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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Krieg, worinnen der Hertzog von Land und Leuten verjagt, und nebst seinem ältesten Printzen gefangen nach Ziegenhain gebracht worden. Endlich brach im Jahr 1546. der Schmalkaldische Krieg aus, in welchem die Schlacht bey Mühlberg den Churfürsten von Sachsen zu des Kaysers Gefangenen machte, und den Landgrafen gezwungen, sich auf Gnade und Ungnade zu ergeben; dieser that auch dem Kayser zu Halle kniend die Abbitte, kam von der Acht los, aber noch selbigen Abend ins Gefängniß; allein durch den Passauischen Vertrag erhielt er im Jahr 1552. die Freyheit wieder, lebte hernach ruhig, und verglich sich mit dem Grafen von Nassau 1557. um die Grafschafft Dietz und Catzenellnbogen dergestalt, daß jene an das Haus Nassau abgetreten, diese dem Hause Hessen überlassen, beyden aber Wapen und Titul gemeinschafftlich behalten worden Noch bey seinem Leben theilte er seine Länder unter die mit seiner Gemahlin Christina, Hertzogs Georgii zu Sachsen Tochter, erzeugten Söhne dergestalt, daß der älteste, Landgraf Wilhelmus VI. zu Cassel, derselben die Helffte, nemlich das untere Fürstenthum, nebst dem grösten Stücke der Grafschafft Ziegenhain; der andere, Ludovicus IV. Marpurg und das Fürstenthum, an der Lahn; der dritte, Philippus II. Rheinfelß und die untere Grafschafft Katzenellnbogen; der vierdte, Georgius I. Darmstadt und die obere Grafschafft Catzenellnbogen erhalten; worauf er d. 31. Mart. 1567 dieses Zeitliche gesegnet, und sind die von seiner Neben-Gemahlin Margaretha von der Saal gebohrne 6. Söhne allerseits ohnvermählt gestorben.

§. 5. Gleichfals gingen die Landgrafen Ludovicus IV. zu Marpurg und Philippus II. zu Rheinfelß ohne männl. Erben aus der Welt, daß also nur der älteste und jüngste unter diesen vier Brüdern das Geschlechte fortgepflantzet.

Krieg, worinnen der Hertzog von Land und Leuten verjagt, und nebst seinem ältesten Printzen gefangen nach Ziegenhain gebracht worden. Endlich brach im Jahr 1546. der Schmalkaldische Krieg aus, in welchem die Schlacht bey Mühlberg den Churfürsten von Sachsen zu des Kaysers Gefangenen machte, und den Landgrafen gezwungen, sich auf Gnade und Ungnade zu ergeben; dieser that auch dem Kayser zu Halle kniend die Abbitte, kam von der Acht los, aber noch selbigen Abend ins Gefängniß; allein durch den Passauischen Vertrag erhielt er im Jahr 1552. die Freyheit wieder, lebte hernach ruhig, und verglich sich mit dem Grafen von Nassau 1557. um die Grafschafft Dietz und Catzenellnbogen dergestalt, daß jene an das Haus Nassau abgetreten, diese dem Hause Hessen überlassen, beyden aber Wapen und Titul gemeinschafftlich behalten worden Noch bey seinem Leben theilte er seine Länder unter die mit seiner Gemahlin Christina, Hertzogs Georgii zu Sachsen Tochter, erzeugten Söhne dergestalt, daß der älteste, Landgraf Wilhelmus VI. zu Cassel, derselben die Helffte, nemlich das untere Fürstenthum, nebst dem grösten Stücke der Grafschafft Ziegenhain; der andere, Ludovicus IV. Marpurg und das Fürstenthum, an der Lahn; der dritte, Philippus II. Rheinfelß und die untere Grafschafft Katzenellnbogen; der vierdte, Georgius I. Darmstadt und die obere Grafschafft Catzenellnbogen erhalten; worauf er d. 31. Mart. 1567 dieses Zeitliche gesegnet, und sind die von seiner Neben-Gemahlin Margaretha von der Saal gebohrne 6. Söhne allerseits ohnvermählt gestorben.

§. 5. Gleichfals gingen die Landgrafen Ludovicus IV. zu Marpurg und Philippus II. zu Rheinfelß ohne männl. Erben aus der Welt, daß also nur der älteste und jüngste unter diesen vier Brüdern das Geschlechte fortgepflantzet.

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Krieg, worinnen der Hertzog von Land                      und Leuten verjagt, und nebst seinem ältesten Printzen gefangen nach Ziegenhain                      gebracht worden. Endlich brach im Jahr 1546. der Schmalkaldische Krieg aus, in                      welchem die Schlacht bey Mühlberg den Churfürsten von Sachsen zu des Kaysers                      Gefangenen machte, und den Landgrafen gezwungen, sich auf Gnade und Ungnade zu                      ergeben; dieser that auch dem Kayser zu Halle kniend die Abbitte, kam von der                      Acht los, aber noch selbigen Abend ins Gefängniß; allein durch den Passauischen                      Vertrag erhielt er im Jahr 1552. die Freyheit wieder, lebte hernach ruhig, und                      verglich sich mit dem Grafen von Nassau 1557. um die Grafschafft Dietz und                      Catzenellnbogen dergestalt, daß jene an das Haus Nassau abgetreten, diese dem                      Hause Hessen überlassen, beyden aber Wapen und Titul gemeinschafftlich behalten                      worden Noch bey seinem Leben theilte er seine Länder unter die mit seiner                      Gemahlin Christina, Hertzogs Georgii zu Sachsen Tochter, erzeugten Söhne                      dergestalt, daß der älteste, Landgraf Wilhelmus VI. zu Cassel, derselben die                      Helffte, nemlich das untere Fürstenthum, nebst dem grösten Stücke der                      Grafschafft Ziegenhain; der andere, Ludovicus IV. Marpurg und das Fürstenthum,                      an der Lahn; der dritte, Philippus II. Rheinfelß und die untere Grafschafft                      Katzenellnbogen; der vierdte, Georgius I. Darmstadt und die obere Grafschafft                      Catzenellnbogen erhalten; worauf er d. 31. Mart. 1567 dieses Zeitliche gesegnet,                      und sind die von seiner Neben-Gemahlin Margaretha von der Saal gebohrne 6. Söhne                      allerseits ohnvermählt gestorben.</p>
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[221/0241] Krieg, worinnen der Hertzog von Land und Leuten verjagt, und nebst seinem ältesten Printzen gefangen nach Ziegenhain gebracht worden. Endlich brach im Jahr 1546. der Schmalkaldische Krieg aus, in welchem die Schlacht bey Mühlberg den Churfürsten von Sachsen zu des Kaysers Gefangenen machte, und den Landgrafen gezwungen, sich auf Gnade und Ungnade zu ergeben; dieser that auch dem Kayser zu Halle kniend die Abbitte, kam von der Acht los, aber noch selbigen Abend ins Gefängniß; allein durch den Passauischen Vertrag erhielt er im Jahr 1552. die Freyheit wieder, lebte hernach ruhig, und verglich sich mit dem Grafen von Nassau 1557. um die Grafschafft Dietz und Catzenellnbogen dergestalt, daß jene an das Haus Nassau abgetreten, diese dem Hause Hessen überlassen, beyden aber Wapen und Titul gemeinschafftlich behalten worden Noch bey seinem Leben theilte er seine Länder unter die mit seiner Gemahlin Christina, Hertzogs Georgii zu Sachsen Tochter, erzeugten Söhne dergestalt, daß der älteste, Landgraf Wilhelmus VI. zu Cassel, derselben die Helffte, nemlich das untere Fürstenthum, nebst dem grösten Stücke der Grafschafft Ziegenhain; der andere, Ludovicus IV. Marpurg und das Fürstenthum, an der Lahn; der dritte, Philippus II. Rheinfelß und die untere Grafschafft Katzenellnbogen; der vierdte, Georgius I. Darmstadt und die obere Grafschafft Catzenellnbogen erhalten; worauf er d. 31. Mart. 1567 dieses Zeitliche gesegnet, und sind die von seiner Neben-Gemahlin Margaretha von der Saal gebohrne 6. Söhne allerseits ohnvermählt gestorben. §. 5. Gleichfals gingen die Landgrafen Ludovicus IV. zu Marpurg und Philippus II. zu Rheinfelß ohne männl. Erben aus der Welt, daß also nur der älteste und jüngste unter diesen vier Brüdern das Geschlechte fortgepflantzet.

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/241>, abgerufen am 24.11.2024.