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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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schuld: allerhand Waffen mich bediene, die mir die Vernunfft, die Bibel, die Rechte in die Hände legen; zumahl bey dieser Abwehrung und Repoussirung der mir den politischen und geistlichen Todt dräuenden Attaques und Bestürmungen: nebst dem Moderamine Inculpatae Tutelae, ich insonderheit das Droit de Bienseance und die Regulas Decori, gegen die Personas Morales meiner hochgeehrten Herrn so wohl, als in meiner Schreib-Art, punctuellement zu beobachten; mir eine schuldige Obliegenheit habe seyn lassen.

40. Und recommendirt die eine Beylage, fürnemlich sein fröliches temperament daraus zu erkennen.

Ich nehme indessen noch die eintzige Erlaubniß, unter anhoffender Genehmhaltung meiner hochgeehrten Herrn, die in der Beylage: Verläumdung und Unschuld sub No. 2. angeschlossene Poetische Gedancken, welche über das Schicksaal meines Philosophischen Tractätgens und eigener Person: auff Veranlassung guter Hertzens-Freunde, Minerva quamvis invita verfertiget; Euren Hochedlen, welche von keinem melancholischen Temperament zu seyn, nach freyer Muthmassung supponire; zu einer Gemüths-Ergötzlichkeit gehorsamst zu überreichen; da meine hochgeehrte Herrn in selbigen die Trieb-Federn der Druck-Presse, welche die Meditationes den Lesern eingehändiget: mein Christenthum und wahre Complexion: dergestalt augenscheinlich vorgebildet werden ersehen; daß, nachdem, durch die Unumstößlichkeit meiner Vernunfft- und Rechts-Gründe, Eure Hochedlen sich unvermerckt werden überwunden finden; sie vor keine Verminderung ihrer vollständigen Gelahrheit es schätzen werden: die erste, mein Temperament und Religion concernirende Sentimenten, freywillig zu ändern: und nebst der ächten Leibes- und Gemüths-Beschaffenheit; den rechten Christlich-Lutherischen Glauben; mir eigenthümlich, auff Befehl des Königlichen Symboli: Suum Cuique: zurück zu geben.

41. Nebst angehängten voto und recommendation.

Ich wünsche übrigens der weitberühmten Hällischen Universität einen ewig blühenden Wohlstand: weil eben auff derselbigen das thätige Christenthum: die von dem Sauerteig unnützer und verdorbener Lehre distillirte reine Iurisprudentz: und die von den Schlacken der Vorurtheile und Irrthümer, geläuterte Weltweißheit: aus dem Munde frommer Aposteln, fürtrefflicher Priester der Gerechtigkeit, und kluger Philosophen: erlernet und begriffen. Der Illustren Juristen-Facultät aber und Euren Hochedlen, meinen hochgeehrten Herrn sammt und sonders, empfehle mich zur beharrlichen Hochgewogenheit, mit der finceren Assurance: die particuliere Estime welche ihres zustrengen Responsi ungeachtet, dennoeh mit einer unverfälschten Passion, Euren Hochedlen gewidmet;

schuld: allerhand Waffen mich bediene, die mir die Vernunfft, die Bibel, die Rechte in die Hände legen; zumahl bey dieser Abwehrung und Repoussirung der mir den politischen und geistlichen Todt dräuenden Attaques und Bestürmungen: nebst dem Moderamine Inculpatae Tutelae, ich insonderheit das Droit de Bienseance und die Regulas Decori, gegen die Personas Morales meiner hochgeehrten Herrn so wohl, als in meiner Schreib-Art, punctuellement zu beobachten; mir eine schuldige Obliegenheit habe seyn lassen.

40. Und recommendirt die eine Beylage, fürnemlich sein fröliches temperament daraus zu erkennen.

Ich nehme indessen noch die eintzige Erlaubniß, unter anhoffender Genehmhaltung meiner hochgeehrten Herrn, die in der Beylage: Verläumdung und Unschuld sub No. 2. angeschlossene Poetische Gedancken, welche über das Schicksaal meines Philosophischen Tractätgens und eigener Person: auff Veranlassung guter Hertzens-Freunde, Minerva quamvis invita verfertiget; Euren Hochedlen, welche von keinem melancholischen Temperament zu seyn, nach freyer Muthmassung supponire; zu einer Gemüths-Ergötzlichkeit gehorsamst zu überreichen; da meine hochgeehrte Herrn in selbigen die Trieb-Federn der Druck-Presse, welche die Meditationes den Lesern eingehändiget: mein Christenthum und wahre Complexion: dergestalt augenscheinlich vorgebildet werden ersehen; daß, nachdem, durch die Unumstößlichkeit meiner Vernunfft- und Rechts-Gründe, Eure Hochedlen sich unvermerckt werden überwunden finden; sie vor keine Verminderung ihrer vollständigen Gelahrheit es schätzen werden: die erste, mein Temperament und Religion concernirende Sentimenten, freywillig zu ändern: und nebst der ächten Leibes- und Gemüths-Beschaffenheit; den rechten Christlich-Lutherischen Glauben; mir eigenthümlich, auff Befehl des Königlichen Symboli: Suum Cuique: zurück zu geben.

41. Nebst angehängten voto und recommendation.

Ich wünsche übrigens der weitberühmten Hällischen Universität einen ewig blühenden Wohlstand: weil eben auff derselbigen das thätige Christenthum: die von dem Sauerteig unnützer und verdorbener Lehre distillirte reine Iurisprudentz: und die von den Schlacken der Vorurtheile und Irrthümer, geläuterte Weltweißheit: aus dem Munde frommer Aposteln, fürtrefflicher Priester der Gerechtigkeit, und kluger Philosophen: erlernet und begriffen. Der Illustren Juristen-Facultät aber und Euren Hochedlen, meinen hochgeehrten Herrn sammt und sonders, empfehle mich zur beharrlichen Hochgewogenheit, mit der finceren Assurance: die particuliere Estime welche ihres zustrengen Responsi ungeachtet, dennoeh mit einer unverfälschten Passion, Euren Hochedlen gewidmet;

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[292/0308] schuld: allerhand Waffen mich bediene, die mir die Vernunfft, die Bibel, die Rechte in die Hände legen; zumahl bey dieser Abwehrung und Repoussirung der mir den politischen und geistlichen Todt dräuenden Attaques und Bestürmungen: nebst dem Moderamine Inculpatae Tutelae, ich insonderheit das Droit de Bienseance und die Regulas Decori, gegen die Personas Morales meiner hochgeehrten Herrn so wohl, als in meiner Schreib-Art, punctuellement zu beobachten; mir eine schuldige Obliegenheit habe seyn lassen. Ich nehme indessen noch die eintzige Erlaubniß, unter anhoffender Genehmhaltung meiner hochgeehrten Herrn, die in der Beylage: Verläumdung und Unschuld sub No. 2. angeschlossene Poetische Gedancken, welche über das Schicksaal meines Philosophischen Tractätgens und eigener Person: auff Veranlassung guter Hertzens-Freunde, Minerva quamvis invita verfertiget; Euren Hochedlen, welche von keinem melancholischen Temperament zu seyn, nach freyer Muthmassung supponire; zu einer Gemüths-Ergötzlichkeit gehorsamst zu überreichen; da meine hochgeehrte Herrn in selbigen die Trieb-Federn der Druck-Presse, welche die Meditationes den Lesern eingehändiget: mein Christenthum und wahre Complexion: dergestalt augenscheinlich vorgebildet werden ersehen; daß, nachdem, durch die Unumstößlichkeit meiner Vernunfft- und Rechts-Gründe, Eure Hochedlen sich unvermerckt werden überwunden finden; sie vor keine Verminderung ihrer vollständigen Gelahrheit es schätzen werden: die erste, mein Temperament und Religion concernirende Sentimenten, freywillig zu ändern: und nebst der ächten Leibes- und Gemüths-Beschaffenheit; den rechten Christlich-Lutherischen Glauben; mir eigenthümlich, auff Befehl des Königlichen Symboli: Suum Cuique: zurück zu geben. Ich wünsche übrigens der weitberühmten Hällischen Universität einen ewig blühenden Wohlstand: weil eben auff derselbigen das thätige Christenthum: die von dem Sauerteig unnützer und verdorbener Lehre distillirte reine Iurisprudentz: und die von den Schlacken der Vorurtheile und Irrthümer, geläuterte Weltweißheit: aus dem Munde frommer Aposteln, fürtrefflicher Priester der Gerechtigkeit, und kluger Philosophen: erlernet und begriffen. Der Illustren Juristen-Facultät aber und Euren Hochedlen, meinen hochgeehrten Herrn sammt und sonders, empfehle mich zur beharrlichen Hochgewogenheit, mit der finceren Assurance: die particuliere Estime welche ihres zustrengen Responsi ungeachtet, dennoeh mit einer unverfälschten Passion, Euren Hochedlen gewidmet;

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 292. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/308>, abgerufen am 27.11.2024.