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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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§. 5. Beyde haben nunmehr des H. Röm. Reichs Fürsten-Stand: Denn Graf Eitel Friedrichs des VI. zu Hohenzollern in Sigmaringen im Jahr 1604. von seiner andern Gemahlin Sibylla, Gräfin von Zimmern, hinterlassene einige Sohn, Johannes Georgius, dem seine Erfahrung und Gelehrsamkeit, wie auch die dreyen Römischen Kaysern, Rudolpho II. Matthiae und Ferdinando II. inn- und ausserhalb des Römischen Reichs in wichtigen Gesandtschafften geleisteten treuen Dienste nicht allein das Cammer-Richter-Amt zu Speyer, sondern auch die Reichs-Hof-Raths-Praesidenten-Stelle und das güldene Vließ erworben, erhielt im Jahr 1623. durch Kaysers Ferdinandi II. Gnade den Reichs-Fürsten-Stand, und daß sein Stamm-Haus Hohenzollern zu einer Gefürsteten Grafschafft erhoben worden, doch daß nur der Aelteste als dessen Besitzer sich einen Fürsten, die andern aber Grafen von Hohenzollern nennen sollten. Er starb aber folgenden Jahres d. 18 Ferb. 1624. und sein ältester mit seiner Gemahlin Francisca, einer Wild- und Rhein-Gräfin erzeugte Sohn, Fürst Eitel Friedrich zu Hohenzollern, Kaysers Ferdinandi II. Oberster zu Fuß, erhielt zward. 30. Jun. 1653. zu Regensburg die würckliche Introduction zum Fürstlichen Collegio, starb aber an einer vor Budweiß in Böheim empfangenen Wunde 1661. ohne männliche Erben zu hinterlassen; daher der vierdte Sohn, (denn zwey andere waren indessen gleichfals verschieden,) Philippus Friedericus Christophorus, als Fürst zu Hohenzollern in Hechingen die Regierung angetreten, ein gelehrter Herr, der gleich seinen andern Brüdern den geistlichen Stand angetreten, und schon Canonicus zu Cölln und Straßburg gewesen, nunmehro aber nach erlangter Päbstlichen Disposition sich 1692. an Marggrafens Hermanni Fortunati von Baa-

§. 5. Beyde haben nunmehr des H. Röm. Reichs Fürsten-Stand: Denn Graf Eitel Friedrichs des VI. zu Hohenzollern in Sigmaringen im Jahr 1604. von seiner andern Gemahlin Sibylla, Gräfin von Zimmern, hinterlassene einige Sohn, Johannes Georgius, dem seine Erfahrung und Gelehrsamkeit, wie auch die dreyen Römischen Kaysern, Rudolpho II. Matthiae und Ferdinando II. inn- und ausserhalb des Römischen Reichs in wichtigen Gesandtschafften geleisteten treuen Dienste nicht allein das Cammer-Richter-Amt zu Speyer, sondern auch die Reichs-Hof-Raths-Praesidenten-Stelle und das güldene Vließ erworben, erhielt im Jahr 1623. durch Kaysers Ferdinandi II. Gnade den Reichs-Fürsten-Stand, und daß sein Stamm-Haus Hohenzollern zu einer Gefürsteten Grafschafft erhoben worden, doch daß nur der Aelteste als dessen Besitzer sich einen Fürsten, die andern aber Grafen von Hohenzollern nennen sollten. Er starb aber folgenden Jahres d. 18 Ferb. 1624. und sein ältester mit seiner Gemahlin Francisca, einer Wild- und Rhein-Gräfin erzeugte Sohn, Fürst Eitel Friedrich zu Hohenzollern, Kaysers Ferdinandi II. Oberster zu Fuß, erhielt zward. 30. Jun. 1653. zu Regensburg die würckliche Introduction zum Fürstlichen Collegio, starb aber an einer vor Budweiß in Böheim empfangenen Wunde 1661. ohne männliche Erben zu hinterlassen; daher der vierdte Sohn, (denn zwey andere waren indessen gleichfals verschieden,) Philippus Friedericus Christophorus, als Fürst zu Hohenzollern in Hechingen die Regierung angetreten, ein gelehrter Herr, der gleich seinen andern Brüdern den geistlichen Stand angetreten, und schon Canonicus zu Cölln und Straßburg gewesen, nunmehro aber nach erlangter Päbstlichen Disposition sich 1692. an Marggrafens Hermanni Fortunati von Baa-

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[310/0330] §. 5. Beyde haben nunmehr des H. Röm. Reichs Fürsten-Stand: Denn Graf Eitel Friedrichs des VI. zu Hohenzollern in Sigmaringen im Jahr 1604. von seiner andern Gemahlin Sibylla, Gräfin von Zimmern, hinterlassene einige Sohn, Johannes Georgius, dem seine Erfahrung und Gelehrsamkeit, wie auch die dreyen Römischen Kaysern, Rudolpho II. Matthiae und Ferdinando II. inn- und ausserhalb des Römischen Reichs in wichtigen Gesandtschafften geleisteten treuen Dienste nicht allein das Cammer-Richter-Amt zu Speyer, sondern auch die Reichs-Hof-Raths-Praesidenten-Stelle und das güldene Vließ erworben, erhielt im Jahr 1623. durch Kaysers Ferdinandi II. Gnade den Reichs-Fürsten-Stand, und daß sein Stamm-Haus Hohenzollern zu einer Gefürsteten Grafschafft erhoben worden, doch daß nur der Aelteste als dessen Besitzer sich einen Fürsten, die andern aber Grafen von Hohenzollern nennen sollten. Er starb aber folgenden Jahres d. 18 Ferb. 1624. und sein ältester mit seiner Gemahlin Francisca, einer Wild- und Rhein-Gräfin erzeugte Sohn, Fürst Eitel Friedrich zu Hohenzollern, Kaysers Ferdinandi II. Oberster zu Fuß, erhielt zward. 30. Jun. 1653. zu Regensburg die würckliche Introduction zum Fürstlichen Collegio, starb aber an einer vor Budweiß in Böheim empfangenen Wunde 1661. ohne männliche Erben zu hinterlassen; daher der vierdte Sohn, (denn zwey andere waren indessen gleichfals verschieden,) Philippus Friedericus Christophorus, als Fürst zu Hohenzollern in Hechingen die Regierung angetreten, ein gelehrter Herr, der gleich seinen andern Brüdern den geistlichen Stand angetreten, und schon Canonicus zu Cölln und Straßburg gewesen, nunmehro aber nach erlangter Päbstlichen Disposition sich 1692. an Marggrafens Hermanni Fortunati von Baa-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/330>, abgerufen am 07.07.2024.