keit verfallen, auch sich von seiner ersten Gemahlin Christina Margaretha, Johannis Alberti II. Hertzogs zu Mecklenburg-Güstrow Tochter, bald nach angetretener Regierung im Jahr 1660. scheiden lassen, sich hernach nach Franckreich begeben, die Römisch-Catholische Religion angenommmen, und zur andern Gemahlin die Wittib Hertzogs Casparis Coligny von Chatillon, des berühmten Marschalls von Luxenbourg Schwester, Isabellam Angelique de Montmorency, erkieset, aber ohne Erben im Haag 1692. d. 21. Jun. verschieden, wohin er sich aus Franckreich begeben müssen, nachdem er den Vergleich, durch welchen er die Vestung Dömitz an die Kron Dänemarck überlassen wollen, dem Könige in Franckreich nicht halten können, und dessentwegen von selbigem eine Zeitlang gefangen gehalten worden. Carolus, Printz von Mecklenburg-Mirow, sturb im Jahr 1670. in Schwedischen Kriegs-Diensten ohnvermählet. Johannes Georgius, Hertzog zu Mecklenburg, verließ gleichfals bey seinem d. 9. Jul. 1675. erfolgten tödtlichen Hintritt keine Erben, und schritt dessen Gemahlin Elisabeth Eleonora, Antonii Ulrici Hertzogs zu Wolffenbüttel Tochter, mit Bernhardo Hertzoge zu Sachsen-Meinungen zur andern Ehe; und Gustavus Rudolphus, der ein Canonicat zu Straßburg erlanget, ging auch d. 14. Maj. 1670. aus der Welt, ohne daß ihm seine Gemahlin Erdmuth Sophia, Francisci Henrici Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg Tochter, Kinder gebohren.
§. 11. Also stund die Erhaltung des Hertzoglichen Hauses Mecklenburg auf Hertzogs Adolphi Friderici I. zu Schwerin zwey aus der andern Ehe von Maria Catharina, Julii Ernesti Hertzogs zu Braunschweig in Danneberg Tochter, hinterlassenen Söhnen, Friderico und Adolpho Friderico II. welcher letztere d.
keit verfallen, auch sich von seiner ersten Gemahlin Christina Margaretha, Johannis Alberti II. Hertzogs zu Mecklenburg-Güstrow Tochter, bald nach angetretener Regierung im Jahr 1660. scheiden lassen, sich hernach nach Franckreich begeben, die Römisch-Catholische Religion angenommmen, und zur andern Gemahlin die Wittib Hertzogs Casparis Coligny von Chatillon, des berühmten Marschalls von Luxenbourg Schwester, Isabellam Angelique de Montmorency, erkieset, aber ohne Erben im Haag 1692. d. 21. Jun. verschieden, wohin er sich aus Franckreich begeben müssen, nachdem er den Vergleich, durch welchen er die Vestung Dömitz an die Kron Dänemarck überlassen wollen, dem Könige in Franckreich nicht halten können, und dessentwegen von selbigem eine Zeitlang gefangen gehalten worden. Carolus, Printz von Mecklenburg-Mirow, sturb im Jahr 1670. in Schwedischen Kriegs-Diensten ohnvermählet. Johannes Georgius, Hertzog zu Mecklenburg, verließ gleichfals bey seinem d. 9. Jul. 1675. erfolgten tödtlichen Hintritt keine Erben, und schritt dessen Gemahlin Elisabeth Eleonora, Antonii Ulrici Hertzogs zu Wolffenbüttel Tochter, mit Bernhardo Hertzoge zu Sachsen-Meinungen zur andern Ehe; und Gustavus Rudolphus, der ein Canonicat zu Straßburg erlanget, ging auch d. 14. Maj. 1670. aus der Welt, ohne daß ihm seine Gemahlin Erdmuth Sophia, Francisci Henrici Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg Tochter, Kinder gebohren.
§. 11. Also stund die Erhaltung des Hertzoglichen Hauses Mecklenburg auf Hertzogs Adolphi Friderici I. zu Schwerin zwey aus der andern Ehe von Maria Catharina, Julii Ernesti Hertzogs zu Braunschweig in Danneberg Tochter, hinterlassenen Söhnen, Friderico und Adolpho Friderico II. welcher letztere d.
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keit verfallen, auch sich von seiner ersten Gemahlin Christina Margaretha, Johannis Alberti II. Hertzogs zu Mecklenburg-Güstrow Tochter, bald nach angetretener Regierung im Jahr 1660. scheiden lassen, sich hernach nach Franckreich begeben, die Römisch-Catholische Religion angenommmen, und zur andern Gemahlin die Wittib Hertzogs Casparis Coligny von Chatillon, des berühmten Marschalls von Luxenbourg Schwester, Isabellam Angelique de Montmorency, erkieset, aber ohne Erben im Haag 1692. d. 21. Jun. verschieden, wohin er sich aus Franckreich begeben müssen, nachdem er den Vergleich, durch welchen er die Vestung Dömitz an die Kron Dänemarck überlassen wollen, dem Könige in Franckreich nicht halten können, und dessentwegen von selbigem eine Zeitlang gefangen gehalten worden. Carolus, Printz von Mecklenburg-Mirow, sturb im Jahr 1670. in Schwedischen Kriegs-Diensten ohnvermählet. Johannes Georgius, Hertzog zu Mecklenburg, verließ gleichfals bey seinem d. 9. Jul. 1675. erfolgten tödtlichen Hintritt keine Erben, und schritt dessen Gemahlin Elisabeth Eleonora, Antonii Ulrici Hertzogs zu Wolffenbüttel Tochter, mit Bernhardo Hertzoge zu Sachsen-Meinungen zur andern Ehe; und Gustavus Rudolphus, der ein Canonicat zu Straßburg erlanget, ging auch d. 14. Maj. 1670. aus der Welt, ohne daß ihm seine Gemahlin Erdmuth Sophia, Francisci Henrici Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg Tochter, Kinder gebohren.</p><p>§. 11. Also stund die Erhaltung des Hertzoglichen Hauses Mecklenburg auf Hertzogs Adolphi Friderici I. zu Schwerin zwey aus der andern Ehe von Maria Catharina, Julii Ernesti Hertzogs zu Braunschweig in Danneberg Tochter, hinterlassenen Söhnen, Friderico und Adolpho Friderico II. welcher letztere d.
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keit verfallen, auch sich von seiner ersten Gemahlin Christina Margaretha, Johannis Alberti II. Hertzogs zu Mecklenburg-Güstrow Tochter, bald nach angetretener Regierung im Jahr 1660. scheiden lassen, sich hernach nach Franckreich begeben, die Römisch-Catholische Religion angenommmen, und zur andern Gemahlin die Wittib Hertzogs Casparis Coligny von Chatillon, des berühmten Marschalls von Luxenbourg Schwester, Isabellam Angelique de Montmorency, erkieset, aber ohne Erben im Haag 1692. d. 21. Jun. verschieden, wohin er sich aus Franckreich begeben müssen, nachdem er den Vergleich, durch welchen er die Vestung Dömitz an die Kron Dänemarck überlassen wollen, dem Könige in Franckreich nicht halten können, und dessentwegen von selbigem eine Zeitlang gefangen gehalten worden. Carolus, Printz von Mecklenburg-Mirow, sturb im Jahr 1670. in Schwedischen Kriegs-Diensten ohnvermählet. Johannes Georgius, Hertzog zu Mecklenburg, verließ gleichfals bey seinem d. 9. Jul. 1675. erfolgten tödtlichen Hintritt keine Erben, und schritt dessen Gemahlin Elisabeth Eleonora, Antonii Ulrici Hertzogs zu Wolffenbüttel Tochter, mit Bernhardo Hertzoge zu Sachsen-Meinungen zur andern Ehe; und Gustavus Rudolphus, der ein Canonicat zu Straßburg erlanget, ging auch d. 14. Maj. 1670. aus der Welt, ohne daß ihm seine Gemahlin Erdmuth Sophia, Francisci Henrici Hertzogs zu Sachsen-Lauenburg Tochter, Kinder gebohren.
§. 11. Also stund die Erhaltung des Hertzoglichen Hauses Mecklenburg auf Hertzogs Adolphi Friderici I. zu Schwerin zwey aus der andern Ehe von Maria Catharina, Julii Ernesti Hertzogs zu Braunschweig in Danneberg Tochter, hinterlassenen Söhnen, Friderico und Adolpho Friderico II. welcher letztere d.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 170. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/190>, abgerufen am 15.10.2024.
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