unterhalten, v. gr. der Schwede den Mosco- witischen, und der Moscowitische den Schwe- dischen. Es sind auch die Exempel vorhanden, daß Ambassadeurs ein, zwey, und mehrere Jahre sich an einem Orte aufgehalten, und ihre negotia getrieben, die publique Entree aber erst nach solcher Zeit, und manchmahl al- lererst, wenn sie bald wieder von dannen schei- den wollen, gehalten. Welches ihrem Cha- racter nichts benommen, indem sie in Visiten und Revisiten gleichwohl das ihnen gebühren- de Tractement erhalten, weil man aus ihren producireten Creditiven gewust, daß sie Le- gati cum Charactere gewesen.
2. Abholung zu der Audientz, diese geschie- het nun, wenn sich ein Ambassadeur an dem Hoffe eines Souverainen befindet, und ist wohl zu unterscheiden von der Visite, welche ein Ambassadeur dem andern, oder einem Envoye giebet. Man hohlet demnach den Ambassadeur mit drey Carossen a sechs Pfer- den und zugehörigen Pages und Laqvays abe, wobey ein Cammer-Herr mit zugeordneten Cavalliers. Der Ambassadeur setzet sich in den letzten Wagen, und der Cammer-Herr zu ihme rückwerts, in dem ersten aber sitzen des Souverains und Ambassadeurs Hof- und Ge- sandschaffts-Cavalliere, doch diese letztere jenem oben an. Unter diesen Wagen fähret nur
allei-
Hoff-Ceremoniel.
unterhalten, v. gr. der Schwede den Moſco- witiſchen, und der Moſcowitiſche den Schwe- diſchen. Es ſind auch die Exempel vorhanden, daß Ambaſſadeurs ein, zwey, und mehrere Jahre ſich an einem Orte aufgehalten, und ihre negotia getrieben, die publique Entreé aber erſt nach ſolcher Zeit, und manchmahl al- lererſt, wenn ſie bald wieder von dannen ſchei- den wollen, gehalten. Welches ihrem Cha- racter nichts benommen, indem ſie in Viſiten und Reviſiten gleichwohl das ihnen gebuͤhren- de Tractement erhalten, weil man aus ihren producireten Creditiven gewuſt, daß ſie Le- gati cum Charactere geweſen.
2. Abholung zu der Audientz, dieſe geſchie- het nun, wenn ſich ein Ambaſſadeur an dem Hoffe eines Souverainen befindet, und iſt wohl zu unterſcheiden von der Viſite, welche ein Ambaſſadeur dem andern, oder einem Envoyé giebet. Man hohlet demnach den Ambaſſadeur mit drey Caroſſen à ſechs Pfer- den und zugehoͤrigen Pages und Laqvays abe, wobey ein Cammer-Herr mit zugeordneten Cavalliers. Der Ambaſſadeur ſetzet ſich in den letzten Wagen, und der Cammer-Herr zu ihme ruͤckwerts, in dem erſten aber ſitzen des Souverains und Ambaſſadeurs Hof- und Ge- ſandſchaffts-Cavallieꝛe, doch dieſe letzteꝛe jenem oben an. Unter dieſen Wagen faͤhret nur
allei-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0251"n="223"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Hoff-<hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></hi></fw><lb/>
unterhalten, <hirendition="#aq">v. gr.</hi> der Schwede den Moſco-<lb/>
witiſchen, und der Moſcowitiſche den Schwe-<lb/>
diſchen. Es ſind auch die Exempel vorhanden,<lb/>
daß <hirendition="#aq">Ambaſſadeu</hi>rs ein, zwey, und mehrere<lb/>
Jahre ſich an einem Orte aufgehalten, und<lb/>
ihre <hirendition="#aq">negotia</hi> getrieben, die <hirendition="#aq">publique Entreé</hi><lb/>
aber erſt nach ſolcher Zeit, und manchmahl al-<lb/>
lererſt, wenn ſie bald wieder von dannen ſchei-<lb/>
den wollen, gehalten. Welches ihrem <hirendition="#aq">Cha-<lb/>
racter</hi> nichts benommen, indem ſie in <hirendition="#aq">Viſi</hi>ten<lb/>
und <hirendition="#aq">Reviſi</hi>ten gleichwohl das ihnen gebuͤhren-<lb/>
de Tractement erhalten, weil man aus ihren<lb/><hirendition="#aq">produci</hi>reten <hirendition="#aq">Crediti</hi>ven gewuſt, daß ſie <hirendition="#aq">Le-<lb/>
gati cum Charactere</hi> geweſen.</item><lb/><item>2. <hirendition="#fr">Abholung zu der Audientz,</hi> dieſe geſchie-<lb/>
het nun, wenn ſich ein <hirendition="#aq">Ambaſſadeur</hi> an dem<lb/>
Hoffe eines <hirendition="#aq">Souverain</hi>en befindet, und iſt<lb/>
wohl zu unterſcheiden von der Viſite, welche<lb/>
ein <hirendition="#aq">Ambaſſadeur</hi> dem andern, oder einem<lb/><hirendition="#aq">Envoyé</hi> giebet. Man hohlet demnach den<lb/><hirendition="#aq">Ambaſſadeur</hi> mit drey Caroſſen <hirendition="#aq">à</hi>ſechs Pfer-<lb/>
den und zugehoͤrigen Pages und Laqvays abe,<lb/>
wobey ein Cammer-Herr mit zugeordneten<lb/>
Cavalliers. Der <hirendition="#aq">Ambaſſadeur</hi>ſetzet ſich<lb/>
in den letzten Wagen, und der Cammer-Herr<lb/>
zu ihme ruͤckwerts, in dem erſten aber ſitzen des<lb/><hirendition="#aq">Souverain</hi>s und <hirendition="#aq">Ambaſſadeu</hi>rs Hof- und Ge-<lb/>ſandſchaffts-Cavallieꝛe, doch dieſe letzteꝛe jenem<lb/>
oben an. Unter dieſen Wagen faͤhret nur<lb/><fwplace="bottom"type="catch">allei-</fw><lb/></item></list></div></div></div></body></text></TEI>
[223/0251]
Hoff-Ceremoniel.
unterhalten, v. gr. der Schwede den Moſco-
witiſchen, und der Moſcowitiſche den Schwe-
diſchen. Es ſind auch die Exempel vorhanden,
daß Ambaſſadeurs ein, zwey, und mehrere
Jahre ſich an einem Orte aufgehalten, und
ihre negotia getrieben, die publique Entreé
aber erſt nach ſolcher Zeit, und manchmahl al-
lererſt, wenn ſie bald wieder von dannen ſchei-
den wollen, gehalten. Welches ihrem Cha-
racter nichts benommen, indem ſie in Viſiten
und Reviſiten gleichwohl das ihnen gebuͤhren-
de Tractement erhalten, weil man aus ihren
producireten Creditiven gewuſt, daß ſie Le-
gati cum Charactere geweſen.
2. Abholung zu der Audientz, dieſe geſchie-
het nun, wenn ſich ein Ambaſſadeur an dem
Hoffe eines Souverainen befindet, und iſt
wohl zu unterſcheiden von der Viſite, welche
ein Ambaſſadeur dem andern, oder einem
Envoyé giebet. Man hohlet demnach den
Ambaſſadeur mit drey Caroſſen à ſechs Pfer-
den und zugehoͤrigen Pages und Laqvays abe,
wobey ein Cammer-Herr mit zugeordneten
Cavalliers. Der Ambaſſadeur ſetzet ſich
in den letzten Wagen, und der Cammer-Herr
zu ihme ruͤckwerts, in dem erſten aber ſitzen des
Souverains und Ambaſſadeurs Hof- und Ge-
ſandſchaffts-Cavallieꝛe, doch dieſe letzteꝛe jenem
oben an. Unter dieſen Wagen faͤhret nur
allei-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/251>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.