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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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ro ein jeder Wahrheit liebender das talent, das ihm GOtt dißfals gegeben, brauchen und bey demselben bleiben, und des andern nicht thörichter Weise affectiren, aber auch die andren, die sich eines andern bedienten, nicht anfeinden, noch verlästern müste. Wenn z. e. der seelige Johann Arnd, und der gottsfürchtige D. Spener, Lutheri oder Erasmi freudige Schreib-Art hätten affectiren wollen, würden sie sich sehr prostituiret haben. Und in Gegentheil, wenn der Mann GOttes Lutherus, und der andre Werckzeug GOttes Erasmus von Rotterdam ihre freudige und sinnreiche Schreib-Art hätten verstecken, und eine traurige oder auch nur ernsthaffte allezeit gebrauchen wollen, würden sie dem Pabstthum lange so grossen Schaden nicht gethan haben, als so geschehen, da sie sich ihres talents rechtschaffen bedienet.

Jedoch hat alles seine Zeit, Ziel, Maß und Gewicht. Und nachdem ich also nach dieser Regul meine Schreib-Art etliche und zwantzig Jahr eingerichtet, habe ich nicht alleine befunden, daß dasjenige, was ich so wohl in der Philosophie, als auch in der Jurisprudentz (die nach der heutigen auf vielen Universitäten hergebrachten und bißher mit grossen Nutzen der Studirenden vergesellschafften Erkäntniß, einen viel weiteren Begriff oder Sprengkel hat, als man vor diesen und noch heute in Pabstthum vermeinet) in öffentlichen Schrifften vorgetragen, viel mehreren applausum erhalten als vorhero. Denn obschon sich hier und dar nicht wenige Wiedersprecher gefunden, und noch finden; so habe ich doch nicht bedurfft, mich in Streit-Schrifften einzulassen, oder die vorhergebrauchten, nunmehr aber abgeschafften allzubeissenden Ausdrückungen zu entschuldigen, sondern es ist genung gewesen, wenn ich meine etwa noch nicht deutlich genung vorgetragene Sätze deutlicher gemacht, oder es haben sich andre gefunden, die dieselben an meine statt vertheidiget; oder GOtt hat auf andre Weise mich und meine Lehren beschützet, dafür der göttlichen Weißheit und Barmhertzigkeit ich demüthig dancke. Ja diese unverdiente göttliche Gnade hat mich immer mehr und mehr behertzter gemacht, die noch vielfältigen Reliquien des Politischen Pabstthums in der Jurisprudentia Ecclesiastica getrost zu entdecken, wie da-

ro ein jeder Wahrheit liebender das talent, das ihm GOtt dißfals gegeben, brauchen und bey demselben bleiben, und des andern nicht thörichter Weise affectiren, aber auch die andren, die sich eines andern bedienten, nicht anfeinden, noch verlästern müste. Wenn z. e. der seelige Johann Arnd, und der gottsfürchtige D. Spener, Lutheri oder Erasmi freudige Schreib-Art hätten affectiren wollen, würden sie sich sehr prostituiret haben. Und in Gegentheil, wenn der Mann GOttes Lutherus, und der andre Werckzeug GOttes Erasmus von Rotterdam ihre freudige und sinnreiche Schreib-Art hätten verstecken, und eine traurige oder auch nur ernsthaffte allezeit gebrauchen wollen, würden sie dem Pabstthum lange so grossen Schaden nicht gethan haben, als so geschehen, da sie sich ihres talents rechtschaffen bedienet.

Jedoch hat alles seine Zeit, Ziel, Maß und Gewicht. Und nachdem ich also nach dieser Regul meine Schreib-Art etliche und zwantzig Jahr eingerichtet, habe ich nicht alleine befunden, daß dasjenige, was ich so wohl in der Philosophie, als auch in der Jurisprudentz (die nach der heutigen auf vielen Universitäten hergebrachten und bißher mit grossen Nutzen der Studirenden vergesellschafften Erkäntniß, einen viel weiteren Begriff oder Sprengkel hat, als man vor diesen und noch heute in Pabstthum vermeinet) in öffentlichen Schrifften vorgetragen, viel mehreren applausum erhalten als vorhero. Denn obschon sich hier und dar nicht wenige Wiedersprecher gefunden, und noch finden; so habe ich doch nicht bedurfft, mich in Streit-Schrifften einzulassen, oder die vorhergebrauchten, nunmehr aber abgeschafften allzubeissenden Ausdrückungen zu entschuldigen, sondern es ist genung gewesen, wenn ich meine etwa noch nicht deutlich genung vorgetragene Sätze deutlicher gemacht, oder es haben sich andre gefunden, die dieselben an meine statt vertheidiget; oder GOtt hat auf andre Weise mich und meine Lehren beschützet, dafür der göttlichen Weißheit und Barmhertzigkeit ich demüthig dancke. Ja diese unverdiente göttliche Gnade hat mich immer mehr und mehr behertzter gemacht, die noch vielfältigen Reliquien des Politischen Pabstthums in der Jurisprudentia Ecclesiastica getrost zu entdecken, wie da-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/6>, abgerufen am 25.04.2024.