also zwar/ daß es schiene/ als hätten sie die Eingezogenheit statt einer Speiß hinein ge- essen.
Wiewohlen nun diese Gastmahl an sich selbst gut und löblich; allein, weilen dardurch vielen Glaubigen zur Eitelkeit Gelegenheie ge- geben wurde, und einige Mißbräuch und Un- ordnungen eingeschlichen, als wurden solche Gastmahl von einigen Bischöffen abgeschafft. Der geistliche Kirchen- Rath von Laodicaea verbotte nachmahls, selbe auch in der Kirch zu halten; ja, es wurde gar der geistliche Bann darauf geschlagen. Es mißfiele auch nach Zeugnus des Heil. Augustini L. 6. c. 2. dem Heil. Ambrosio. Der Heil. Paulinus beklagt sich auch, daß man in der Kirch des H. Felicis zu Nola schmause.
Eilffter Unterricht/ Von dem uralten Gebrauch, in Privat-Häusseren dieses Heil. Geheim- nus aufzubehalten, auf denen Reysen bey sich zu tragen, oder sonst zu verschencken.
Der uralte Gebrauch, in Privat-Häussern dieses Heil. Geheimnus aufzubehalten, erhellet klar aus denen Zeugnussen Ter- tulliani, Clementis von Alexandria, besonders
aber
Von dem H. Altars-Sacrament.
alſo zwar/ daß es ſchiene/ als hätten ſie die Eingezogenheit ſtatt einer Speiß hinein ge- eſſen.
Wiewohlen nun dieſe Gaſtmahl an ſich ſelbſt gut und löblich; allein, weilen dardurch vielen Glaubigen zur Eitelkeit Gelegenheie ge- geben wurde, und einige Mißbräuch und Un- ordnungen eingeſchlichen, als wurden ſolche Gaſtmahl von einigen Biſchöffen abgeſchafft. Der geiſtliche Kirchen- Rath von Laodicæa verbotte nachmahls, ſelbe auch in der Kirch zu halten; ja, es wurde gar der geiſtliche Bann darauf geſchlagen. Es mißfiele auch nach Zeugnus des Heil. Auguſtini L. 6. c. 2. dem Heil. Ambroſio. Der Heil. Paulinus beklagt ſich auch, daß man in der Kirch des H. Felicis zu Nola ſchmauſe.
Eilffter Unterricht/ Von dem uralten Gebrauch, in Privat-Häuſſeren dieſes Heil. Geheim- nus aufzubehalten, auf denen Reyſen bey ſich zu tragen, oder ſonſt zu verſchencken.
Der uralte Gebrauch, in Privat-Häuſſern dieſes Heil. Geheimnus aufzubehalten, erhellet klar aus denen Zeugnuſſen Ter- tulliani, Clementis von Alexandria, beſonders
aber
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Von dem H. Altars-Sacrament.
alſo zwar/ daß es ſchiene/ als hätten ſie die
Eingezogenheit ſtatt einer Speiß hinein ge-
eſſen.
Wiewohlen nun dieſe Gaſtmahl an ſich
ſelbſt gut und löblich; allein, weilen dardurch
vielen Glaubigen zur Eitelkeit Gelegenheie ge-
geben wurde, und einige Mißbräuch und Un-
ordnungen eingeſchlichen, als wurden ſolche
Gaſtmahl von einigen Biſchöffen abgeſchafft.
Der geiſtliche Kirchen- Rath von Laodicæa
verbotte nachmahls, ſelbe auch in der Kirch zu
halten; ja, es wurde gar der geiſtliche Bann
darauf geſchlagen. Es mißfiele auch nach
Zeugnus des Heil. Auguſtini L. 6. c. 2. dem
Heil. Ambroſio. Der Heil. Paulinus beklagt
ſich auch, daß man in der Kirch des H. Felicis
zu Nola ſchmauſe.
Eilffter Unterricht/
Von dem uralten Gebrauch, in
Privat-Häuſſeren dieſes Heil. Geheim-
nus aufzubehalten, auf denen Reyſen bey
ſich zu tragen, oder ſonſt zu
verſchencken.
Der uralte Gebrauch, in Privat-Häuſſern
dieſes Heil. Geheimnus aufzubehalten,
erhellet klar aus denen Zeugnuſſen Ter-
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Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siniscalchi_abendmahl_1752/372>, abgerufen am 22.07.2024.
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