der mit etlichen Cavaliers, nach dem Hause Neu- burg begaben, und die Auswechselungen daselbst vornahmen. Wobey sich doch noch zweyerley sin- gularia ereigneten:
1. Denn die Frantzosen hatten nur ein eintzi- ges Exemplar in originali von Meudon erhalten: und wolten demnach den Stän- den des Reichs, nur eine vidimirte Copie aushändigen: worgegen sich zwar die Stände setzten, und sich auf die Acta des Westphälischen und Niemägischen Frie- dens, wie auch auf die Armistitz-Tracta- ten berufften: aber nichts anders erhal- ten kunten. Hingegen
2. Musten die Frantzosen auch vorlieb nehmen, daß die Reichs-Ratification nicht von dem Churfürsten von Mayntz selbst: sondern nur von denen Chur-Mayntzischen Gesandten zu Regenspurg war unterschrieben worden: Wurde demnach eine Imperfectio mit der andern compensiret.
Nach diesen, nahmen die im Haag versammlet gewesenen Ambassadeurs und Plenipotentiarii, einer nach dem andern von einander, ins besonde- re aber auch von den Herren General-Staaten, und zwar die meisten in öffentlicher Audientz, Ab- schied; da sich denn noch zu guter letzt ein Cere- monien-Streit auf folgende Art ereignete: Die Herren General-Staaten, welche gleichwie an-
dere
Europaͤiſches
der mit etlichen Cavaliers, nach dem Hauſe Neu- burg begaben, und die Auswechſelungen daſelbſt vornahmen. Wobey ſich doch noch zweyerley ſin- gularia ereigneten:
1. Denn die Frantzoſen hatten nur ein eintzi- ges Exemplar in originali von Meudon erhalten: und wolten demnach den Staͤn- den des Reichs, nur eine vidimirte Copie aushaͤndigen: worgegen ſich zwar die Staͤnde ſetzten, und ſich auf die Acta des Weſtphaͤliſchen und Niemaͤgiſchen Frie- dens, wie auch auf die Armiſtitz-Tracta- ten berufften: aber nichts anders erhal- ten kunten. Hingegen
2. Muſten die Frantzoſen auch vorlieb nehmen, daß die Reichs-Ratification nicht von dem Churfuͤrſten von Mayntz ſelbſt: ſondern nur von denen Chur-Mayntziſchen Geſandten zu Regenſpurg war unterſchrieben worden: Wurde demnach eine Imperfectio mit der andern compenſiret.
Nach dieſen, nahmen die im Haag verſam̃let geweſenen Ambaſſadeurs und Plenipotentiarii, einer nach dem andern von einander, ins beſonde- re aber auch von den Herren General-Staaten, und zwar die meiſten in oͤffentlicher Audientz, Ab- ſchied; da ſich denn noch zu guter letzt ein Cere- monien-Streit auf folgende Art ereignete: Die Herren General-Staaten, welche gleichwie an-
dere
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Europaͤiſches
der mit etlichen Cavaliers, nach dem Hauſe Neu-
burg begaben, und die Auswechſelungen daſelbſt
vornahmen. Wobey ſich doch noch zweyerley ſin-
gularia ereigneten:
1. Denn die Frantzoſen hatten nur ein eintzi-
ges Exemplar in originali von Meudon
erhalten: und wolten demnach den Staͤn-
den des Reichs, nur eine vidimirte Copie
aushaͤndigen: worgegen ſich zwar die
Staͤnde ſetzten, und ſich auf die Acta des
Weſtphaͤliſchen und Niemaͤgiſchen Frie-
dens, wie auch auf die Armiſtitz-Tracta-
ten berufften: aber nichts anders erhal-
ten kunten. Hingegen
2. Muſten die Frantzoſen auch vorlieb nehmen,
daß die Reichs-Ratification nicht von dem
Churfuͤrſten von Mayntz ſelbſt: ſondern nur
von denen Chur-Mayntziſchen Geſandten
zu Regenſpurg war unterſchrieben worden:
Wurde demnach eine Imperfectio mit der
andern compenſiret.
Nach dieſen, nahmen die im Haag verſam̃let
geweſenen Ambaſſadeurs und Plenipotentiarii,
einer nach dem andern von einander, ins beſonde-
re aber auch von den Herren General-Staaten,
und zwar die meiſten in oͤffentlicher Audientz, Ab-
ſchied; da ſich denn noch zu guter letzt ein Cere-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 666. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/694>, abgerufen am 23.11.2024.
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