richten und zu behaupten: und wo sich der Printz ihm nicht accommodirete, würde er es für ein Zeichen der Verachtung seiner Person und Freundschafft anzunehmen haben. Es erklärete sich auch noch ferner der Cardinal, daß er den Printzen gar nicht nöthigen wolle mit ihm umb- zugehen, und ihn in seinem Hause zu besuchen; wann er aber gleichwohl den Cardinal frequen- tiren und die Ober-Stelle bey ihm annehmen wolte; (die er doch keinem eintzigen Souverain zugestattete) so wäre es so dann geziehmend und indispensabel, daß der Printz in übrigen aller Or- ten, es sey im Louvre oder sonst wo, dem Cardinal weichen müsse. Hierdurch gabe diese Eminentz deutlich genung zu erkennen, daß die Cardinäle keinem souverainen Printzen, er sey so hoch und mächtig als er wolle, die Majestäten alleine aus- genommen, die Praecedentz einräumen wollen; worinnen sie auch zimlich reüssiret, ausser daß die Churfürsten ihnen noch den Rang disputirlich machen; wovon aber schon in dem ersten Theil die- ses Wercks gehandelt worden.
§. 39.
Bey der Signatur dieses Friedens, welche den 7. Novembr. in der vier und zwan- tzigsten Conferentz erfolget, wurden beyderseits gleiche, und zwar diese Ceremonien gebrauchet. Ein jeder der zwey hohen Herren Plenipotentia- riorum, hatte sein Exemplar des Friedens, der Cardinal das seinige in Frantzösischer, der Don
Lou-
Europaͤiſches
richten und zu behaupten: und wo ſich der Printz ihm nicht accommodirete, wuͤrde er es fuͤr ein Zeichen der Verachtung ſeiner Perſon und Freundſchafft anzunehmen haben. Es erklaͤrete ſich auch noch ferner der Cardinal, daß er den Printzen gar nicht noͤthigen wolle mit ihm umb- zugehen, und ihn in ſeinem Hauſe zu beſuchen; wann er aber gleichwohl den Cardinal frequen- tiren und die Ober-Stelle bey ihm annehmen wolte; (die er doch keinem eintzigen Souverain zugeſtattete) ſo waͤre es ſo dann geziehmend und indiſpenſabel, daß der Printz in uͤbrigen aller Or- ten, es ſey im Louvre oder ſonſt wo, dem Cardinal weichen muͤſſe. Hierdurch gabe dieſe Eminentz deutlich genung zu erkennen, daß die Cardinaͤle keinem ſouverainen Printzen, er ſey ſo hoch und maͤchtig als er wolle, die Majeſtaͤten alleine aus- genommen, die Præcedentz einraͤumen wollen; worinnen ſie auch zimlich reüsſiret, auſſer daß die Churfuͤrſten ihnen noch den Rang diſputirlich machen; wovon aber ſchon in dem erſten Theil die- ſes Wercks gehandelt worden.
§. 39.
Bey der Signatur dieſes Friedens, welche den 7. Novembr. in der vier und zwan- tzigſten Conferentz erfolget, wurden beyderſeits gleiche, und zwar dieſe Ceremonien gebrauchet. Ein jeder der zwey hohen Herren Plenipotentia- riorum, hatte ſein Exemplar des Friedens, der Cardinal das ſeinige in Frantzoͤſiſcher, der Don
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Europaͤiſches
richten und zu behaupten: und wo ſich der Printz
ihm nicht accommodirete, wuͤrde er es fuͤr ein
Zeichen der Verachtung ſeiner Perſon und
Freundſchafft anzunehmen haben. Es erklaͤrete
ſich auch noch ferner der Cardinal, daß er den
Printzen gar nicht noͤthigen wolle mit ihm umb-
zugehen, und ihn in ſeinem Hauſe zu beſuchen;
wann er aber gleichwohl den Cardinal frequen-
tiren und die Ober-Stelle bey ihm annehmen
wolte; (die er doch keinem eintzigen Souverain
zugeſtattete) ſo waͤre es ſo dann geziehmend und
indiſpenſabel, daß der Printz in uͤbrigen aller Or-
ten, es ſey im Louvre oder ſonſt wo, dem Cardinal
weichen muͤſſe. Hierdurch gabe dieſe Eminentz
deutlich genung zu erkennen, daß die Cardinaͤle
keinem ſouverainen Printzen, er ſey ſo hoch und
maͤchtig als er wolle, die Majeſtaͤten alleine aus-
genommen, die Præcedentz einraͤumen wollen;
worinnen ſie auch zimlich reüsſiret, auſſer daß die
Churfuͤrſten ihnen noch den Rang diſputirlich
machen; wovon aber ſchon in dem erſten Theil die-
ſes Wercks gehandelt worden.
§. 39.Bey der Signatur dieſes Friedens,
welche den 7. Novembr. in der vier und zwan-
tzigſten Conferentz erfolget, wurden beyderſeits
gleiche, und zwar dieſe Ceremonien gebrauchet.
Ein jeder der zwey hohen Herren Plenipotentia-
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Cardinal das ſeinige in Frantzoͤſiſcher, der Don
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/504>, abgerufen am 22.11.2024.
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