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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Historische Anmerckungen.

§. 1. Dieses Bistum hat Kayser Carl der Grosse erstlich zu Eltzen aufgerichtet, sein Sohn aber, Kayser Ludovicus Pius, im Jahr 822. nach Hildesheim verlegt.

§. 2. Es gehören darzu die Grafschafften Mintzenburg und die Stadt Alfeld, Homburg, Dassel, Peine, Wolbenburg samt der Stadt Bockelum, Lutter, Baremberg, Poppenburg und Schladen; doch hat das Durchlauchtigste Haus Braunschweig, als es im XVI. Jahrhunderte vom Bischoff Johanne IV. zu Hildesheim, gebohrnem Hertzoge zu Sachsen-Lauenburg mit Kriege überfallen worden, unterschiedenes an sich zu bringen rechtmäßige Gelegenheit gefunden, wie ihme denn auch in dem 1642. aufgerichteten Vergleich mit dem Bistume, die Aemter Coldingen, Lutter, Baremberg sc. als Stiffts-Lehne überlassen worden.

§. 3. In die Stadt Hildesheim darff ein Bischoff keine Besatzung legen, denn das Durchlauchtigste Haus von Braunschweig-Lüneburg hat die Schutz-Gerechtigkeit darüber.

§. 4. Der erste Bischoff zu Hildesheim war Güntherus, dessen Regierung um das Jahr 812. angeht, und nun ist dieses Hoch-Stifft schon eine lange Zeit in den Händen des Churfürsten von Cölln aus dem hause Bayern: Denn im Jahr 1573. erwählte man Ernestum Hertzog in Bayern, so An. 1583. Churfürst von Cölln worden, und 1612. gestorben. Ihm folgte Ferdinandus, Churfürst von Cölln, so gleichfals ein Hertzog in Bayern, als Bischoff von Hildesheim, und nach dessen 1650. erfolgtem Tode Maximilianus Henricus, Churfürst von Cölln,

Historische Anmerckungen.

§. 1. Dieses Bistum hat Kayser Carl der Grosse erstlich zu Eltzen aufgerichtet, sein Sohn aber, Kayser Ludovicus Pius, im Jahr 822. nach Hildesheim verlegt.

§. 2. Es gehören darzu die Grafschafften Mintzenburg und die Stadt Alfeld, Homburg, Dassel, Peine, Wolbenburg samt der Stadt Bockelum, Lutter, Baremberg, Poppenburg und Schladen; doch hat das Durchlauchtigste Haus Braunschweig, als es im XVI. Jahrhunderte vom Bischoff Johanne IV. zu Hildesheim, gebohrnem Hertzoge zu Sachsen-Lauenburg mit Kriege überfallen worden, unterschiedenes an sich zu bringen rechtmäßige Gelegenheit gefunden, wie ihme denn auch in dem 1642. aufgerichteten Vergleich mit dem Bistume, die Aemter Coldingen, Lutter, Baremberg sc. als Stiffts-Lehne überlassen worden.

§. 3. In die Stadt Hildesheim darff ein Bischoff keine Besatzung legen, denn das Durchlauchtigste Haus von Braunschweig-Lüneburg hat die Schutz-Gerechtigkeit darüber.

§. 4. Der erste Bischoff zu Hildesheim war Güntherus, dessen Regierung um das Jahr 812. angeht, und nun ist dieses Hoch-Stifft schon eine lange Zeit in den Händen des Churfürsten von Cölln aus dem hause Bayern: Denn im Jahr 1573. erwählte man Ernestum Hertzog in Bayern, so An. 1583. Churfürst von Cölln worden, und 1612. gestorben. Ihm folgte Ferdinandus, Churfürst von Cölln, so gleichfals ein Hertzog in Bayern, als Bischoff von Hildesheim, und nach dessen 1650. erfolgtem Tode Maximilianus Henricus, Churfürst von Cölln,

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        <p>Historische Anmerckungen.</p>
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        <p>§. 2. Es gehören darzu die Grafschafften Mintzenburg und die Stadt Alfeld,                      Homburg, Dassel, Peine, Wolbenburg samt der Stadt Bockelum, Lutter, Baremberg,                      Poppenburg und Schladen; doch hat das Durchlauchtigste Haus Braunschweig, als es                      im XVI. Jahrhunderte vom Bischoff Johanne IV. zu Hildesheim, gebohrnem Hertzoge                      zu Sachsen-Lauenburg mit Kriege überfallen worden, unterschiedenes an sich zu                      bringen rechtmäßige Gelegenheit gefunden, wie ihme denn auch in dem 1642.                      aufgerichteten Vergleich mit dem Bistume, die Aemter Coldingen, Lutter,                      Baremberg sc. als Stiffts-Lehne überlassen worden.</p>
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[79/0099] Historische Anmerckungen. §. 1. Dieses Bistum hat Kayser Carl der Grosse erstlich zu Eltzen aufgerichtet, sein Sohn aber, Kayser Ludovicus Pius, im Jahr 822. nach Hildesheim verlegt. §. 2. Es gehören darzu die Grafschafften Mintzenburg und die Stadt Alfeld, Homburg, Dassel, Peine, Wolbenburg samt der Stadt Bockelum, Lutter, Baremberg, Poppenburg und Schladen; doch hat das Durchlauchtigste Haus Braunschweig, als es im XVI. Jahrhunderte vom Bischoff Johanne IV. zu Hildesheim, gebohrnem Hertzoge zu Sachsen-Lauenburg mit Kriege überfallen worden, unterschiedenes an sich zu bringen rechtmäßige Gelegenheit gefunden, wie ihme denn auch in dem 1642. aufgerichteten Vergleich mit dem Bistume, die Aemter Coldingen, Lutter, Baremberg sc. als Stiffts-Lehne überlassen worden. §. 3. In die Stadt Hildesheim darff ein Bischoff keine Besatzung legen, denn das Durchlauchtigste Haus von Braunschweig-Lüneburg hat die Schutz-Gerechtigkeit darüber. §. 4. Der erste Bischoff zu Hildesheim war Güntherus, dessen Regierung um das Jahr 812. angeht, und nun ist dieses Hoch-Stifft schon eine lange Zeit in den Händen des Churfürsten von Cölln aus dem hause Bayern: Denn im Jahr 1573. erwählte man Ernestum Hertzog in Bayern, so An. 1583. Churfürst von Cölln worden, und 1612. gestorben. Ihm folgte Ferdinandus, Churfürst von Cölln, so gleichfals ein Hertzog in Bayern, als Bischoff von Hildesheim, und nach dessen 1650. erfolgtem Tode Maximilianus Henricus, Churfürst von Cölln,

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/99>, abgerufen am 03.10.2024.