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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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25. Der Gefürstete Abt von Fulda.

ADOLPHUS, des H. R. Reichs Fürst, Abt zu Fulda, der Römimischen Kayserin Ertz-Cantzler, durch Germanien und Gallien Primas, Cämmerer zu Worms, Freyherr von Dalberg, geb. 1678. 29. Maj. wird Gefürsteter Abt 1726. 8. Apt.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Diese Abtey ist die ansehnlichste in gantz Teutschland, und durch den H. Bonifacium im Jahr Christi 744. als ein Benedictiner-Kloster aufgerichtet, bald aber beym Pabst Zacharia dahin erhoben worden, daß selbige unmittelbar dem Römischen Stuhle unterworffen seyn solle.

§. 2. Die Stiffts-Lande sind so ansehnlich, daß selbige bis 13. schöne Aemter ausmachen, und ein Abt zu Fulda haben ihres hohen Characters wegen, da sie der Römischen Kayserin Ertz-Cantzler sind, und sich durch Germanien und Gallien Primas schreiben, schon vielmal allen Bischöffen vor und bald nach Chur-Mayntz den Rang nehmen wollen, worüber auch An. 1065. in Gegenwart Kaysers Henrici IV. zu Goßlar in der Kirchen ein groß Blutvergiessen entstanden.

§. 3. Bey der Krönung einer Römischen Kayserin pfleget ein Abt zu Fulda derselben die Krone aufzusetzen und wieder abzunehmen; ist auch bey seiner Lehns-Empfängniß frey von der Reichs-Taxa.

25. Der Gefürstete Abt von Fulda.

ADOLPHUS, des H. R. Reichs Fürst, Abt zu Fulda, der Römimischen Kayserin Ertz-Cantzler, durch Germanien und Gallien Primas, Cämmerer zu Worms, Freyherr von Dalberg, geb. 1678. 29. Maj. wird Gefürsteter Abt 1726. 8. Apt.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Diese Abtey ist die ansehnlichste in gantz Teutschland, und durch den H. Bonifacium im Jahr Christi 744. als ein Benedictiner-Kloster aufgerichtet, bald aber beym Pabst Zacharia dahin erhoben worden, daß selbige unmittelbar dem Römischen Stuhle unterworffen seyn solle.

§. 2. Die Stiffts-Lande sind so ansehnlich, daß selbige bis 13. schöne Aemter ausmachen, und ein Abt zu Fulda haben ihres hohen Characters wegen, da sie der Römischen Kayserin Ertz-Cantzler sind, und sich durch Germanien und Gallien Primas schreiben, schon vielmal allen Bischöffen vor und bald nach Chur-Mayntz den Rang nehmen wollen, worüber auch An. 1065. in Gegenwart Kaysers Henrici IV. zu Goßlar in der Kirchen ein groß Blutvergiessen entstanden.

§. 3. Bey der Krönung einer Römischen Kayserin pfleget ein Abt zu Fulda derselben die Krone aufzusetzen und wieder abzunehmen; ist auch bey seiner Lehns-Empfängniß frey von der Reichs-Taxa.

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        <p>Historische Anmerckungen.</p>
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        <p>§. 2. Die Stiffts-Lande sind so ansehnlich, daß selbige bis 13. schöne Aemter                      ausmachen, und ein Abt zu Fulda haben ihres hohen Characters wegen, da sie der                      Römischen Kayserin Ertz-Cantzler sind, und sich durch Germanien und Gallien                      Primas schreiben, schon vielmal allen Bischöffen vor und bald nach Chur-Mayntz                      den Rang nehmen wollen, worüber auch An. 1065. in Gegenwart Kaysers Henrici IV.                      zu Goßlar in der Kirchen ein groß Blutvergiessen entstanden.</p>
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[91/0111] 25. Der Gefürstete Abt von Fulda. ADOLPHUS, des H. R. Reichs Fürst, Abt zu Fulda, der Römimischen Kayserin Ertz-Cantzler, durch Germanien und Gallien Primas, Cämmerer zu Worms, Freyherr von Dalberg, geb. 1678. 29. Maj. wird Gefürsteter Abt 1726. 8. Apt. Historische Anmerckungen. §. 1. Diese Abtey ist die ansehnlichste in gantz Teutschland, und durch den H. Bonifacium im Jahr Christi 744. als ein Benedictiner-Kloster aufgerichtet, bald aber beym Pabst Zacharia dahin erhoben worden, daß selbige unmittelbar dem Römischen Stuhle unterworffen seyn solle. §. 2. Die Stiffts-Lande sind so ansehnlich, daß selbige bis 13. schöne Aemter ausmachen, und ein Abt zu Fulda haben ihres hohen Characters wegen, da sie der Römischen Kayserin Ertz-Cantzler sind, und sich durch Germanien und Gallien Primas schreiben, schon vielmal allen Bischöffen vor und bald nach Chur-Mayntz den Rang nehmen wollen, worüber auch An. 1065. in Gegenwart Kaysers Henrici IV. zu Goßlar in der Kirchen ein groß Blutvergiessen entstanden. §. 3. Bey der Krönung einer Römischen Kayserin pfleget ein Abt zu Fulda derselben die Krone aufzusetzen und wieder abzunehmen; ist auch bey seiner Lehns-Empfängniß frey von der Reichs-Taxa.

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 91. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/111>, abgerufen am 16.05.2024.