Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

Bild:
<< vorherige Seite

phischen Gedancken, welche doch von ihnen, durch keine Gegen-Gründe zur Zeit wiederleget: Vielweniger moraliter-mathematice behauptet worden; quasi haec Ethnici Philosophi Principia, propria mea essent dogmata, quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum: Symbolum meum darem & assensum, gebührende Reflexiones machen: sondern

3) mir, wieder die Dictamina Rationis & Scripturae, die Regulas Justi, AEqui, & Decori; die Frequentirung ihrer Stadt, unter scharffen Beahndung verbiethen wollen; auff daß empfindlichste bin graviret und beleydiget worden;

So bin ich entschlossen, um die Ruhe meines Gemüths beyzubehalten: und meine, bey dieser Affaire, erwiesene irreprochable Conduite, in den Augen aller Welt, gegen meine Adversarios Politicos & Ecclesiasticos, zu justificiren: die zu dem Ende mir offen stehende Remedia Juris zu ergreiffen; durch selbige, meine rechtmäßig führende Vües zu obtiniren und zugleich, von ermeldten meinen Wiedersachern, wegen denen, an mich verübten Exorbitantien und unlöblichen Ausschweiffungen, die gebührende Satisfaction zu fordern und zu suchen.

Damit aber mit besserm Nachdruck und mehrerer Gewißheit in dieser delicaten Affaire, meine Mesures nehmen könne: Habe vor nöthig erachtet, Euren Hochedlen und Gestrengen, meinen Hochgeehrtesten Herren, diese Facti Speciem, welche zu dero klärern Information, in weitläufftigen Terminis, mit gutem Vorsatz abgefasset: zu dero hochvernünfftigen Erwegung zu communiciren: und über nachfolgendes, aus dem Facto genommene und fliessende Quaestiones: Dero Sinceres und unpartheyisches Gutachten, zu meiner vollkommenen Nachricht angelegentlich gehorsamst auszubitten; Es gehet aber die

Iste Anfrage dahin: Ob mein Philosophisches Tractätchen, welches hiemit zugleich Eurer Hochedlen und Gestrengen, meiner hochgeehrtesten Herren redlichen und Christlichen Censur unterwerfe: könne NB. NB. nach meiner dabey geführten Intention und denen für den Herren Scholarchen, allegirten wichtigen Raisons, welche vor mir in antecedentibus mit einer freyen und treuen Feder sind beschrieben worden: vor ein so scandalöses Büchlein aestimiret werden, darinnen solche böse und Atheistische Principia enthalten, daß es nothwendig eine Confiscation: ich aber das Consilium abeundi meritiret habe. Ob

2. die Geistlichkeit, so

1) mit grosser Rigeur, auf die Confiscation dieses unschuldigen Büchleins gedrungen: welches sie doch mit dem übrigen, in grosser Abundantz sich befindlichen geistlichen Unkraut der Christlichen Kirchen, biß zur Zeit der Erndte, lieber hätten dulden sollen; 2) Mich nebst selbigen, auff den Cantzeln, für ein Teuffels-Buch und Athei-

phischen Gedancken, welche doch von ihnen, durch keine Gegen-Gründe zur Zeit wiederleget: Vielweniger moraliter-mathematice behauptet worden; quasi haec Ethnici Philosophi Principia, propria mea essent dogmata, quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum: Symbolum meum darem & assensum, gebührende Reflexiones machen: sondern

3) mir, wieder die Dictamina Rationis & Scripturae, die Regulas Justi, AEqui, & Decori; die Frequentirung ihrer Stadt, unter scharffen Beahndung verbiethen wollen; auff daß empfindlichste bin graviret und beleydiget worden;

So bin ich entschlossen, um die Ruhe meines Gemüths beyzubehalten: und meine, bey dieser Affaire, erwiesene irreprochable Conduite, in den Augen aller Welt, gegen meine Adversarios Politicos & Ecclesiasticos, zu justificiren: die zu dem Ende mir offen stehende Remedia Juris zu ergreiffen; durch selbige, meine rechtmäßig führende Vües zu obtiniren und zugleich, von ermeldten meinen Wiedersachern, wegen denen, an mich verübten Exorbitantien und unlöblichen Ausschweiffungen, die gebührende Satisfaction zu fordern und zu suchen.

Damit aber mit besserm Nachdruck und mehrerer Gewißheit in dieser delicaten Affaire, meine Mesures nehmen könne: Habe vor nöthig erachtet, Euren Hochedlen und Gestrengen, meinen Hochgeehrtesten Herren, diese Facti Speciem, welche zu dero klärern Information, in weitläufftigen Terminis, mit gutem Vorsatz abgefasset: zu dero hochvernünfftigen Erwegung zu communiciren: und über nachfolgendes, aus dem Facto genommene und fliessende Quaestiones: Dero Sinceres und unpartheyisches Gutachten, zu meiner vollkommenen Nachricht angelegentlich gehorsamst auszubitten; Es gehet aber die

Iste Anfrage dahin: Ob mein Philosophisches Tractätchen, welches hiemit zugleich Eurer Hochedlen und Gestrengen, meiner hochgeehrtesten Herren redlichen und Christlichen Censur unterwerfe: könne NB. NB. nach meiner dabey geführten Intention und denen für den Herren Scholarchen, allegirten wichtigen Raisons, welche vor mir in antecedentibus mit einer freyen und treuen Feder sind beschrieben worden: vor ein so scandalöses Büchlein aestimiret werden, darinnen solche böse und Atheistische Principia enthalten, daß es nothwendig eine Confiscation: ich aber das Consilium abeundi meritiret habe. Ob

2. die Geistlichkeit, so

1) mit grosser Rigeur, auf die Confiscation dieses unschuldigen Büchleins gedrungen: welches sie doch mit dem übrigen, in grosser Abundantz sich befindlichen geistlichen Unkraut der Christlichen Kirchen, biß zur Zeit der Erndte, lieber hätten dulden sollen; 2) Mich nebst selbigen, auff den Cantzeln, für ein Teuffels-Buch und Athei-
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0254" n="238"/>
phischen Gedancken, welche doch von ihnen,                      durch keine Gegen-Gründe zur Zeit wiederleget: Vielweniger moraliter-mathematice                      behauptet worden; quasi haec Ethnici Philosophi Principia, propria mea essent                      dogmata, quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum:                      Symbolum meum darem &amp; assensum, gebührende Reflexiones machen: sondern</p>
        <p>3) mir, wieder die Dictamina Rationis &amp; Scripturae, die Regulas Justi,                      AEqui, &amp; Decori; die Frequentirung ihrer Stadt, unter scharffen                      Beahndung verbiethen wollen; auff daß empfindlichste bin graviret und beleydiget                      worden;</p>
        <p>So bin ich entschlossen, um die Ruhe meines Gemüths beyzubehalten: und meine, bey                      dieser Affaire, erwiesene irreprochable Conduite, in den Augen aller Welt, gegen                      meine Adversarios Politicos &amp; Ecclesiasticos, zu justificiren: die zu                      dem Ende mir offen stehende Remedia Juris zu ergreiffen; durch selbige, meine                      rechtmäßig führende Vües zu obtiniren und zugleich, von ermeldten meinen                      Wiedersachern, wegen denen, an mich verübten Exorbitantien und unlöblichen                      Ausschweiffungen, die gebührende Satisfaction zu fordern und zu suchen.</p>
        <p>Damit aber mit besserm Nachdruck und mehrerer Gewißheit in dieser delicaten                      Affaire, meine Mesures nehmen könne: Habe vor nöthig erachtet, Euren Hochedlen                      und Gestrengen, meinen Hochgeehrtesten Herren, diese Facti Speciem, welche zu                      dero klärern Information, in weitläufftigen Terminis, mit gutem Vorsatz                      abgefasset: zu dero hochvernünfftigen Erwegung zu communiciren: und über                      nachfolgendes, aus dem Facto genommene und fliessende Quaestiones: Dero Sinceres                      und unpartheyisches Gutachten, zu meiner vollkommenen Nachricht angelegentlich                      gehorsamst auszubitten; Es gehet aber die</p>
        <p>Iste Anfrage dahin: Ob mein Philosophisches Tractätchen, welches hiemit zugleich                      Eurer Hochedlen und Gestrengen, meiner hochgeehrtesten Herren redlichen und                      Christlichen Censur unterwerfe: könne NB. NB. nach meiner dabey geführten                      Intention und denen für den Herren Scholarchen, allegirten wichtigen Raisons,                      welche vor mir in antecedentibus mit einer freyen und treuen Feder sind                      beschrieben worden: vor ein so scandalöses Büchlein aestimiret werden, darinnen                      solche böse und Atheistische Principia enthalten, daß es nothwendig eine                      Confiscation: ich aber das Consilium abeundi meritiret habe. Ob</p>
        <p>2. die Geistlichkeit, so</p>
        <l>1) mit grosser Rigeur, auf die Confiscation dieses unschuldigen Büchleins                      gedrungen: welches sie doch mit dem übrigen, in grosser Abundantz sich                      befindlichen geistlichen Unkraut der Christlichen Kirchen, biß zur Zeit der                      Erndte, lieber hätten dulden sollen;</l>
        <l>2) Mich nebst selbigen, auff den Cantzeln, für ein Teuffels-Buch und Athei-
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[238/0254] phischen Gedancken, welche doch von ihnen, durch keine Gegen-Gründe zur Zeit wiederleget: Vielweniger moraliter-mathematice behauptet worden; quasi haec Ethnici Philosophi Principia, propria mea essent dogmata, quibus prae Christianismo, cujus ego tamen strenuus sectator sum: Symbolum meum darem & assensum, gebührende Reflexiones machen: sondern 3) mir, wieder die Dictamina Rationis & Scripturae, die Regulas Justi, AEqui, & Decori; die Frequentirung ihrer Stadt, unter scharffen Beahndung verbiethen wollen; auff daß empfindlichste bin graviret und beleydiget worden; So bin ich entschlossen, um die Ruhe meines Gemüths beyzubehalten: und meine, bey dieser Affaire, erwiesene irreprochable Conduite, in den Augen aller Welt, gegen meine Adversarios Politicos & Ecclesiasticos, zu justificiren: die zu dem Ende mir offen stehende Remedia Juris zu ergreiffen; durch selbige, meine rechtmäßig führende Vües zu obtiniren und zugleich, von ermeldten meinen Wiedersachern, wegen denen, an mich verübten Exorbitantien und unlöblichen Ausschweiffungen, die gebührende Satisfaction zu fordern und zu suchen. Damit aber mit besserm Nachdruck und mehrerer Gewißheit in dieser delicaten Affaire, meine Mesures nehmen könne: Habe vor nöthig erachtet, Euren Hochedlen und Gestrengen, meinen Hochgeehrtesten Herren, diese Facti Speciem, welche zu dero klärern Information, in weitläufftigen Terminis, mit gutem Vorsatz abgefasset: zu dero hochvernünfftigen Erwegung zu communiciren: und über nachfolgendes, aus dem Facto genommene und fliessende Quaestiones: Dero Sinceres und unpartheyisches Gutachten, zu meiner vollkommenen Nachricht angelegentlich gehorsamst auszubitten; Es gehet aber die Iste Anfrage dahin: Ob mein Philosophisches Tractätchen, welches hiemit zugleich Eurer Hochedlen und Gestrengen, meiner hochgeehrtesten Herren redlichen und Christlichen Censur unterwerfe: könne NB. NB. nach meiner dabey geführten Intention und denen für den Herren Scholarchen, allegirten wichtigen Raisons, welche vor mir in antecedentibus mit einer freyen und treuen Feder sind beschrieben worden: vor ein so scandalöses Büchlein aestimiret werden, darinnen solche böse und Atheistische Principia enthalten, daß es nothwendig eine Confiscation: ich aber das Consilium abeundi meritiret habe. Ob 2. die Geistlichkeit, so 1) mit grosser Rigeur, auf die Confiscation dieses unschuldigen Büchleins gedrungen: welches sie doch mit dem übrigen, in grosser Abundantz sich befindlichen geistlichen Unkraut der Christlichen Kirchen, biß zur Zeit der Erndte, lieber hätten dulden sollen; 2) Mich nebst selbigen, auff den Cantzeln, für ein Teuffels-Buch und Athei-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in TEI. (2012-11-23T14:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme der Wolfenbütteler Digitalen Bibliothek entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-11-23T14:00:00Z)
Frank Wiegand: Konvertierung nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-11-23T14:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/254
Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/254>, abgerufen am 05.05.2024.