noch keine Dame geführet hatte. Diese nun foder- te eben ein solches Tractament von den Pohlen, als man A. 1637. der Ertz-Hertzogin von Oester- reich, welche die vorige Königin des Uladislai Si- gismundi, die Ceciliam Renatam, Kaysers Fer- dinandi II. Tochter, dahin begleitet, gegeben hatte. Allein die Pohlen machten doch einen Unterscheid, zwischen einer Ertz-Hertzogin und einer Am- bassadrice: welche ohne dem eine gantz neue Art von Ministris in langen Hosen war.
§. 15.
Jn eben diesem Jahre und Königreich, erregete der Vicomte de Bregy, Frantzösis. Am- bassadeur, auch einen Competentz-Streit, ge- gen Printz Carln Bischoff von Plotzco, des Kö- niges Uladislai Sigismundi Bruder. (welcher nachgehends Bischoff zu Breßlau worden) Denn als der gemeldte Printz Carl, der neuen Königin, mit einem ansehnlichen Comitat biß 2. Meilen v. Oliva, entgegen zoge; wolte ihm gedachter Bregy vorgehen. Welches aber jederman für unge- reimt hielte; weil die Frantzösis. Gesandten zu Tu- rin den Printzen und Erben von dem Hertzoglichen Hause nachgehen: auch ihnen die Ober-Hand in ihren Gemächern lassen müssen. Einige zwar wol- len nicht gelten lassen, daß man das Argument von den Savoyischen Printzen, auf die Pollnischen interpretire; Denn weil das Königreich Pohlen ein Wahl-Reich, und in selbigen keine Cron-Prin- tzen und Erb-Printzen seyn können: sondern nur
Kö-
Europaͤiſches
noch keine Dame gefuͤhret hatte. Dieſe nun foder- te eben ein ſolches Tractament von den Pohlen, als man A. 1637. der Ertz-Hertzogin von Oeſter- reich, welche die vorige Koͤnigin des Uladislai Si- gismundi, die Ceciliam Renatam, Kayſers Fer- dinandi II. Tochter, dahin begleitet, gegebẽ hatte. Allein die Pohlen machten doch einen Unterſcheid, zwiſchen einer Ertz-Hertzogin und einer Am- baſſadrice: welche ohne dem eine gantz neue Art von Miniſtris in langen Hoſen war.
§. 15.
Jn eben dieſem Jahre und Koͤnigreich, erregete der Vicomte de Bregy, Frantzoͤſiſ. Am- baſſadeur, auch einen Competentz-Streit, ge- gen Printz Carln Biſchoff von Plotzco, des Koͤ- niges Uladislai Sigismundi Bruder. (welcher nachgehends Biſchoff zu Breßlau worden) Deñ als der gemeldte Printz Carl, der neuen Koͤnigin, mit einem anſehnlichen Comitat biß 2. Meilen v. Oliva, entgegen zoge; wolte ihm gedachter Bregy vorgehen. Welches aber jederman fuͤr unge- reimt hielte; weil die Frantzoͤſiſ. Geſandten zu Tu- rin den Printzen und Erben von dem Hertzoglichen Hauſe nachgehen: auch ihnen die Ober-Hand in ihren Gemaͤchern laſſen muͤſſen. Einige zwar wol- len nicht gelten laſſen, daß man das Argument von den Savoyiſchen Printzen, auf die Pollniſchen interpretire; Denn weil das Koͤnigreich Pohlen ein Wahl-Reich, und in ſelbigen keine Cron-Prin- tzen und Erb-Printzen ſeyn koͤnnen: ſondern nur
Koͤ-
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Europaͤiſches
noch keine Dame gefuͤhret hatte. Dieſe nun foder-
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als man A. 1637. der Ertz-Hertzogin von Oeſter-
reich, welche die vorige Koͤnigin des Uladislai Si-
gismundi, die Ceciliam Renatam, Kayſers Fer-
dinandi II. Tochter, dahin begleitet, gegebẽ hatte.
Allein die Pohlen machten doch einen Unterſcheid,
zwiſchen einer Ertz-Hertzogin und einer Am-
baſſadrice: welche ohne dem eine gantz neue Art
von Miniſtris in langen Hoſen war.
§. 15. Jn eben dieſem Jahre und Koͤnigreich,
erregete der Vicomte de Bregy, Frantzoͤſiſ. Am-
baſſadeur, auch einen Competentz-Streit, ge-
gen Printz Carln Biſchoff von Plotzco, des Koͤ-
niges Uladislai Sigismundi Bruder. (welcher
nachgehends Biſchoff zu Breßlau worden) Deñ
als der gemeldte Printz Carl, der neuen Koͤnigin,
mit einem anſehnlichen Comitat biß 2. Meilen v.
Oliva, entgegen zoge; wolte ihm gedachter Bregy
vorgehen. Welches aber jederman fuͤr unge-
reimt hielte; weil die Frantzoͤſiſ. Geſandten zu Tu-
rin den Printzen und Erben von dem Hertzoglichen
Hauſe nachgehen: auch ihnen die Ober-Hand in
ihren Gemaͤchern laſſen muͤſſen. Einige zwar wol-
len nicht gelten laſſen, daß man das Argument
von den Savoyiſchen Printzen, auf die Pollniſchen
interpretire; Denn weil das Koͤnigreich Pohlen
ein Wahl-Reich, und in ſelbigen keine Cron-Prin-
tzen und Erb-Printzen ſeyn koͤnnen: ſondern nur
Koͤ-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 696. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/724>, abgerufen am 23.11.2024.
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