Resolution wegen des praetendireten Ce- remoniels mercketen; liessen damahlen die Sache in suspenso, vorgebende, sie wären nicht instruiret sich darüber positivement zu erklären, wolten aber an die Königin als Regentin schreiben, und was selbige dißfals in Faveur der Holländer zu thun beordren würde, erwarten. Jnzwischen setzten sie ihre Reise nach Münster fort, und die Reso- lution und Antwort der Königin erfolgete nicht eher, als zu Anfang des 1645 Jahres: da der Comte d' Etrade, Frantzösischer Minister im Haag im Nahmen der Köni- gin erklärete, daß man keine Schwürigkeit machen würde, der Herren Staaten Ge- sandten ins künfftige die denen Ambassa- deurs zustehende Titulaturen und Ehren- Bezeugungen zu accordiren. Auf diese Er- klärung sendeten die Hn. General-Staaten ihre Ambassadeurs nach Münster: es fien- gen aber als sie daselbst ankommen waren, Comte d' Avaux und Servien, (welchen sie doch 1643. ihre Intention so deutlich er- kläret hatten) auf das neue an zu difficulti- ren, ob man den Herren Staaten, das von ihnen praetendirte Ceremoniel, zugestehen könte: einwendende, daß zwischen Venedig und der neuen Republic Holland, ratione originis, durationis, nobilitatis, mem-
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Hoff-Ceremoniel.
Reſolution wegen des prætendireten Ce- remoniels mercketen; lieſſen damahlen die Sache in ſuſpenſo, vorgebende, ſie waͤren nicht inſtruiret ſich daruͤber poſitivement zu erklaͤren, wolten aber an die Koͤnigin als Regentin ſchreiben, und was ſelbige dißfals in Faveur der Hollaͤnder zu thun beordren wuͤrde, erwarten. Jnzwiſchen ſetzten ſie ihre Reiſe nach Muͤnſter fort, und die Reſo- lution und Antwort der Koͤnigin erfolgete nicht eher, als zu Anfang des 1645 Jahres: da der Comte d’ Etrade, Frantzoͤſiſcher Miniſter im Haag im Nahmen der Koͤni- gin erklaͤrete, daß man keine Schwuͤrigkeit machen wuͤrde, der Herren Staaten Ge- ſandten ins kuͤnfftige die denen Ambaſſa- deurs zuſtehende Titulaturen und Ehren- Bezeugungen zu accordiren. Auf dieſe Er- klaͤꝛung ſendeten die Hn. General-Staaten ihre Ambaſſadeurs nach Muͤnſter: es fien- gen aber als ſie daſelbſt ankommen waren, Comte d’ Avaux und Servien, (welchen ſie doch 1643. ihre Intention ſo deutlich er- klaͤret hatten) auf das neue an zu difficulti- ren, ob man den Herren Staaten, das von ihnen prætendirte Ceremoniel, zugeſtehen koͤnte: einwendende, daß zwiſchen Venedig und der neuen Republic Holland, ratione originis, durationis, nobilitatis, mem-
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Hoff-Ceremoniel.
Reſolution wegen des prætendireten Ce-
remoniels mercketen; lieſſen damahlen die
Sache in ſuſpenſo, vorgebende, ſie waͤren
nicht inſtruiret ſich daruͤber poſitivement
zu erklaͤren, wolten aber an die Koͤnigin als
Regentin ſchreiben, und was ſelbige dißfals
in Faveur der Hollaͤnder zu thun beordren
wuͤrde, erwarten. Jnzwiſchen ſetzten ſie
ihre Reiſe nach Muͤnſter fort, und die Reſo-
lution und Antwort der Koͤnigin erfolgete
nicht eher, als zu Anfang des 1645 Jahres:
da der Comte d’ Etrade, Frantzoͤſiſcher
Miniſter im Haag im Nahmen der Koͤni-
gin erklaͤrete, daß man keine Schwuͤrigkeit
machen wuͤrde, der Herren Staaten Ge-
ſandten ins kuͤnfftige die denen Ambaſſa-
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ihre Ambaſſadeurs nach Muͤnſter: es fien-
gen aber als ſie daſelbſt ankommen waren,
Comte d’ Avaux und Servien, (welchen
ſie doch 1643. ihre Intention ſo deutlich er-
klaͤret hatten) auf das neue an zu difficulti-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/403>, abgerufen am 22.11.2024.
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