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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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Blut finden müssen. Und ware vielmehr zu verwundern, daß der so berühmte und unvergleichliche Herr von S. der die Z. Befehlige unterschrieben, oder auch vielmehr der Herr D. Schreyer selbst, als so ein alter Practicus und sehr gescheider Mann nicht von selbst auf diesen Umstand gefallen war, und bald von Anfang bey der Besichtigung darauf reflectiret hatte. Denn von denen beyden Adiunctis zu P. konte man dergleichen prudenz nicht praesupponiren, indem so wohl die bißherigen als folgenden excerpta weisen werden, daß Sie blosse Ja-Herren gewesen, und erst von nöthen hatten, propter curtam ingenii suppellectilem, sich mit Herr D. Schreyern erst zu bereden, ehe Sie positive antworteten: Den bißherigen Commissario aber, den Amtmann zu P. liesse sein einmahl gefastes praejudicium und odium contra reos nicht zu, daß er auf einen zur Defension derer inquisiten dienenden Umbstand von sich selbst gefallen wäre. Mir und denen Reis aber konte auch dißfalls nichts imputiret werden; weil wir damals nicht wusten, was post 14. Octobris in denen Acten ferner fürgangen war, auch die ersten Registraturen bis auf den 14. Octob. von mir nur fugitivo oculo waren angesehen worden.

Vernehmung der Köchin nach Anleitung des Urtheils.

§. XII. FOL. 90. seq. wurde den 19. Novembr. 1681. die Köchin nach Anleitung obigen Urtheils über folgende drey Articul eydlich vernommen.

Art. 1. Auf was Art und Weise Sie das Kind ausgegraben? Resp. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernacher aber, als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf der Seite, darauff wieder die Hände gebraucht, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es bey dem Lappen genommen und heraus gezerret. Art. 2. Wie viel Stiche Sie mit dem Bratspieß in die Erde gethan? Resp. das könne Sie nicht eben wissen, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Bratspieß hätte Sie 2. oder 3. mahl genommen, und damit in die Erde gestopfft, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel. Wie viel Stiche Sie aber gethan, könte Sie nicht gewiß sagen, und was Sie zuvor von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Bratspiesses zu verstehen, welchen Sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Art. 3. Ob Sie das Kind darmit getroffen? Resp. das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlt, daß Sie auf etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwillchenen Lappen gestopffet, inmassen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küssen. Ob sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern

Blut finden müssen. Und ware vielmehr zu verwundern, daß der so berühmte und unvergleichliche Herr von S. der die Z. Befehlige unterschrieben, oder auch vielmehr der Herr D. Schreyer selbst, als so ein alter Practicus und sehr gescheider Mann nicht von selbst auf diesen Umstand gefallen war, und bald von Anfang bey der Besichtigung darauf reflectiret hatte. Denn von denen beyden Adiunctis zu P. konte man dergleichen prudenz nicht praesupponiren, indem so wohl die bißherigen als folgenden excerpta weisen werden, daß Sie blosse Ja-Herren gewesen, und erst von nöthen hatten, propter curtam ingenii suppellectilem, sich mit Herr D. Schreyern erst zu bereden, ehe Sie positive antworteten: Den bißherigen Commissario aber, den Amtmann zu P. liesse sein einmahl gefastes praejudicium und odium contra reos nicht zu, daß er auf einen zur Defension derer inquisiten dienenden Umbstand von sich selbst gefallen wäre. Mir und denen Reis aber konte auch dißfalls nichts imputiret werden; weil wir damals nicht wusten, was post 14. Octobris in denen Acten ferner fürgangen war, auch die ersten Registraturen bis auf den 14. Octob. von mir nur fugitivo oculo waren angesehen worden.

Vernehmung der Köchin nach Anleitung des Urtheils.

§. XII. FOL. 90. seq. wurde den 19. Novembr. 1681. die Köchin nach Anleitung obigen Urtheils über folgende drey Articul eydlich vernommen.

Art. 1. Auf was Art und Weise Sie das Kind ausgegraben? Resp. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernacher aber, als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf der Seite, darauff wieder die Hände gebraucht, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es bey dem Lappen genommen und heraus gezerret. Art. 2. Wie viel Stiche Sie mit dem Bratspieß in die Erde gethan? Resp. das könne Sie nicht eben wissen, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Bratspieß hätte Sie 2. oder 3. mahl genommen, und damit in die Erde gestopfft, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel. Wie viel Stiche Sie aber gethan, könte Sie nicht gewiß sagen, und was Sie zuvor von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Bratspiesses zu verstehen, welchen Sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Art. 3. Ob Sie das Kind darmit getroffen? Resp. das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlt, daß Sie auf etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwillchenen Lappen gestopffet, inmassen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küssen. Ob sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern

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Blut finden müssen. Und                      ware vielmehr zu verwundern, daß der so berühmte und unvergleichliche Herr von                      S. der die Z. Befehlige unterschrieben, oder auch vielmehr der Herr D. Schreyer                      selbst, als so ein alter Practicus und sehr gescheider Mann nicht von selbst auf                      diesen Umstand gefallen war, und bald von Anfang bey der Besichtigung darauf                      reflectiret hatte. Denn von denen beyden Adiunctis zu P. konte man dergleichen                      prudenz nicht praesupponiren, indem so wohl die bißherigen als folgenden                      excerpta weisen werden, daß Sie blosse Ja-Herren gewesen, und erst von nöthen                      hatten, propter curtam ingenii suppellectilem, sich mit Herr D. Schreyern erst                      zu bereden, ehe Sie positive antworteten: Den bißherigen Commissario aber, den                      Amtmann zu P. liesse sein einmahl gefastes praejudicium und odium contra reos                      nicht zu, daß er auf einen zur Defension derer inquisiten dienenden Umbstand von                      sich selbst gefallen wäre. Mir und denen Reis aber konte auch dißfalls nichts                      imputiret werden; weil wir damals nicht wusten, was post 14. Octobris in denen                      Acten ferner fürgangen war, auch die ersten Registraturen bis auf den 14. Octob.                      von mir nur fugitivo oculo waren angesehen worden.</p>
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        <p>Art. 1. Auf was Art und Weise Sie das Kind ausgegraben? Resp. Sie hätte                      anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernacher aber, als Sie nicht                      mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde                      damit weggethan auf der Seite, darauff wieder die Hände gebraucht, und als Sie                      das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es bey dem Lappen genommen und heraus                      gezerret. Art. 2. Wie viel Stiche Sie mit dem Bratspieß in die Erde gethan?                      Resp. das könne Sie nicht eben wissen, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den                      Bratspieß hätte Sie 2. oder 3. mahl genommen, und damit in die Erde gestopfft,                      weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel. Wie viel Stiche Sie aber                      gethan, könte Sie nicht gewiß sagen, und was Sie zuvor von 3. mahlen erwehnet,                      wäre von Nehmung des Bratspiesses zu verstehen, welchen Sie so offt genommen,                      und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Art. 3. Ob Sie das Kind darmit                      getroffen? Resp. das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie                      sich aber, daß Sie einmahl gefühlt, daß Sie auf etwas getroffen, so geknirschet,                      als wenn Sie in einen zwillchenen Lappen gestopffet, inmassen auch das Kind in                      einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen                      Küssen. Ob sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach                      weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern
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[30/0046] Blut finden müssen. Und ware vielmehr zu verwundern, daß der so berühmte und unvergleichliche Herr von S. der die Z. Befehlige unterschrieben, oder auch vielmehr der Herr D. Schreyer selbst, als so ein alter Practicus und sehr gescheider Mann nicht von selbst auf diesen Umstand gefallen war, und bald von Anfang bey der Besichtigung darauf reflectiret hatte. Denn von denen beyden Adiunctis zu P. konte man dergleichen prudenz nicht praesupponiren, indem so wohl die bißherigen als folgenden excerpta weisen werden, daß Sie blosse Ja-Herren gewesen, und erst von nöthen hatten, propter curtam ingenii suppellectilem, sich mit Herr D. Schreyern erst zu bereden, ehe Sie positive antworteten: Den bißherigen Commissario aber, den Amtmann zu P. liesse sein einmahl gefastes praejudicium und odium contra reos nicht zu, daß er auf einen zur Defension derer inquisiten dienenden Umbstand von sich selbst gefallen wäre. Mir und denen Reis aber konte auch dißfalls nichts imputiret werden; weil wir damals nicht wusten, was post 14. Octobris in denen Acten ferner fürgangen war, auch die ersten Registraturen bis auf den 14. Octob. von mir nur fugitivo oculo waren angesehen worden. §. XII. FOL. 90. seq. wurde den 19. Novembr. 1681. die Köchin nach Anleitung obigen Urtheils über folgende drey Articul eydlich vernommen. Art. 1. Auf was Art und Weise Sie das Kind ausgegraben? Resp. Sie hätte anfänglich die Erde mit der Hand heraus geworffen, hernacher aber, als Sie nicht mehr langen können, hätte Sie den Spaten genommen, und etwan 3. mahl die Erde damit weggethan auf der Seite, darauff wieder die Hände gebraucht, und als Sie das Kind mit der Hand gefühlet, hätte Sie es bey dem Lappen genommen und heraus gezerret. Art. 2. Wie viel Stiche Sie mit dem Bratspieß in die Erde gethan? Resp. das könne Sie nicht eben wissen, möchte zu viel oder zu wenig sagen. Den Bratspieß hätte Sie 2. oder 3. mahl genommen, und damit in die Erde gestopfft, weil Sie gedacht, das Kind läge in einer Schachtel. Wie viel Stiche Sie aber gethan, könte Sie nicht gewiß sagen, und was Sie zuvor von 3. mahlen erwehnet, wäre von Nehmung des Bratspiesses zu verstehen, welchen Sie so offt genommen, und nicht von Stichen, so Sie nicht gezehlet. Art. 3. Ob Sie das Kind darmit getroffen? Resp. das könte Sie auch nicht gewiß wissen. Dieses erinnerte Sie sich aber, daß Sie einmahl gefühlt, daß Sie auf etwas getroffen, so geknirschet, als wenn Sie in einen zwillchenen Lappen gestopffet, inmassen auch das Kind in einen alten garstigen Lappen gelegen, und hätte gedacht, es lege in einen Küssen. Ob sie nun aber solches getroffen, wisse Sie nicht, hätte auch hernach weiter mit dem Bratspiesse nicht gestochen, sondern

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/46>, abgerufen am 27.11.2024.