dens-Werck mehr instruiret ware, als die Cron Schweden, bliebe es dabey; daß man diesen Potentaten zu einem Mediatore be- hielte: welcher, ob man gleich gemeinet war, ihme Dännemarckt zu adjungiren, durch- aus selbigen nicht neben sich leiden wolte; alleine es stunde auch gleichwohl Schweden allerhand im Wege, welches aus demselbigen zu räumen, und ihme einen gebähneten Weg zur Mediation zu machen, noch gar besondere Mühe kostete: welches aber allhier weitläuff- tig anzuführen, so viel als ausser dem Schran- cken lauffen seyn würde.
5. Und damit man auch glaube, daß die gegen- wärtigen Zeiten von den vorhergehenden nicht unterschieden; so darff man nur darauff Acht haben, was in deme zu Utrecht für etwan zwey Jahren zwischen Franckreich und Engelland geschlossenen, aber noch nicht gäntzlich vollzoge- nen Frieden vorgefallen. Denn es meinet die Königin in Engelland, durch diesen separaten Frieden nebst einigen von Franckreich erhalte- nen Vortheilen, auch sonderlich die Ehre zu ge- winnen, bey künfftig zwischen Kayserl. Maje- stät und dem Könige in Franckreich zu schlies- senden Frieden die Mediation zu erhalten; al- lein es ist die Brittanische Majestät nicht zu dero Zweck gediehen, sondern davon ausge- schlossen blieben. Denn gleichwie selbige ohne
Zu-
Europaͤiſches
dens-Werck mehr inſtruiret ware, als die Cron Schweden, bliebe es dabey; daß man dieſen Potentaten zu einem Mediatore be- hielte: welcher, ob man gleich gemeinet war, ihme Daͤnnemarckt zu adjungiren, durch- aus ſelbigen nicht neben ſich leiden wolte; alleine es ſtunde auch gleichwohl Schweden allerhand im Wege, welches aus demſelbigen zu raͤumen, und ihme einen gebaͤhneten Weg zur Mediation zu machen, noch gar beſondere Muͤhe koſtete: welches aber allhier weitlaͤuff- tig anzufuͤhren, ſo viel als auſſer dem Schran- cken lauffen ſeyn wuͤrde.
5. Und damit man auch glaube, daß die gegen- waͤrtigen Zeiten von den vorhergehenden nicht unterſchieden; ſo darff man nur darauff Acht haben, was in deme zu Utrecht fuͤr etwan zwey Jahren zwiſchen Franckreich und Engelland geſchloſſenen, aber noch nicht gaͤntzlich vollzoge- nen Frieden vorgefallen. Denn es meinet die Koͤnigin in Engelland, durch dieſen ſeparaten Frieden nebſt einigen von Franckreich erhalte- nen Vortheilen, auch ſonderlich die Ehre zu ge- winnen, bey kuͤnfftig zwiſchen Kayſerl. Maje- ſtaͤt und dem Koͤnige in Franckreich zu ſchlieſ- ſenden Frieden die Mediation zu erhalten; al- lein es iſt die Brittaniſche Majeſtaͤt nicht zu dero Zweck gediehen, ſondern davon ausge- ſchloſſen blieben. Denn gleichwie ſelbige ohne
Zu-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0348"n="320"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Europaͤiſches</hi></fw><lb/>
dens-Werck mehr <hirendition="#aq">inſtrui</hi>ret ware, als die<lb/>
Cron Schweden, bliebe es dabey; daß man<lb/>
dieſen Potentaten zu einem <hirendition="#aq">Mediatore</hi> be-<lb/>
hielte: welcher, ob man gleich gemeinet war,<lb/>
ihme Daͤnnemarckt zu <hirendition="#aq">adjungi</hi>ren, durch-<lb/>
aus ſelbigen nicht neben ſich leiden wolte;<lb/>
alleine es ſtunde auch gleichwohl Schweden<lb/>
allerhand im Wege, welches aus demſelbigen<lb/>
zu raͤumen, und ihme einen gebaͤhneten Weg<lb/>
zur <hirendition="#aq">Mediati</hi>on zu machen, noch gar beſondere<lb/>
Muͤhe koſtete: welches aber allhier weitlaͤuff-<lb/>
tig anzufuͤhren, ſo viel als auſſer dem Schran-<lb/>
cken lauffen ſeyn wuͤrde.</item><lb/><item>5. Und damit man auch glaube, daß die gegen-<lb/>
waͤrtigen Zeiten von den vorhergehenden nicht<lb/>
unterſchieden; ſo darff man nur darauff Acht<lb/>
haben, was in deme zu Utrecht fuͤr etwan zwey<lb/>
Jahren zwiſchen Franckreich und Engelland<lb/>
geſchloſſenen, aber noch nicht gaͤntzlich vollzoge-<lb/>
nen Frieden vorgefallen. Denn es meinet die<lb/>
Koͤnigin in Engelland, durch dieſen <hirendition="#aq">ſepara</hi>ten<lb/>
Frieden nebſt einigen von Franckreich erhalte-<lb/>
nen Vortheilen, auch ſonderlich die Ehre zu ge-<lb/>
winnen, bey kuͤnfftig zwiſchen Kayſerl. Maje-<lb/>ſtaͤt und dem Koͤnige in Franckreich zu ſchlieſ-<lb/>ſenden Frieden die <hirendition="#aq">Mediation</hi> zu erhalten; al-<lb/>
lein es iſt die Brittaniſche Majeſtaͤt nicht zu<lb/>
dero Zweck gediehen, ſondern davon ausge-<lb/>ſchloſſen blieben. Denn gleichwie ſelbige ohne<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Zu-</fw><lb/></item></list></div></div></div></body></text></TEI>
[320/0348]
Europaͤiſches
dens-Werck mehr inſtruiret ware, als die
Cron Schweden, bliebe es dabey; daß man
dieſen Potentaten zu einem Mediatore be-
hielte: welcher, ob man gleich gemeinet war,
ihme Daͤnnemarckt zu adjungiren, durch-
aus ſelbigen nicht neben ſich leiden wolte;
alleine es ſtunde auch gleichwohl Schweden
allerhand im Wege, welches aus demſelbigen
zu raͤumen, und ihme einen gebaͤhneten Weg
zur Mediation zu machen, noch gar beſondere
Muͤhe koſtete: welches aber allhier weitlaͤuff-
tig anzufuͤhren, ſo viel als auſſer dem Schran-
cken lauffen ſeyn wuͤrde.
5. Und damit man auch glaube, daß die gegen-
waͤrtigen Zeiten von den vorhergehenden nicht
unterſchieden; ſo darff man nur darauff Acht
haben, was in deme zu Utrecht fuͤr etwan zwey
Jahren zwiſchen Franckreich und Engelland
geſchloſſenen, aber noch nicht gaͤntzlich vollzoge-
nen Frieden vorgefallen. Denn es meinet die
Koͤnigin in Engelland, durch dieſen ſeparaten
Frieden nebſt einigen von Franckreich erhalte-
nen Vortheilen, auch ſonderlich die Ehre zu ge-
winnen, bey kuͤnfftig zwiſchen Kayſerl. Maje-
ſtaͤt und dem Koͤnige in Franckreich zu ſchlieſ-
ſenden Frieden die Mediation zu erhalten; al-
lein es iſt die Brittaniſche Majeſtaͤt nicht zu
dero Zweck gediehen, ſondern davon ausge-
ſchloſſen blieben. Denn gleichwie ſelbige ohne
Zu-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/348>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.