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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Landgraf Wilhelmus IV. zugenamt der Weise, Stiffter der Haupt-Linie zu Cassel, der nach Abgang der Gefürsteten Grafen von Henneberg, die Stadt und das halbe Amt Schmalkalden, ingleichen von seinem 1583. zu Rheinfelß ohne Erben verstorbenen Bruder Philippo II. die Helffte von dessen Landes-Antheil bekommen, hinterließ, da ihn d. 25. Aug. 1592. der Tod aus der Welt abgefordert, nur einen eintzigen Sohn von seiner Gemahlin Sabina, Hertzogs Christophori zu Würtemberg Tochter, Landgrafen Mauritium, einen der gelehrtesten Fürsten in Teutschland, der nach seines Vettern Ludovici IV. im Jahr 1604. erfolgtem Absterben Marpurg in Besitz genommen, und die Reformirte Religion, zu der er sich bekannt, allenthalben eingeführet; allein wegen vorgedachten Anfalls gerieth er mit Landgrafen Ludovico V. seinem Vetter zu Darmstadt in Rechts-Streit, der nach langen Jahren endlich dahin ausschlug, daß er nicht allein Marpurg, sondern noch darzu ein Theil der Grafschafft Catzenellnbogen wegen bishero genossenen Nutzung dem Hause Darmstadt überlassen müssen. In dem hernach entstandenen dreyßigjährigen Kriege hat man ihm Schuld gegeben, daß er als Kreyß-Oberster des Ober-Rheinischen Kreysses des Churfürstens zu Pfaltz Parthey aus allen Kräfften befördert, dessentwegen er auch durch die einrückende siegreiche Kayserliche Waffen im Jahr 1627. die Regierung niederzulegen, und seinem ältesten Sohne Landgrafen Wilhelmo V. zu übergeben genöthiget worden. Er führte hernach bis an seinen d. 15. Mart. 1632. erfolgten Tod ein stilles Leben, und war ein Vater von 18. Kindern worden, die er mit zwey Gemahlinnen gezeuget, I.) mit Agnete Grafens Johannis Georgii zu Solms T. dann 2.) mit Juliana, Grafens Johannis zu Nassau-Siegen Tochter. Vorge-

Landgraf Wilhelmus IV. zugenamt der Weise, Stiffter der Haupt-Linie zu Cassel, der nach Abgang der Gefürsteten Grafen von Henneberg, die Stadt und das halbe Amt Schmalkalden, ingleichen von seinem 1583. zu Rheinfelß ohne Erben verstorbenen Bruder Philippo II. die Helffte von dessen Landes-Antheil bekommen, hinterließ, da ihn d. 25. Aug. 1592. der Tod aus der Welt abgefordert, nur einen eintzigen Sohn von seiner Gemahlin Sabina, Hertzogs Christophori zu Würtemberg Tochter, Landgrafen Mauritium, einen der gelehrtesten Fürsten in Teutschland, der nach seines Vettern Ludovici IV. im Jahr 1604. erfolgtem Absterben Marpurg in Besitz genommen, und die Reformirte Religion, zu der er sich bekannt, allenthalben eingeführet; allein wegen vorgedachten Anfalls gerieth er mit Landgrafen Ludovico V. seinem Vetter zu Darmstadt in Rechts-Streit, der nach langen Jahren endlich dahin ausschlug, daß er nicht allein Marpurg, sondern noch darzu ein Theil der Grafschafft Catzenellnbogen wegen bishero genossenen Nutzung dem Hause Darmstadt überlassen müssen. In dem hernach entstandenen dreyßigjährigen Kriege hat man ihm Schuld gegeben, daß er als Kreyß-Oberster des Ober-Rheinischen Kreysses des Churfürstens zu Pfaltz Parthey aus allen Kräfften befördert, dessentwegen er auch durch die einrückende siegreiche Kayserliche Waffen im Jahr 1627. die Regierung niederzulegen, und seinem ältesten Sohne Landgrafen Wilhelmo V. zu übergeben genöthiget worden. Er führte hernach bis an seinen d. 15. Mart. 1632. erfolgten Tod ein stilles Leben, und war ein Vater von 18. Kindern worden, die er mit zwey Gemahlinnen gezeuget, I.) mit Agnete Grafens Johannis Georgii zu Solms T. dann 2.) mit Juliana, Grafens Johannis zu Nassau-Siegen Tochter. Vorge-

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Landgraf Wilhelmus IV. zugenamt der                      Weise, Stiffter der Haupt-Linie zu Cassel, der nach Abgang der Gefürsteten                      Grafen von Henneberg, die Stadt und das halbe Amt Schmalkalden, ingleichen von                      seinem 1583. zu Rheinfelß ohne Erben verstorbenen Bruder Philippo II. die                      Helffte von dessen Landes-Antheil bekommen, hinterließ, da ihn d. 25. Aug. 1592.                      der Tod aus der Welt abgefordert, nur einen eintzigen Sohn von seiner Gemahlin                      Sabina, Hertzogs Christophori zu Würtemberg Tochter, Landgrafen Mauritium, einen                      der gelehrtesten Fürsten in Teutschland, der nach seines Vettern Ludovici IV. im                      Jahr 1604. erfolgtem Absterben Marpurg in Besitz genommen, und die Reformirte                      Religion, zu der er sich bekannt, allenthalben eingeführet; allein wegen                      vorgedachten Anfalls gerieth er mit Landgrafen Ludovico V. seinem Vetter zu                      Darmstadt in Rechts-Streit, der nach langen Jahren endlich dahin ausschlug, daß                      er nicht allein Marpurg, sondern noch darzu ein Theil der Grafschafft                      Catzenellnbogen wegen bishero genossenen Nutzung dem Hause Darmstadt überlassen                      müssen. In dem hernach entstandenen dreyßigjährigen Kriege hat man ihm Schuld                      gegeben, daß er als Kreyß-Oberster des Ober-Rheinischen Kreysses des                      Churfürstens zu Pfaltz Parthey aus allen Kräfften befördert, dessentwegen er                      auch durch die einrückende siegreiche Kayserliche Waffen im Jahr 1627. die                      Regierung niederzulegen, und seinem ältesten Sohne Landgrafen Wilhelmo V. zu                      übergeben genöthiget worden. Er führte hernach bis an seinen d. 15. Mart. 1632.                      erfolgten Tod ein stilles Leben, und war ein Vater von 18. Kindern worden, die                      er mit zwey Gemahlinnen gezeuget, I.) mit Agnete Grafens Johannis Georgii zu                      Solms T. dann 2.) mit Juliana, Grafens Johannis zu Nassau-Siegen Tochter. Vorge-
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[222/0242] Landgraf Wilhelmus IV. zugenamt der Weise, Stiffter der Haupt-Linie zu Cassel, der nach Abgang der Gefürsteten Grafen von Henneberg, die Stadt und das halbe Amt Schmalkalden, ingleichen von seinem 1583. zu Rheinfelß ohne Erben verstorbenen Bruder Philippo II. die Helffte von dessen Landes-Antheil bekommen, hinterließ, da ihn d. 25. Aug. 1592. der Tod aus der Welt abgefordert, nur einen eintzigen Sohn von seiner Gemahlin Sabina, Hertzogs Christophori zu Würtemberg Tochter, Landgrafen Mauritium, einen der gelehrtesten Fürsten in Teutschland, der nach seines Vettern Ludovici IV. im Jahr 1604. erfolgtem Absterben Marpurg in Besitz genommen, und die Reformirte Religion, zu der er sich bekannt, allenthalben eingeführet; allein wegen vorgedachten Anfalls gerieth er mit Landgrafen Ludovico V. seinem Vetter zu Darmstadt in Rechts-Streit, der nach langen Jahren endlich dahin ausschlug, daß er nicht allein Marpurg, sondern noch darzu ein Theil der Grafschafft Catzenellnbogen wegen bishero genossenen Nutzung dem Hause Darmstadt überlassen müssen. In dem hernach entstandenen dreyßigjährigen Kriege hat man ihm Schuld gegeben, daß er als Kreyß-Oberster des Ober-Rheinischen Kreysses des Churfürstens zu Pfaltz Parthey aus allen Kräfften befördert, dessentwegen er auch durch die einrückende siegreiche Kayserliche Waffen im Jahr 1627. die Regierung niederzulegen, und seinem ältesten Sohne Landgrafen Wilhelmo V. zu übergeben genöthiget worden. Er führte hernach bis an seinen d. 15. Mart. 1632. erfolgten Tod ein stilles Leben, und war ein Vater von 18. Kindern worden, die er mit zwey Gemahlinnen gezeuget, I.) mit Agnete Grafens Johannis Georgii zu Solms T. dann 2.) mit Juliana, Grafens Johannis zu Nassau-Siegen Tochter. Vorge-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 222. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/242>, abgerufen am 15.05.2024.