Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.Vergleichung der wirthschaftlichen Fachbildungssysteme und Anstalten Dieser Charakter beruht zuerst auf dem Verhältniß zur wirth- Das Verhältniß des wirthschaftlichen Fachbildungssystemes zum ge- Die Auffassung des Bildungsprocesses und seines Umfanges ist Das Verhältniß derselben zum öffentlichen Dienst und damit die Neben dem, in jenen Momenten gegebenen System der Staats- Oesterreich. System: 1) Polytechnisches Institut (Organ. Vergleichung der wirthſchaftlichen Fachbildungsſyſteme und Anſtalten Dieſer Charakter beruht zuerſt auf dem Verhältniß zur wirth- Das Verhältniß des wirthſchaftlichen Fachbildungsſyſtemes zum ge- Die Auffaſſung des Bildungsproceſſes und ſeines Umfanges iſt Das Verhältniß derſelben zum öffentlichen Dienſt und damit die Neben dem, in jenen Momenten gegebenen Syſtem der Staats- Oeſterreich. Syſtem: 1) Polytechniſches Inſtitut (Organ. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <p><pb facs="#f0306" n="278"/> Vergleichung der wirthſchaftlichen Fachbildungsſyſteme und Anſtalten<lb/> noch nicht thunlich. Es muß genügen, diejenigen Punkte hervorzuheben,<lb/> welche den Charakter derſelben bilden.</p><lb/> <p>Dieſer Charakter beruht <hi rendition="#g">zuerſt</hi> auf dem Verhältniß zur wirth-<lb/> ſchaftlichen Vorbildung, namentlich dem Realſchulſyſtem; maßgebend iſt<lb/> die Entſcheidung über die Frage, ob ein Abgangszeugniß des letzteren<lb/> für den Eintritt in die erſteren gefordert wird oder nicht.</p><lb/> <p>Das Verhältniß des wirthſchaftlichen Fachbildungsſyſtemes zum ge-<lb/> ſammten Bildungsweſen iſt in der ſyſtematiſchen Aufſtellung von <hi rendition="#g">Special</hi>-<lb/> ſchulen einerſeits und für die höhere Bildung weſentlich in der Berück-<lb/> ſichtigung der <hi rendition="#g">Staatswiſſenſchaften</hi> als Lehr- und Prüfungsgegen-<lb/> ſtand gegeben.</p><lb/> <p>Die Auffaſſung des Bildungsproceſſes und ſeines Umfanges iſt<lb/> ausgedrückt in dem <hi rendition="#g">Klaſſenſyſtem</hi>, welches das Lehrſyſtem in ſich<lb/> aufnimmt und damit den Umfang der ſpeciellen Fachbildung charakteriſirt.</p><lb/> <p>Das Verhältniß derſelben zum öffentlichen Dienſt und damit die<lb/> formelle und öffentliche Anerkennung des Berufes iſt gegeben durch das<lb/><hi rendition="#g">Prüfungs</hi>ſyſtem und zwar weſentlich durch die Beſtimmung, ob und<lb/> wie weit die beſtandene Prüfung das öffentliche Recht zur Ausübung<lb/> des Berufes gibt.</p><lb/> <p>Neben dem, in jenen Momenten gegebenen Syſtem der Staats-<lb/> anſtalten der wirthſchaftlichen Fachbildung ſind nun die Privatanſtalten,<lb/> die Verkehrs- oder Handelsſchulen, von nicht geringer Bedeutung. Sie<lb/> ſind noch ſehr örtlich, aber im Weſentlichen gleichartig. Das Erſte wäre<lb/> hier, eine tüchtige und nach ſpeciellen Geſichtspunkten zu Werke gehende<lb/><hi rendition="#g">Statiſtik</hi> derſelben aufzuſtellen, wie <hi rendition="#g">Brachelli</hi> ſie in ſeinen Staaten<lb/> Europas begonnen hat. Erſt dann dürfte eine ſyſtematiſche Behand-<lb/> lung des poſitiven Rechts mit Erfolg thunlich ſein. Die Hauptdaten<lb/> ſind vor der Hand folgende.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Oeſterreich</hi>. Syſtem: 1) <hi rendition="#g">Polytechniſches Inſtitut</hi> (Organ.<lb/> Statut vom 17. Okt. 1865. Allgemeine Abtheilung; vier Fachſchulen<lb/> (Bau, Maſchinen, Chemie). Vorausſetzung: Realſchulprüfung oder<lb/> Obergymnaſien. Jahreszeugniſſe; Abgangsprüfung mit Diplom; Lehrer-<lb/> weſen dem Univerſitätsweſen nachgebildet. Staatswiſſenſchaften dabei<lb/><hi rendition="#g">nicht</hi> obligat und <hi rendition="#g">kein</hi> Gegenſtand der Prüfung (höhere Gewerbeſchulen<lb/> fehlen dafür). (Techniſches) Johanneum in Graz. 2) <hi rendition="#g">Landwirth-<lb/> ſchaftliche</hi> Lehranſtalt. Eine in Ungariſch-Altenburg (Organ. vom<lb/> 31. Okt. 1850) mit zweijährigem Curs. 3) <hi rendition="#g">Forſt</hi>lehranſtalt: eine in<lb/> Mariabrunn (Organ. vom 27. April 1852). 4) <hi rendition="#g">Bergweſen</hi>: Berg-<lb/><hi rendition="#g">Akademie</hi> zu <hi rendition="#g">Chemnitz</hi> (Organ. vom 25. März 1851). Berg<hi rendition="#g">ſchulen</hi><lb/> in Vordernberg (Organ. vom 21. Sept. 1848), Leoben und Przibram<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [278/0306]
Vergleichung der wirthſchaftlichen Fachbildungsſyſteme und Anſtalten
noch nicht thunlich. Es muß genügen, diejenigen Punkte hervorzuheben,
welche den Charakter derſelben bilden.
Dieſer Charakter beruht zuerſt auf dem Verhältniß zur wirth-
ſchaftlichen Vorbildung, namentlich dem Realſchulſyſtem; maßgebend iſt
die Entſcheidung über die Frage, ob ein Abgangszeugniß des letzteren
für den Eintritt in die erſteren gefordert wird oder nicht.
Das Verhältniß des wirthſchaftlichen Fachbildungsſyſtemes zum ge-
ſammten Bildungsweſen iſt in der ſyſtematiſchen Aufſtellung von Special-
ſchulen einerſeits und für die höhere Bildung weſentlich in der Berück-
ſichtigung der Staatswiſſenſchaften als Lehr- und Prüfungsgegen-
ſtand gegeben.
Die Auffaſſung des Bildungsproceſſes und ſeines Umfanges iſt
ausgedrückt in dem Klaſſenſyſtem, welches das Lehrſyſtem in ſich
aufnimmt und damit den Umfang der ſpeciellen Fachbildung charakteriſirt.
Das Verhältniß derſelben zum öffentlichen Dienſt und damit die
formelle und öffentliche Anerkennung des Berufes iſt gegeben durch das
Prüfungsſyſtem und zwar weſentlich durch die Beſtimmung, ob und
wie weit die beſtandene Prüfung das öffentliche Recht zur Ausübung
des Berufes gibt.
Neben dem, in jenen Momenten gegebenen Syſtem der Staats-
anſtalten der wirthſchaftlichen Fachbildung ſind nun die Privatanſtalten,
die Verkehrs- oder Handelsſchulen, von nicht geringer Bedeutung. Sie
ſind noch ſehr örtlich, aber im Weſentlichen gleichartig. Das Erſte wäre
hier, eine tüchtige und nach ſpeciellen Geſichtspunkten zu Werke gehende
Statiſtik derſelben aufzuſtellen, wie Brachelli ſie in ſeinen Staaten
Europas begonnen hat. Erſt dann dürfte eine ſyſtematiſche Behand-
lung des poſitiven Rechts mit Erfolg thunlich ſein. Die Hauptdaten
ſind vor der Hand folgende.
Oeſterreich. Syſtem: 1) Polytechniſches Inſtitut (Organ.
Statut vom 17. Okt. 1865. Allgemeine Abtheilung; vier Fachſchulen
(Bau, Maſchinen, Chemie). Vorausſetzung: Realſchulprüfung oder
Obergymnaſien. Jahreszeugniſſe; Abgangsprüfung mit Diplom; Lehrer-
weſen dem Univerſitätsweſen nachgebildet. Staatswiſſenſchaften dabei
nicht obligat und kein Gegenſtand der Prüfung (höhere Gewerbeſchulen
fehlen dafür). (Techniſches) Johanneum in Graz. 2) Landwirth-
ſchaftliche Lehranſtalt. Eine in Ungariſch-Altenburg (Organ. vom
31. Okt. 1850) mit zweijährigem Curs. 3) Forſtlehranſtalt: eine in
Mariabrunn (Organ. vom 27. April 1852). 4) Bergweſen: Berg-
Akademie zu Chemnitz (Organ. vom 25. März 1851). Bergſchulen
in Vordernberg (Organ. vom 21. Sept. 1848), Leoben und Przibram
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |