Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.ne Pfütze gefallen. Num. 31. ist der Pfarrer restituiret worden, nachdem Er angelobet, sich zu bessern, hat auch laut n. 34. bey der Gemeine, als Ihm die Cantzel wieder geöffnet, depreciret, welches den 22. Jan. geschehen. den 3. Febr. klagt der Amts-Müller zu E. beym Consistorio, daß Er von dem restituirten Pfarrer, welcher sich gantz berauschet gehabt, hefftig in der Predigt angegriffen worden, leget auch attestata deßwegen bey n. 35. & 36. Dahero n. 37. neue Inquisition angeordnet wird. Num. 42. klagt des Pfarrers Capellan Principi, daß Ihn der Pfarrer injuriret, und befiehlt Princeps mit eigener Hand denen Consistorialibus, das Aergerniß zu sopiren. Num. 45. klaget der Müller aufs neue, daß er in der Predigt angegriffen worden. Num. 49. sind viel Zeugen summarisch abgehöret, welche bestärcken, daß der Pfarrer den Müller in der Predigt sehr angegriffen, damahls sehr betruncken gewesen, und nach Brandtewein gestuncken, sich ungeberdig auf der Cantzel und vor dem Altar bezeiget, wird auch von Jobst Görmann berichtet, daß der Pfarrer einstens den verstorbenen Capellan, als dieser aus dem Beichtstuhle gangen, beym Kopfe kriegt, daß Sie Johann Ruprecht N. wieder von einander bringen müssen. Ingleichen eine Leiche nicht begraben lassen wollen, weil Ihm nicht Geld genung gegeben worden, auch das Läuten verbothen. Num. 55. ist der Pfarrer wieder über Inquisitional-Articul vernommen, ingleichen auch unterschiedliche Zeugen abgehöret, die sagen aus test. 3. 5. & 15. ad art. 8. & 9. daß der Pfarrer nach der Deprecation, voll von Brandtewein in die Kirche kommen und darnach gerochen, test. 22. ad art. 10. daß Er voll zur Leiche kommen, nachdem diejenigen, so mit zu Grabe gangen, 2. Stunden hinter der Leiche stehen müssen, test. 22. & 24. ad art. 11. daß der Pfarrer aus Trunckenheit öffentlich in Koth gefallen, auch ad art. 12. vom Pferde deßwegen gefallen. Test. 6. 10. 13. ad art. 15. daß er noch jetzo ärgerlich mit der Fraue lebe. Test. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 13. 16. 22. ad art. 17. 18. & 19. daß Er hefftig auf der Cantzel gescholten, und man gar eigentlich mercken können, daß er den Müller gemeinet, dabey auch sehr ungeberdig sich angestellet. Test. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. & 18. ad art. 21. 22. & 23. daß Er die anbefohlne Abbitte sehr laulig und conditionate gethan. Test. 3. 8. 10. 11. 12. ad art. 24. daß Er flugs folgenden Tages sehr späte in die Kirche kommen, Test. 8. 10. 12. ad art. 25. damahls einen Zanck in der Kirche angefangen, und mit Ochsen und Flegeln um sich geworffen; Test. 3. 4. 5. 7. 25. ad art. 27. daß er nach eigenen Gefallen Beicht-Kinder in der Woche annähme. Test. 1. 2. 5. & 24. ad art. 31. daß Er sehr truncken zu denen Patienten kommen, und Ihnen das Abendmahl gereichet. Test. 7. & 9. ad art. 32. & 33. daß Er den Altarmann, als Er das Tuch beym Heil. Abendmahl gehalten, injuriret; Test. 7. & 14. ad art. 35. & 36. daß der Pfarrer An. 1685. den vorigen Capellan in der Kirche bey dem Altare nicht alleine injuriret, sondern auch Haare außm Kopffe gezogen, und auf die Banck nieder gerissen; Test. 16. & 17. ad art. 41. daß Er die Gebühren für Tauffen, copuliren und Begräbniß steigerte. Test. 16. 18. & 21. ad art. 50. daß er öffters truncken in Beichtstuhl käme: Test. omnes ad art. 64. daß er noch ne Pfütze gefallen. Num. 31. ist der Pfarrer restituiret worden, nachdem Er angelobet, sich zu bessern, hat auch laut n. 34. bey der Gemeine, als Ihm die Cantzel wieder geöffnet, depreciret, welches den 22. Jan. geschehen. den 3. Febr. klagt der Amts-Müller zu E. beym Consistorio, daß Er von dem restituirten Pfarrer, welcher sich gantz berauschet gehabt, hefftig in der Predigt angegriffen worden, leget auch attestata deßwegen bey n. 35. & 36. Dahero n. 37. neue Inquisition angeordnet wird. Num. 42. klagt des Pfarrers Capellan Principi, daß Ihn der Pfarrer injuriret, und befiehlt Princeps mit eigener Hand denen Consistorialibus, das Aergerniß zu sopiren. Num. 45. klaget der Müller aufs neue, daß er in der Predigt angegriffen worden. Num. 49. sind viel Zeugen summarisch abgehöret, welche bestärcken, daß der Pfarrer den Müller in der Predigt sehr angegriffen, damahls sehr betruncken gewesen, und nach Brandtewein gestuncken, sich ungeberdig auf der Cantzel und vor dem Altar bezeiget, wird auch von Jobst Görmann berichtet, daß der Pfarrer einstens den verstorbenen Capellan, als dieser aus dem Beichtstuhle gangen, beym Kopfe kriegt, daß Sie Johann Ruprecht N. wieder von einander bringen müssen. Ingleichen eine Leiche nicht begraben lassen wollen, weil Ihm nicht Geld genung gegeben worden, auch das Läuten verbothen. Num. 55. ist der Pfarrer wieder über Inquisitional-Articul vernommen, ingleichen auch unterschiedliche Zeugen abgehöret, die sagen aus test. 3. 5. & 15. ad art. 8. & 9. daß der Pfarrer nach der Deprecation, voll von Brandtewein in die Kirche kommen und darnach gerochen, test. 22. ad art. 10. daß Er voll zur Leiche kommen, nachdem diejenigen, so mit zu Grabe gangen, 2. Stunden hinter der Leiche stehen müssen, test. 22. & 24. ad art. 11. daß der Pfarrer aus Trunckenheit öffentlich in Koth gefallen, auch ad art. 12. vom Pferde deßwegen gefallen. Test. 6. 10. 13. ad art. 15. daß er noch jetzo ärgerlich mit der Fraue lebe. Test. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 13. 16. 22. ad art. 17. 18. & 19. daß Er hefftig auf der Cantzel gescholten, und man gar eigentlich mercken können, daß er den Müller gemeinet, dabey auch sehr ungeberdig sich angestellet. Test. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. & 18. ad art. 21. 22. & 23. daß Er die anbefohlne Abbitte sehr laulig und conditionate gethan. Test. 3. 8. 10. 11. 12. ad art. 24. daß Er flugs folgenden Tages sehr späte in die Kirche kommen, Test. 8. 10. 12. ad art. 25. damahls einen Zanck in der Kirche angefangen, und mit Ochsen und Flegeln um sich geworffen; Test. 3. 4. 5. 7. 25. ad art. 27. daß er nach eigenen Gefallen Beicht-Kinder in der Woche annähme. Test. 1. 2. 5. & 24. ad art. 31. daß Er sehr truncken zu denen Patienten kommen, und Ihnen das Abendmahl gereichet. Test. 7. & 9. ad art. 32. & 33. daß Er den Altarmann, als Er das Tuch beym Heil. Abendmahl gehalten, injuriret; Test. 7. & 14. ad art. 35. & 36. daß der Pfarrer An. 1685. den vorigen Capellan in der Kirche bey dem Altare nicht alleine injuriret, sondern auch Haare außm Kopffe gezogen, und auf die Banck nieder gerissen; Test. 16. & 17. ad art. 41. daß Er die Gebühren für Tauffen, copuliren und Begräbniß steigerte. 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Num. 49. sind viel Zeugen summarisch abgehöret, welche bestärcken, daß der Pfarrer den Müller in der Predigt sehr angegriffen, damahls sehr betruncken gewesen, und nach Brandtewein gestuncken, sich ungeberdig auf der Cantzel und vor dem Altar bezeiget, wird auch von Jobst Görmann berichtet, daß der Pfarrer einstens den verstorbenen Capellan, als dieser aus dem Beichtstuhle gangen, beym Kopfe kriegt, daß Sie Johann Ruprecht N. wieder von einander bringen müssen. Ingleichen eine Leiche nicht begraben lassen wollen, weil Ihm nicht Geld genung gegeben worden, auch das Läuten verbothen. Num. 55. ist der Pfarrer wieder über Inquisitional-Articul vernommen, ingleichen auch unterschiedliche Zeugen abgehöret, die sagen aus test. 3. 5. & 15. ad art. 8. & 9. daß der Pfarrer nach der Deprecation, voll von Brandtewein in die Kirche kommen und darnach gerochen, test. 22. ad art. 10. daß Er voll zur Leiche kommen, nachdem diejenigen, so mit zu Grabe gangen, 2. Stunden hinter der Leiche stehen müssen, test. 22. & 24. ad art. 11. daß der Pfarrer aus Trunckenheit öffentlich in Koth gefallen, auch ad art. 12. vom Pferde deßwegen gefallen. Test. 6. 10. 13. ad art. 15. daß er noch jetzo ärgerlich mit der Fraue lebe. Test. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 13. 16. 22. ad art. 17. 18. & 19. daß Er hefftig auf der Cantzel gescholten, und man gar eigentlich mercken können, daß er den Müller gemeinet, dabey auch sehr ungeberdig sich angestellet. Test. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. & 18. ad art. 21. 22. & 23. daß Er die anbefohlne Abbitte sehr laulig und conditionate gethan. Test. 3. 8. 10. 11. 12. ad art. 24. daß Er flugs folgenden Tages sehr späte in die Kirche kommen, Test. 8. 10. 12. ad art. 25. damahls einen Zanck in der Kirche angefangen, und mit Ochsen und Flegeln um sich geworffen; Test. 3. 4. 5. 7. 25. ad art. 27. daß er nach eigenen Gefallen Beicht-Kinder in der Woche annähme. Test. 1. 2. 5. & 24. ad art. 31. daß Er sehr truncken zu denen Patienten kommen, und Ihnen das Abendmahl gereichet. Test. 7. & 9. ad art. 32. & 33. daß Er den Altarmann, als Er das Tuch beym Heil. Abendmahl gehalten, injuriret; Test. 7. & 14. ad art. 35. & 36. daß der Pfarrer An. 1685. den vorigen Capellan in der Kirche bey dem Altare nicht alleine injuriret, sondern auch Haare außm Kopffe gezogen, und auf die Banck nieder gerissen; Test. 16. & 17. ad art. 41. daß Er die Gebühren für Tauffen, copuliren und Begräbniß steigerte. Test. 16. 18. & 21. ad art. 50. daß er öffters truncken in Beichtstuhl käme: Test. omnes ad art. 64. daß er noch </p> </div> </body> </text> </TEI> [216/0232]
ne Pfütze gefallen. Num. 31. ist der Pfarrer restituiret worden, nachdem Er angelobet, sich zu bessern, hat auch laut n. 34. bey der Gemeine, als Ihm die Cantzel wieder geöffnet, depreciret, welches den 22. Jan. geschehen. den 3. Febr. klagt der Amts-Müller zu E. beym Consistorio, daß Er von dem restituirten Pfarrer, welcher sich gantz berauschet gehabt, hefftig in der Predigt angegriffen worden, leget auch attestata deßwegen bey n. 35. & 36. Dahero n. 37. neue Inquisition angeordnet wird. Num. 42. klagt des Pfarrers Capellan Principi, daß Ihn der Pfarrer injuriret, und befiehlt Princeps mit eigener Hand denen Consistorialibus, das Aergerniß zu sopiren. Num. 45. klaget der Müller aufs neue, daß er in der Predigt angegriffen worden. Num. 49. sind viel Zeugen summarisch abgehöret, welche bestärcken, daß der Pfarrer den Müller in der Predigt sehr angegriffen, damahls sehr betruncken gewesen, und nach Brandtewein gestuncken, sich ungeberdig auf der Cantzel und vor dem Altar bezeiget, wird auch von Jobst Görmann berichtet, daß der Pfarrer einstens den verstorbenen Capellan, als dieser aus dem Beichtstuhle gangen, beym Kopfe kriegt, daß Sie Johann Ruprecht N. wieder von einander bringen müssen. Ingleichen eine Leiche nicht begraben lassen wollen, weil Ihm nicht Geld genung gegeben worden, auch das Läuten verbothen. Num. 55. ist der Pfarrer wieder über Inquisitional-Articul vernommen, ingleichen auch unterschiedliche Zeugen abgehöret, die sagen aus test. 3. 5. & 15. ad art. 8. & 9. daß der Pfarrer nach der Deprecation, voll von Brandtewein in die Kirche kommen und darnach gerochen, test. 22. ad art. 10. daß Er voll zur Leiche kommen, nachdem diejenigen, so mit zu Grabe gangen, 2. Stunden hinter der Leiche stehen müssen, test. 22. & 24. ad art. 11. daß der Pfarrer aus Trunckenheit öffentlich in Koth gefallen, auch ad art. 12. vom Pferde deßwegen gefallen. Test. 6. 10. 13. ad art. 15. daß er noch jetzo ärgerlich mit der Fraue lebe. Test. 1. 2. 3. 5. 6. 7. 8. 13. 16. 22. ad art. 17. 18. & 19. daß Er hefftig auf der Cantzel gescholten, und man gar eigentlich mercken können, daß er den Müller gemeinet, dabey auch sehr ungeberdig sich angestellet. Test. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 10. & 18. ad art. 21. 22. & 23. daß Er die anbefohlne Abbitte sehr laulig und conditionate gethan. Test. 3. 8. 10. 11. 12. ad art. 24. daß Er flugs folgenden Tages sehr späte in die Kirche kommen, Test. 8. 10. 12. ad art. 25. damahls einen Zanck in der Kirche angefangen, und mit Ochsen und Flegeln um sich geworffen; Test. 3. 4. 5. 7. 25. ad art. 27. daß er nach eigenen Gefallen Beicht-Kinder in der Woche annähme. Test. 1. 2. 5. & 24. ad art. 31. daß Er sehr truncken zu denen Patienten kommen, und Ihnen das Abendmahl gereichet. Test. 7. & 9. ad art. 32. & 33. daß Er den Altarmann, als Er das Tuch beym Heil. Abendmahl gehalten, injuriret; Test. 7. & 14. ad art. 35. & 36. daß der Pfarrer An. 1685. den vorigen Capellan in der Kirche bey dem Altare nicht alleine injuriret, sondern auch Haare außm Kopffe gezogen, und auf die Banck nieder gerissen; Test. 16. & 17. ad art. 41. daß Er die Gebühren für Tauffen, copuliren und Begräbniß steigerte. Test. 16. 18. & 21. ad art. 50. daß er öffters truncken in Beichtstuhl käme: Test. omnes ad art. 64. daß er noch
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Zitationshilfe: | Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/232>, abgerufen am 17.02.2025. |