Marschall-Lieutenant d. 13. Maj. 1710. ohne Erben verschieden;
5. Christianum, der zu Eisenberg Hof gehalten, und d. 28. Apr. 1707. gleichfals ohne männliche Erben mit Tode abgegangen;
6. Ernestum, der die Hildburgshäusische, und
7. Johannem Ernestum, der die gleichfals noch blühende Salfeldische Linie gestifftet.
§. 12. Frudericus, der älteste unter diesen Printzen des gottsfürchtigen und glückseligen Hertzogs Ernesti von Sachsen-Gotha, verglich sich nach erfolgtem väterlichen Todesfall mit seinen sechs Brüdern, besonders durch den Haupt-Vergleich de A. 1680. in die vorbenennten 7. neuen Aeste des Hauses Sachsen-Gotha, und brachte die Herrschafft Tonna von Graf Christianen zu Waldeck d. 4. Oct. 1677. käufflich an sich; erhielt auch von Kayserlicher Majestät das Praedicat Durchlauchtig auf ewig in alle Begebenheiten zu gebrauchen. Nach Absterben Hertzogs Johannis Georgii des Aeltern zu Eisenach führte er das auf ihn devolvirte Haupt-Directorium in der gantzen Ernest. Linie, und hinterließ, als er d. 2. Aug. 1691. aus der Welt ging, von seiner ersten Gemahlin Magdalena Sibylla, Hertzogs Augusti zu Sachsen-Halle Tochter, zwey merctwürdige Printzen: Fridericum, itzt regierenden Hertzog zu Sachsen-Gotha, der 1676. d. 28. Apr. gebohren worden, und unter der Vormundschafft seiner Herren Vettern, des Hertzogs Bernhardi zu Sachsen-Meinungen und Hertzogs Henrici zu Sachsen-Römhild, gestanden, bis Kayserliche Majestät Leopoldas I. glorwürdigsten Andenckens, hochgedacht demselben, wegen seiner gantz besondern Fürstlichen Tugenden und Meriten, d. 30. Nov. 1693. Veniam aetatis gegeben, worauf er die Regierung seiner ansehnlichen Fürsten-
Marschall-Lieutenant d. 13. Maj. 1710. ohne Erben verschieden;
5. Christianum, der zu Eisenberg Hof gehalten, und d. 28. Apr. 1707. gleichfals ohne männliche Erben mit Tode abgegangen;
6. Ernestum, der die Hildburgshäusische, und
7. Johannem Ernestum, der die gleichfals noch blühende Salfeldische Linie gestifftet.
§. 12. Frudericus, der älteste unter diesen Printzen des gottsfürchtigen und glückseligen Hertzogs Ernesti von Sachsen-Gotha, verglich sich nach erfolgtem väterlichen Todesfall mit seinen sechs Brüdern, besonders durch den Haupt-Vergleich de A. 1680. in die vorbenennten 7. neuen Aeste des Hauses Sachsen-Gotha, und brachte die Herrschafft Tonna von Graf Christianen zu Waldeck d. 4. Oct. 1677. käufflich an sich; erhielt auch von Kayserlicher Majestät das Praedicat Durchlauchtig auf ewig in alle Begebenheiten zu gebrauchen. Nach Absterben Hertzogs Johannis Georgii des Aeltern zu Eisenach führte er das auf ihn devolvirte Haupt-Directorium in der gantzen Ernest. Linie, und hinterließ, als er d. 2. Aug. 1691. aus der Welt ging, von seiner ersten Gemahlin Magdalena Sibylla, Hertzogs Augusti zu Sachsen-Halle Tochter, zwey merctwürdige Printzen: Fridericum, itzt regierenden Hertzog zu Sachsen-Gotha, der 1676. d. 28. Apr. gebohren worden, und unter der Vormundschafft seiner Herren Vettern, des Hertzogs Bernhardi zu Sachsen-Meinungen und Hertzogs Henrici zu Sachsen-Römhild, gestanden, bis Kayserliche Majestät Leopoldas I. glorwürdigsten Andenckens, hochgedacht demselben, wegen seiner gantz besondern Fürstlichen Tugenden und Meriten, d. 30. Nov. 1693. Veniam aetatis gegeben, worauf er die Regierung seiner ansehnlichen Fürsten-
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Marschall-Lieutenant d. 13. Maj. 1710. ohne Erben verschieden;</p><p>5. Christianum, der zu Eisenberg Hof gehalten, und d. 28. Apr. 1707. gleichfals ohne männliche Erben mit Tode abgegangen;</p><p>6. Ernestum, der die Hildburgshäusische, und</p><p>7. Johannem Ernestum, der die gleichfals noch blühende Salfeldische Linie gestifftet.</p><p>§. 12. Frudericus, der älteste unter diesen Printzen des gottsfürchtigen und glückseligen Hertzogs Ernesti von Sachsen-Gotha, verglich sich nach erfolgtem väterlichen Todesfall mit seinen sechs Brüdern, besonders durch den Haupt-Vergleich de A. 1680. in die vorbenennten 7. neuen Aeste des Hauses Sachsen-Gotha, und brachte die Herrschafft Tonna von Graf Christianen zu Waldeck d. 4. Oct. 1677. käufflich an sich; erhielt auch von Kayserlicher Majestät das Praedicat Durchlauchtig auf ewig in alle Begebenheiten zu gebrauchen. Nach Absterben Hertzogs Johannis Georgii des Aeltern zu Eisenach führte er das auf ihn devolvirte Haupt-Directorium in der gantzen Ernest. Linie, und hinterließ, als er d. 2. Aug. 1691. aus der Welt ging, von seiner ersten Gemahlin Magdalena Sibylla, Hertzogs Augusti zu Sachsen-Halle Tochter, zwey merctwürdige Printzen: Fridericum, itzt regierenden Hertzog zu Sachsen-Gotha, der 1676. d. 28. Apr. gebohren worden, und unter der Vormundschafft seiner Herren Vettern, des Hertzogs Bernhardi zu Sachsen-Meinungen und Hertzogs Henrici zu Sachsen-Römhild, gestanden, bis Kayserliche Majestät Leopoldas I. glorwürdigsten Andenckens, hochgedacht demselben, wegen seiner gantz besondern Fürstlichen Tugenden und Meriten, d. 30. Nov. 1693. Veniam aetatis gegeben, worauf er die Regierung seiner ansehnlichen Fürsten-
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Marschall-Lieutenant d. 13. Maj. 1710. ohne Erben verschieden;
5. Christianum, der zu Eisenberg Hof gehalten, und d. 28. Apr. 1707. gleichfals ohne männliche Erben mit Tode abgegangen;
6. Ernestum, der die Hildburgshäusische, und
7. Johannem Ernestum, der die gleichfals noch blühende Salfeldische Linie gestifftet.
§. 12. Frudericus, der älteste unter diesen Printzen des gottsfürchtigen und glückseligen Hertzogs Ernesti von Sachsen-Gotha, verglich sich nach erfolgtem väterlichen Todesfall mit seinen sechs Brüdern, besonders durch den Haupt-Vergleich de A. 1680. in die vorbenennten 7. neuen Aeste des Hauses Sachsen-Gotha, und brachte die Herrschafft Tonna von Graf Christianen zu Waldeck d. 4. Oct. 1677. käufflich an sich; erhielt auch von Kayserlicher Majestät das Praedicat Durchlauchtig auf ewig in alle Begebenheiten zu gebrauchen. Nach Absterben Hertzogs Johannis Georgii des Aeltern zu Eisenach führte er das auf ihn devolvirte Haupt-Directorium in der gantzen Ernest. Linie, und hinterließ, als er d. 2. Aug. 1691. aus der Welt ging, von seiner ersten Gemahlin Magdalena Sibylla, Hertzogs Augusti zu Sachsen-Halle Tochter, zwey merctwürdige Printzen: Fridericum, itzt regierenden Hertzog zu Sachsen-Gotha, der 1676. d. 28. Apr. gebohren worden, und unter der Vormundschafft seiner Herren Vettern, des Hertzogs Bernhardi zu Sachsen-Meinungen und Hertzogs Henrici zu Sachsen-Römhild, gestanden, bis Kayserliche Majestät Leopoldas I. glorwürdigsten Andenckens, hochgedacht demselben, wegen seiner gantz besondern Fürstlichen Tugenden und Meriten, d. 30. Nov. 1693. Veniam aetatis gegeben, worauf er die Regierung seiner ansehnlichen Fürsten-
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/158>, abgerufen am 10.10.2024.
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