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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Arbeit des Gespanns.
§. 164.

Es hat demnach keinen Zweifel, und wird aus der Folge noch deutlicher er-Wodurch der
Vorzug der
einen vor den
andern in ver-
schiedenen
Wirthschaften
bedingt werde.

hellen, daß diejenige Arbeit, welche mit Ochsen zweckmäßig verrichtet werden
kann, durch selbige wohlfeiler beschafft wird, als wenn sie mit Pferden geschähe.
Hätte also eine Wirthschaft nur solche Arbeiten, die mit Ochsen bequem und ohne
Aufenthalt verrichtet werden könnten, so würde sie nur Ochsen halten dürfen. Das
Eggen allein, welches durch Pferde freilich besser geschieht, würde meines Erach-
tens noch kein Grund seyn, Pferde zu halten. Allein es fallen in den meisten
Wirthschaften Arbeiten vor, zu welchen die Ochsen weniger geschickt sind, und
welche, mit selbigen verrichtet, wenigstens viele Zeit wegnehmen würden. Des-
halb wird man sich bewogen finden, nach der Quantität dieser Arbeiten mehrere
oder wenigere Pferde zu halten, und darnach dann die Zahl der Ochsen zu be-
schränken. Den Pferdestand auf diese Arbeiten, die auch nicht immer vorge-
nommen werden können, genau zu berechnen, wird selten möglich seyn, weshalb
sie denn zuweilen auch zu solchen Arbeiten, die durch Ochsen wohlfeiler geschehen
könnten, genommen werden müssen. Indessen ist es doch von großer Wichtig-
keit, das gerechte Verhältniß beider so genau als möglich auszumitteln, welches
aber nur in jeder individuellen Wirthschaft geschehen, und wozu hier nur die all-
gemeinen Gründe angegeben werden können. Ja es giebt allerdings Wirthschaf-
ten, deren besondere Verhältnisse, merkantilische und geographische Lage, es
rathsam und vortheilhaft machen können, lauter Pferde und gar keine Ochsen zu
halten, weil der Arbeiten, die mit letzteren beschafft werden können, zu wenige
sind, um eine doppelte Vorsorge, die Haltung eines Ochsenwärters u. s. w. zu
verlohnen.

Man führt in manchen Gegenden zwar die Schwierigkeit gegen die Ochsen
an, daß es so schwer, ja fast unmöglich sey, Knechte, die mit Ochsen gut arbei-
ten, zu erhalten. Der Fall scheint mir aber nur da einzutreten, wo man auf die
Ansetzung von Tagelöhnern nicht Bedacht genommen hat; denn solche pflegen
doch lieber mit Ochsen als mit der Hand zu arbeiten, wogegen unverheirathete,
übrigens gute Knechte an manchen Orten nur bei Pferden dienen wollen.

Wenn jedoch nach neuern Versuchen eine andere Futterung der Pferde, als
mit Korn, und die dem Landwirthe in der Regel viel geringer zu stehen kommt,

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Arbeit des Geſpanns.
§. 164.

Es hat demnach keinen Zweifel, und wird aus der Folge noch deutlicher er-Wodurch der
Vorzug der
einen vor den
andern in ver-
ſchiedenen
Wirthſchaften
bedingt werde.

hellen, daß diejenige Arbeit, welche mit Ochſen zweckmaͤßig verrichtet werden
kann, durch ſelbige wohlfeiler beſchafft wird, als wenn ſie mit Pferden geſchaͤhe.
Haͤtte alſo eine Wirthſchaft nur ſolche Arbeiten, die mit Ochſen bequem und ohne
Aufenthalt verrichtet werden koͤnnten, ſo wuͤrde ſie nur Ochſen halten duͤrfen. Das
Eggen allein, welches durch Pferde freilich beſſer geſchieht, wuͤrde meines Erach-
tens noch kein Grund ſeyn, Pferde zu halten. Allein es fallen in den meiſten
Wirthſchaften Arbeiten vor, zu welchen die Ochſen weniger geſchickt ſind, und
welche, mit ſelbigen verrichtet, wenigſtens viele Zeit wegnehmen wuͤrden. Des-
halb wird man ſich bewogen finden, nach der Quantitaͤt dieſer Arbeiten mehrere
oder wenigere Pferde zu halten, und darnach dann die Zahl der Ochſen zu be-
ſchraͤnken. Den Pferdeſtand auf dieſe Arbeiten, die auch nicht immer vorge-
nommen werden koͤnnen, genau zu berechnen, wird ſelten moͤglich ſeyn, weshalb
ſie denn zuweilen auch zu ſolchen Arbeiten, die durch Ochſen wohlfeiler geſchehen
koͤnnten, genommen werden muͤſſen. Indeſſen iſt es doch von großer Wichtig-
keit, das gerechte Verhaͤltniß beider ſo genau als moͤglich auszumitteln, welches
aber nur in jeder individuellen Wirthſchaft geſchehen, und wozu hier nur die all-
gemeinen Gruͤnde angegeben werden koͤnnen. Ja es giebt allerdings Wirthſchaf-
ten, deren beſondere Verhaͤltniſſe, merkantiliſche und geographiſche Lage, es
rathſam und vortheilhaft machen koͤnnen, lauter Pferde und gar keine Ochſen zu
halten, weil der Arbeiten, die mit letzteren beſchafft werden koͤnnen, zu wenige
ſind, um eine doppelte Vorſorge, die Haltung eines Ochſenwaͤrters u. ſ. w. zu
verlohnen.

Man fuͤhrt in manchen Gegenden zwar die Schwierigkeit gegen die Ochſen
an, daß es ſo ſchwer, ja faſt unmoͤglich ſey, Knechte, die mit Ochſen gut arbei-
ten, zu erhalten. Der Fall ſcheint mir aber nur da einzutreten, wo man auf die
Anſetzung von Tageloͤhnern nicht Bedacht genommen hat; denn ſolche pflegen
doch lieber mit Ochſen als mit der Hand zu arbeiten, wogegen unverheirathete,
uͤbrigens gute Knechte an manchen Orten nur bei Pferden dienen wollen.

Wenn jedoch nach neuern Verſuchen eine andere Futterung der Pferde, als
mit Korn, und die dem Landwirthe in der Regel viel geringer zu ſtehen kommt,

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[115/0145] Arbeit des Geſpanns. §. 164. Es hat demnach keinen Zweifel, und wird aus der Folge noch deutlicher er- hellen, daß diejenige Arbeit, welche mit Ochſen zweckmaͤßig verrichtet werden kann, durch ſelbige wohlfeiler beſchafft wird, als wenn ſie mit Pferden geſchaͤhe. Haͤtte alſo eine Wirthſchaft nur ſolche Arbeiten, die mit Ochſen bequem und ohne Aufenthalt verrichtet werden koͤnnten, ſo wuͤrde ſie nur Ochſen halten duͤrfen. Das Eggen allein, welches durch Pferde freilich beſſer geſchieht, wuͤrde meines Erach- tens noch kein Grund ſeyn, Pferde zu halten. Allein es fallen in den meiſten Wirthſchaften Arbeiten vor, zu welchen die Ochſen weniger geſchickt ſind, und welche, mit ſelbigen verrichtet, wenigſtens viele Zeit wegnehmen wuͤrden. Des- halb wird man ſich bewogen finden, nach der Quantitaͤt dieſer Arbeiten mehrere oder wenigere Pferde zu halten, und darnach dann die Zahl der Ochſen zu be- ſchraͤnken. Den Pferdeſtand auf dieſe Arbeiten, die auch nicht immer vorge- nommen werden koͤnnen, genau zu berechnen, wird ſelten moͤglich ſeyn, weshalb ſie denn zuweilen auch zu ſolchen Arbeiten, die durch Ochſen wohlfeiler geſchehen koͤnnten, genommen werden muͤſſen. Indeſſen iſt es doch von großer Wichtig- keit, das gerechte Verhaͤltniß beider ſo genau als moͤglich auszumitteln, welches aber nur in jeder individuellen Wirthſchaft geſchehen, und wozu hier nur die all- gemeinen Gruͤnde angegeben werden koͤnnen. Ja es giebt allerdings Wirthſchaf- ten, deren beſondere Verhaͤltniſſe, merkantiliſche und geographiſche Lage, es rathſam und vortheilhaft machen koͤnnen, lauter Pferde und gar keine Ochſen zu halten, weil der Arbeiten, die mit letzteren beſchafft werden koͤnnen, zu wenige ſind, um eine doppelte Vorſorge, die Haltung eines Ochſenwaͤrters u. ſ. w. zu verlohnen. Wodurch der Vorzug der einen vor den andern in ver- ſchiedenen Wirthſchaften bedingt werde. Man fuͤhrt in manchen Gegenden zwar die Schwierigkeit gegen die Ochſen an, daß es ſo ſchwer, ja faſt unmoͤglich ſey, Knechte, die mit Ochſen gut arbei- ten, zu erhalten. Der Fall ſcheint mir aber nur da einzutreten, wo man auf die Anſetzung von Tageloͤhnern nicht Bedacht genommen hat; denn ſolche pflegen doch lieber mit Ochſen als mit der Hand zu arbeiten, wogegen unverheirathete, uͤbrigens gute Knechte an manchen Orten nur bei Pferden dienen wollen. Wenn jedoch nach neuern Verſuchen eine andere Futterung der Pferde, als mit Korn, und die dem Landwirthe in der Regel viel geringer zu ſtehen kommt, P 2

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/145>, abgerufen am 26.04.2024.