und für sich nichts entscheidenden Material herabgesetzt ist. Genau angesehen ist dieses mit steigender Geldwirtschaft immer präzisere An- schmiegen der Steuer an die persönliche Situation eine steigende Frei- heit der Person. Denn es gehört zu jener Differenzierungsform der Lebensreihen, durch die jede einzelne, streng innerhalb ihres eignen Gebietes verbleibend, auch jede andere möglichst sich selbst gehören lässt. Grade das objektivste Prinzip, die Kopfsteuer, durchschneidet am rücksichtslosesten die persönliche Verschiedenheit der Verhältnisse, und auch jede andere Steuer, die nicht eine genaue Funktion des individuellen Einkommens ist, greift, da sie doch von diesem entrichtet werden muss, über ihr eigentliches Gebiet hinaus und in andere ein, in die sie genau genommen nicht gehört. Es wiederholt sich nur, wie so oft, zwischen den Elementen der Wirtschaft derselbe Prozess, den wir zwischen den wirtschaftlichen und den übrigen Lebenselementen beobachteten. Dieser Zusammenhang ist wirksam, wenn man im 18. Jahr- hundert schon beim ersten Aufdämmern der liberalen Ideen verlangte, die Steuer solle das Existenzminimum des Einzelnen freilassen, und dieses Existenzminimum bei den verschiedenen Ständen verschieden an- setzte: auch hier also die Tendenz, dass die Steuer sich zunächst negativ, in dem, was sie verschonte, den besonderen Verhältnissen an- schmiege und die rein personale Existenz ganz unangegriffen lasse. Und wenn neuerdings Vermögenssteuern diese Entwicklung wieder etwas umbiegen, indem sie von Geld- und Sachwerten, gleichgültig gegen deren Einkommensertrag, erfordert werden, so geht dies eben von sozialen Gesichtspunkten aus, denen das Interesse an der individu- ellen Freiheit als solches fernliegt. So zeigen positive wie negative Instanzen, dass mit der steigenden Bedeutung des Geldes auch der Schatten des Besitzes, die Steuer, sich in immer differenzierterer Weise in der ihr genau zukommenden Reihe lokalisiert und eben durch das biegsame Anschmiegen an dieselbe den andern, der Totalität des wirt- schaftlichen und sonstigen Seins, möglichste Freiheit lässt.
Indem man diese Entwicklung der Steuer nach ihren allgemeinen Grundlagen fragt, offenbart sich das Eingehen derselben auf die indi- viduellste ökonomische Lage als jener durchgehenden Korrelation zu- gehörig, die die vollendetste Objektivität grade aus der vollendetsten Berücksichtigung des Subjektiven gewinnt. Ich zeige nun, wie das Geld die technische Möglichkeit für die Herstellung dieser Korrelation in gewissen sozialen Grundverhältnissen gewährt. Ich hatte mehrfach die mittelalterliche Theorie hervorgehoben, die jeder Ware einen ge- rechten, d. h. sachlich angemessenen, in der arithmetischen Gleichheit von Geldwert und Sachwert bestehenden Preis zusprach und denselben
und für sich nichts entscheidenden Material herabgesetzt ist. Genau angesehen ist dieses mit steigender Geldwirtschaft immer präzisere An- schmiegen der Steuer an die persönliche Situation eine steigende Frei- heit der Person. Denn es gehört zu jener Differenzierungsform der Lebensreihen, durch die jede einzelne, streng innerhalb ihres eignen Gebietes verbleibend, auch jede andere möglichst sich selbst gehören läſst. Grade das objektivste Prinzip, die Kopfsteuer, durchschneidet am rücksichtslosesten die persönliche Verschiedenheit der Verhältnisse, und auch jede andere Steuer, die nicht eine genaue Funktion des individuellen Einkommens ist, greift, da sie doch von diesem entrichtet werden muſs, über ihr eigentliches Gebiet hinaus und in andere ein, in die sie genau genommen nicht gehört. Es wiederholt sich nur, wie so oft, zwischen den Elementen der Wirtschaft derselbe Prozeſs, den wir zwischen den wirtschaftlichen und den übrigen Lebenselementen beobachteten. Dieser Zusammenhang ist wirksam, wenn man im 18. Jahr- hundert schon beim ersten Aufdämmern der liberalen Ideen verlangte, die Steuer solle das Existenzminimum des Einzelnen freilassen, und dieses Existenzminimum bei den verschiedenen Ständen verschieden an- setzte: auch hier also die Tendenz, daſs die Steuer sich zunächst negativ, in dem, was sie verschonte, den besonderen Verhältnissen an- schmiege und die rein personale Existenz ganz unangegriffen lasse. Und wenn neuerdings Vermögenssteuern diese Entwicklung wieder etwas umbiegen, indem sie von Geld- und Sachwerten, gleichgültig gegen deren Einkommensertrag, erfordert werden, so geht dies eben von sozialen Gesichtspunkten aus, denen das Interesse an der individu- ellen Freiheit als solches fernliegt. So zeigen positive wie negative Instanzen, daſs mit der steigenden Bedeutung des Geldes auch der Schatten des Besitzes, die Steuer, sich in immer differenzierterer Weise in der ihr genau zukommenden Reihe lokalisiert und eben durch das biegsame Anschmiegen an dieselbe den andern, der Totalität des wirt- schaftlichen und sonstigen Seins, möglichste Freiheit läſst.
Indem man diese Entwicklung der Steuer nach ihren allgemeinen Grundlagen fragt, offenbart sich das Eingehen derselben auf die indi- viduellste ökonomische Lage als jener durchgehenden Korrelation zu- gehörig, die die vollendetste Objektivität grade aus der vollendetsten Berücksichtigung des Subjektiven gewinnt. Ich zeige nun, wie das Geld die technische Möglichkeit für die Herstellung dieser Korrelation in gewissen sozialen Grundverhältnissen gewährt. Ich hatte mehrfach die mittelalterliche Theorie hervorgehoben, die jeder Ware einen ge- rechten, d. h. sachlich angemessenen, in der arithmetischen Gleichheit von Geldwert und Sachwert bestehenden Preis zusprach und denselben
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und für sich nichts entscheidenden Material herabgesetzt ist. Genau
angesehen ist dieses mit steigender Geldwirtschaft immer präzisere An-
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heit der Person. Denn es gehört zu jener Differenzierungsform der
Lebensreihen, durch die jede einzelne, streng innerhalb ihres eignen
Gebietes verbleibend, auch jede andere möglichst sich selbst gehören
läſst. Grade das objektivste Prinzip, die Kopfsteuer, durchschneidet
am rücksichtslosesten die persönliche Verschiedenheit der Verhältnisse,
und auch jede andere Steuer, die nicht eine genaue Funktion des
individuellen Einkommens ist, greift, da sie doch von diesem entrichtet
werden muſs, über ihr eigentliches Gebiet hinaus und in andere ein,
in die sie genau genommen nicht gehört. Es wiederholt sich nur, wie
so oft, zwischen den Elementen der Wirtschaft derselbe Prozeſs, den
wir zwischen den wirtschaftlichen und den übrigen Lebenselementen
beobachteten. Dieser Zusammenhang ist wirksam, wenn man im 18. Jahr-
hundert schon beim ersten Aufdämmern der liberalen Ideen verlangte,
die Steuer solle das Existenzminimum des Einzelnen freilassen, und
dieses Existenzminimum bei den verschiedenen Ständen verschieden an-
setzte: auch hier also die Tendenz, daſs die Steuer sich zunächst
negativ, in dem, was sie verschonte, den besonderen Verhältnissen an-
schmiege und die rein personale Existenz ganz unangegriffen lasse.
Und wenn neuerdings Vermögenssteuern diese Entwicklung wieder
etwas umbiegen, indem sie von Geld- und Sachwerten, gleichgültig
gegen deren Einkommensertrag, erfordert werden, so geht dies eben
von sozialen Gesichtspunkten aus, denen das Interesse an der individu-
ellen Freiheit als solches fernliegt. So zeigen positive wie negative
Instanzen, daſs mit der steigenden Bedeutung des Geldes auch der
Schatten des Besitzes, die Steuer, sich in immer differenzierterer Weise
in der ihr genau zukommenden Reihe lokalisiert und eben durch das
biegsame Anschmiegen an dieselbe den andern, der Totalität des wirt-
schaftlichen und sonstigen Seins, möglichste Freiheit läſst.
Indem man diese Entwicklung der Steuer nach ihren allgemeinen
Grundlagen fragt, offenbart sich das Eingehen derselben auf die indi-
viduellste ökonomische Lage als jener durchgehenden Korrelation zu-
gehörig, die die vollendetste Objektivität grade aus der vollendetsten
Berücksichtigung des Subjektiven gewinnt. Ich zeige nun, wie das
Geld die technische Möglichkeit für die Herstellung dieser Korrelation
in gewissen sozialen Grundverhältnissen gewährt. Ich hatte mehrfach
die mittelalterliche Theorie hervorgehoben, die jeder Ware einen ge-
rechten, d. h. sachlich angemessenen, in der arithmetischen Gleichheit
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Simmel, Georg: Philosophie des Geldes. Leipzig, 1900, S. 318. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/simmel_geld_1900/342>, abgerufen am 22.11.2024.
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