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Schweiger-Lerchenfeld, Amand von: Armenien. Ein Bild seiner Natur und seiner Bewohner. Jena, 1878.

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Zur Lage seit dem Kriege.
später noch müßige, herzlose Zuschauer ab, als bereits Schaaren
moslemischer Emigranten, die die Colonnen des Eroberers vor
sich hergetrieben, die einzelnen Viertel Constantinopels überfüllten.
Aber auch die Behörden sollten sich in diesen schweren Tagen
in ihrer Art erproben, als zum Elende des Krieges auch noch
die verheerender Epidemien hinzukamen. Der Gesundheitsrath
und die Tagespresse drangen mit allem Nachdrucke darauf, daß
zur Verhütung des Schlimmsten die Behörden die entsprechenden
Maßregeln ergreifen möchten; aber die Municipalität der Resi-
denz ließ sich in ihrer olympischen Ruhe nicht stören und die
Polizei hatte wichtigere Dinge zu thun. Durch eine zwei Spalten
lange Verordnung schärfte sie den Gläubigen ein, das Gebet in
den Moscheen zu den kanonischen fünf Zeiten nicht zu versäumen
und nicht in den Kaffeehäusern sich während der Gebetszeit mit
"Trictrac" und Kartenspiel zu amüsiren; den Weibern ward es
untersagt, Schleier von sehr feinem und durchsichtigem Stoffe zu
tragen; sie sollten künftighin ihre Schleier aus dem Stoffe von
Nr. 20 bis 26 anfertigen, und bei ihren Feredsches (Ueberwürfen)
sich keiner kostbaren Stoffe bedienen; ebenso ward es ihnen
untersagt, in die Verkaufsläden einzutreten und sich dort zu setzen
oder mit Männern zu unterhalten: und das Alles in einer Zeit,
als der Feind einen Erfolg nach dem anderen errang1.

1 Daß im Uebrigen Volk und Regierung den Gefahren der Seuchen
gegenüber apathisch verblieben, entsprach ganz der Tradition. Noch vor
wenigen Decennien erklärte das Corps der Ulema gelegentlich des Aus-
bruches der Pest, "dieses Zorngericht Gottes", jede Vorsichtsmaßregel gegen
dieselbe für sündhaft und verwerflich, "indem nur aufrichtige Buße wegen
der Neuerungen (!) und Rückkehr zu den früheren Zuständen dem Volke
der Osmanen die Gnade des Allmächtigen wieder gewinnen könne." Dem-
gemäß erließ der Sultan die Bekanntmachung: "Daß der in der Pest sich
kundgebende göttliche Unwillen nur in der Unterlassung des fünfmaligen
täglichen Gebetes seinen Grund habe, und daß hinfort Jeder, der zur
Gebetzeit, anstatt in der Moschee zu erscheinen, auf der Straße betroffen
wird, durch die Bastonade an seine Glaubenspflichten erinnert werden
solle." Der damals gefürchtete Polizeiminister Chosrew Pascha verab-
säumte denn auch nicht, in einer eigenen Verordnung hinzuzusetzen, daß
selbst ein unziemendes Verhalten in der Moschee (plaudern, herumschlen-
dern oder mit dem Rosenkranze tändeln) den Uebertretenden Bastonaden-
Tractaments eintragen soll, "daß ihnen die Nägel von den Zehen springen
würden." (Vgl. Rosen, "Geschichte der Türkei" I, 237, 253 etc.)
Schweiger-Lerchenfeld, Freih. von, Armenien. 15

Zur Lage ſeit dem Kriege.
ſpäter noch müßige, herzloſe Zuſchauer ab, als bereits Schaaren
moslemiſcher Emigranten, die die Colonnen des Eroberers vor
ſich hergetrieben, die einzelnen Viertel Conſtantinopels überfüllten.
Aber auch die Behörden ſollten ſich in dieſen ſchweren Tagen
in ihrer Art erproben, als zum Elende des Krieges auch noch
die verheerender Epidemien hinzukamen. Der Geſundheitsrath
und die Tagespreſſe drangen mit allem Nachdrucke darauf, daß
zur Verhütung des Schlimmſten die Behörden die entſprechenden
Maßregeln ergreifen möchten; aber die Municipalität der Reſi-
denz ließ ſich in ihrer olympiſchen Ruhe nicht ſtören und die
Polizei hatte wichtigere Dinge zu thun. Durch eine zwei Spalten
lange Verordnung ſchärfte ſie den Gläubigen ein, das Gebet in
den Moſcheen zu den kanoniſchen fünf Zeiten nicht zu verſäumen
und nicht in den Kaffeehäuſern ſich während der Gebetszeit mit
„Trictrac“ und Kartenſpiel zu amüſiren; den Weibern ward es
unterſagt, Schleier von ſehr feinem und durchſichtigem Stoffe zu
tragen; ſie ſollten künftighin ihre Schleier aus dem Stoffe von
Nr. 20 bis 26 anfertigen, und bei ihren Feredſches (Ueberwürfen)
ſich keiner koſtbaren Stoffe bedienen; ebenſo ward es ihnen
unterſagt, in die Verkaufsläden einzutreten und ſich dort zu ſetzen
oder mit Männern zu unterhalten: und das Alles in einer Zeit,
als der Feind einen Erfolg nach dem anderen errang1.

1 Daß im Uebrigen Volk und Regierung den Gefahren der Seuchen
gegenüber apathiſch verblieben, entſprach ganz der Tradition. Noch vor
wenigen Decennien erklärte das Corps der Ulema gelegentlich des Aus-
bruches der Peſt, „dieſes Zorngericht Gottes“, jede Vorſichtsmaßregel gegen
dieſelbe für ſündhaft und verwerflich, „indem nur aufrichtige Buße wegen
der Neuerungen (!) und Rückkehr zu den früheren Zuſtänden dem Volke
der Osmanen die Gnade des Allmächtigen wieder gewinnen könne.“ Dem-
gemäß erließ der Sultan die Bekanntmachung: „Daß der in der Peſt ſich
kundgebende göttliche Unwillen nur in der Unterlaſſung des fünfmaligen
täglichen Gebetes ſeinen Grund habe, und daß hinfort Jeder, der zur
Gebetzeit, anſtatt in der Moſchee zu erſcheinen, auf der Straße betroffen
wird, durch die Baſtonade an ſeine Glaubenspflichten erinnert werden
ſolle.“ Der damals gefürchtete Polizeiminiſter Chosrew Paſcha verab-
ſäumte denn auch nicht, in einer eigenen Verordnung hinzuzuſetzen, daß
ſelbſt ein unziemendes Verhalten in der Moſchee (plaudern, herumſchlen-
dern oder mit dem Roſenkranze tändeln) den Uebertretenden Baſtonaden-
Tractaments eintragen ſoll, „daß ihnen die Nägel von den Zehen ſpringen
würden.“ (Vgl. Roſen, „Geſchichte der Türkei“ I, 237, 253 ꝛc.)
Schweiger-Lerchenfeld, Freih. von, Armenien. 15
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[225/0257] Zur Lage ſeit dem Kriege. ſpäter noch müßige, herzloſe Zuſchauer ab, als bereits Schaaren moslemiſcher Emigranten, die die Colonnen des Eroberers vor ſich hergetrieben, die einzelnen Viertel Conſtantinopels überfüllten. Aber auch die Behörden ſollten ſich in dieſen ſchweren Tagen in ihrer Art erproben, als zum Elende des Krieges auch noch die verheerender Epidemien hinzukamen. Der Geſundheitsrath und die Tagespreſſe drangen mit allem Nachdrucke darauf, daß zur Verhütung des Schlimmſten die Behörden die entſprechenden Maßregeln ergreifen möchten; aber die Municipalität der Reſi- denz ließ ſich in ihrer olympiſchen Ruhe nicht ſtören und die Polizei hatte wichtigere Dinge zu thun. Durch eine zwei Spalten lange Verordnung ſchärfte ſie den Gläubigen ein, das Gebet in den Moſcheen zu den kanoniſchen fünf Zeiten nicht zu verſäumen und nicht in den Kaffeehäuſern ſich während der Gebetszeit mit „Trictrac“ und Kartenſpiel zu amüſiren; den Weibern ward es unterſagt, Schleier von ſehr feinem und durchſichtigem Stoffe zu tragen; ſie ſollten künftighin ihre Schleier aus dem Stoffe von Nr. 20 bis 26 anfertigen, und bei ihren Feredſches (Ueberwürfen) ſich keiner koſtbaren Stoffe bedienen; ebenſo ward es ihnen unterſagt, in die Verkaufsläden einzutreten und ſich dort zu ſetzen oder mit Männern zu unterhalten: und das Alles in einer Zeit, als der Feind einen Erfolg nach dem anderen errang 1. 1 Daß im Uebrigen Volk und Regierung den Gefahren der Seuchen gegenüber apathiſch verblieben, entſprach ganz der Tradition. Noch vor wenigen Decennien erklärte das Corps der Ulema gelegentlich des Aus- bruches der Peſt, „dieſes Zorngericht Gottes“, jede Vorſichtsmaßregel gegen dieſelbe für ſündhaft und verwerflich, „indem nur aufrichtige Buße wegen der Neuerungen (!) und Rückkehr zu den früheren Zuſtänden dem Volke der Osmanen die Gnade des Allmächtigen wieder gewinnen könne.“ Dem- gemäß erließ der Sultan die Bekanntmachung: „Daß der in der Peſt ſich kundgebende göttliche Unwillen nur in der Unterlaſſung des fünfmaligen täglichen Gebetes ſeinen Grund habe, und daß hinfort Jeder, der zur Gebetzeit, anſtatt in der Moſchee zu erſcheinen, auf der Straße betroffen wird, durch die Baſtonade an ſeine Glaubenspflichten erinnert werden ſolle.“ Der damals gefürchtete Polizeiminiſter Chosrew Paſcha verab- ſäumte denn auch nicht, in einer eigenen Verordnung hinzuzuſetzen, daß ſelbſt ein unziemendes Verhalten in der Moſchee (plaudern, herumſchlen- dern oder mit dem Roſenkranze tändeln) den Uebertretenden Baſtonaden- Tractaments eintragen ſoll, „daß ihnen die Nägel von den Zehen ſpringen würden.“ (Vgl. Roſen, „Geſchichte der Türkei“ I, 237, 253 ꝛc.) Schweiger-Lerchenfeld, Freih. von, Armenien. 15

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Zitationshilfe: Schweiger-Lerchenfeld, Amand von: Armenien. Ein Bild seiner Natur und seiner Bewohner. Jena, 1878, S. 225. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweiger_armenien_1878/257>, abgerufen am 23.11.2024.