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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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solchen weggeworffen. Nach dieser Beantwortung hat Zeugin ferner vorbracht: weil in Eyde stünde, das Sie nichts verschweigen solle, so müste Sie dieses auch noch sagen. Als Herrn B. in Leipzig Praeceptor vor etlichen Wochen den 13. Oct. heraussen gewesen, und J. (Hanß Martin) hieße, hätte er Sie, da Sie aus dem Amte nach O. gegangen, durch den Haußknecht holen lassen, und als er aus Hn. H. H. zu Gr. Gute heraus kommen, hätte Er Sie gefraget, wie es den haussen so wunderlich zu gangen. Und als sie geantwortet, Er würde es wohl selbst wissen, weil er in H. H. Hoffe gewesen, hätte er ferner gefragt: Ob Sie sich nicht besinnen könnte, daß Sie das kleine Vogelspießgen gehabt. Und als Sie geantwortet: Nein, hätte Er gesagt, er wäre des wegen herausser gekommen, es würde Ihr mit einer Hand voll Blut nicht viel gedienet seyn. Sie solte sagen, Sie wäre 2. mahl gelauffen, und das erstemahl das kleine Vogelspießgen gehabt, und als Sie das Kind nicht finden können, den Bratspieß geholt. Als Sie aber geantwortet, Sie könne das nicht thun, denn Sie müste es beschweren, hätte er fortgefahren, es brächte Ihr keine Gefahr, wenn Sie also spräche. Es würde hernach der Hr. D. von Z. auch kommen, und also sagen, daß es mit dem spießgen gestochen worden, denn Er hätte es schon so befunden, daß es mit keinem Messer gestochen worden. Und da Sie noch nicht gewolt, sondern gesagt: Ihr Vater wäre M. Gn. Herrns Unterthaner, und man könte Sie wohl finden, hätte er gesagt, er wolte Ihr ihr Lohn flugs schaffen, und Ihr einen Brieff schreiben, als wenn Ihr Ihr Vater geschrieben, Sie aus dem Amte in ein ander Hauß in der Stadt hohlen lassen, auf ein Pferd setzen, und mit wegnehmen, auch über das Lohn Ihr noch zu einen stück Geld verhelffen. Allein sie hätte es nicht thun wollen: Worauff er gesagt, er wolle wieder nach Leipzig reiten, diese Post hinein bringen und wieder heraus kommen, wäre aber nicht wieder kommen. Und wenn gleich die Schenckin zu O. was Sie zu Ihr wegen der 2500. Thlr. geredet, nicht gestehen wollen, so wäre es doch wahr, daß Sie es zu Ihr gesagt.

§. XIII. Ferner sind auch dem Urtheil zu Folge FOL. 93. seq. dieItem der 2. Medicorum und des Barbierers. 2. Medici und der Barbierer über die daselbst determinirte 3. Articul eydlich vernommen worden, nemlich Test. 1. D. Schreyer. Testis 2. der Physicus zu P. Testis 3. der Barbierer.

Art. 1. Ob Sie in den todten Cörper Blut gefunden? Resp. Test. 1. Es wäre kein Blut in dem Cörper gewesen. Test. 2. Sie hätten keines gesehen. Test. 3. Er habe kein Blut gefunden. Art. 2. Ob Sie dafür achten und gewiß glauben, daß die Stiche dem Kinde erst nach dem Tode zu gefügt? Resp. Test. 1. Weil kein Blut weder ausser dem Cörper noch in dem Cörper, da doch die Viscera noch zimlich frisch waren, anzutreffen gewesen, so ist gewiß zu schliessen, daß die Stiche oder Wunden nach dem Tode in den Cörper gebracht worden. Test. 2. Weil kein Blut gesunden worden, und doch solche Gliedmassen, so nothwendig Blut von sich geben müssen, laedirt gewesen,

solchen weggeworffen. Nach dieser Beantwortung hat Zeugin ferner vorbracht: weil in Eyde stünde, das Sie nichts verschweigen solle, so müste Sie dieses auch noch sagen. Als Herrn B. in Leipzig Praeceptor vor etlichen Wochen den 13. Oct. heraussen gewesen, und J. (Hanß Martin) hieße, hätte er Sie, da Sie aus dem Amte nach O. gegangen, durch den Haußknecht holen lassen, und als er aus Hn. H. H. zu Gr. Gute heraus kommen, hätte Er Sie gefraget, wie es den haussen so wunderlich zu gangen. Und als sie geantwortet, Er würde es wohl selbst wissen, weil er in H. H. Hoffe gewesen, hätte er ferner gefragt: Ob Sie sich nicht besinnen könnte, daß Sie das kleine Vogelspießgen gehabt. Und als Sie geantwortet: Nein, hätte Er gesagt, er wäre des wegen herausser gekommen, es würde Ihr mit einer Hand voll Blut nicht viel gedienet seyn. Sie solte sagen, Sie wäre 2. mahl gelauffen, und das erstemahl das kleine Vogelspießgen gehabt, und als Sie das Kind nicht finden können, den Bratspieß geholt. Als Sie aber geantwortet, Sie könne das nicht thun, denn Sie müste es beschweren, hätte er fortgefahren, es brächte Ihr keine Gefahr, wenn Sie also spräche. Es würde hernach der Hr. D. von Z. auch kommen, und also sagen, daß es mit dem spießgen gestochen worden, denn Er hätte es schon so befunden, daß es mit keinem Messer gestochen worden. Und da Sie noch nicht gewolt, sondern gesagt: Ihr Vater wäre M. Gn. Herrns Unterthaner, und man könte Sie wohl finden, hätte er gesagt, er wolte Ihr ihr Lohn flugs schaffen, und Ihr einen Brieff schreiben, als wenn Ihr Ihr Vater geschrieben, Sie aus dem Amte in ein ander Hauß in der Stadt hohlen lassen, auf ein Pferd setzen, und mit wegnehmen, auch über das Lohn Ihr noch zu einen stück Geld verhelffen. Allein sie hätte es nicht thun wollen: Worauff er gesagt, er wolle wieder nach Leipzig reiten, diese Post hinein bringen und wieder heraus kommen, wäre aber nicht wieder kommen. Und wenn gleich die Schenckin zu O. was Sie zu Ihr wegen der 2500. Thlr. geredet, nicht gestehen wollen, so wäre es doch wahr, daß Sie es zu Ihr gesagt.

§. XIII. Ferner sind auch dem Urtheil zu Folge FOL. 93. seq. dieItem der 2. Medicorum und des Barbierers. 2. Medici und der Barbierer über die daselbst determinirte 3. Articul eydlich vernommen worden, nemlich Test. 1. D. Schreyer. Testis 2. der Physicus zu P. Testis 3. der Barbierer.

Art. 1. Ob Sie in den todten Cörper Blut gefunden? Resp. Test. 1. Es wäre kein Blut in dem Cörper gewesen. Test. 2. Sie hätten keines gesehen. Test. 3. Er habe kein Blut gefunden. Art. 2. Ob Sie dafür achten und gewiß glauben, daß die Stiche dem Kinde erst nach dem Tode zu gefügt? Resp. Test. 1. Weil kein Blut weder ausser dem Cörper noch in dem Cörper, da doch die Viscera noch zimlich frisch waren, anzutreffen gewesen, so ist gewiß zu schliessen, daß die Stiche oder Wunden nach dem Tode in den Cörper gebracht worden. Test. 2. Weil kein Blut gesunden worden, und doch solche Gliedmassen, so nothwendig Blut von sich geben müssen, laedirt gewesen,

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        <p>Art. 1. Ob Sie in den todten Cörper Blut gefunden? Resp. Test. 1. Es wäre kein                      Blut in dem Cörper gewesen. Test. 2. Sie hätten keines gesehen. Test. 3. Er habe                      kein Blut gefunden. Art. 2. Ob Sie dafür achten und gewiß glauben, daß die                      Stiche dem Kinde erst nach dem Tode zu gefügt? Resp. Test. 1. Weil kein Blut                      weder ausser dem Cörper noch in dem Cörper, da doch die Viscera noch zimlich                      frisch waren, anzutreffen gewesen, so ist gewiß zu schliessen, daß die Stiche                      oder Wunden nach dem Tode in den Cörper gebracht worden. Test. 2. Weil kein Blut                      gesunden worden, und doch solche Gliedmassen, so nothwendig Blut von sich geben                      müssen, laedirt gewesen,
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[31/0047] solchen weggeworffen. Nach dieser Beantwortung hat Zeugin ferner vorbracht: weil in Eyde stünde, das Sie nichts verschweigen solle, so müste Sie dieses auch noch sagen. Als Herrn B. in Leipzig Praeceptor vor etlichen Wochen den 13. Oct. heraussen gewesen, und J. (Hanß Martin) hieße, hätte er Sie, da Sie aus dem Amte nach O. gegangen, durch den Haußknecht holen lassen, und als er aus Hn. H. H. zu Gr. Gute heraus kommen, hätte Er Sie gefraget, wie es den haussen so wunderlich zu gangen. Und als sie geantwortet, Er würde es wohl selbst wissen, weil er in H. H. Hoffe gewesen, hätte er ferner gefragt: Ob Sie sich nicht besinnen könnte, daß Sie das kleine Vogelspießgen gehabt. Und als Sie geantwortet: Nein, hätte Er gesagt, er wäre des wegen herausser gekommen, es würde Ihr mit einer Hand voll Blut nicht viel gedienet seyn. Sie solte sagen, Sie wäre 2. mahl gelauffen, und das erstemahl das kleine Vogelspießgen gehabt, und als Sie das Kind nicht finden können, den Bratspieß geholt. Als Sie aber geantwortet, Sie könne das nicht thun, denn Sie müste es beschweren, hätte er fortgefahren, es brächte Ihr keine Gefahr, wenn Sie also spräche. Es würde hernach der Hr. D. von Z. auch kommen, und also sagen, daß es mit dem spießgen gestochen worden, denn Er hätte es schon so befunden, daß es mit keinem Messer gestochen worden. Und da Sie noch nicht gewolt, sondern gesagt: Ihr Vater wäre M. Gn. Herrns Unterthaner, und man könte Sie wohl finden, hätte er gesagt, er wolte Ihr ihr Lohn flugs schaffen, und Ihr einen Brieff schreiben, als wenn Ihr Ihr Vater geschrieben, Sie aus dem Amte in ein ander Hauß in der Stadt hohlen lassen, auf ein Pferd setzen, und mit wegnehmen, auch über das Lohn Ihr noch zu einen stück Geld verhelffen. Allein sie hätte es nicht thun wollen: Worauff er gesagt, er wolle wieder nach Leipzig reiten, diese Post hinein bringen und wieder heraus kommen, wäre aber nicht wieder kommen. Und wenn gleich die Schenckin zu O. was Sie zu Ihr wegen der 2500. Thlr. geredet, nicht gestehen wollen, so wäre es doch wahr, daß Sie es zu Ihr gesagt. §. XIII. Ferner sind auch dem Urtheil zu Folge FOL. 93. seq. die 2. Medici und der Barbierer über die daselbst determinirte 3. Articul eydlich vernommen worden, nemlich Test. 1. D. Schreyer. Testis 2. der Physicus zu P. Testis 3. der Barbierer. Item der 2. Medicorum und des Barbierers. Art. 1. Ob Sie in den todten Cörper Blut gefunden? Resp. Test. 1. Es wäre kein Blut in dem Cörper gewesen. Test. 2. Sie hätten keines gesehen. Test. 3. Er habe kein Blut gefunden. Art. 2. Ob Sie dafür achten und gewiß glauben, daß die Stiche dem Kinde erst nach dem Tode zu gefügt? Resp. Test. 1. Weil kein Blut weder ausser dem Cörper noch in dem Cörper, da doch die Viscera noch zimlich frisch waren, anzutreffen gewesen, so ist gewiß zu schliessen, daß die Stiche oder Wunden nach dem Tode in den Cörper gebracht worden. Test. 2. Weil kein Blut gesunden worden, und doch solche Gliedmassen, so nothwendig Blut von sich geben müssen, laedirt gewesen,

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/47>, abgerufen am 26.04.2024.