen müglich gewesen, weiters nachgedacht. Und will darauf meine Gedancken und beständige Resolution E. F. G. Dero Hoch-Ehrw. Dom Capitel und Landschafft, auch männiglichen, der darunter interessiret seyn will, oder mag / nachfolgender massen kürtzlich eröffnen; unterthänigst bittende, E. F. G. solches, als meine hohe Gewissens-Nothdurfft und nicht als eine singularität oder scrupulosität in Gnaden von mir annehmen wollen. Acceptire nun anfangs unterthänigst, daß gleichwohl E. F. G. mich vor einen freyen und E. F. G. ferner unverhaffteten Mann gnädigst erkandt, auch anderer gestalt nicht mit mir tractiret haben: Dannenhero ich auch verhoffentlich um so viel destomehr entschuldiget seyn werde, daß E. F. G ich anders, als solchergestalt, nicht begegnet: Und erklähre mich diesemnach kürtzlich, ob ich wohl sonsten E. F. G gehorsamst und getreulich zu dienen, ja auch Leibes und Lebens in ihrem Dienst nicht zu spahren, jederzeit gemeynt gewesen, daß ich doch mein Gewissen, als in welchem ich allein mit GOtt zu thun, von Noth wegen dabey ausziehen müsse; und in Betracht, ob verstandene Condition mich nicht höchlich darin graviren würde, mich zu derselben nimmermehr verstehen, oder darauf einlassen könne: Meine Bedencken sind eines theils politisch, eines theils theologisch; die politischen beruhen darauf, daß dieses Muthen eine Neuerung, welche mir privatim bedencklich und verkleinerlich, E. F. G. so unnöthig als undienlich, dagegen aber und dem gantzen Statui des Ertzstiffts hochsehädlich, bey dem gemeinen Evangelischen Wesen schimpflich und praejudicirlich, und sie dagegen weder die gesuchte Versicherung oder andern auch den geringsten Vorthel / weder vor sich, Ihr Dom-Capitel, oder Landschafft dadurch nicht erlangen können; und daß ich also, was mir bedencklich und verkleinerlich, E. F. G. und dem Ertz Stifft unnöthig, undienlich, aber schändlich und schimpflich zu thun oder zu leisten billig Bedencken tragen. Die Theologischen hafften darauf, daß ich wieder GOttes Wort und mein Gewissen mich in etwas zu verteuffen nichts minders, sondern vielmehr, Scheu habe.
Rationes Politicae.
Dann erstlich ist zwar notorium, daß sich E. F. G. Herr Vater Christmilder Angedenckens, Zeit J. F. G. Administration dieses Ertz-Stiffts zu der Formula Concordiae mitgethan, auch nebenst etlichen Chur-Fürsten und Ständen des H. Reichs die praefation, imgleichen die Geistlichen (wiewohl derer etliche nicht ohne
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[203/0211] pitulation oder zu dieses Landes herbrachten Lehr und Bekäntniß (welches Formula Concordiae) Pflicht thue: So hab ich bald anfangs vieler politischer u. Theologischer Considerationen halber, Nothwendigkeit in etwas darüber anstehen müssen. Hiernechst aber den Dingen, als viel gleichwohl in Eyl zu geschehen müglich gewesen, weiters nachgedacht. Und will darauf meine Gedancken und beständige Resolution E. F. G. Dero Hoch-Ehrw. Dom Capitel und Landschafft, auch männiglichen, der darunter interessiret seyn will, oder mag / nachfolgender massen kürtzlich eröffnen; unterthänigst bittende, E. F. G. solches, als meine hohe Gewissens-Nothdurfft und nicht als eine singularität oder scrupulosität in Gnaden von mir annehmen wollen. Acceptire nun anfangs unterthänigst, daß gleichwohl E. F. G. mich vor einen freyen und E. F. G. ferner unverhaffteten Mann gnädigst erkandt, auch anderer gestalt nicht mit mir tractiret haben: Dannenhero ich auch verhoffentlich um so viel destomehr entschuldiget seyn werde, daß E. F. G ich anders, als solchergestalt, nicht begegnet: Und erklähre mich diesemnach kürtzlich, ob ich wohl sonsten E. F. G gehorsamst und getreulich zu dienen, ja auch Leibes und Lebens in ihrem Dienst nicht zu spahren, jederzeit gemeynt gewesen, daß ich doch mein Gewissen, als in welchem ich allein mit GOtt zu thun, von Noth wegen dabey ausziehen müsse; und in Betracht, ob verstandene Condition mich nicht höchlich darin graviren würde, mich zu derselben nimmermehr verstehen, oder darauf einlassen könne: Meine Bedencken sind eines theils politisch, eines theils theologisch; die politischen beruhen darauf, daß dieses Muthen eine Neuerung, welche mir privatim bedencklich und verkleinerlich, E. F. G. so unnöthig als undienlich, dagegen aber und dem gantzen Statui des Ertzstiffts hochsehädlich, bey dem gemeinen Evangelischen Wesen schimpflich und praejudicirlich, und sie dagegen weder die gesuchte Versicherung oder andern auch den geringsten Vorthel / weder vor sich, Ihr Dom-Capitel, oder Landschafft dadurch nicht erlangen können; und daß ich also, was mir bedencklich und verkleinerlich, E. F. G. und dem Ertz Stifft unnöthig, undienlich, aber schändlich und schimpflich zu thun oder zu leisten billig Bedencken tragen. Die Theologischen hafften darauf, daß ich wieder GOttes Wort und mein Gewissen mich in etwas zu verteuffen nichts minders, sondern vielmehr, Scheu habe. Rationes Politicae. Dann erstlich ist zwar notorium, daß sich E. F. G. Herr Vater Christmilder Angedenckens, Zeit J. F. G. Administration dieses Ertz-Stiffts zu der Formula Concordiae mitgethan, auch nebenst etlichen Chur-Fürsten und Ständen des H. Reichs die praefation, imgleichen die Geistlichen (wiewohl derer etliche nicht ohne

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 203. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/211>, abgerufen am 23.11.2024.