niessen, wohl Niemand leichtlich mehr disputir- lich machen können.
§. 9.
Die übrigen Fürsten des Reichs, dar- unter sonderlich die mächtigsten v. gr. Gothe, Braunschweig, Würtenberg, Cassel, trachten wohl auch für den Cardinälen und freyen Repu- bliquen die Praeseance zu erhalten, allein sie haben sich biß dato noch in keine Possession gebracht, was aber theoretice davon zu statuiren, kan man bey dem Furstnero de Jure Su- prematus suchen und finden.
Ende des ersten Theils.
Ande-
Europaͤiſches
nieſſen, wohl Niemand leichtlich mehr diſputir- lich machen koͤnnen.
§. 9.
Die uͤbrigen Fuͤrſten des Reichs, dar- unter ſonderlich die maͤchtigſten v. gr. Gothe, Braunſchweig, Wuͤrtenberg, Caſſel, trachten wohl auch fuͤr den Cardinaͤlen und freyen Repu- bliquen die Præſeance zu erhalten, allein ſie haben ſich biß dato noch in keine Poſſeſſion gebracht, was aber theoretice davon zu ſtatuiren, kan man bey dem Furſtnero de Jure Su- prematus ſuchen und finden.
Ende des erſten Theils.
Ande-
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Europaͤiſches
nieſſen, wohl Niemand leichtlich mehr diſputir-
lich machen koͤnnen.
§. 9. Die uͤbrigen Fuͤrſten des Reichs, dar-
unter ſonderlich die maͤchtigſten v. gr. Gothe,
Braunſchweig, Wuͤrtenberg, Caſſel, trachten
wohl auch fuͤr den Cardinaͤlen und freyen Repu-
bliquen die Præſeance zu erhalten, allein ſie haben
ſich biß dato noch in keine Poſſeſſion gebracht,
was aber theoretice davon zu ſtatuiren, kan
man bey dem Furſtnero de Jure Su-
prematus ſuchen und finden.
Ende des erſten Theils.
Ande-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/172>, abgerufen am 29.03.2024.
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