Das Wesentliche und Haltbare der rationalistischen Einwürfe gegen diese Lehre hat am schärfsten Schleier- macher zusammengestellt, und auch hierin, wie in vielen Stücken, die negative Kritik des kirchlichen Dogma zum Abschluss geführt 6). Vor Allem findet er bedenklich, dass durch den Ausdruck: göttliche und menschliche Natur, Gött- liches und Menschliches unter Eine Kategorie gestellt wer- de, und zwar unter die Kategorie von Natur, was doch wesentlich nur ein beschränktes, im Gegensaz begriffenes Sein bedeute. Dann aber, statt dass sonst Eine Natur vie- len Einzelwesen oder Personen gemeinsam sei, solle hier umgekehrt Eine Person an zwei verschiedenen Naturen Theil haben. Sei nun Person eine stetige Lebenseinheit, Natur aber der Inbegriff von Gesetzen, nach welchen die Lebenszustände sich verlaufen: so sei nicht zu begreifen, wie zwei durchaus verschiedene Systeme von Lebenszustän- den in Einen Mittelpunkt zusammenlaufen können. Beson- ders klar wird nach Schleiermacher diese Undenkbarkeit in der Behauptung eines zweifachen Willens in Christo, welchem man folgerichtig auch einen doppelten Verstand zur Seite stellen müsste, wobei dann, wie Verstand und Wille die Persönlichkeit constituiren, die Zerspaltung Chri- sti in zwei Personen entschieden wäre. Zwar sollen die
2, §. 137 ff.; auch Kant, Relig. innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft, 2tes Stück, 2ter Absch. b).
6) Glaubenslehre, 2, §§. 96--98. -- Indem ich diese Schleier- macher'sche Kritik als vollkommen berechtigt anerkenne, stel- le ich mich in direkten Widerspruch mit dem Urtheil von Rosenkranz, welcher (Jahrb. für wiss. Kritik, 1831. Dec. S. 935--41.) "seinen Unwillen nicht zurückhalten kann über die theologisch seichte und philologisch kleinlichte Manier, mit welcher Schleiermacher in diesem Lehrstück das Haupt- dogma des christlichen Glaubens von der Menschwerdung Gottes zu untergraben sucht." Die Verwechslung, auf wel- cher dieses Urtheil beruht, wird sich weiter unten aufdecken.
Schluſsabhandlung. §. 142.
Das Wesentliche und Haltbare der rationalistischen Einwürfe gegen diese Lehre hat am schärfsten Schleier- macher zusammengestellt, und auch hierin, wie in vielen Stücken, die negative Kritik des kirchlichen Dogma zum Abschluſs geführt 6). Vor Allem findet er bedenklich, daſs durch den Ausdruck: göttliche und menschliche Natur, Gött- liches und Menschliches unter Eine Kategorie gestellt wer- de, und zwar unter die Kategorie von Natur, was doch wesentlich nur ein beschränktes, im Gegensaz begriffenes Sein bedeute. Dann aber, statt daſs sonst Eine Natur vie- len Einzelwesen oder Personen gemeinsam sei, solle hier umgekehrt Eine Person an zwei verschiedenen Naturen Theil haben. Sei nun Person eine stetige Lebenseinheit, Natur aber der Inbegriff von Gesetzen, nach welchen die Lebenszustände sich verlaufen: so sei nicht zu begreifen, wie zwei durchaus verschiedene Systeme von Lebenszustän- den in Einen Mittelpunkt zusammenlaufen können. Beson- ders klar wird nach Schleiermacher diese Undenkbarkeit in der Behauptung eines zweifachen Willens in Christo, welchem man folgerichtig auch einen doppelten Verstand zur Seite stellen müſste, wobei dann, wie Verstand und Wille die Persönlichkeit constituiren, die Zerspaltung Chri- sti in zwei Personen entschieden wäre. Zwar sollen die
2, §. 137 ff.; auch Kant, Relig. innerhalb der Grenzen der blossen Vernunft, 2tes Stück, 2ter Absch. b).
6) Glaubenslehre, 2, §§. 96—98. — Indem ich diese Schleier- macher'sche Kritik als vollkommen berechtigt anerkenne, stel- le ich mich in direkten Widerspruch mit dem Urtheil von Rosenkranz, welcher (Jahrb. für wiss. Kritik, 1831. Dec. S. 935—41.) „seinen Unwillen nicht zurückhalten kann über die theologisch seichte und philologisch kleinlichte Manier, mit welcher Schleiermacher in diesem Lehrstück das Haupt- dogma des christlichen Glaubens von der Menschwerdung Gottes zu untergraben sucht.“ Die Verwechslung, auf wel- cher dieses Urtheil beruht, wird sich weiter unten aufdecken.
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Schluſsabhandlung. §. 142.
Das Wesentliche und Haltbare der rationalistischen
Einwürfe gegen diese Lehre hat am schärfsten Schleier-
macher zusammengestellt, und auch hierin, wie in vielen
Stücken, die negative Kritik des kirchlichen Dogma zum
Abschluſs geführt 6). Vor Allem findet er bedenklich, daſs
durch den Ausdruck: göttliche und menschliche Natur, Gött-
liches und Menschliches unter Eine Kategorie gestellt wer-
de, und zwar unter die Kategorie von Natur, was doch
wesentlich nur ein beschränktes, im Gegensaz begriffenes
Sein bedeute. Dann aber, statt daſs sonst Eine Natur vie-
len Einzelwesen oder Personen gemeinsam sei, solle hier
umgekehrt Eine Person an zwei verschiedenen Naturen
Theil haben. Sei nun Person eine stetige Lebenseinheit,
Natur aber der Inbegriff von Gesetzen, nach welchen die
Lebenszustände sich verlaufen: so sei nicht zu begreifen,
wie zwei durchaus verschiedene Systeme von Lebenszustän-
den in Einen Mittelpunkt zusammenlaufen können. Beson-
ders klar wird nach Schleiermacher diese Undenkbarkeit
in der Behauptung eines zweifachen Willens in Christo,
welchem man folgerichtig auch einen doppelten Verstand
zur Seite stellen müſste, wobei dann, wie Verstand und
Wille die Persönlichkeit constituiren, die Zerspaltung Chri-
sti in zwei Personen entschieden wäre. Zwar sollen die
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6) Glaubenslehre, 2, §§. 96—98. — Indem ich diese Schleier-
macher'sche Kritik als vollkommen berechtigt anerkenne, stel-
le ich mich in direkten Widerspruch mit dem Urtheil von
Rosenkranz, welcher (Jahrb. für wiss. Kritik, 1831. Dec.
S. 935—41.) „seinen Unwillen nicht zurückhalten kann über
die theologisch seichte und philologisch kleinlichte Manier,
mit welcher Schleiermacher in diesem Lehrstück das Haupt-
dogma des christlichen Glaubens von der Menschwerdung
Gottes zu untergraben sucht.“ Die Verwechslung, auf wel-
cher dieses Urtheil beruht, wird sich weiter unten aufdecken.
5) 2, §. 137 ff.; auch Kant, Relig. innerhalb der Grenzen der
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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 2. Tübingen, 1836, S. 703. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus02_1836/722>, abgerufen am 23.11.2024.
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