raisonable Satisfaction anzuhalten, und die Dif- ferentz dadurch zu endigen, zu dem Mons. Mena- ger abzusenden.
§. 3.
Der Secretair wurde würcklich an ihn geschickt, und brachte diese Antwort zurücke: Daß er zwar die Ehre gehabt, mit dem Mons. Menager zu sprechen: aber nichts anders zur Antwort erhal- ten, als: Daß er einen seiner Cavallier an den Gra- fen Rechtern, mit eben derjenigen Antwort, welche er den 29. Julii hatte an Mons. Moermont thun lassen, senden wolte; wie denn auch den 16. Au- gusti der versprochene Cavallier von ihm bey dem Grafen Rechtern sich einstellete, und ihm im Nahmen seines Principalen meldete: daß selbiger, wehrender Abreise des Herrn Graf Rechtern von Utrecht nach dem Haag, seine Domestiques, auf die Beschwerung des Mons. Moermont nnd Herr Graf Rechtern, examiniret; daß aber seine Domestiquen die That, über welche man sie beschuldigte, geläugnet: und daß er wolte den Schweitzer, als welcher gegenwärtig gewesen und alles gesehen hätte, ihme zuschicken.
§. 4.
Worauf der Graf Rechtern dem Caval- lier zur Antwort gegeben: Daß ihm durch diese Nachricht dünckete, daß Mons. Menager seine Domestiquen viel mehr protegiren: und wieder alle Billigkeit und seine eigene Promesse, welche er im 8. Articul des Policey-Reglements gethan, Ausflucht und Entschuldigung suchen; aber keine
an-
U u
Hoff-Ceremoniel.
raiſonable Satisfaction anzuhalten, und die Dif- ferentz dadurch zu endigen, zu dem Monſ. Mena- ger abzuſenden.
§. 3.
Der Secretair wurde wuͤrcklich an ihn geſchickt, und brachte dieſe Antwort zuruͤcke: Daß er zwar die Ehre gehabt, mit dem Monſ. Menager zu ſprechen: aber nichts anders zur Antwort erhal- ten, als: Daß er einen ſeiner Cavallier an den Gra- fen Rechtern, mit eben derjenigen Antwort, welche er den 29. Julii hatte an Monſ. Moermont thun laſſen, ſenden wolte; wie denn auch den 16. Au- guſti der verſprochene Cavallier von ihm bey dem Grafen Rechtern ſich einſtellete, und ihm im Nahmen ſeines Principalen meldete: daß ſelbiger, wehrender Abreiſe des Herrn Graf Rechtern von Utrecht nach dem Haag, ſeine Domeſtiques, auf die Beſchwerung des Monſ. Moermont nnd Herr Graf Rechtern, examiniret; daß aber ſeine Domeſtiquen die That, uͤber welche man ſie beſchuldigte, gelaͤugnet: und daß er wolte den Schweitzer, als welcher gegenwaͤrtig geweſen und alles geſehen haͤtte, ihme zuſchicken.
§. 4.
Worauf der Graf Rechtern dem Caval- lier zur Antwort gegeben: Daß ihm durch dieſe Nachricht duͤnckete, daß Monſ. Menager ſeine Domeſtiquen viel mehr protegiren: und wieder alle Billigkeit und ſeine eigene Promeſſe, welche er im 8. Articul des Policey-Reglements gethan, Ausflucht und Entſchuldigung ſuchen; aber keine
an-
U u
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0701"n="673"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Hoff-<hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></hi></fw><lb/><hirendition="#aq">raiſonable Satisfacti</hi>on anzuhalten, und die <hirendition="#aq">Dif-<lb/>
feren</hi>tz dadurch zu endigen, zu dem <hirendition="#aq">Monſ. Mena-<lb/>
ger</hi> abzuſenden.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 3.</head><lb/><p>Der <hirendition="#aq">Secretair</hi> wurde wuͤrcklich an ihn<lb/>
geſchickt, und brachte dieſe Antwort zuruͤcke: Daß<lb/>
er zwar die Ehre gehabt, mit dem <hirendition="#aq">Monſ. Menager</hi><lb/>
zu ſprechen: aber nichts anders zur Antwort erhal-<lb/>
ten, als: Daß er einen ſeiner Cavallier an den Gra-<lb/>
fen Rechtern, mit eben derjenigen Antwort, welche<lb/>
er den 29. Julii hatte an <hirendition="#aq">Monſ. Moermont</hi> thun<lb/>
laſſen, ſenden wolte; wie denn auch den 16. <hirendition="#aq">Au-<lb/>
guſti</hi> der verſprochene Cavallier von ihm bey dem<lb/>
Grafen Rechtern ſich einſtellete, und ihm im<lb/>
Nahmen ſeines Principalen meldete: daß ſelbiger,<lb/>
wehrender Abreiſe des Herrn Graf Rechtern<lb/>
von Utrecht nach dem Haag, ſeine <hirendition="#aq">Domeſtiques,</hi><lb/>
auf die Beſchwerung des <hirendition="#aq">Monſ. Moermont</hi><lb/>
nnd Herr Graf Rechtern, <hirendition="#aq">examini</hi>ret; daß aber<lb/>ſeine <hirendition="#aq">Domeſtiqu</hi>en die That, uͤber welche man ſie<lb/>
beſchuldigte, gelaͤugnet: und daß er wolte den<lb/>
Schweitzer, als welcher gegenwaͤrtig geweſen und<lb/>
alles geſehen haͤtte, ihme zuſchicken.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 4.</head><lb/><p>Worauf der Graf Rechtern dem Caval-<lb/>
lier zur Antwort gegeben: Daß ihm durch dieſe<lb/>
Nachricht duͤnckete, daß <hirendition="#aq">Monſ. Menager</hi>ſeine<lb/><hirendition="#aq">Domeſtiqu</hi>en viel mehr <hirendition="#aq">protegi</hi>ren: und wieder<lb/>
alle Billigkeit und ſeine eigene <hirendition="#aq">Promeſſ</hi>e, welche<lb/>
er im 8. Articul des Policey-<hirendition="#aq">Reglement</hi>s gethan,<lb/>
Ausflucht und Entſchuldigung ſuchen; aber keine<lb/><fwplace="bottom"type="sig">U u</fw><fwplace="bottom"type="catch">an-</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[673/0701]
Hoff-Ceremoniel.
raiſonable Satisfaction anzuhalten, und die Dif-
ferentz dadurch zu endigen, zu dem Monſ. Mena-
ger abzuſenden.
§. 3.
Der Secretair wurde wuͤrcklich an ihn
geſchickt, und brachte dieſe Antwort zuruͤcke: Daß
er zwar die Ehre gehabt, mit dem Monſ. Menager
zu ſprechen: aber nichts anders zur Antwort erhal-
ten, als: Daß er einen ſeiner Cavallier an den Gra-
fen Rechtern, mit eben derjenigen Antwort, welche
er den 29. Julii hatte an Monſ. Moermont thun
laſſen, ſenden wolte; wie denn auch den 16. Au-
guſti der verſprochene Cavallier von ihm bey dem
Grafen Rechtern ſich einſtellete, und ihm im
Nahmen ſeines Principalen meldete: daß ſelbiger,
wehrender Abreiſe des Herrn Graf Rechtern
von Utrecht nach dem Haag, ſeine Domeſtiques,
auf die Beſchwerung des Monſ. Moermont
nnd Herr Graf Rechtern, examiniret; daß aber
ſeine Domeſtiquen die That, uͤber welche man ſie
beſchuldigte, gelaͤugnet: und daß er wolte den
Schweitzer, als welcher gegenwaͤrtig geweſen und
alles geſehen haͤtte, ihme zuſchicken.
§. 4.
Worauf der Graf Rechtern dem Caval-
lier zur Antwort gegeben: Daß ihm durch dieſe
Nachricht duͤnckete, daß Monſ. Menager ſeine
Domeſtiquen viel mehr protegiren: und wieder
alle Billigkeit und ſeine eigene Promeſſe, welche
er im 8. Articul des Policey-Reglements gethan,
Ausflucht und Entſchuldigung ſuchen; aber keine
an-
U u
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 673. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/701>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.