Rostock dem Fürsten Nicoloto mit Gewalt der Waffen erfochten, und den Fürsten Henricum Burewin gefangen genommen. Nachdem aber Nocolotus ohne Erben aus der Welt gegangen, wurde das Land nach und nach wieder zusammen gebracht, und unter Henrici Burewin Enckeln, des jüngern Henrici Burewin Söhnen dergestalt eingetheilet, daß der älteste, Fürst Johannes, Mecklenburg, Nicolotus das Fürstenthum Wenden, worinnen Güstrow zur Residentz erwählet worden Henricus Burewin III. Rostock, Pribislaus aber, der der heydnischen Religion zugethan geblieben, Parchien nebst andern Oertern mit Anfang des XIII. Jahrhundertes bekommen.
§. 4. Der jüngste starb in seinem Sohne gleiches Namens, der dritte in seinem Enckel Nicoloto, das Kind zu Rostock genannt, im Jahr 1314. wieder ab, daß also nur die Nachkommen derer zwey ersten Printzen in zwey Linien übrig blieben, von denen die erste die eigentliche Mecklenburgische Linie, die andere aber Neben-Zweig derer Fürsten der Wenden worden. Und zwar brachte Fürst Henricus Leo zu Mecklenburg, ein Enckel obengedachten Fürstens Johannis von Mecklenburg, der den Gradum eines Doctoris in der Theologie angenommen, und die Abgötterey in Liefland ausrotten helffen, ein Sohn Fürstens Henrici von Mecklenburg, der im Jahr 1270. mit Könige Ludovico IX. in Franckreich den Feldzug ins gelobte Land vorgenominen, aber in die Gefangenschafft der Saracenen verfallen, und gantzer 26. Jahr darinnen aushalten müssen, mit seiner ersten Gemahlin Beatrix, Alberti Marggrafens von Brandenburg Tochter, die Herrschafft Stargard an sich, zwang die widerspenstige Herrschafft Rostock zu völligem Gehorsam, und hinterließ, als er im Jahr 1329. aus der Welt ging, von seiner andern Gemahlin Anna, Rudolphi I. Churfür-
Rostock dem Fürsten Nicoloto mit Gewalt der Waffen erfochten, und den Fürsten Henricum Burewin gefangen genommen. Nachdem aber Nocolotus ohne Erben aus der Welt gegangen, wurde das Land nach und nach wieder zusammen gebracht, und unter Henrici Burewin Enckeln, des jüngern Henrici Burewin Söhnen dergestalt eingetheilet, daß der älteste, Fürst Johannes, Mecklenburg, Nicolotus das Fürstenthum Wenden, worinnen Güstrow zur Residentz erwählet worden Henricus Burewin III. Rostock, Pribislaus aber, der der heydnischen Religion zugethan geblieben, Parchien nebst andern Oertern mit Anfang des XIII. Jahrhundertes bekommen.
§. 4. Der jüngste starb in seinem Sohne gleiches Namens, der dritte in seinem Enckel Nicoloto, das Kind zu Rostock genannt, im Jahr 1314. wieder ab, daß also nur die Nachkommen derer zwey ersten Printzen in zwey Linien übrig blieben, von denen die erste die eigentliche Mecklenburgische Linie, die andere aber Neben-Zweig derer Fürsten der Wenden worden. Und zwar brachte Fürst Henricus Leo zu Mecklenburg, ein Enckel obengedachten Fürstens Johannis von Mecklenburg, der den Gradum eines Doctoris in der Theologie angenommen, und die Abgötterey in Liefland ausrotten helffen, ein Sohn Fürstens Henrici von Mecklenburg, der im Jahr 1270. mit Könige Ludovico IX. in Franckreich den Feldzug ins gelobte Land vorgenominen, aber in die Gefangenschafft der Saracenen verfallen, und gantzer 26. Jahr darinnen aushalten müssen, mit seiner ersten Gemahlin Beatrix, Alberti Marggrafens von Brandenburg Tochter, die Herrschafft Stargard an sich, zwang die widerspenstige Herrschafft Rostock zu völligem Gehorsam, und hinterließ, als er im Jahr 1329. aus der Welt ging, von seiner andern Gemahlin Anna, Rudolphi I. Churfür-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0183"n="163"/>
Rostock dem Fürsten Nicoloto mit Gewalt der Waffen erfochten, und den Fürsten Henricum Burewin gefangen genommen. Nachdem aber Nocolotus ohne Erben aus der Welt gegangen, wurde das Land nach und nach wieder zusammen gebracht, und unter Henrici Burewin Enckeln, des jüngern Henrici Burewin Söhnen dergestalt eingetheilet, daß der älteste, Fürst Johannes, Mecklenburg, Nicolotus das Fürstenthum Wenden, worinnen Güstrow zur Residentz erwählet worden Henricus Burewin III. Rostock, Pribislaus aber, der der heydnischen Religion zugethan geblieben, Parchien nebst andern Oertern mit Anfang des XIII. Jahrhundertes bekommen.</p><p>§. 4. Der jüngste starb in seinem Sohne gleiches Namens, der dritte in seinem Enckel Nicoloto, das Kind zu Rostock genannt, im Jahr 1314. wieder ab, daß also nur die Nachkommen derer zwey ersten Printzen in zwey Linien übrig blieben, von denen die erste die eigentliche Mecklenburgische Linie, die andere aber Neben-Zweig derer Fürsten der Wenden worden. Und zwar brachte Fürst Henricus Leo zu Mecklenburg, ein Enckel obengedachten Fürstens Johannis von Mecklenburg, der den Gradum eines Doctoris in der Theologie angenommen, und die Abgötterey in Liefland ausrotten helffen, ein Sohn Fürstens Henrici von Mecklenburg, der im Jahr 1270. mit Könige Ludovico IX. in Franckreich den Feldzug ins gelobte Land vorgenominen, aber in die Gefangenschafft der Saracenen verfallen, und gantzer 26. Jahr darinnen aushalten müssen, mit seiner ersten Gemahlin Beatrix, Alberti Marggrafens von Brandenburg Tochter, die Herrschafft Stargard an sich, zwang die widerspenstige Herrschafft Rostock zu völligem Gehorsam, und hinterließ, als er im Jahr 1329. aus der Welt ging, von seiner andern Gemahlin Anna, Rudolphi I. Churfür-
</p></div></body></text></TEI>
[163/0183]
Rostock dem Fürsten Nicoloto mit Gewalt der Waffen erfochten, und den Fürsten Henricum Burewin gefangen genommen. Nachdem aber Nocolotus ohne Erben aus der Welt gegangen, wurde das Land nach und nach wieder zusammen gebracht, und unter Henrici Burewin Enckeln, des jüngern Henrici Burewin Söhnen dergestalt eingetheilet, daß der älteste, Fürst Johannes, Mecklenburg, Nicolotus das Fürstenthum Wenden, worinnen Güstrow zur Residentz erwählet worden Henricus Burewin III. Rostock, Pribislaus aber, der der heydnischen Religion zugethan geblieben, Parchien nebst andern Oertern mit Anfang des XIII. Jahrhundertes bekommen.
§. 4. Der jüngste starb in seinem Sohne gleiches Namens, der dritte in seinem Enckel Nicoloto, das Kind zu Rostock genannt, im Jahr 1314. wieder ab, daß also nur die Nachkommen derer zwey ersten Printzen in zwey Linien übrig blieben, von denen die erste die eigentliche Mecklenburgische Linie, die andere aber Neben-Zweig derer Fürsten der Wenden worden. Und zwar brachte Fürst Henricus Leo zu Mecklenburg, ein Enckel obengedachten Fürstens Johannis von Mecklenburg, der den Gradum eines Doctoris in der Theologie angenommen, und die Abgötterey in Liefland ausrotten helffen, ein Sohn Fürstens Henrici von Mecklenburg, der im Jahr 1270. mit Könige Ludovico IX. in Franckreich den Feldzug ins gelobte Land vorgenominen, aber in die Gefangenschafft der Saracenen verfallen, und gantzer 26. Jahr darinnen aushalten müssen, mit seiner ersten Gemahlin Beatrix, Alberti Marggrafens von Brandenburg Tochter, die Herrschafft Stargard an sich, zwang die widerspenstige Herrschafft Rostock zu völligem Gehorsam, und hinterließ, als er im Jahr 1329. aus der Welt ging, von seiner andern Gemahlin Anna, Rudolphi I. Churfür-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/183>, abgerufen am 13.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.