§. 1. Der Ursprung dieses Bistums wird von einigen Scribenten ins vierdte, von andern ins siebende Jahrhundert nach unsers Erlösers Geburt gesetzt; soviel aber ist gewiß, daß ums Jahr 608. Sozimus Bischoff zu Ausburg gestorben.
§. 2. Das Ansehen des Bistums hat Caroli Magni Schwester-Sohn S. Simpertus, Bischoff zu Augsburg, mit Einkünfften sehr erweitert, der ums Jahr 818. das Zeitliche gesegnet.
§. 3. Seinen Fußtapffen sind nach gefolget Henricus I. Bischoff zu Augsburg, Graf von Geisenhausen, der letzte seines Geschlechts, der bey seinem im Jahr 981. erfolgten Absterben seine Grafschafft dem Bistum geschencket. Udelchalcus, letzter Graf zu Eschenlohe, Bischoff zu Augsburg, der bey seinem Tode im Jahr 1202 ein gleiches gethan; und Hartmannus, der letzte Graf von Kyburg und Dillingen, Bischoff zu Augspurg, durch den das Stifft um das Jahr 1286. die Stadt und das Schloß Dillingen erhalten, welches noch jetzo die ordentliche Residentz ist der Bischoffe zu Ausburg.
§. 4. Die Stadt Augsburg ist eine freye Reichs-Stadt, und dem Bischoffe nicht unterworffen.
12. Der Bischoff zu Hildesheim.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, erwählt 1724. 8. Febr.
* Siehe oben die II. Cap. No. 3. und 5.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Bistums wird von einigen Scribenten ins vierdte, von andern ins siebende Jahrhundert nach unsers Erlösers Geburt gesetzt; soviel aber ist gewiß, daß ums Jahr 608. Sozimus Bischoff zu Ausburg gestorben.
§. 2. Das Ansehen des Bistums hat Caroli Magni Schwester-Sohn S. Simpertus, Bischoff zu Augsburg, mit Einkünfften sehr erweitert, der ums Jahr 818. das Zeitliche gesegnet.
§. 3. Seinen Fußtapffen sind nach gefolget Henricus I. Bischoff zu Augsburg, Graf von Geisenhausen, der letzte seines Geschlechts, der bey seinem im Jahr 981. erfolgten Absterben seine Grafschafft dem Bistum geschencket. Udelchalcus, letzter Graf zu Eschenlohe, Bischoff zu Augsburg, der bey seinem Tode im Jahr 1202 ein gleiches gethan; und Hartmannus, der letzte Graf von Kyburg und Dillingen, Bischoff zu Augspurg, durch den das Stifft um das Jahr 1286. die Stadt und das Schloß Dillingen erhalten, welches noch jetzo die ordentliche Residentz ist der Bischoffe zu Ausburg.
§. 4. Die Stadt Augsburg ist eine freye Reichs-Stadt, und dem Bischoffe nicht unterworffen.
12. Der Bischoff zu Hildesheim.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, erwählt 1724. 8. Febr.
* Siehe oben die II. Cap. No. 3. und 5.
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0098"n="78"/><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Der Ursprung dieses Bistums wird von einigen Scribenten ins vierdte, von andern ins siebende Jahrhundert nach unsers Erlösers Geburt gesetzt; soviel aber ist gewiß, daß ums Jahr 608. Sozimus Bischoff zu Ausburg gestorben.</p><p>§. 2. Das Ansehen des Bistums hat Caroli Magni Schwester-Sohn S. Simpertus, Bischoff zu Augsburg, mit Einkünfften sehr erweitert, der ums Jahr 818. das Zeitliche gesegnet.</p><p>§. 3. Seinen Fußtapffen sind nach gefolget Henricus I. Bischoff zu Augsburg, Graf von Geisenhausen, der letzte seines Geschlechts, der bey seinem im Jahr 981. erfolgten Absterben seine Grafschafft dem Bistum geschencket. Udelchalcus, letzter Graf zu Eschenlohe, Bischoff zu Augsburg, der bey seinem Tode im Jahr 1202 ein gleiches gethan; und Hartmannus, der letzte Graf von Kyburg und Dillingen, Bischoff zu Augspurg, durch den das Stifft um das Jahr 1286. die Stadt und das Schloß Dillingen erhalten, welches noch jetzo die ordentliche Residentz ist der Bischoffe zu Ausburg.</p><p>§. 4. Die Stadt Augsburg ist eine freye Reichs-Stadt, und dem Bischoffe nicht unterworffen.</p><p>12. Der Bischoff zu Hildesheim.</p><p>Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, erwählt 1724. 8. Febr.</p><p>* Siehe oben die II. Cap. No. 3. und 5.</p></div></body></text></TEI>
[78/0098]
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Bistums wird von einigen Scribenten ins vierdte, von andern ins siebende Jahrhundert nach unsers Erlösers Geburt gesetzt; soviel aber ist gewiß, daß ums Jahr 608. Sozimus Bischoff zu Ausburg gestorben.
§. 2. Das Ansehen des Bistums hat Caroli Magni Schwester-Sohn S. Simpertus, Bischoff zu Augsburg, mit Einkünfften sehr erweitert, der ums Jahr 818. das Zeitliche gesegnet.
§. 3. Seinen Fußtapffen sind nach gefolget Henricus I. Bischoff zu Augsburg, Graf von Geisenhausen, der letzte seines Geschlechts, der bey seinem im Jahr 981. erfolgten Absterben seine Grafschafft dem Bistum geschencket. Udelchalcus, letzter Graf zu Eschenlohe, Bischoff zu Augsburg, der bey seinem Tode im Jahr 1202 ein gleiches gethan; und Hartmannus, der letzte Graf von Kyburg und Dillingen, Bischoff zu Augspurg, durch den das Stifft um das Jahr 1286. die Stadt und das Schloß Dillingen erhalten, welches noch jetzo die ordentliche Residentz ist der Bischoffe zu Ausburg.
§. 4. Die Stadt Augsburg ist eine freye Reichs-Stadt, und dem Bischoffe nicht unterworffen.
12. Der Bischoff zu Hildesheim.
Sind Se. Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Cölln, erwählt 1724. 8. Febr.
* Siehe oben die II. Cap. No. 3. und 5.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 78. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/98>, abgerufen am 03.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.