alte als neue Exempel, daß man selten einen Abgesandten impune beleidiget.
4. Die Immunität. Diese bestehet meistens dar- innen: daß ein Legat so wohl auf der Reise, als in dem Ort wo er die Negotia seines Prin- cipalen treiben soll,
1. Das Exercitium seiner Religion frey und ungehindert habe,
2. Von allen Zöllen und oneribus exemt,
3. Sein Logement, und
4. Domestiquen der Jurisdiction dessen, an welchen er gesendet worden, eximiret blei- be. Allein dieses ist nicht so wohl ex Jure gentium, als vielmehr aus der Gewohn- heit und mutuis pactis zu deriviren, dan- nenhero selbige auch an einem Orte weit- läufftig, an einem andern sehr einge- schrenckt, und an dem dritten (die Invio- labilität und Exception a Jurisdictione des Legaten ausgenommen) Orte gar nicht im Schwange seyn, oder abgeschaffet werden kan: welches letztere man in Rom an der Qvartier-Freyheit gesehen. Woraus zu schliessen, daß wenn dergleichen Immuni- täten den Legaten nicht zugestanden, oder gar abgeschaffet werden, man deswegen doch nicht die Inviolabilität negiret, und den Characterem eines Ambassadeurs so gleich beleidiget habe.
Vierdtes
Europaͤiſches
alte als neue Exempel, daß man ſelten einen Abgeſandten impune beleidiget.
4. Die Immunitaͤt. Dieſe beſtehet meiſtens dar- innen: daß ein Legat ſo wohl auf der Reiſe, als in dem Ort wo er die Negotia ſeines Prin- cipalen treiben ſoll,
1. Das Exercitium ſeiner Religion frey und ungehindert habe,
2. Von allen Zoͤllen und oneribus exemt,
3. Sein Logement, und
4. Domeſtiquen der Jurisdiction deſſen, an welchen er geſendet worden, eximiret blei- be. Allein dieſes iſt nicht ſo wohl ex Jure gentium, als vielmehr aus der Gewohn- heit und mutuis pactis zu deriviren, dan- nenhero ſelbige auch an einem Orte weit- laͤufftig, an einem andern ſehr einge- ſchrenckt, und an dem dritten (die Invio- labilitaͤt und Exception â Jurisdictione des Legaten ausgenommen) Orte gar nicht im Schwange ſeyn, oder abgeſchaffet werden kan: welches letztere man in Rom an der Qvartier-Freyheit geſehen. Woraus zu ſchlieſſen, daß wenn dergleichen Immuni- taͤten den Legaten nicht zugeſtanden, oder gar abgeſchaffet werden, man deswegen doch nicht die Inviolabilitaͤt negiret, und den Characterem eines Ambaſſadeurs ſo gleich beleidiget habe.
Vierdtes
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Europaͤiſches
alte als neue Exempel, daß man ſelten einen
Abgeſandten impune beleidiget.
4. Die Immunitaͤt. Dieſe beſtehet meiſtens dar-
innen: daß ein Legat ſo wohl auf der Reiſe,
als in dem Ort wo er die Negotia ſeines Prin-
cipalen treiben ſoll,
1. Das Exercitium ſeiner Religion frey und
ungehindert habe,
2. Von allen Zoͤllen und oneribus exemt,
3. Sein Logement, und
4. Domeſtiquen der Jurisdiction deſſen, an
welchen er geſendet worden, eximiret blei-
be. Allein dieſes iſt nicht ſo wohl ex Jure
gentium, als vielmehr aus der Gewohn-
heit und mutuis pactis zu deriviren, dan-
nenhero ſelbige auch an einem Orte weit-
laͤufftig, an einem andern ſehr einge-
ſchrenckt, und an dem dritten (die Invio-
labilitaͤt und Exception â Jurisdictione des
Legaten ausgenommen) Orte gar nicht im
Schwange ſeyn, oder abgeſchaffet werden
kan: welches letztere man in Rom an der
Qvartier-Freyheit geſehen. Woraus zu
ſchlieſſen, daß wenn dergleichen Immuni-
taͤten den Legaten nicht zugeſtanden, oder
gar abgeſchaffet werden, man deswegen
doch nicht die Inviolabilitaͤt negiret, und
den Characterem eines Ambaſſadeurs
ſo gleich beleidiget habe.
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/244>, abgerufen am 25.11.2024.
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