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Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741.

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des Männl. und Weibl. Geschlechtes.

Im Jahr 1672 und 1673 hat man in Am-
sterdam [o] 2 mahl Geld auf Leib-Renten aufge-
nommen. Für 100 Gulden jährliche Renten hat
man nach denen Jahren bezahlen müssen, als fol-
get:

[Tabelle]

In diesen beiden Negociationen sind zusam-
men 1678 verschiedene Posten Leib-Renten aufge-
nommen, nemlich 891 auf Frauens-Leute und 807
auf Mannsen. Unter denen Frauens waren 443
unter 20 Jahr, und 448 drüber. Unter denen
Männl. waren 461 unter, und 346 über 20 Jahr.
Vom Männl. lebten im Jahr 1738 noch 45, und
vom Weibl. noch 55, welche beinahe alle Kinder
unter 10 Jahr gewesen sind, als das Geld auf ihre
Leiber gegeben worden. Und ob wohl der Knaben
von gemeldten Alter 1/4 mehr waren als der Mäd-
gen, so siehet man dennoch, daß von letztern noch
viel mehr leben. Es scheinet, als ob die Leute da-
mahls lieber auf junge Knaben als Mädgen Leib-

Renten
[o] Commelin Beschryving van Amsterdam. P. 2. p. 1205.
des Maͤnnl. und Weibl. Geſchlechtes.

Im Jahr 1672 und 1673 hat man in Am-
ſterdam [o] 2 mahl Geld auf Leib-Renten aufge-
nommen. Fuͤr 100 Gulden jaͤhrliche Renten hat
man nach denen Jahren bezahlen muͤſſen, als fol-
get:

[Tabelle]

In dieſen beiden Negociationen ſind zuſam-
men 1678 verſchiedene Poſten Leib-Renten aufge-
nommen, nemlich 891 auf Frauens-Leute und 807
auf Mannſen. Unter denen Frauens waren 443
unter 20 Jahr, und 448 druͤber. Unter denen
Maͤnnl. waren 461 unter, und 346 uͤber 20 Jahr.
Vom Maͤnnl. lebten im Jahr 1738 noch 45, und
vom Weibl. noch 55, welche beinahe alle Kinder
unter 10 Jahr geweſen ſind, als das Geld auf ihre
Leiber gegeben worden. Und ob wohl der Knaben
von gemeldten Alter ¼ mehr waren als der Maͤd-
gen, ſo ſiehet man dennoch, daß von letztern noch
viel mehr leben. Es ſcheinet, als ob die Leute da-
mahls lieber auf junge Knaben als Maͤdgen Leib-

Renten
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[189/0235] des Maͤnnl. und Weibl. Geſchlechtes. Im Jahr 1672 und 1673 hat man in Am- ſterdam [o] 2 mahl Geld auf Leib-Renten aufge- nommen. Fuͤr 100 Gulden jaͤhrliche Renten hat man nach denen Jahren bezahlen muͤſſen, als fol- get: In dieſen beiden Negociationen ſind zuſam- men 1678 verſchiedene Poſten Leib-Renten aufge- nommen, nemlich 891 auf Frauens-Leute und 807 auf Mannſen. Unter denen Frauens waren 443 unter 20 Jahr, und 448 druͤber. Unter denen Maͤnnl. waren 461 unter, und 346 uͤber 20 Jahr. Vom Maͤnnl. lebten im Jahr 1738 noch 45, und vom Weibl. noch 55, welche beinahe alle Kinder unter 10 Jahr geweſen ſind, als das Geld auf ihre Leiber gegeben worden. Und ob wohl der Knaben von gemeldten Alter ¼ mehr waren als der Maͤd- gen, ſo ſiehet man dennoch, daß von letztern noch viel mehr leben. Es ſcheinet, als ob die Leute da- mahls lieber auf junge Knaben als Maͤdgen Leib- Renten [o] Commelin Beſchryving van Amſterdam. P. 2. p. 1205.

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Zitationshilfe: Süssmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts aus der Geburt, Tod und Fortpflanzung desselben. Berlin, 1741, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/suessmilch_ordnung_1741/235>, abgerufen am 07.05.2024.