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Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752.

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Von dem H. Altars-Sacrament.
also zwar/ daß es schiene/ als hätten sie die
Eingezogenheit statt einer Speiß hinein ge-
essen.

Wiewohlen nun diese Gastmahl an sich
selbst gut und löblich; allein, weilen dardurch
vielen Glaubigen zur Eitelkeit Gelegenheie ge-
geben wurde, und einige Mißbräuch und Un-
ordnungen eingeschlichen, als wurden solche
Gastmahl von einigen Bischöffen abgeschafft.
Der geistliche Kirchen- Rath von Laodicaea
verbotte nachmahls, selbe auch in der Kirch zu
halten; ja, es wurde gar der geistliche Bann
darauf geschlagen. Es mißfiele auch nach
Zeugnus des Heil. Augustini L. 6. c. 2. dem
Heil. Ambrosio. Der Heil. Paulinus beklagt
sich auch, daß man in der Kirch des H. Felicis
zu Nola schmause.

Eilffter Unterricht/
Von dem uralten Gebrauch, in
Privat-Häusseren dieses Heil. Geheim-
nus aufzubehalten, auf denen Reysen bey
sich zu tragen, oder sonst zu
verschencken.

Der uralte Gebrauch, in Privat-Häussern
dieses Heil. Geheimnus aufzubehalten,
erhellet klar aus denen Zeugnussen Ter-
tulliani, Clementis
von Alexandria, besonders

aber

Von dem H. Altars-Sacrament.
alſo zwar/ daß es ſchiene/ als hätten ſie die
Eingezogenheit ſtatt einer Speiß hinein ge-
eſſen.

Wiewohlen nun dieſe Gaſtmahl an ſich
ſelbſt gut und löblich; allein, weilen dardurch
vielen Glaubigen zur Eitelkeit Gelegenheie ge-
geben wurde, und einige Mißbräuch und Un-
ordnungen eingeſchlichen, als wurden ſolche
Gaſtmahl von einigen Biſchöffen abgeſchafft.
Der geiſtliche Kirchen- Rath von Laodicæa
verbotte nachmahls, ſelbe auch in der Kirch zu
halten; ja, es wurde gar der geiſtliche Bann
darauf geſchlagen. Es mißfiele auch nach
Zeugnus des Heil. Auguſtini L. 6. c. 2. dem
Heil. Ambroſio. Der Heil. Paulinus beklagt
ſich auch, daß man in der Kirch des H. Felicis
zu Nola ſchmauſe.

Eilffter Unterricht/
Von dem uralten Gebrauch, in
Privat-Häuſſeren dieſes Heil. Geheim-
nus aufzubehalten, auf denen Reyſen bey
ſich zu tragen, oder ſonſt zu
verſchencken.

Der uralte Gebrauch, in Privat-Häuſſern
dieſes Heil. Geheimnus aufzubehalten,
erhellet klar aus denen Zeugnuſſen Ter-
tulliani, Clementis
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[335/0372] Von dem H. Altars-Sacrament. alſo zwar/ daß es ſchiene/ als hätten ſie die Eingezogenheit ſtatt einer Speiß hinein ge- eſſen. Wiewohlen nun dieſe Gaſtmahl an ſich ſelbſt gut und löblich; allein, weilen dardurch vielen Glaubigen zur Eitelkeit Gelegenheie ge- geben wurde, und einige Mißbräuch und Un- ordnungen eingeſchlichen, als wurden ſolche Gaſtmahl von einigen Biſchöffen abgeſchafft. Der geiſtliche Kirchen- Rath von Laodicæa verbotte nachmahls, ſelbe auch in der Kirch zu halten; ja, es wurde gar der geiſtliche Bann darauf geſchlagen. Es mißfiele auch nach Zeugnus des Heil. Auguſtini L. 6. c. 2. dem Heil. Ambroſio. Der Heil. Paulinus beklagt ſich auch, daß man in der Kirch des H. Felicis zu Nola ſchmauſe. Eilffter Unterricht/ Von dem uralten Gebrauch, in Privat-Häuſſeren dieſes Heil. Geheim- nus aufzubehalten, auf denen Reyſen bey ſich zu tragen, oder ſonſt zu verſchencken. Der uralte Gebrauch, in Privat-Häuſſern dieſes Heil. Geheimnus aufzubehalten, erhellet klar aus denen Zeugnuſſen Ter- tulliani, Clementis von Alexandria, beſonders aber

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Zitationshilfe: Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siniscalchi_abendmahl_1752/372>, abgerufen am 22.07.2024.