Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741.nach dem verschiedenen Alter. menschlichen Geschlechtes bewiesen ist. Im 5tenCapitel sind die sterbenden nach dem Unterscheid des Geschlechtes betrachtet, und sind daraus verschiede- ne Folgen hergeleitet worden. Es sind aber noch zwei, nicht weniger nützliche als curieuse Stücke, bei denen Sterbe-Listen zu erwegen, übrig. Im folgen- dem Capitel werden die sterbenden, in Ansehung der verschiedenen Kranckheiten, vorkommen, in diesem werde ich einige Anmerckungen über die verschiedenen Jahre und Alter, in welchen die Menschen sterben, dem geneigten Leser mittheilen. Es finden sich hier aber wieder einige Dinge, die noch nicht mit gnug- samen Exempeln bewiesen sind, die doch aber wenig- stens wahrscheinlich. Zu wünschen wäre, daß man auf dem Lande, so wie in einigen Städten gesche- hen ist, die sterbende nach ihrem Alter bisher bemer- cket hätte, so würde man was gewisseres haben. Ist es in dem weitläuftigen London möglich, so muß es auf dem Lande noch weit eher möglich seyn. Könte man bei Bauers-Leuten nicht das Sterbe- Jahr allezeit genau wissen, so würde man es doch ohngefehr treffen können, oder man könte für die un- gewissen Fälle einen eigenen Titul machen. Wir müssen uns unterdeß mit denen Städten begnügen. Man hat in London auch hiermit zuerst den Anfang gemacht, daß man die sterbenden nach denen Jahren aufgezeichnet. Oder soll ich dem D. Neumann in Breßlau diesen Vorzug beilegen, weil sich Herr Halley seines Registers von 1687-1690, in Aus- rechnung der Leib-Renten bedienet, daß also die En- gelländer erst nach ihm diese Aufzeichnung angefan- gen? Doch es liegt hieran nichts. Hier in Ber- lin sind auch die todten nach denen Jahren von 1727-
nach dem verſchiedenen Alter. menſchlichen Geſchlechtes bewieſen iſt. Im 5tenCapitel ſind die ſterbenden nach dem Unterſcheid des Geſchlechtes betrachtet, und ſind daraus verſchiede- ne Folgen hergeleitet worden. Es ſind aber noch zwei, nicht weniger nuͤtzliche als curieuſe Stuͤcke, bei denen Sterbe-Liſten zu erwegen, uͤbrig. Im folgen- dem Capitel werden die ſterbenden, in Anſehung der verſchiedenen Kranckheiten, vorkommen, in dieſem werde ich einige Anmerckungen uͤber die verſchiedenen Jahre und Alter, in welchen die Menſchen ſterben, dem geneigten Leſer mittheilen. Es finden ſich hier aber wieder einige Dinge, die noch nicht mit gnug- ſamen Exempeln bewieſen ſind, die doch aber wenig- ſtens wahrſcheinlich. Zu wuͤnſchen waͤre, daß man auf dem Lande, ſo wie in einigen Staͤdten geſche- hen iſt, die ſterbende nach ihrem Alter bisher bemer- cket haͤtte, ſo wuͤrde man was gewiſſeres haben. Iſt es in dem weitlaͤuftigen London moͤglich, ſo muß es auf dem Lande noch weit eher moͤglich ſeyn. Koͤnte man bei Bauers-Leuten nicht das Sterbe- Jahr allezeit genau wiſſen, ſo wuͤrde man es doch ohngefehr treffen koͤnnen, oder man koͤnte fuͤr die un- gewiſſen Faͤlle einen eigenen Titul machen. Wir muͤſſen uns unterdeß mit denen Staͤdten begnuͤgen. Man hat in London auch hiermit zuerſt den Anfang gemacht, daß man die ſterbenden nach denen Jahren aufgezeichnet. Oder ſoll ich dem D. Neumann in Breßlau dieſen Vorzug beilegen, weil ſich Herr Halley ſeines Regiſters von 1687-1690, in Aus- rechnung der Leib-Renten bedienet, daß alſo die En- gellaͤnder erſt nach ihm dieſe Aufzeichnung angefan- gen? Doch es liegt hieran nichts. Hier in Ber- lin ſind auch die todten nach denen Jahren von 1727-
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0237" n="191"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">nach dem verſchiedenen Alter.</hi></fw><lb/> menſchlichen Geſchlechtes bewieſen iſt. Im 5ten<lb/> Capitel ſind die ſterbenden nach dem Unterſcheid des<lb/> Geſchlechtes betrachtet, und ſind daraus verſchiede-<lb/> ne Folgen hergeleitet worden. Es ſind aber noch<lb/> zwei, nicht weniger nuͤtzliche als curieuſe Stuͤcke, bei<lb/> denen Sterbe-Liſten zu erwegen, uͤbrig. Im folgen-<lb/> dem Capitel werden die ſterbenden, in Anſehung der<lb/> verſchiedenen Kranckheiten, vorkommen, in dieſem<lb/> werde ich einige Anmerckungen uͤber die verſchiedenen<lb/> Jahre und Alter, in welchen die Menſchen ſterben,<lb/> dem geneigten Leſer mittheilen. Es finden ſich hier<lb/> aber wieder einige Dinge, die noch nicht mit gnug-<lb/> ſamen Exempeln bewieſen ſind, die doch aber wenig-<lb/> ſtens wahrſcheinlich. Zu wuͤnſchen waͤre, daß man<lb/> auf dem Lande, ſo wie in einigen Staͤdten geſche-<lb/> hen iſt, die ſterbende nach ihrem Alter bisher bemer-<lb/> cket haͤtte, ſo wuͤrde man was gewiſſeres haben.<lb/> Iſt es in dem weitlaͤuftigen London moͤglich, ſo muß<lb/> es auf dem Lande noch weit eher moͤglich ſeyn.<lb/> Koͤnte man bei Bauers-Leuten nicht das Sterbe-<lb/> Jahr allezeit genau wiſſen, ſo wuͤrde man es doch<lb/> ohngefehr treffen koͤnnen, oder man koͤnte fuͤr die un-<lb/> gewiſſen Faͤlle einen eigenen Titul machen. Wir<lb/> muͤſſen uns unterdeß mit denen Staͤdten begnuͤgen.<lb/> Man hat in London auch hiermit zuerſt den Anfang<lb/> gemacht, daß man die ſterbenden nach denen Jahren<lb/> aufgezeichnet. Oder ſoll ich dem D. Neumann in<lb/> Breßlau dieſen Vorzug beilegen, weil ſich Herr<lb/> Halley ſeines Regiſters von 1687-1690, in Aus-<lb/> rechnung der Leib-Renten bedienet, daß alſo die En-<lb/> gellaͤnder erſt nach ihm dieſe Aufzeichnung angefan-<lb/> gen? Doch es liegt hieran nichts. Hier in Ber-<lb/> lin ſind auch die todten nach denen Jahren von<lb/> <fw place="bottom" type="catch">1727-</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [191/0237]
nach dem verſchiedenen Alter.
menſchlichen Geſchlechtes bewieſen iſt. Im 5ten
Capitel ſind die ſterbenden nach dem Unterſcheid des
Geſchlechtes betrachtet, und ſind daraus verſchiede-
ne Folgen hergeleitet worden. Es ſind aber noch
zwei, nicht weniger nuͤtzliche als curieuſe Stuͤcke, bei
denen Sterbe-Liſten zu erwegen, uͤbrig. Im folgen-
dem Capitel werden die ſterbenden, in Anſehung der
verſchiedenen Kranckheiten, vorkommen, in dieſem
werde ich einige Anmerckungen uͤber die verſchiedenen
Jahre und Alter, in welchen die Menſchen ſterben,
dem geneigten Leſer mittheilen. Es finden ſich hier
aber wieder einige Dinge, die noch nicht mit gnug-
ſamen Exempeln bewieſen ſind, die doch aber wenig-
ſtens wahrſcheinlich. Zu wuͤnſchen waͤre, daß man
auf dem Lande, ſo wie in einigen Staͤdten geſche-
hen iſt, die ſterbende nach ihrem Alter bisher bemer-
cket haͤtte, ſo wuͤrde man was gewiſſeres haben.
Iſt es in dem weitlaͤuftigen London moͤglich, ſo muß
es auf dem Lande noch weit eher moͤglich ſeyn.
Koͤnte man bei Bauers-Leuten nicht das Sterbe-
Jahr allezeit genau wiſſen, ſo wuͤrde man es doch
ohngefehr treffen koͤnnen, oder man koͤnte fuͤr die un-
gewiſſen Faͤlle einen eigenen Titul machen. Wir
muͤſſen uns unterdeß mit denen Staͤdten begnuͤgen.
Man hat in London auch hiermit zuerſt den Anfang
gemacht, daß man die ſterbenden nach denen Jahren
aufgezeichnet. Oder ſoll ich dem D. Neumann in
Breßlau dieſen Vorzug beilegen, weil ſich Herr
Halley ſeines Regiſters von 1687-1690, in Aus-
rechnung der Leib-Renten bedienet, daß alſo die En-
gellaͤnder erſt nach ihm dieſe Aufzeichnung angefan-
gen? Doch es liegt hieran nichts. Hier in Ber-
lin ſind auch die todten nach denen Jahren von
1727-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |