schoffs Augusti Friderici, Hertzogs zu Hollstein-Gottorp, im Namen des Königlichen Printzens Carls mit Gewalt von dem Stiffte Possession zu nehmen, allein umsonst; denn Printz Christian August von Hollstein-Gottorp blieb im Besitz des Bistums und seines Rechtens; iedoch soll vermöge der obgedachten zu Glückstadt geschlossenen Tractaten nach Abgang der 6. Personen und Bischöffe zu Lübeck aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, das Königliche Haus von Dänemarck mit zu der Wahl und zu der Alternation gelassen werden.
24. Der Bischoff zu Chur.
JOSEPHUS BENEDICTUS, Freyherr von Rost zu Auffhofe, Kohlburg und Schrattwinckel, des H. R. R. Fürst und Bischoff zu Chur, erwählt 1728. d. 15. Dec.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist wegen seines hohen Alterthums sehr ungewiß, wird aber von den mehresten Scribenten in die Mitten des V. Jahrhunderts gesetzt, und Asimo oder Pnoritius, der ihm gefolget, der erste Bischoff von Chur genennet.
§. 2. Die ansehnlichsten Güter hat dieses Bistum der Freygebigkeit Kaysers Caroli Crassi, Ottonis I. Ottonis III. und Friderici I. zu dancken, welcher letztere im Jahr 1174. dem Bischoffe Eginoni die Würde eines Fürstens des H. R. Reichs verliehen.
§. 3. Daß aber ein Bischoff zu Chur zu den Reichs-Anlagen und Oneribus nichts beytrage, wollen unterschiedene Scribenten versichern.
schoffs Augusti Friderici, Hertzogs zu Hollstein-Gottorp, im Namen des Königlichen Printzens Carls mit Gewalt von dem Stiffte Possession zu nehmen, allein umsonst; denn Printz Christian August von Hollstein-Gottorp blieb im Besitz des Bistums und seines Rechtens; iedoch soll vermöge der obgedachten zu Glückstadt geschlossenen Tractaten nach Abgang der 6. Personen und Bischöffe zu Lübeck aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, das Königliche Haus von Dänemarck mit zu der Wahl und zu der Alternation gelassen werden.
24. Der Bischoff zu Chur.
JOSEPHUS BENEDICTUS, Freyherr von Rost zu Auffhofe, Kohlburg und Schrattwinckel, des H. R. R. Fürst und Bischoff zu Chur, erwählt 1728. d. 15. Dec.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist wegen seines hohen Alterthums sehr ungewiß, wird aber von den mehresten Scribenten in die Mitten des V. Jahrhunderts gesetzt, und Asimo oder Pnoritius, der ihm gefolget, der erste Bischoff von Chur genennet.
§. 2. Die ansehnlichsten Güter hat dieses Bistum der Freygebigkeit Kaysers Caroli Crassi, Ottonis I. Ottonis III. und Friderici I. zu dancken, welcher letztere im Jahr 1174. dem Bischoffe Eginoni die Würde eines Fürstens des H. R. Reichs verliehen.
§. 3. Daß aber ein Bischoff zu Chur zu den Reichs-Anlagen und Oneribus nichts beytrage, wollen unterschiedene Scribenten versichern.
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0110"n="90"/>
schoffs Augusti Friderici, Hertzogs zu Hollstein-Gottorp, im Namen des Königlichen Printzens Carls mit Gewalt von dem Stiffte Possession zu nehmen, allein umsonst; denn Printz Christian August von Hollstein-Gottorp blieb im Besitz des Bistums und seines Rechtens; iedoch soll vermöge der obgedachten zu Glückstadt geschlossenen Tractaten nach Abgang der 6. Personen und Bischöffe zu Lübeck aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, das Königliche Haus von Dänemarck mit zu der Wahl und zu der Alternation gelassen werden.</p><p>24. Der Bischoff zu Chur.</p><p>JOSEPHUS BENEDICTUS, Freyherr von Rost zu Auffhofe, Kohlburg und Schrattwinckel, des H. R. R. Fürst und Bischoff zu Chur, erwählt 1728. d. 15. Dec.</p><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist wegen seines hohen Alterthums sehr ungewiß, wird aber von den mehresten Scribenten in die Mitten des V. Jahrhunderts gesetzt, und Asimo oder Pnoritius, der ihm gefolget, der erste Bischoff von Chur genennet.</p><p>§. 2. Die ansehnlichsten Güter hat dieses Bistum der Freygebigkeit Kaysers Caroli Crassi, Ottonis I. Ottonis III. und Friderici I. zu dancken, welcher letztere im Jahr 1174. dem Bischoffe Eginoni die Würde eines Fürstens des H. R. Reichs verliehen.</p><p>§. 3. Daß aber ein Bischoff zu Chur zu den Reichs-Anlagen und Oneribus nichts beytrage, wollen unterschiedene Scribenten versichern.</p></div></body></text></TEI>
[90/0110]
schoffs Augusti Friderici, Hertzogs zu Hollstein-Gottorp, im Namen des Königlichen Printzens Carls mit Gewalt von dem Stiffte Possession zu nehmen, allein umsonst; denn Printz Christian August von Hollstein-Gottorp blieb im Besitz des Bistums und seines Rechtens; iedoch soll vermöge der obgedachten zu Glückstadt geschlossenen Tractaten nach Abgang der 6. Personen und Bischöffe zu Lübeck aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, das Königliche Haus von Dänemarck mit zu der Wahl und zu der Alternation gelassen werden.
24. Der Bischoff zu Chur.
JOSEPHUS BENEDICTUS, Freyherr von Rost zu Auffhofe, Kohlburg und Schrattwinckel, des H. R. R. Fürst und Bischoff zu Chur, erwählt 1728. d. 15. Dec.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist wegen seines hohen Alterthums sehr ungewiß, wird aber von den mehresten Scribenten in die Mitten des V. Jahrhunderts gesetzt, und Asimo oder Pnoritius, der ihm gefolget, der erste Bischoff von Chur genennet.
§. 2. Die ansehnlichsten Güter hat dieses Bistum der Freygebigkeit Kaysers Caroli Crassi, Ottonis I. Ottonis III. und Friderici I. zu dancken, welcher letztere im Jahr 1174. dem Bischoffe Eginoni die Würde eines Fürstens des H. R. Reichs verliehen.
§. 3. Daß aber ein Bischoff zu Chur zu den Reichs-Anlagen und Oneribus nichts beytrage, wollen unterschiedene Scribenten versichern.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/110>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.