Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.auf den einen Schüler, so mit dem einen Weibsstücke auf der Erden gelegen, zugeschlagen, ihnen, denen Schülern, die Hüte vom Kopffe gerissen, und hingeworffen, so die Weibs-Persohnen zu sich genommen, damit er nun seine Seele und Seeligkeit nicht in Gefahr setzte, solte er sich wohl prüffen, und die Wahrheit lieber bekennen, denn es treffe nicht sowohl den Leib, als seine durch Christi Blut theuer erlösete Seele an, die er durch Abschwörung des erkannten Eydes in die grösseste Gefahr setzte. Christoph antwortete: er könte nicht mehr gestehen, als was er gethan, und allbereit gestanden: als die Weibes-Personen Hülffe geruffen, wäre er zugelauffen, und zu denen Schülern gesagt, warumb sie die Menschen auf der Strasse angegriffen, und hätte darnebst dem einem Schüler ein paar Ohrfeigen gegeben, davon er geblutet. Georg aber sagt: Er könte mit gutem Gewissen schwören, denn er keinen Schüler zu schlagen angerühret, auch denenselben weder Mäntel noch Hüte nehmen helffen und denen Weibs-Persohnen gegeben, sondern vielmehr dem einem Weibesstücke einen Mantel abgenommen und dem Schüler wieder zugestellet, massen denn Christoph nichts anders sagen könte und würde, Christoph aber hätte den einen Schüler, als er mit dem Weibsstücke zur Erden gelegen, wie auch hernach, wie sie wieder aufgestanden gewesen, geschlagen, daß er davon geblutet, auch dem Schüler den Hut von Kopffe gerissen, und hingeworffen, wie er hiebevor allbereits ausgesagt, gestehet auch, daß er ein schwartz altes Krausen-Band oder Schleiffe nebst einem Stücke von der zerrissenen Hals-Krause von der Erden, da es zerrissen gelegen, aufgehoben, in Meynung, denen Schülern wieder zu zustellen, weil es doch sonst die Weibsstücken auch mitgenommen hätten, ausser dem könte und wolte er mit reinem Gewissen alles schwören, was ihm schon vorgelesen, die Schleiffe hätte Frosch zu sich genommen, und auf den Hut gebunden, das Stücke von der Krause aber, habe er George, mit in dem Gefängnüß gehabt, und sein Essen mit zugedeckt, würde auch wohl, wie das Gefängnüß gereiniget, mit ausgekehret seyn. Weil man nun Georgen mehr dann Christophen zutrauete, daß derselbe mit besserm Gewissen, denn Christoph, den erkanten Reinigungs-Eyd abschwören könne, ist resolviret worden, ihm solchen, doch wegen des Krausen-Bandes und Stücke von der Krause darinne gemeldet, abschwören zu lassen, massen es auch geschehen, wie folget: Ich Georg schwöre zu GOtt, daß ich die beyden Schüler gerügter massen nicht angefallen noch geschlagen, ihnen die Mäntel, Hüte und Krausen nicht abnehmen helffen, und solche denen beyden Weibes-Personen nicht zugestellet, daß sie solches mit nehmen können, auch von denen abgenommenen Sachen nichts empfangen, noch zu gewarten gehabt, ausser daß ich ein schwartz Krausen-Band, und ein Stücke von der zerrissenen Krause von der Erden aufgehoben, und mit nach Hause genommen, So wahr mir GOtt helffe und sein heiliges Wort. auf den einen Schüler, so mit dem einen Weibsstücke auf der Erden gelegen, zugeschlagen, ihnen, denen Schülern, die Hüte vom Kopffe gerissen, und hingeworffen, so die Weibs-Persohnen zu sich genommen, damit er nun seine Seele und Seeligkeit nicht in Gefahr setzte, solte er sich wohl prüffen, und die Wahrheit lieber bekennen, denn es treffe nicht sowohl den Leib, als seine durch Christi Blut theuer erlösete Seele an, die er durch Abschwörung des erkannten Eydes in die grösseste Gefahr setzte. Christoph antwortete: er könte nicht mehr gestehen, als was er gethan, und allbereit gestanden: als die Weibes-Personen Hülffe geruffen, wäre er zugelauffen, und zu denen Schülern gesagt, warumb sie die Menschen auf der Strasse angegriffen, und hätte darnebst dem einem Schüler ein paar Ohrfeigen gegeben, davon er geblutet. Georg aber sagt: Er könte mit gutem Gewissen schwören, denn er keinen Schüler zu schlagen angerühret, auch denenselben weder Mäntel noch Hüte nehmen helffen und denen Weibs-Persohnen gegeben, sondern vielmehr dem einem Weibesstücke einen Mantel abgenommen und dem Schüler wieder zugestellet, massen denn Christoph nichts anders sagen könte und würde, Christoph aber hätte den einen Schüler, als er mit dem Weibsstücke zur Erden gelegen, wie auch hernach, wie sie wieder aufgestanden gewesen, geschlagen, daß er davon geblutet, auch dem Schüler den Hut von Kopffe gerissen, und hingeworffen, wie er hiebevor allbereits ausgesagt, gestehet auch, daß er ein schwartz altes Krausen-Band oder Schleiffe nebst einem Stücke von der zerrissenen Hals-Krause von der Erden, da es zerrissen gelegen, aufgehoben, in Meynung, denen Schülern wieder zu zustellen, weil es doch sonst die Weibsstücken auch mitgenommen hätten, ausser dem könte und wolte er mit reinem Gewissen alles schwören, was ihm schon vorgelesen, die Schleiffe hätte Frosch zu sich genommen, und auf den Hut gebunden, das Stücke von der Krause aber, habe er George, mit in dem Gefängnüß gehabt, und sein Essen mit zugedeckt, würde auch wohl, wie das Gefängnüß gereiniget, mit ausgekehret seyn. Weil man nun Georgen mehr dann Christophen zutrauete, daß derselbe mit besserm Gewissen, denn Christoph, den erkanten Reinigungs-Eyd abschwören könne, ist resolviret worden, ihm solchen, doch wegen des Krausen-Bandes und Stücke von der Krause darinne gemeldet, abschwören zu lassen, massen es auch geschehen, wie folget: Ich Georg schwöre zu GOtt, daß ich die beyden Schüler gerügter massen nicht angefallen noch geschlagen, ihnen die Mäntel, Hüte und Krausen nicht abnehmen helffen, und solche denen beyden Weibes-Personen nicht zugestellet, daß sie solches mit nehmen können, auch von denen abgenommenen Sachen nichts empfangen, noch zu gewarten gehabt, ausser daß ich ein schwartz Krausen-Band, und ein Stücke von der zerrissenen Krause von der Erden aufgehoben, und mit nach Hause genommen, So wahr mir GOtt helffe und sein heiliges Wort. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0104" n="96"/> auf den einen Schüler, so mit dem einen Weibsstücke auf der Erden gelegen, zugeschlagen, ihnen, denen Schülern, die Hüte vom Kopffe gerissen, und hingeworffen, so die Weibs-Persohnen zu sich genommen, damit er nun seine Seele und Seeligkeit nicht in Gefahr setzte, solte er sich wohl prüffen, und die Wahrheit lieber bekennen, denn es treffe nicht sowohl den Leib, als seine durch Christi Blut theuer erlösete Seele an, die er durch Abschwörung des erkannten Eydes in die grösseste Gefahr setzte. Christoph antwortete: er könte nicht mehr gestehen, als was er gethan, und allbereit gestanden: als die Weibes-Personen Hülffe geruffen, wäre er zugelauffen, und zu denen Schülern gesagt, warumb sie die Menschen auf der Strasse angegriffen, und hätte darnebst dem einem Schüler ein paar Ohrfeigen gegeben, davon er geblutet.</p> <p>Georg aber sagt: Er könte mit gutem Gewissen schwören, denn er keinen Schüler zu schlagen angerühret, auch denenselben weder Mäntel noch Hüte nehmen helffen und denen Weibs-Persohnen gegeben, sondern vielmehr dem einem Weibesstücke einen Mantel abgenommen und dem Schüler wieder zugestellet, massen denn Christoph nichts anders sagen könte und würde, Christoph aber hätte den einen Schüler, als er mit dem Weibsstücke zur Erden gelegen, wie auch hernach, wie sie wieder aufgestanden gewesen, geschlagen, daß er davon geblutet, auch dem Schüler den Hut von Kopffe gerissen, und hingeworffen, wie er hiebevor allbereits ausgesagt, gestehet auch, daß er ein schwartz altes Krausen-Band oder Schleiffe nebst einem Stücke von der zerrissenen Hals-Krause von der Erden, da es zerrissen gelegen, aufgehoben, in Meynung, denen Schülern wieder zu zustellen, weil es doch sonst die Weibsstücken auch mitgenommen hätten, ausser dem könte und wolte er mit reinem Gewissen alles schwören, was ihm schon vorgelesen, die Schleiffe hätte Frosch zu sich genommen, und auf den Hut gebunden, das Stücke von der Krause aber, habe er George, mit in dem Gefängnüß gehabt, und sein Essen mit zugedeckt, würde auch wohl, wie das Gefängnüß gereiniget, mit ausgekehret seyn.</p> <p>Weil man nun Georgen mehr dann Christophen zutrauete, daß derselbe mit besserm Gewissen, denn Christoph, den erkanten Reinigungs-Eyd abschwören könne, ist resolviret worden, ihm solchen, doch wegen des Krausen-Bandes und Stücke von der Krause darinne gemeldet, abschwören zu lassen, massen es auch geschehen, wie folget:</p> <p>Ich Georg schwöre zu GOtt, daß ich die beyden Schüler gerügter massen nicht angefallen noch geschlagen, ihnen die Mäntel, Hüte und Krausen nicht abnehmen helffen, und solche denen beyden Weibes-Personen nicht zugestellet, daß sie solches mit nehmen können, auch von denen abgenommenen Sachen nichts empfangen, noch zu gewarten gehabt, ausser daß ich ein schwartz Krausen-Band, und ein Stücke von der zerrissenen Krause von der Erden aufgehoben, und mit nach Hause genommen, So wahr mir GOtt helffe und sein heiliges Wort.</p> </div> </body> </text> </TEI> [96/0104]
auf den einen Schüler, so mit dem einen Weibsstücke auf der Erden gelegen, zugeschlagen, ihnen, denen Schülern, die Hüte vom Kopffe gerissen, und hingeworffen, so die Weibs-Persohnen zu sich genommen, damit er nun seine Seele und Seeligkeit nicht in Gefahr setzte, solte er sich wohl prüffen, und die Wahrheit lieber bekennen, denn es treffe nicht sowohl den Leib, als seine durch Christi Blut theuer erlösete Seele an, die er durch Abschwörung des erkannten Eydes in die grösseste Gefahr setzte. Christoph antwortete: er könte nicht mehr gestehen, als was er gethan, und allbereit gestanden: als die Weibes-Personen Hülffe geruffen, wäre er zugelauffen, und zu denen Schülern gesagt, warumb sie die Menschen auf der Strasse angegriffen, und hätte darnebst dem einem Schüler ein paar Ohrfeigen gegeben, davon er geblutet.
Georg aber sagt: Er könte mit gutem Gewissen schwören, denn er keinen Schüler zu schlagen angerühret, auch denenselben weder Mäntel noch Hüte nehmen helffen und denen Weibs-Persohnen gegeben, sondern vielmehr dem einem Weibesstücke einen Mantel abgenommen und dem Schüler wieder zugestellet, massen denn Christoph nichts anders sagen könte und würde, Christoph aber hätte den einen Schüler, als er mit dem Weibsstücke zur Erden gelegen, wie auch hernach, wie sie wieder aufgestanden gewesen, geschlagen, daß er davon geblutet, auch dem Schüler den Hut von Kopffe gerissen, und hingeworffen, wie er hiebevor allbereits ausgesagt, gestehet auch, daß er ein schwartz altes Krausen-Band oder Schleiffe nebst einem Stücke von der zerrissenen Hals-Krause von der Erden, da es zerrissen gelegen, aufgehoben, in Meynung, denen Schülern wieder zu zustellen, weil es doch sonst die Weibsstücken auch mitgenommen hätten, ausser dem könte und wolte er mit reinem Gewissen alles schwören, was ihm schon vorgelesen, die Schleiffe hätte Frosch zu sich genommen, und auf den Hut gebunden, das Stücke von der Krause aber, habe er George, mit in dem Gefängnüß gehabt, und sein Essen mit zugedeckt, würde auch wohl, wie das Gefängnüß gereiniget, mit ausgekehret seyn.
Weil man nun Georgen mehr dann Christophen zutrauete, daß derselbe mit besserm Gewissen, denn Christoph, den erkanten Reinigungs-Eyd abschwören könne, ist resolviret worden, ihm solchen, doch wegen des Krausen-Bandes und Stücke von der Krause darinne gemeldet, abschwören zu lassen, massen es auch geschehen, wie folget:
Ich Georg schwöre zu GOtt, daß ich die beyden Schüler gerügter massen nicht angefallen noch geschlagen, ihnen die Mäntel, Hüte und Krausen nicht abnehmen helffen, und solche denen beyden Weibes-Personen nicht zugestellet, daß sie solches mit nehmen können, auch von denen abgenommenen Sachen nichts empfangen, noch zu gewarten gehabt, ausser daß ich ein schwartz Krausen-Band, und ein Stücke von der zerrissenen Krause von der Erden aufgehoben, und mit nach Hause genommen, So wahr mir GOtt helffe und sein heiliges Wort.
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/104>, abgerufen am 15.08.2024. |