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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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stetig die gantze Gemeine ärgere: Test. 2. ad art. 65. daß Er noch ärgerlich im Truncke und mit seiner Frau fortführe, fast ärger als zuvor, dergleichen auch test. 3. bezeuget: Test. 4. & 15. ad d. art. daß Er vor 7. Wochen auf die Cantzel gangen, da der andere Vers des Glaubens gesungen worden, (vid. & test. 1. 2. & 4. ad art. 6. n. 57. b.) Test. 5. & 16. ad d. art. daß er unlängst das Evangelium eher abgelesen als die Epistel, auch als vor kurtzer Zeit die Epistel abgesungen gewesen, sich nach seinem Stuhl bey der Cantzel verfüget, jedoch wieder besonnen, und vorm Altar gangen; Test. 7. 8. 10. 12. & 13. ad d. art. daß Er noch stets im ärgerlichen Leben fortführe. Num. 57. b. ist der Pfarrer über neue Inquisitional-Articul, auch nachhero Zeugen eydlich abgehöret, und deponiren ad art. 1. 2. & 3. test. 3. & 5. daß der Pfarrer am 13. Trin. 93. als der Müller beym Capellan gebeichtet, mit der Hand auf seinen Stuhl geschlagen, und über laut geruffen, wanne! wanne! was will daraus werden, auch zu seinen Beicht-Kindern gesaget: Gehet hin in Friede, aber, dort sitzet ein Teufels-Kind, das beichtet, darüber der Müller erschrocken, daß Er auch ohne absolution zur Kirche hinaus gangen. Num. 61. ist der Pfarrer in Consistorio wieder vernommen, negiret aber alles. Num. 65. will der Pfarrer haben, daß die Zeugen noch über gewisse interrogatoria, daran er sich versäumet, abgehöret werden möchten, so Ihm aber n. 66. abgeschlagen, und seine Nothdurfft bey der Defension zu beobachten angedeutet wird. Num. 72. hält der Pfarrer nochmahls darum an, weil Er keine contumaciam begangen, und unpäßlich gewesen (so aber nicht bescheiniget) es auch nicht verstanden, bittet, Ihm auch mit der Confrontation zu verschonen, die aber n. 73. geschehen.

§. II. Von denen contentis der defension ist zwar keine besondereUrtheil nebst denen rationibus. Erzehlung in dem extract geschehen; es meritirte aber auch selbige nicht, daß Ihrer gedacht würde, weil Sie aus nichts anders als aus elenden Zeuge bestunde, auch bey solchen Umständen aus nichts anders bestehen kunte, wie die in folgenden Rationibus sententiae angeführte rationes dubitandi deutlich bezeigen; und kan sich ein jeder ex lectione des Extracts leichte einbilden, wie das Urtheil für den Reum nicht favorabel fallen können, wiewohl doch ex lectione ipsa des Urtheils und derer rationum decidendi, noch eines und das andere wird angemerckt werden können, darauff man vielleicht sonst nicht gedacht hätte.

In Inquisitions-Sachen C. W. P. Pastoris zu E. unterschiedliche Excesse und dahero entstandene Aergernisse betreffende, erkennen Fürstl. Braunschw. Lüneburg. verordnete Consistorial - und Kirchen Räthe zu Wolffenbüttel auf etc. Daraus so viel zu befinden, daß ermeldter P. in der ihm verstatteten defension nichts, so ihm zustatten kommen möchte, ausgeführet, weswegen Er wegen seines beharrlichen ärgerlichen Lebens und Wandels, und so wohl vorher als nach seiner restitution auffs neue begangenen groben Excesse, nunmehro seines Pfarr - Amts zu entsetzen, hiernechst auff 8.

stetig die gantze Gemeine ärgere: Test. 2. ad art. 65. daß Er noch ärgerlich im Truncke und mit seiner Frau fortführe, fast ärger als zuvor, dergleichen auch test. 3. bezeuget: Test. 4. & 15. ad d. art. daß Er vor 7. Wochen auf die Cantzel gangen, da der andere Vers des Glaubens gesungen worden, (vid. & test. 1. 2. & 4. ad art. 6. n. 57. b.) Test. 5. & 16. ad d. art. daß er unlängst das Evangelium eher abgelesen als die Epistel, auch als vor kurtzer Zeit die Epistel abgesungen gewesen, sich nach seinem Stuhl bey der Cantzel verfüget, jedoch wieder besonnen, und vorm Altar gangen; Test. 7. 8. 10. 12. & 13. ad d. art. daß Er noch stets im ärgerlichen Leben fortführe. Num. 57. b. ist der Pfarrer über neue Inquisitional-Articul, auch nachhero Zeugen eydlich abgehöret, und deponiren ad art. 1. 2. & 3. test. 3. & 5. daß der Pfarrer am 13. Trin. 93. als der Müller beym Capellan gebeichtet, mit der Hand auf seinen Stuhl geschlagen, und über laut geruffen, wanne! wanne! was will daraus werden, auch zu seinen Beicht-Kindern gesaget: Gehet hin in Friede, aber, dort sitzet ein Teufels-Kind, das beichtet, darüber der Müller erschrocken, daß Er auch ohne absolution zur Kirche hinaus gangen. Num. 61. ist der Pfarrer in Consistorio wieder vernommen, negiret aber alles. Num. 65. will der Pfarrer haben, daß die Zeugen noch über gewisse interrogatoria, daran er sich versäumet, abgehöret werden möchten, so Ihm aber n. 66. abgeschlagen, und seine Nothdurfft bey der Defension zu beobachten angedeutet wird. Num. 72. hält der Pfarrer nochmahls darum an, weil Er keine contumaciam begangen, und unpäßlich gewesen (so aber nicht bescheiniget) es auch nicht verstanden, bittet, Ihm auch mit der Confrontation zu verschonen, die aber n. 73. geschehen.

§. II. Von denen contentis der defension ist zwar keine besondereUrtheil nebst denen rationibus. Erzehlung in dem extract geschehen; es meritirte aber auch selbige nicht, daß Ihrer gedacht würde, weil Sie aus nichts anders als aus elenden Zeuge bestunde, auch bey solchen Umständen aus nichts anders bestehen kunte, wie die in folgenden Rationibus sententiae angeführte rationes dubitandi deutlich bezeigen; und kan sich ein jeder ex lectione des Extracts leichte einbilden, wie das Urtheil für den Reum nicht favorabel fallen können, wiewohl doch ex lectione ipsa des Urtheils und derer rationum decidendi, noch eines und das andere wird angemerckt werden können, darauff man vielleicht sonst nicht gedacht hätte.

In Inquisitions-Sachen C. W. P. Pastoris zu E. unterschiedliche Excesse und dahero entstandene Aergernisse betreffende, erkennen Fürstl. Braunschw. Lüneburg. verordnete Consistorial - und Kirchen Räthe zu Wolffenbüttel auf etc. Daraus so viel zu befinden, daß ermeldter P. in der ihm verstatteten defension nichts, so ihm zustatten kommen möchte, ausgeführet, weswegen Er wegen seines beharrlichen ärgerlichen Lebens und Wandels, und so wohl vorher als nach seiner restitution auffs neue begangenen groben Excesse, nunmehro seines Pfarr - Amts zu entsetzen, hiernechst auff 8.

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        <p>In Inquisitions-Sachen C. W. P. Pastoris zu E. unterschiedliche Excesse und dahero entstandene Aergernisse betreffende, erkennen Fürstl. Braunschw. Lüneburg. verordnete Consistorial - und Kirchen Räthe zu Wolffenbüttel auf etc. Daraus so viel zu befinden, daß ermeldter P. in der ihm verstatteten defension nichts, so ihm zustatten kommen möchte, ausgeführet, weswegen Er wegen seines beharrlichen ärgerlichen Lebens und Wandels, und so wohl vorher als nach seiner restitution auffs neue begangenen groben Excesse, nunmehro seines Pfarr - Amts zu entsetzen, hiernechst auff 8.
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[217/0233] stetig die gantze Gemeine ärgere: Test. 2. ad art. 65. daß Er noch ärgerlich im Truncke und mit seiner Frau fortführe, fast ärger als zuvor, dergleichen auch test. 3. bezeuget: Test. 4. & 15. ad d. art. daß Er vor 7. Wochen auf die Cantzel gangen, da der andere Vers des Glaubens gesungen worden, (vid. & test. 1. 2. & 4. ad art. 6. n. 57. b.) Test. 5. & 16. ad d. art. daß er unlängst das Evangelium eher abgelesen als die Epistel, auch als vor kurtzer Zeit die Epistel abgesungen gewesen, sich nach seinem Stuhl bey der Cantzel verfüget, jedoch wieder besonnen, und vorm Altar gangen; Test. 7. 8. 10. 12. & 13. ad d. art. daß Er noch stets im ärgerlichen Leben fortführe. Num. 57. b. ist der Pfarrer über neue Inquisitional-Articul, auch nachhero Zeugen eydlich abgehöret, und deponiren ad art. 1. 2. & 3. test. 3. & 5. daß der Pfarrer am 13. Trin. 93. als der Müller beym Capellan gebeichtet, mit der Hand auf seinen Stuhl geschlagen, und über laut geruffen, wanne! wanne! was will daraus werden, auch zu seinen Beicht-Kindern gesaget: Gehet hin in Friede, aber, dort sitzet ein Teufels-Kind, das beichtet, darüber der Müller erschrocken, daß Er auch ohne absolution zur Kirche hinaus gangen. Num. 61. ist der Pfarrer in Consistorio wieder vernommen, negiret aber alles. Num. 65. will der Pfarrer haben, daß die Zeugen noch über gewisse interrogatoria, daran er sich versäumet, abgehöret werden möchten, so Ihm aber n. 66. abgeschlagen, und seine Nothdurfft bey der Defension zu beobachten angedeutet wird. Num. 72. hält der Pfarrer nochmahls darum an, weil Er keine contumaciam begangen, und unpäßlich gewesen (so aber nicht bescheiniget) es auch nicht verstanden, bittet, Ihm auch mit der Confrontation zu verschonen, die aber n. 73. geschehen. §. II. Von denen contentis der defension ist zwar keine besondere Erzehlung in dem extract geschehen; es meritirte aber auch selbige nicht, daß Ihrer gedacht würde, weil Sie aus nichts anders als aus elenden Zeuge bestunde, auch bey solchen Umständen aus nichts anders bestehen kunte, wie die in folgenden Rationibus sententiae angeführte rationes dubitandi deutlich bezeigen; und kan sich ein jeder ex lectione des Extracts leichte einbilden, wie das Urtheil für den Reum nicht favorabel fallen können, wiewohl doch ex lectione ipsa des Urtheils und derer rationum decidendi, noch eines und das andere wird angemerckt werden können, darauff man vielleicht sonst nicht gedacht hätte. Urtheil nebst denen rationibus. In Inquisitions-Sachen C. W. P. Pastoris zu E. unterschiedliche Excesse und dahero entstandene Aergernisse betreffende, erkennen Fürstl. Braunschw. Lüneburg. verordnete Consistorial - und Kirchen Räthe zu Wolffenbüttel auf etc. Daraus so viel zu befinden, daß ermeldter P. in der ihm verstatteten defension nichts, so ihm zustatten kommen möchte, ausgeführet, weswegen Er wegen seines beharrlichen ärgerlichen Lebens und Wandels, und so wohl vorher als nach seiner restitution auffs neue begangenen groben Excesse, nunmehro seines Pfarr - Amts zu entsetzen, hiernechst auff 8.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 217. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/233>, abgerufen am 27.11.2024.