Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.mir es nicht alleine rund ab, sonder schalt auch auff die Neulinge, die solch thöricht Zeug, als das indicium von Untersinckung der Lunge wäre, auff die Bahne brächten, von welchen doch weder Galenus noch Hippocrates etwas gewust hätten. Der andere redete zwar etwas glimpfflicher von der Sache; sagte mir aber doch ohne falsch und Simulation heraus, daß er anderer Meinung als Herr D. Schreyer wäre, und also sein votum zu der von mir verlangten Frage nicht geben könte. Da ich nun sahe, und gewiß versichert war, daß ich a Facultate Medica Lipsiensi solcher gestalt kein responsum favorabile bekommen würde, wolte ich auch die Unkosten deßhalber menagiren, und blieb mit meiner Frage zurücke. Dieses gabe nun bald Gelegenheit, daß es unter denen Herren Scabinis bekandt wurde, indem etliche dererselben mit etlichen von denen Herren Medicis in vertrauter Freundschafft stunden, und man hatte sich schon auch auf Seiten der Herren Scabinorum in privat Discursen verlauten lassen, ich würde es mit dieser Invention de pulmone auch bey ihnen nicht treffen, noch deßwegen ein gelindes Urtheil erhalten. Hingegen hatte mir Herr D. Schreyer schon gemeldet, daß er hoffte, ich würde von der Medicinischen Facultät zu Wittenberg eher etwas für meine Intention erhalten, weil der gleichfalls schon damahl berühmte Herr D. Wedel in einen Brieff an Ihn seine Meinung davon dergestalt entdecket, daß er mehr pro nobis als contra wäre, wie hiervon unten zu seinrr Zeit §. 27. mit mehrern wird gemeldet werden. Und hiermit dachte ich hernach auch bey der Juristen Facultät zu Wittenberg um so vielmehr zu reussiren, je mehr mir ohnedem, wie oben gedacht, Ihre Neigung in benigniorem sententiam bekant war. Dieses alles schickte sich nun nicht, daß ich es in der Supplique nach Z. umbständlich fürgetragen hätte, und also muste ich mich auch nicht verdriessen lassen, daß mir damahls noch zur Zeit das petitum abgeschlagen würde; Ich kante mir aber auch dabey leichtlich einbilden, daß wenn die Herrn Scabini meine Supplique nebst dem Rescript lesen würden, auch dieses bey Ihnen keine grosse Bewegung ad mitiorem sententiam machen, sondern vielleicht einen und andern wieder mich irritiren, und also meine Mühe und Behutsamkeit umb so viel mehr vergrössern würde, je bekanter sonst das gemeine Sprichwort wäre, plus valere favorem in judice, quam legem in Codice; wie dieses alles auch die Folge von diesen Proceß künfftig ferner zeigen wird; wiewohl ich dißfalls denen ehrlichen Leuten keine Boßheit oder Fürsatz imputiren will, indem folgende Erzehlung zeigen wird, daß Sie nach Ihrer Erkäntniß gesprochen, und ausser der Materie von der Untersinckung der Lunge wenig oder gar keine In- mir es nicht alleine rund ab, sonder schalt auch auff die Neulinge, die solch thöricht Zeug, als das indicium von Untersinckung der Lunge wäre, auff die Bahne brächten, von welchen doch weder Galenus noch Hippocrates etwas gewust hätten. Der andere redete zwar etwas glimpfflicher von der Sache; sagte mir aber doch ohne falsch und Simulation heraus, daß er anderer Meinung als Herr D. Schreyer wäre, und also sein votum zu der von mir verlangten Frage nicht geben könte. Da ich nun sahe, und gewiß versichert war, daß ich a Facultate Medica Lipsiensi solcher gestalt kein responsum favorabile bekommen würde, wolte ich auch die Unkosten deßhalber menagiren, und blieb mit meiner Frage zurücke. Dieses gabe nun bald Gelegenheit, daß es unter denen Herren Scabinis bekandt wurde, indem etliche dererselben mit etlichen von denen Herren Medicis in vertrauter Freundschafft stunden, und man hatte sich schon auch auf Seiten der Herren Scabinorum in privat Discursen verlauten lassen, ich würde es mit dieser Invention de pulmone auch bey ihnen nicht treffen, noch deßwegen ein gelindes Urtheil erhalten. Hingegen hatte mir Herr D. Schreyer schon gemeldet, daß er hoffte, ich würde von der Medicinischen Facultät zu Wittenberg eher etwas für meine Intention erhalten, weil der gleichfalls schon damahl berühmte Herr D. Wedel in einen Brieff an Ihn seine Meinung davon dergestalt entdecket, daß er mehr pro nobis als contra wäre, wie hiervon unten zu seinrr Zeit §. 27. mit mehrern wird gemeldet werden. Und hiermit dachte ich hernach auch bey der Juristen Facultät zu Wittenberg um so vielmehr zu reussiren, je mehr mir ohnedem, wie oben gedacht, Ihre Neigung in benigniorem sententiam bekant war. Dieses alles schickte sich nun nicht, daß ich es in der Supplique nach Z. umbständlich fürgetragen hätte, und also muste ich mich auch nicht verdriessen lassen, daß mir damahls noch zur Zeit das petitum abgeschlagen würde; Ich kante mir aber auch dabey leichtlich einbilden, daß wenn die Herrn Scabini meine Supplique nebst dem Rescript lesen würden, auch dieses bey Ihnen keine grosse Bewegung ad mitiorem sententiam machen, sondern vielleicht einen und andern wieder mich irritiren, und also meine Mühe und Behutsamkeit umb so viel mehr vergrössern würde, je bekanter sonst das gemeine Sprichwort wäre, plus valere favorem in judice, quam legem in Codice; wie dieses alles auch die Folge von diesen Proceß künfftig ferner zeigen wird; wiewohl ich dißfalls denen ehrlichen Leuten keine Boßheit oder Fürsatz imputiren will, indem folgende Erzehlung zeigen wird, daß Sie nach Ihrer Erkäntniß gesprochen, und ausser der Materie von der Untersinckung der Lunge wenig oder gar keine In- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0043" n="27"/> mir es nicht alleine rund ab, sonder schalt auch auff die Neulinge, die solch thöricht Zeug, als das indicium von Untersinckung der Lunge wäre, auff die Bahne brächten, von welchen doch weder Galenus noch Hippocrates etwas gewust hätten. Der andere redete zwar etwas glimpfflicher von der Sache; sagte mir aber doch ohne falsch und Simulation heraus, daß er anderer Meinung als Herr D. Schreyer wäre, und also sein votum zu der von mir verlangten Frage nicht geben könte. Da ich nun sahe, und gewiß versichert war, daß ich a Facultate Medica Lipsiensi solcher gestalt kein responsum favorabile bekommen würde, wolte ich auch die Unkosten deßhalber menagiren, und blieb mit meiner Frage zurücke. Dieses gabe nun bald Gelegenheit, daß es unter denen Herren Scabinis bekandt wurde, indem etliche dererselben mit etlichen von denen Herren Medicis in vertrauter Freundschafft stunden, und man hatte sich schon auch auf Seiten der Herren Scabinorum in privat Discursen verlauten lassen, ich würde es mit dieser Invention de pulmone auch bey ihnen nicht treffen, noch deßwegen ein gelindes Urtheil erhalten. Hingegen hatte mir Herr D. Schreyer schon gemeldet, daß er hoffte, ich würde von der Medicinischen Facultät zu Wittenberg eher etwas für meine Intention erhalten, weil der gleichfalls schon damahl berühmte Herr D. Wedel in einen Brieff an Ihn seine Meinung davon dergestalt entdecket, daß er mehr pro nobis als contra wäre, wie hiervon unten zu seinrr Zeit §. 27. mit mehrern wird gemeldet werden. Und hiermit dachte ich hernach auch bey der Juristen Facultät zu Wittenberg um so vielmehr zu reussiren, je mehr mir ohnedem, wie oben gedacht, Ihre Neigung in benigniorem sententiam bekant war. Dieses alles schickte sich nun nicht, daß ich es in der Supplique nach Z. umbständlich fürgetragen hätte, und also muste ich mich auch nicht verdriessen lassen, daß mir damahls noch zur Zeit das petitum abgeschlagen würde; Ich kante mir aber auch dabey leichtlich einbilden, daß wenn die Herrn Scabini meine Supplique nebst dem Rescript lesen würden, auch dieses bey Ihnen keine grosse Bewegung ad mitiorem sententiam machen, sondern vielleicht einen und andern wieder mich irritiren, und also meine Mühe und Behutsamkeit umb so viel mehr vergrössern würde, je bekanter sonst das gemeine Sprichwort wäre, plus valere favorem in judice, quam legem in Codice; wie dieses alles auch die Folge von diesen Proceß künfftig ferner zeigen wird; wiewohl ich dißfalls denen ehrlichen Leuten keine Boßheit oder Fürsatz imputiren will, indem folgende Erzehlung zeigen wird, daß Sie nach Ihrer Erkäntniß gesprochen, und ausser der Materie von der Untersinckung der Lunge wenig oder gar keine In- </p> </div> </body> </text> </TEI> [27/0043]
mir es nicht alleine rund ab, sonder schalt auch auff die Neulinge, die solch thöricht Zeug, als das indicium von Untersinckung der Lunge wäre, auff die Bahne brächten, von welchen doch weder Galenus noch Hippocrates etwas gewust hätten. Der andere redete zwar etwas glimpfflicher von der Sache; sagte mir aber doch ohne falsch und Simulation heraus, daß er anderer Meinung als Herr D. Schreyer wäre, und also sein votum zu der von mir verlangten Frage nicht geben könte. Da ich nun sahe, und gewiß versichert war, daß ich a Facultate Medica Lipsiensi solcher gestalt kein responsum favorabile bekommen würde, wolte ich auch die Unkosten deßhalber menagiren, und blieb mit meiner Frage zurücke. Dieses gabe nun bald Gelegenheit, daß es unter denen Herren Scabinis bekandt wurde, indem etliche dererselben mit etlichen von denen Herren Medicis in vertrauter Freundschafft stunden, und man hatte sich schon auch auf Seiten der Herren Scabinorum in privat Discursen verlauten lassen, ich würde es mit dieser Invention de pulmone auch bey ihnen nicht treffen, noch deßwegen ein gelindes Urtheil erhalten. Hingegen hatte mir Herr D. Schreyer schon gemeldet, daß er hoffte, ich würde von der Medicinischen Facultät zu Wittenberg eher etwas für meine Intention erhalten, weil der gleichfalls schon damahl berühmte Herr D. Wedel in einen Brieff an Ihn seine Meinung davon dergestalt entdecket, daß er mehr pro nobis als contra wäre, wie hiervon unten zu seinrr Zeit §. 27. mit mehrern wird gemeldet werden. Und hiermit dachte ich hernach auch bey der Juristen Facultät zu Wittenberg um so vielmehr zu reussiren, je mehr mir ohnedem, wie oben gedacht, Ihre Neigung in benigniorem sententiam bekant war. Dieses alles schickte sich nun nicht, daß ich es in der Supplique nach Z. umbständlich fürgetragen hätte, und also muste ich mich auch nicht verdriessen lassen, daß mir damahls noch zur Zeit das petitum abgeschlagen würde; Ich kante mir aber auch dabey leichtlich einbilden, daß wenn die Herrn Scabini meine Supplique nebst dem Rescript lesen würden, auch dieses bey Ihnen keine grosse Bewegung ad mitiorem sententiam machen, sondern vielleicht einen und andern wieder mich irritiren, und also meine Mühe und Behutsamkeit umb so viel mehr vergrössern würde, je bekanter sonst das gemeine Sprichwort wäre, plus valere favorem in judice, quam legem in Codice; wie dieses alles auch die Folge von diesen Proceß künfftig ferner zeigen wird; wiewohl ich dißfalls denen ehrlichen Leuten keine Boßheit oder Fürsatz imputiren will, indem folgende Erzehlung zeigen wird, daß Sie nach Ihrer Erkäntniß gesprochen, und ausser der Materie von der Untersinckung der Lunge wenig oder gar keine In-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI.
(2012-11-23T14:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2012-11-23T14:00:00Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |