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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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dern de auditu alieno, ausser was Sie affirmiren ad art. 10. 11. 12. & 13. von anzüglichen und ungebührlichen Reden auff der Cantzel, it. test. 9. & 12. ad art. 24. daß der Pfarrer auff Ehrengelagen sich sehr voll söffe. ingleichen test. 3. 9. 10. & 12. ad art. 28. daß der Pfarrer öffters Leute in seinem Hause hätte, und sich mit Ihnen vollsöffe. it. test. 2. & 12. ad art. 29. daß der Pfarrer sich auch sonsten in seinem Hause frühe in Brandtewein, Nachmittage aber in Bier und Toback voll söffe. it. test. 2. 3. 4. 7. 8. 9. 10. 11. 12. & 13. ad art. 30. daß Er ein übel Leben mit der Frauen führe und sich mit ihr schlüge, ingleichen test. 3. 8. 9. 10. & 13. ad art. 32. & test. omnes ad art. 33. daß mit dem Feuer sehr nachläßig in des Pfarrers Hause umgegangen würde, auch schon ein Brand einstens darinnen entstanden, ferner test. 2. 3. 4. 5. 8. 9. 11. 12. & 13. ad art. 37. & test. 3. 4. 10. & 12. ad art. 38. daß sein Vieh den Leuten viel Schaden thäte, und wann Sie Ihn deßwegen besprächen, Er auf Sie schölte. Worauff der Pfarrer n. 11. auch weil Er damahls nicht erschienen, ferner n. 13. vors Consistorium nach Wolffenbüttel citiret wird. N. 15. berichtet der Müller zu Wickensee, daß als Er den 20. Dom. post Trin. zum Abendmahl gangen, hätte der Pfarrer, als Er Deponenten die Hostie reichen sollen, das Gesichte von Ihm weggewendet, und da Deponent fortgegangen, hinter Ihm hergespiehen und den Teufel genennet, die Feindschafft wäre daher kommen, daß der Müller beym Capellan gebeichtet, immassen auch der Capellan das Beicht-Geld wieder heraus geben müssen. Der Altariste Johann Rolten saget aus, es habe der Pfarrer, als Er dem Müller das Abendmahl gereichet, sehr störrisch ausgesehen, und hinter Ihm hergemurmelt, so Er aber nicht verstehen können. Num. 16. ist dem Pfarrer Vorhaltung in Consistorio geschehen, und darauff in decreto sub n. 17. dem Pfarrer Defension verstattet, immittelst aber derselbe suspendiret. Num. 19. suppliciret der Pfarrer an das Consistorium, bittet die Suspenfion auffzuheben, verspricht ein ehrbar Leben, und schiebt die Schuld auf sein bösses Weib, daß Er daher aus Melancholey bißweilen einen übrigen Trunck gethan. Num. 20. ist ein Schreiben von General-Superintendenten zu Holtzmünde, daß der Pfarrer an einem Sonntage früh vor 12. gl. Bandtewein gesoffen, sich hernach zu Pferde gesetzet, willens nach Wolffenbüttel zu reiten, aber herunter gefallen und sich in Koth geweltzet, daß seine Pfarr-Kinder dazu kommen mit grossen Aergerniß. Num. 21. ist dem Pfarrer in Consistorio solches vorgehalten, so Er sehr entschuldigen will, doch um gut Wetter bittet, dahero Num. 22. Commiss. ertheilet an dem Amtsrath Mehlbaum zu Holtzmünde Zeugen dißfalls abzuhören. N. 23. & 24. hat der Pfarrer von Articul zu Articul auf der Zeugen Aussage geantwortet, bittet nochmahls um Gelindigkeit und verspricht Besserung. Num. 27. ist ein Zeuge, so nebst dem Pfarrer an obgedachten Sonntage weggeritten, eydlich abgehöret, welcher mehr nicht berichtet, als daß der Pfarrer, als Er aus seinem Hause kommen, feuerroth untern Gesichte ausgesehen, aufm Pferde immer von einer Seite zur andern getaumelt, endlich wieder umgekehret, und gar von Pferde in ei-

dern de auditu alieno, ausser was Sie affirmiren ad art. 10. 11. 12. & 13. von anzüglichen und ungebührlichen Reden auff der Cantzel, it. test. 9. & 12. ad art. 24. daß der Pfarrer auff Ehrengelagen sich sehr voll söffe. ingleichen test. 3. 9. 10. & 12. ad art. 28. daß der Pfarrer öffters Leute in seinem Hause hätte, und sich mit Ihnen vollsöffe. it. test. 2. & 12. ad art. 29. daß der Pfarrer sich auch sonsten in seinem Hause frühe in Brandtewein, Nachmittage aber in Bier und Toback voll söffe. it. test. 2. 3. 4. 7. 8. 9. 10. 11. 12. & 13. ad art. 30. daß Er ein übel Leben mit der Frauen führe und sich mit ihr schlüge, ingleichen test. 3. 8. 9. 10. & 13. ad art. 32. & test. omnes ad art. 33. daß mit dem Feuer sehr nachläßig in des Pfarrers Hause umgegangen würde, auch schon ein Brand einstens darinnen entstanden, ferner test. 2. 3. 4. 5. 8. 9. 11. 12. & 13. ad art. 37. & test. 3. 4. 10. & 12. ad art. 38. daß sein Vieh den Leuten viel Schaden thäte, und wann Sie Ihn deßwegen besprächen, Er auf Sie schölte. Worauff der Pfarrer n. 11. auch weil Er damahls nicht erschienen, ferner n. 13. vors Consistorium nach Wolffenbüttel citiret wird. N. 15. berichtet der Müller zu Wickensee, daß als Er den 20. Dom. post Trin. zum Abendmahl gangen, hätte der Pfarrer, als Er Deponenten die Hostie reichen sollen, das Gesichte von Ihm weggewendet, und da Deponent fortgegangen, hinter Ihm hergespiehen und den Teufel genennet, die Feindschafft wäre daher kommen, daß der Müller beym Capellan gebeichtet, immassen auch der Capellan das Beicht-Geld wieder heraus geben müssen. Der Altariste Johann Rolten saget aus, es habe der Pfarrer, als Er dem Müller das Abendmahl gereichet, sehr störrisch ausgesehen, und hinter Ihm hergemurmelt, so Er aber nicht verstehen können. Num. 16. ist dem Pfarrer Vorhaltung in Consistorio geschehen, und darauff in decreto sub n. 17. dem Pfarrer Defension verstattet, immittelst aber derselbe suspendiret. Num. 19. suppliciret der Pfarrer an das Consistorium, bittet die Suspenfion auffzuheben, verspricht ein ehrbar Leben, und schiebt die Schuld auf sein bösses Weib, daß Er daher aus Melancholey bißweilen einen übrigen Trunck gethan. Num. 20. ist ein Schreiben von General-Superintendenten zu Holtzmünde, daß der Pfarrer an einem Sonntage früh vor 12. gl. Bandtewein gesoffen, sich hernach zu Pferde gesetzet, willens nach Wolffenbüttel zu reiten, aber herunter gefallen und sich in Koth geweltzet, daß seine Pfarr-Kinder dazu kommen mit grossen Aergerniß. Num. 21. ist dem Pfarrer in Consistorio solches vorgehalten, so Er sehr entschuldigen will, doch um gut Wetter bittet, dahero Num. 22. Commiss. ertheilet an dem Amtsrath Mehlbaum zu Holtzmünde Zeugen dißfalls abzuhören. N. 23. & 24. hat der Pfarrer von Articul zu Articul auf der Zeugen Aussage geantwortet, bittet nochmahls um Gelindigkeit und verspricht Besserung. Num. 27. ist ein Zeuge, so nebst dem Pfarrer an obgedachten Sonntage weggeritten, eydlich abgehöret, welcher mehr nicht berichtet, als daß der Pfarrer, als Er aus seinem Hause kommen, feuerroth untern Gesichte ausgesehen, aufm Pferde immer von einer Seite zur andern getaumelt, endlich wieder umgekehret, und gar von Pferde in ei-

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[215/0231] dern de auditu alieno, ausser was Sie affirmiren ad art. 10. 11. 12. & 13. von anzüglichen und ungebührlichen Reden auff der Cantzel, it. test. 9. & 12. ad art. 24. daß der Pfarrer auff Ehrengelagen sich sehr voll söffe. ingleichen test. 3. 9. 10. & 12. ad art. 28. daß der Pfarrer öffters Leute in seinem Hause hätte, und sich mit Ihnen vollsöffe. it. test. 2. & 12. ad art. 29. daß der Pfarrer sich auch sonsten in seinem Hause frühe in Brandtewein, Nachmittage aber in Bier und Toback voll söffe. it. test. 2. 3. 4. 7. 8. 9. 10. 11. 12. & 13. ad art. 30. daß Er ein übel Leben mit der Frauen führe und sich mit ihr schlüge, ingleichen test. 3. 8. 9. 10. & 13. ad art. 32. & test. omnes ad art. 33. daß mit dem Feuer sehr nachläßig in des Pfarrers Hause umgegangen würde, auch schon ein Brand einstens darinnen entstanden, ferner test. 2. 3. 4. 5. 8. 9. 11. 12. & 13. ad art. 37. & test. 3. 4. 10. & 12. ad art. 38. daß sein Vieh den Leuten viel Schaden thäte, und wann Sie Ihn deßwegen besprächen, Er auf Sie schölte. Worauff der Pfarrer n. 11. auch weil Er damahls nicht erschienen, ferner n. 13. vors Consistorium nach Wolffenbüttel citiret wird. N. 15. berichtet der Müller zu Wickensee, daß als Er den 20. Dom. post Trin. zum Abendmahl gangen, hätte der Pfarrer, als Er Deponenten die Hostie reichen sollen, das Gesichte von Ihm weggewendet, und da Deponent fortgegangen, hinter Ihm hergespiehen und den Teufel genennet, die Feindschafft wäre daher kommen, daß der Müller beym Capellan gebeichtet, immassen auch der Capellan das Beicht-Geld wieder heraus geben müssen. Der Altariste Johann Rolten saget aus, es habe der Pfarrer, als Er dem Müller das Abendmahl gereichet, sehr störrisch ausgesehen, und hinter Ihm hergemurmelt, so Er aber nicht verstehen können. Num. 16. ist dem Pfarrer Vorhaltung in Consistorio geschehen, und darauff in decreto sub n. 17. dem Pfarrer Defension verstattet, immittelst aber derselbe suspendiret. Num. 19. suppliciret der Pfarrer an das Consistorium, bittet die Suspenfion auffzuheben, verspricht ein ehrbar Leben, und schiebt die Schuld auf sein bösses Weib, daß Er daher aus Melancholey bißweilen einen übrigen Trunck gethan. Num. 20. ist ein Schreiben von General-Superintendenten zu Holtzmünde, daß der Pfarrer an einem Sonntage früh vor 12. gl. Bandtewein gesoffen, sich hernach zu Pferde gesetzet, willens nach Wolffenbüttel zu reiten, aber herunter gefallen und sich in Koth geweltzet, daß seine Pfarr-Kinder dazu kommen mit grossen Aergerniß. Num. 21. ist dem Pfarrer in Consistorio solches vorgehalten, so Er sehr entschuldigen will, doch um gut Wetter bittet, dahero Num. 22. Commiss. ertheilet an dem Amtsrath Mehlbaum zu Holtzmünde Zeugen dißfalls abzuhören. N. 23. & 24. hat der Pfarrer von Articul zu Articul auf der Zeugen Aussage geantwortet, bittet nochmahls um Gelindigkeit und verspricht Besserung. Num. 27. ist ein Zeuge, so nebst dem Pfarrer an obgedachten Sonntage weggeritten, eydlich abgehöret, welcher mehr nicht berichtet, als daß der Pfarrer, als Er aus seinem Hause kommen, feuerroth untern Gesichte ausgesehen, aufm Pferde immer von einer Seite zur andern getaumelt, endlich wieder umgekehret, und gar von Pferde in ei-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/231>, abgerufen am 23.11.2024.