grosse Gnade erworben, und von Kayserlicher Majestät Ferdinando II. d. 8. Jan. 1623. in den Reichs-Fürsten-Stand erhoben worden, iedoch daß nur dessen ältester Sohn als Successor iedesmal den Fürstlichen Titul führen solte; und von der letzteren Gemahlin Grafen Fridericum Magnum zu Salm, Gouverneur zu Mastricht; dessen jüngerer Sohn, Carolus Florentinus, Graf von Salm, General der Infanterie der Herren General-Staaten, gegen die Frantzosen in der Belagerung von Mastricht d. 4. Sept. 1676. geblieben, nachdem er von seiner Gemahlin Marie Gabriele, Gräfin von Hochstraten, folgende Kinder hinterlassen:
Fridericum Carolum, Rhein- und Wildgrafen zu Daun, Grafen zu Salm, Königlichen Spanischen Kriegs-Rath und Obersten über ein Teutsches Regiment zu Fuß, der, ohne von seiner Gemahlin Anna, Printzeßin von Rubempree, Kinder zu sehen, d. 29. Dec. 1696. zu Brüssel, 38. Jahre alt, verschieden.
Wilhelmum Florentinum, Rhein- und Wildgrafen zu Neufville, Grafen zu Salm, Kayserlichen General-Feld-Marschall-Lieutenant und Oberster über ein Regiment zu Fuß, der mit seiner Gemahlin Maria Eleonora, Grafens Henrici Francisci von Mannsfeld, Fürstens zu Fondi Tochter, zwar einen Sohn, Carolum Ottonem gezeuget, der aber in der Wiege gestorben, noch ehe als er, der Vater, zu Antwerpen, d. 6. Jun. 1707. den Weg alles Fleisches gangen.
Henricum Gabrielem Josephum, Rhein- und Wildgrafen zu Daun, Neufville und Kirburg, Grafen zu Salm, Probst zu S. Servatii in Mastricht, gebohren 1674. 21. Jun.
grosse Gnade erworben, und von Kayserlicher Majestät Ferdinando II. d. 8. Jan. 1623. in den Reichs-Fürsten-Stand erhoben worden, iedoch daß nur dessen ältester Sohn als Successor iedesmal den Fürstlichen Titul führen solte; und von der letzteren Gemahlin Grafen Fridericum Magnum zu Salm, Gouverneur zu Mastricht; dessen jüngerer Sohn, Carolus Florentinus, Graf von Salm, General der Infanterie der Herren General-Staaten, gegen die Frantzosen in der Belagerung von Mastricht d. 4. Sept. 1676. geblieben, nachdem er von seiner Gemahlin Marie Gabriele, Gräfin von Hochstraten, folgende Kinder hinterlassen:
Fridericum Carolum, Rhein- und Wildgrafen zu Daun, Grafen zu Salm, Königlichen Spanischen Kriegs-Rath und Obersten über ein Teutsches Regiment zu Fuß, der, ohne von seiner Gemahlin Anna, Printzeßin von Rubemprée, Kinder zu sehen, d. 29. Dec. 1696. zu Brüssel, 38. Jahre alt, verschieden.
Wilhelmum Florentinum, Rhein- und Wildgrafen zu Neufville, Grafen zu Salm, Kayserlichen General-Feld-Marschall-Lieutenant und Oberster über ein Regiment zu Fuß, der mit seiner Gemahlin Maria Eleonora, Grafens Henrici Francisci von Mannsfeld, Fürstens zu Fondi Tochter, zwar einen Sohn, Carolum Ottonem gezeuget, der aber in der Wiege gestorben, noch ehe als er, der Vater, zu Antwerpen, d. 6. Jun. 1707. den Weg alles Fleisches gangen.
Henricum Gabrielem Josephum, Rhein- und Wildgrafen zu Daun, Neufville und Kirburg, Grafen zu Salm, Probst zu S. Servatii in Mastricht, gebohren 1674. 21. Jun.
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grosse Gnade erworben, und von Kayserlicher Majestät Ferdinando II. d. 8. Jan. 1623. in den Reichs-Fürsten-Stand erhoben worden, iedoch daß nur dessen ältester Sohn als Successor iedesmal den Fürstlichen Titul führen solte; und von der letzteren Gemahlin Grafen Fridericum Magnum zu Salm, Gouverneur zu Mastricht; dessen jüngerer Sohn, Carolus Florentinus, Graf von Salm, General der Infanterie der Herren General-Staaten, gegen die Frantzosen in der Belagerung von Mastricht d. 4. Sept. 1676. geblieben, nachdem er von seiner Gemahlin Marie Gabriele, Gräfin von Hochstraten, folgende Kinder hinterlassen:</p><p>Fridericum Carolum, Rhein- und Wildgrafen zu Daun, Grafen zu Salm, Königlichen Spanischen Kriegs-Rath und Obersten über ein Teutsches Regiment zu Fuß, der, ohne von seiner Gemahlin Anna, Printzeßin von Rubemprée, Kinder zu sehen, d. 29. Dec. 1696. zu Brüssel, 38. Jahre alt, verschieden.</p><p>Wilhelmum Florentinum, Rhein- und Wildgrafen zu Neufville, Grafen zu Salm, Kayserlichen General-Feld-Marschall-Lieutenant und Oberster über ein Regiment zu Fuß, der mit seiner Gemahlin Maria Eleonora, Grafens Henrici Francisci von Mannsfeld, Fürstens zu Fondi Tochter, zwar einen Sohn, Carolum Ottonem gezeuget, der aber in der Wiege gestorben, noch ehe als er, der Vater, zu Antwerpen, d. 6. Jun. 1707. den Weg alles Fleisches gangen.</p><p>Henricum Gabrielem Josephum, Rhein- und Wildgrafen zu Daun, Neufville und Kirburg, Grafen zu Salm, Probst zu S. Servatii in Mastricht, gebohren 1674. 21. Jun.</p></div></body></text></TEI>
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grosse Gnade erworben, und von Kayserlicher Majestät Ferdinando II. d. 8. Jan. 1623. in den Reichs-Fürsten-Stand erhoben worden, iedoch daß nur dessen ältester Sohn als Successor iedesmal den Fürstlichen Titul führen solte; und von der letzteren Gemahlin Grafen Fridericum Magnum zu Salm, Gouverneur zu Mastricht; dessen jüngerer Sohn, Carolus Florentinus, Graf von Salm, General der Infanterie der Herren General-Staaten, gegen die Frantzosen in der Belagerung von Mastricht d. 4. Sept. 1676. geblieben, nachdem er von seiner Gemahlin Marie Gabriele, Gräfin von Hochstraten, folgende Kinder hinterlassen:
Fridericum Carolum, Rhein- und Wildgrafen zu Daun, Grafen zu Salm, Königlichen Spanischen Kriegs-Rath und Obersten über ein Teutsches Regiment zu Fuß, der, ohne von seiner Gemahlin Anna, Printzeßin von Rubemprée, Kinder zu sehen, d. 29. Dec. 1696. zu Brüssel, 38. Jahre alt, verschieden.
Wilhelmum Florentinum, Rhein- und Wildgrafen zu Neufville, Grafen zu Salm, Kayserlichen General-Feld-Marschall-Lieutenant und Oberster über ein Regiment zu Fuß, der mit seiner Gemahlin Maria Eleonora, Grafens Henrici Francisci von Mannsfeld, Fürstens zu Fondi Tochter, zwar einen Sohn, Carolum Ottonem gezeuget, der aber in der Wiege gestorben, noch ehe als er, der Vater, zu Antwerpen, d. 6. Jun. 1707. den Weg alles Fleisches gangen.
Henricum Gabrielem Josephum, Rhein- und Wildgrafen zu Daun, Neufville und Kirburg, Grafen zu Salm, Probst zu S. Servatii in Mastricht, gebohren 1674. 21. Jun.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/355>, abgerufen am 01.11.2024.
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