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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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Anna gesagt haben solle, Sie solten Ihr nur das Kind nicht nehmen, zu wem Sie es aber gesagt, wisse er nicht.

Zudem so ist (3) aus allen Umbständen zu mercken, daß diese fliegende Rede entweder von der Köchin, oder von der Mittel-Magd ihren Ursprung müsse genommen haben.

Vol. 1. fol. 35. b. Ubi die Köchin: Zudem hätte Ihr die Mittelmagd erzehlt, daß Anna, als die Zoffe das Kind abgewaschen und in die Schachtel geleget, solches bey einen Händgen genommen und gesaget: Du liebes Kind / ich hätte dich gerne behalten wollen, wenn ich für denen Meinigen gedurfft hätte, wodurch Sie sonder Zweiffel NB. Ihre leibliche Mutter gemeinet. Et fol. 38. a. Elisabeth M. die Mittel-Magd. Sie hätte zwar diese Wort zur Köchin gesagt, hätte es aber selbst nicht von der Tochter gehört, und wüste nicht eben, ob es Ihr die Zoffe oder die Käse-Mutter gesaget.

welche beyde, oder doch zum wenigsten die Köchin, es zweiffels ohne die Frau Mariam in Unglück zu bringen, und sich zum Theil an Selbiger wegen scharffer Hauß-Zucht zu rechnen

per relata supra ex Vol. 1. f. 25. a.

unter die Leute spargiret haben, worzu sonderlich das von der Köchin in ietztgesetzter Aussage beygefügtes unzeitige judicium ziemliche Muthmassung giebet. Daß aber auch diese Reden, so die Köchin und Mittel-Magd ausgesaget (4) inter mendacia referiret werden müssen, weiset die deposition der Käse-Mutter und Zoffe, wie auch dieser letztern confrontation mit der Mittel-Magd gar deutlich.

Vid. fol. 38. b. Vol. 1. Ubi die Zoffe. Anna hätte gesagt (als das todte Kind abgewaschen worden) Ich will es immer behalten. Sie aber die Zoffe hätte geantwortet: Was will Sie nun mit dem todten Kinde machen etc. Als Ihr (der Zoffe) nun die Mittel-Magd unter Augen gesagt, daß es vorige Worte gewesen, hat die Zoffe geantwortet, die Anna hätte gesagt: Ach wenn ichs dürffte behalten etc. ist auch nochmahlen beständig darbey geblieben, fol. 39. a. & fol. 40. a. & fol. 53. b. ubi etiam die Käse-Mutter berichtet: Die Zoffe hätte zu Ihr (der Käse-Mutter) nicht anders gesagt, als daß Anna gesaget: Sie wolte das Kind behalten etc. Item fol. 54. a. Die Mittel-Magd saget, Sie hätte nicht anders gemeinet, als daß Sie die Zoffe berichtet, Anna hätte gesagt: Du liebes Kind, ich hätte dich gerne behalten wollen, wenn ich für denen Meinigen gedurfft hätte: weil Sie aber nun hörete, daß es nicht so sey, wäre auch damahls in Lauff geschehen, und Sie in Erschreckniß gewesen, könte Sie nicht drauff reden etc. Wannenhero auch die Käse-Mutter und Zoffe hernach Ihre Aufsage beschworen, der Mittel-Magd aber Zeit gegeben worden sich zu bedencken. Denique fol. 60. a. ubi Registr. Die Mittel-Magd hat Ihre Aufsage nicht beschweren wollen, sondern gesagt, es könte seyn, daß die Zoffe nicht mehr, als was Sie gestanden, zu Ihr geredet. Weßhalben man die Mittel-Magd, meineyd zu verhüten, dißmahl damit verschonet.

daß man dißfalls sich länger aufzuhalten vor unnöthig erachtet, sondern vielmehr zu denen Indiciis specialibus contra Annen schreitet.

Diese nun können verhoffentlich nicht besser proponiret und elidiret werden, als

Anna gesagt haben solle, Sie solten Ihr nur das Kind nicht nehmen, zu wem Sie es aber gesagt, wisse er nicht.

Zudem so ist (3) aus allen Umbständen zu mercken, daß diese fliegende Rede entweder von der Köchin, oder von der Mittel-Magd ihren Ursprung müsse genommen haben.

Vol. 1. fol. 35. b. Ubi die Köchin: Zudem hätte Ihr die Mittelmagd erzehlt, daß Anna, als die Zoffe das Kind abgewaschen und in die Schachtel geleget, solches bey einen Händgen genommen und gesaget: Du liebes Kind / ich hätte dich gerne behalten wollen, wenn ich für denen Meinigen gedurfft hätte, wodurch Sie sonder Zweiffel NB. Ihre leibliche Mutter gemeinet. Et fol. 38. a. Elisabeth M. die Mittel-Magd. Sie hätte zwar diese Wort zur Köchin gesagt, hätte es aber selbst nicht von der Tochter gehört, und wüste nicht eben, ob es Ihr die Zoffe oder die Käse-Mutter gesaget.

welche beyde, oder doch zum wenigsten die Köchin, es zweiffels ohne die Frau Mariam in Unglück zu bringen, und sich zum Theil an Selbiger wegen scharffer Hauß-Zucht zu rechnen

per relata supra ex Vol. 1. f. 25. a.

unter die Leute spargiret haben, worzu sonderlich das von der Köchin in ietztgesetzter Aussage beygefügtes unzeitige judicium ziemliche Muthmassung giebet. Daß aber auch diese Reden, so die Köchin und Mittel-Magd ausgesaget (4) inter mendacia referiret werden müssen, weiset die deposition der Käse-Mutter und Zoffe, wie auch dieser letztern confrontation mit der Mittel-Magd gar deutlich.

Vid. fol. 38. b. Vol. 1. Ubi die Zoffe. Anna hätte gesagt (als das todte Kind abgewaschen worden) Ich will es immer behalten. Sie aber die Zoffe hätte geantwortet: Was will Sie nun mit dem todten Kinde machen etc. Als Ihr (der Zoffe) nun die Mittel-Magd unter Augen gesagt, daß es vorige Worte gewesen, hat die Zoffe geantwortet, die Anna hätte gesagt: Ach wenn ichs dürffte behalten etc. ist auch nochmahlen beständig darbey geblieben, fol. 39. a. & fol. 40. a. & fol. 53. b. ubi etiam die Käse-Mutter berichtet: Die Zoffe hätte zu Ihr (der Käse-Mutter) nicht anders gesagt, als daß Anna gesaget: Sie wolte das Kind behalten etc. Item fol. 54. a. Die Mittel-Magd saget, Sie hätte nicht anders gemeinet, als daß Sie die Zoffe berichtet, Anna hätte gesagt: Du liebes Kind, ich hätte dich gerne behalten wollen, wenn ich für denen Meinigen gedurfft hätte: weil Sie aber nun hörete, daß es nicht so sey, wäre auch damahls in Lauff geschehen, und Sie in Erschreckniß gewesen, könte Sie nicht drauff reden etc. Wannenhero auch die Käse-Mutter und Zoffe hernach Ihre Aufsage beschworen, der Mittel-Magd aber Zeit gegeben worden sich zu bedencken. Denique fol. 60. a. ubi Registr. Die Mittel-Magd hat Ihre Aufsage nicht beschweren wollen, sondern gesagt, es könte seyn, daß die Zoffe nicht mehr, als was Sie gestanden, zu Ihr geredet. Weßhalben man die Mittel-Magd, meineyd zu verhüten, dißmahl damit verschonet.

daß man dißfalls sich länger aufzuhalten vor unnöthig erachtet, sondern vielmehr zu denen Indiciis specialibus contra Annen schreitet.

Diese nun können verhoffentlich nicht besser proponiret und elidiret werden, als

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        <p>Zudem so ist (3) aus allen Umbständen zu mercken, daß diese fliegende Rede                      entweder von der Köchin, oder von der Mittel-Magd ihren Ursprung müsse genommen                      haben.</p>
        <l>Vol. 1. fol. 35. b. Ubi die Köchin: Zudem hätte Ihr die Mittelmagd erzehlt, daß                      Anna, als die Zoffe das Kind abgewaschen und in die Schachtel geleget, solches                      bey einen Händgen genommen und gesaget: Du liebes Kind / ich hätte dich gerne                      behalten wollen, wenn ich für denen Meinigen gedurfft hätte, wodurch Sie sonder                      Zweiffel NB. Ihre leibliche Mutter gemeinet.</l>
        <l>Et fol. 38. a. Elisabeth M. die Mittel-Magd. Sie hätte zwar diese Wort zur Köchin                      gesagt, hätte es aber selbst nicht von der Tochter gehört, und wüste nicht eben,                      ob es Ihr die Zoffe oder die Käse-Mutter gesaget.</l>
        <p>welche beyde, oder doch zum wenigsten die Köchin, es zweiffels ohne die Frau                      Mariam in Unglück zu bringen, und sich zum Theil an Selbiger wegen scharffer                      Hauß-Zucht zu rechnen</p>
        <l>per relata supra ex Vol. 1. f. 25. a.</l>
        <p>unter die Leute spargiret haben, worzu sonderlich das von der Köchin in                      ietztgesetzter Aussage beygefügtes unzeitige judicium ziemliche Muthmassung                      giebet. Daß aber auch diese Reden, so die Köchin und Mittel-Magd ausgesaget (4)                      inter mendacia referiret werden müssen, weiset die deposition der Käse-Mutter                      und Zoffe, wie auch dieser letztern confrontation mit der Mittel-Magd gar                      deutlich.</p>
        <l>Vid. fol. 38. b. Vol. 1. Ubi die Zoffe. Anna hätte gesagt (als das todte Kind                      abgewaschen worden) Ich will es immer behalten. Sie aber die Zoffe hätte                      geantwortet: Was will Sie nun mit dem todten Kinde machen etc. Als Ihr (der                      Zoffe) nun die Mittel-Magd unter Augen gesagt, daß es vorige Worte gewesen, hat                      die Zoffe geantwortet, die Anna hätte gesagt: Ach wenn ichs dürffte behalten                      etc. ist auch nochmahlen beständig darbey geblieben, fol. 39. a. &amp; fol.                      40. a. &amp; fol. 53. b. ubi etiam die Käse-Mutter berichtet: Die Zoffe                      hätte zu Ihr (der Käse-Mutter) nicht anders gesagt, als daß Anna gesaget: Sie                      wolte das Kind behalten etc.</l>
        <l>Item fol. 54. a. Die Mittel-Magd saget, Sie hätte nicht anders gemeinet, als daß                      Sie die Zoffe berichtet, Anna hätte gesagt: Du liebes Kind, ich hätte dich gerne                      behalten wollen, wenn ich für denen Meinigen gedurfft hätte: weil Sie aber nun                      hörete, daß es nicht so sey, wäre auch damahls in Lauff geschehen, und Sie in                      Erschreckniß gewesen, könte Sie nicht drauff reden etc. Wannenhero auch die                      Käse-Mutter und Zoffe hernach Ihre Aufsage beschworen, der Mittel-Magd aber Zeit                      gegeben worden sich zu bedencken.</l>
        <l>Denique fol. 60. a. ubi Registr. Die Mittel-Magd hat Ihre Aufsage nicht                      beschweren wollen, sondern gesagt, es könte seyn, daß die Zoffe nicht mehr, als                      was Sie gestanden, zu Ihr geredet. Weßhalben man die Mittel-Magd, meineyd zu                      verhüten, dißmahl damit verschonet.</l>
        <p>daß man dißfalls sich länger aufzuhalten vor unnöthig erachtet, sondern vielmehr                      zu denen Indiciis specialibus contra Annen schreitet.</p>
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[56/0072] Anna gesagt haben solle, Sie solten Ihr nur das Kind nicht nehmen, zu wem Sie es aber gesagt, wisse er nicht. Zudem so ist (3) aus allen Umbständen zu mercken, daß diese fliegende Rede entweder von der Köchin, oder von der Mittel-Magd ihren Ursprung müsse genommen haben. Vol. 1. fol. 35. b. Ubi die Köchin: Zudem hätte Ihr die Mittelmagd erzehlt, daß Anna, als die Zoffe das Kind abgewaschen und in die Schachtel geleget, solches bey einen Händgen genommen und gesaget: Du liebes Kind / ich hätte dich gerne behalten wollen, wenn ich für denen Meinigen gedurfft hätte, wodurch Sie sonder Zweiffel NB. Ihre leibliche Mutter gemeinet. Et fol. 38. a. Elisabeth M. die Mittel-Magd. Sie hätte zwar diese Wort zur Köchin gesagt, hätte es aber selbst nicht von der Tochter gehört, und wüste nicht eben, ob es Ihr die Zoffe oder die Käse-Mutter gesaget. welche beyde, oder doch zum wenigsten die Köchin, es zweiffels ohne die Frau Mariam in Unglück zu bringen, und sich zum Theil an Selbiger wegen scharffer Hauß-Zucht zu rechnen per relata supra ex Vol. 1. f. 25. a. unter die Leute spargiret haben, worzu sonderlich das von der Köchin in ietztgesetzter Aussage beygefügtes unzeitige judicium ziemliche Muthmassung giebet. Daß aber auch diese Reden, so die Köchin und Mittel-Magd ausgesaget (4) inter mendacia referiret werden müssen, weiset die deposition der Käse-Mutter und Zoffe, wie auch dieser letztern confrontation mit der Mittel-Magd gar deutlich. Vid. fol. 38. b. Vol. 1. Ubi die Zoffe. Anna hätte gesagt (als das todte Kind abgewaschen worden) Ich will es immer behalten. Sie aber die Zoffe hätte geantwortet: Was will Sie nun mit dem todten Kinde machen etc. Als Ihr (der Zoffe) nun die Mittel-Magd unter Augen gesagt, daß es vorige Worte gewesen, hat die Zoffe geantwortet, die Anna hätte gesagt: Ach wenn ichs dürffte behalten etc. ist auch nochmahlen beständig darbey geblieben, fol. 39. a. & fol. 40. a. & fol. 53. b. ubi etiam die Käse-Mutter berichtet: Die Zoffe hätte zu Ihr (der Käse-Mutter) nicht anders gesagt, als daß Anna gesaget: Sie wolte das Kind behalten etc. Item fol. 54. a. Die Mittel-Magd saget, Sie hätte nicht anders gemeinet, als daß Sie die Zoffe berichtet, Anna hätte gesagt: Du liebes Kind, ich hätte dich gerne behalten wollen, wenn ich für denen Meinigen gedurfft hätte: weil Sie aber nun hörete, daß es nicht so sey, wäre auch damahls in Lauff geschehen, und Sie in Erschreckniß gewesen, könte Sie nicht drauff reden etc. Wannenhero auch die Käse-Mutter und Zoffe hernach Ihre Aufsage beschworen, der Mittel-Magd aber Zeit gegeben worden sich zu bedencken. Denique fol. 60. a. ubi Registr. Die Mittel-Magd hat Ihre Aufsage nicht beschweren wollen, sondern gesagt, es könte seyn, daß die Zoffe nicht mehr, als was Sie gestanden, zu Ihr geredet. Weßhalben man die Mittel-Magd, meineyd zu verhüten, dißmahl damit verschonet. daß man dißfalls sich länger aufzuhalten vor unnöthig erachtet, sondern vielmehr zu denen Indiciis specialibus contra Annen schreitet. Diese nun können verhoffentlich nicht besser proponiret und elidiret werden, als

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 56. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/72>, abgerufen am 29.03.2024.