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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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schreiben Feyerabend zu machen, und diese Arbeit jüngern und munterern ingeniis zu überlassen.

Nachdem mich aber unterschiedene gute und vornehme Freunde erinnert, so lange mir GOTT die Kräffte des Gemüths und des Leibes in gutem Stande liesse, meinem Nächsten ferner mit meinen Schrifften zu dienen, habe ich ein Temperament darinnen zu treffen gemeinet, daß ich theils eine etwas beliebtere Materie wählete, theils aber, daß ich etliliche schon längst concipirte Schrifften übersähe und publicirte, theils daß ich die allbereit edirten mit einigen Anmerckungen erläuterte, oder deutlicher, die bey Erklärung derselben schon vor geraumer Zeit darzu geschriebene Randglossen, darzu setzte; theils daß ich zu nützlichen und die gemeine Irrthümer bestreitenden Schrifften etwa eine Vorrede machte; theils, daß ich die von mir verfertigte Responsa und Urtheile durchgienge, und die merckwürdigsten von denen andern absonderte, und nach und nach heraus gäbe. Und in diesen Absichten sind seit dem die Fundamenta juris naturae & Gentium mit neuen Anmerckungen, ingleichen die Historia juris naturalis heraus kommen, und werden diese Ostermesse einige kurtze Noten, die ich über die Prudentiam Consultatoriam verfertiget, der neuen Aufflage der teutschen version derselben unter dem Titel: Politische Klugheit sich und andern zu rathen / zu Leipzig beygefüget werden.

Wie nun in allen diesen Schrifften solche Wahrheiten vorgetragen worden, die nicht so viele und mächtige Feinde noch unter uns haben, als diejenigen sind, so die Kirchen-Rechts-Gelahrheit absonderlich berühren; also hätte ich mir an wenigsten versehen, daß wegen der Vorrede über den Webster iemand, der dißfalls andrer Meinung ist als ich, dergestalt ergrimmen solte, daß er die dißfalls schon vor vielen Jahren wieder mich heraus gegebene einfältige Schrifft von neuen zu vertheidigen, und darneben auff eine so grobe und plumpe Art als in der diesen vorigen Herbst edirten Scarteque von Kobold geschehen, mich zu lästern sich bemühen solte: indem ich ja in der Disputation von Ursprung des Inquisitions-Processes wieder die Hexen so augenscheinlich gewiesen, daß der Teuffel, der Bündnisse mit den Hexen macht, bey ih-

schreiben Feyerabend zu machen, und diese Arbeit jüngern und munterern ingeniis zu überlassen.

Nachdem mich aber unterschiedene gute und vornehme Freunde erinnert, so lange mir GOTT die Kräffte des Gemüths und des Leibes in gutem Stande liesse, meinem Nächsten ferner mit meinen Schrifften zu dienen, habe ich ein Temperament darinnen zu treffen gemeinet, daß ich theils eine etwas beliebtere Materie wählete, theils aber, daß ich etliliche schon längst concipirte Schrifften übersähe und publicirte, theils daß ich die allbereit edirten mit einigen Anmerckungen erläuterte, oder deutlicher, die bey Erklärung derselben schon vor geraumer Zeit darzu geschriebene Randglossen, darzu setzte; theils daß ich zu nützlichen und die gemeine Irrthümer bestreitenden Schrifften etwa eine Vorrede machte; theils, daß ich die von mir verfertigte Responsa und Urtheile durchgienge, und die merckwürdigsten von denen andern absonderte, und nach und nach heraus gäbe. Und in diesen Absichten sind seit dem die Fundamenta juris naturae & Gentium mit neuen Anmerckungen, ingleichen die Historia juris naturalis heraus kommen, und werden diese Ostermesse einige kurtze Noten, die ich über die Prudentiam Consultatoriam verfertiget, der neuen Aufflage der teutschen version derselben unter dem Titel: Politische Klugheit sich und andern zu rathen / zu Leipzig beygefüget werden.

Wie nun in allen diesen Schrifften solche Wahrheiten vorgetragen worden, die nicht so viele und mächtige Feinde noch unter uns haben, als diejenigen sind, so die Kirchen-Rechts-Gelahrheit absonderlich berühren; also hätte ich mir an wenigsten versehen, daß wegen der Vorrede über den Webster iemand, der dißfalls andrer Meinung ist als ich, dergestalt ergrimmen solte, daß er die dißfalls schon vor vielen Jahren wieder mich heraus gegebene einfältige Schrifft von neuen zu vertheidigen, und darneben auff eine so grobe und plumpe Art als in der diesen vorigen Herbst edirten Scarteque von Kobold geschehen, mich zu lästern sich bemühen solte: indem ich ja in der Disputation von Ursprung des Inquisitions-Processes wieder die Hexen so augenscheinlich gewiesen, daß der Teuffel, der Bündnisse mit den Hexen macht, bey ih-

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[0008] schreiben Feyerabend zu machen, und diese Arbeit jüngern und munterern ingeniis zu überlassen. Nachdem mich aber unterschiedene gute und vornehme Freunde erinnert, so lange mir GOTT die Kräffte des Gemüths und des Leibes in gutem Stande liesse, meinem Nächsten ferner mit meinen Schrifften zu dienen, habe ich ein Temperament darinnen zu treffen gemeinet, daß ich theils eine etwas beliebtere Materie wählete, theils aber, daß ich etliliche schon längst concipirte Schrifften übersähe und publicirte, theils daß ich die allbereit edirten mit einigen Anmerckungen erläuterte, oder deutlicher, die bey Erklärung derselben schon vor geraumer Zeit darzu geschriebene Randglossen, darzu setzte; theils daß ich zu nützlichen und die gemeine Irrthümer bestreitenden Schrifften etwa eine Vorrede machte; theils, daß ich die von mir verfertigte Responsa und Urtheile durchgienge, und die merckwürdigsten von denen andern absonderte, und nach und nach heraus gäbe. Und in diesen Absichten sind seit dem die Fundamenta juris naturae & Gentium mit neuen Anmerckungen, ingleichen die Historia juris naturalis heraus kommen, und werden diese Ostermesse einige kurtze Noten, die ich über die Prudentiam Consultatoriam verfertiget, der neuen Aufflage der teutschen version derselben unter dem Titel: Politische Klugheit sich und andern zu rathen / zu Leipzig beygefüget werden. Wie nun in allen diesen Schrifften solche Wahrheiten vorgetragen worden, die nicht so viele und mächtige Feinde noch unter uns haben, als diejenigen sind, so die Kirchen-Rechts-Gelahrheit absonderlich berühren; also hätte ich mir an wenigsten versehen, daß wegen der Vorrede über den Webster iemand, der dißfalls andrer Meinung ist als ich, dergestalt ergrimmen solte, daß er die dißfalls schon vor vielen Jahren wieder mich heraus gegebene einfältige Schrifft von neuen zu vertheidigen, und darneben auff eine so grobe und plumpe Art als in der diesen vorigen Herbst edirten Scarteque von Kobold geschehen, mich zu lästern sich bemühen solte: indem ich ja in der Disputation von Ursprung des Inquisitions-Processes wieder die Hexen so augenscheinlich gewiesen, daß der Teuffel, der Bündnisse mit den Hexen macht, bey ih-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/8>, abgerufen am 29.03.2024.