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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741.

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Von Verhältniß der Sterbenden
Renten genommen haben, da doch letzteres für die
Käufer vortheilhafter ist.

Die Frauens-Leute unter 20 Jahr haben zu-
sammen 18552 Jahre, oder einfache Posten Leib-
Renten gezogen, das ist, durcheinander gerechnet,
jede Frau 41 7/8 Jahre. Die Mannsen unter 20
Jahr haben durcheinander nur jeder 38 7/8 Jahre ge-
zogen. Die Frauen über 20 Jahr haben durch-
einander zusammen 109041/2, oder jede 241/2 Jahr,
die Männl. über 20 Jahr durcheinander, hat jeder
nur 213/4 Jahre Renten gezogen.

Die Frauens durcheinander, jung und alt, ha-
ben jede 33 Jahre, von Mannsen alt und jung zu-
sammen, hat jeder 31 3/8 gezogen. Frauens und
Mannsen, alt und jung durcheinander, hat jeder
32 3/8 Jahren gezogen.

Herr Struyck hat noch weiter durch alle Jah-
re durch dieses berechnet, allein ich verspare dieses
bis in das folgende Capitel. So viel erkennet man
unterdeß hieraus, daß mehrere Frauens-Leute als
Mannsen, ihr Leben zu einem hohen Alter bringen.

Das Sechste Capitel.
Von Verhältniß der Sterbenden
nach dem verschiedenen Alter.
§. 66.

ES sind im vorhergehenden schon verschiedene Be-
trachtungen über die Todten-Listen angestellet
worden. Die sterbenden sind mit denen gebohrnen
verglichen worden, woraus die Vermehrung des

mensch-

Von Verhaͤltniß der Sterbenden
Renten genommen haben, da doch letzteres fuͤr die
Kaͤufer vortheilhafter iſt.

Die Frauens-Leute unter 20 Jahr haben zu-
ſammen 18552 Jahre, oder einfache Poſten Leib-
Renten gezogen, das iſt, durcheinander gerechnet,
jede Frau 41⅞ Jahre. Die Mannſen unter 20
Jahr haben durcheinander nur jeder 38⅞ Jahre ge-
zogen. Die Frauen uͤber 20 Jahr haben durch-
einander zuſammen 10904½, oder jede 24½ Jahr,
die Maͤnnl. uͤber 20 Jahr durcheinander, hat jeder
nur 21¾ Jahre Renten gezogen.

Die Frauens durcheinander, jung und alt, ha-
ben jede 33 Jahre, von Mannſen alt und jung zu-
ſammen, hat jeder 31 ⅜ gezogen. Frauens und
Mannſen, alt und jung durcheinander, hat jeder
32 ⅜ Jahren gezogen.

Herr Struyck hat noch weiter durch alle Jah-
re durch dieſes berechnet, allein ich verſpare dieſes
bis in das folgende Capitel. So viel erkennet man
unterdeß hieraus, daß mehrere Frauens-Leute als
Mannſen, ihr Leben zu einem hohen Alter bringen.

Das Sechſte Capitel.
Von Verhaͤltniß der Sterbenden
nach dem verſchiedenen Alter.
§. 66.

ES ſind im vorhergehenden ſchon verſchiedene Be-
trachtungen uͤber die Todten-Liſten angeſtellet
worden. Die ſterbenden ſind mit denen gebohrnen
verglichen worden, woraus die Vermehrung des

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[190/0236] Von Verhaͤltniß der Sterbenden Renten genommen haben, da doch letzteres fuͤr die Kaͤufer vortheilhafter iſt. Die Frauens-Leute unter 20 Jahr haben zu- ſammen 18552 Jahre, oder einfache Poſten Leib- Renten gezogen, das iſt, durcheinander gerechnet, jede Frau 41⅞ Jahre. Die Mannſen unter 20 Jahr haben durcheinander nur jeder 38⅞ Jahre ge- zogen. Die Frauen uͤber 20 Jahr haben durch- einander zuſammen 10904½, oder jede 24½ Jahr, die Maͤnnl. uͤber 20 Jahr durcheinander, hat jeder nur 21¾ Jahre Renten gezogen. Die Frauens durcheinander, jung und alt, ha- ben jede 33 Jahre, von Mannſen alt und jung zu- ſammen, hat jeder 31 ⅜ gezogen. Frauens und Mannſen, alt und jung durcheinander, hat jeder 32 ⅜ Jahren gezogen. Herr Struyck hat noch weiter durch alle Jah- re durch dieſes berechnet, allein ich verſpare dieſes bis in das folgende Capitel. So viel erkennet man unterdeß hieraus, daß mehrere Frauens-Leute als Mannſen, ihr Leben zu einem hohen Alter bringen. Das Sechſte Capitel. Von Verhaͤltniß der Sterbenden nach dem verſchiedenen Alter. §. 66. ES ſind im vorhergehenden ſchon verſchiedene Be- trachtungen uͤber die Todten-Liſten angeſtellet worden. Die ſterbenden ſind mit denen gebohrnen verglichen worden, woraus die Vermehrung des menſch-

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Zitationshilfe: Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/236>, abgerufen am 23.11.2024.